Kita-Finanzierung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in einer Stellungnahme zum Thema Kita-Finanzierung Bezug auf die Kommunalverfassungsbeschwerden der Städte Bochum, Frechen, Kamen und Köln gegen die Verordnung zur Anpassung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe vom 4. Dezember 2024. Die Verwaltung nimmt die Klagen zur Kenntnis, kann jedoch die Erfolgsaussichten derzeit nicht einschätzen. Es wird darauf hingewiesen, dass die geplante Erhöhung des Belastungsausgleichs durch die Landesverwaltung von 27,57 % auf 27,89 % für Dortmund weiterhin nicht kostendeckend erscheint, was voraussichtlich auf die meisten Kommunen in Nordrhein-Westfalen zutrifft. Sollte das Gericht entscheiden, dass der bisherige Belastungsausgleich zu gering war und Nachzahlungen anordnen, wäre dies für die Kommunen finanziell vorteilhaft.
Auf die Frage nach der Nichtbeteiligung an der Klage führt die Verwaltung an, dass eine eigene Kommunalverfassungsbeschwerde aufgrund des hohen zeitlichen Aufwands neben dem Tagesgeschäft sowie der Notwendigkeit, Daten für Anfragen, etwa des Städtetags, aufzubereiten, nicht erhoben wurde. Stattdessen soll die Unterstützung der klagenden Kommunen durch die Bereitstellung von Wissen, Argumenten und Daten erfolgen. In Anlehnung an die Empfehlung des Städtetags NRW plant die Stadt Dortmund, Widerspruch gegen die Leistungsbescheide und Bescheide zur Endabrechnung beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe einzulegen und gleichzeitig um ein Ruhen des Verfahrens bis zur gerichtlichen Entscheidung zu bitten. Damit soll die Unterstützung der klagenden Kommunen sowie eine mögliche Partizipation an einem etwaigen Klageerfolg erreicht werden.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026zur Kenntnis genommen
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