Änderungen im Vergaberecht
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Bitte um Stellungnahme zur neuen Rechtslage im Vergaberecht eingereicht. Hintergrund der Anfrage ist die Einführung des § 75a in die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen mit Wirkung zum 1. Januar 2026. Diese Neuregelung legt fest, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz zu gestalten ist, was explizit auch für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt. Zudem sieht die Vorschrift vor, dass Regelungen zur Einschränkung der Vergabe nur durch einen Satzungsbeschluss erlassen werden dürfen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, wie die geänderte Rechtslage für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte bewertet wird und welche Verfahrensweisen seit Januar 2026 angewandt werden. Zudem wird gefragt, inwieweit interne Vorgaben, Abläufe oder Zuständigkeiten bereits angepasst wurden. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Frage, ob die Verwaltung beabsichtigt, dem Rat einen Vorschlag für eine kommunale Satzung vorzulegen, und falls ja, in welchem zeitlichen Rahmen dies geschehen soll. Abschließend werden Informationen zu den verwaltungsinternen Prüfschritten sowie zu den fachlichen, wirtschaftlichen oder qualitativen Kriterien erbeten, die im Rahmen der geltenden Rechtslage für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte zur Anwendung kommen sollen.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026kein Ergebnis hinterlegt
- 19.03.2026eingebracht
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