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Beschlussvorlage

Anerkennung des Trägers INKITA-DO gGmbH als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII

02125-26

🟢 Beschlossen 10.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie soll die vorläufige Anerkennung der INKITA-DO gGmbH als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschließen. Die Anerkennung ist zum 01.08.2026 vorgesehen, hilfsweise zum Zeitpunkt der tatsächlichen Betriebsaufnahme.

Die INKITA-DO gGmbH plant den Betrieb einer Kindertagesstätte im Aktionsraum Dorstfelder Brücke, konkret im Interkulturellen Zentrum des VMDO. Ziel der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Unterstützung von Familien durch Bildung und Erziehung. Das pädagogische Konzept basiert auf einem situationsorientierten Ansatz mit Elementen der Reggio- und inklusiven Pädagogik. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung von Mehrsprachigkeit, Integration und interkultureller Kompetenz.

Die Voraussetzungen für die Anerkennung als freier Träger sind laut vorliegenden Unterlagen erfüllt. Der Träger hat die Gemeinnützigkeit durch eine Bescheinigung des Finanzamtes Dortmund-West nachgewiesen. Zudem liegt eine positive Entscheidung des Aufsichtsrats des Paritätischen NRW e.V. vor. Das Jugendamt empfiehlt die Anerkennung, weist jedoch darauf hin, dass noch Nachweise über die endgültige Mitgliedschaft beim Paritätischen sowie die konkrete Benennung des Personals durch den Träger nachgereicht werden müssen. Die Personalplanung für die Inbetriebnahme der Einrichtung liegt als verbindliche Planung vor, die endgültige Besetzung der Stellen ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

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