Konzerthaus Dortmund GmbH – Änderung des Gesellschaftsvertrages
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Konzerthaus Dortmund GmbH in einer neuen Fassung beschließen. Mit dieser Anpassung wird die Verwaltung zudem ermächtigt, bei Bedarf weitere Änderungen am Gesellschaftsvertrag vorzunehmen, sofern diese den substanziellen Kern nicht betreffen.
Die Grundlage für die Anpassung bildet das Dritte NKF-Weiterentwicklungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Durch dieses Gesetz gelten für kleine und mittelgroße Unternehmen nicht mehr generell die strengeren Vorschriften, die für große Kapitalgesellschaften gelten. In der Folge muss im Gesellschaftsvertrag künftig lediglich geregelt sein, dass der Jahresabschluss nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt und geprüft wird.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben sieht die Vorlage vor, die Anwendung des Public Corporate Governance Kodex in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen. Es sollen zudem Regelungen angepasst werden, um Beschlüsse auch ohne Präsenzsitzung, beispielsweise in Videoformat, zu ermöglichen. Neben diesen inhaltlichen Anpassungen werden redaktionelle Korrekturen vorgenommen.
Die Änderung des Gesellschaftsvertrages, der zuletzt im Jahr 2013 angepasst wurde, hat keine personellen oder finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt der Stadt Dortmund. Die Entscheidung über wesentliche Änderungen des Gesellschaftsvertrages ist gemäß der Gemeindeordnung gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2210816
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 2211023
Beratungsfolge
- 28.05.2026einstimmig beschlossen
- 28.05.2026ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026einstimmig empfohlen
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