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Stellungnahme der Verwaltung

Verpackungssteuer

01370-26/2

ℹ Zur Kenntnis genommen 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

In einer Stellungnahme der Verwaltung zur Einführung einer Verpackungssteuer in Dortmund wird die Umsetzung einer solchen Steuer bewertet. Basierend auf einer Hochrechnung aus Tübingen wird die Anzahl der steuerpflichtigen Betriebe in Dortmund auf 3.468 geschätzt. Für die Verwaltung ergibt sich daraus ein prognostizierter Personalbedarf von 14 Vollzeitstellen bei geschätzten Kosten von rund 1,4 Millionen Euro. Die erwarteten jährlichen Erträge werden auf 7,6 Millionen Euro beziffert, was zu einem rechnerischen Nettoertrag von etwa 6,2 Millionen Euro führen würde.

Hinsichtlich der beabsichtigten Lenkungswirkung und einer Kostenreduktion bei der Abfallentsorgung konnten laut der Verwaltung keine belastbaren Belege für eine Müllreduzierung gefunden werden. Zudem weist die Verwaltung auf steuerrechtliche Bedenken in Bezug auf die Steuergerechtigkeit sowie auf das Risiko von Vollzugsdefiziten hin. Aufgrund der Gefahr einer gerichtlichen Nichtigkeit und der damit verbundenen Rückabwicklungspflicht wird die Steuer als ungeeignet für eine verlässliche Haushaltsstabilisierung eingestuft.

Die Verwaltung empfiehlt daher, aktuell weiterhin von der Einführung einer Verpackungssteuer in Dortmund abzusehen und den Status quo fortzuführen. Es soll stattdessen die weitere Entwicklung der Situation beobachtet werden. Ein konkreter Beschlussvorschlag zur Einführung der Steuer liegt nicht vor.

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