3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der NiederschriftErgebnis: beschlossen
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRWErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 1.3Feststellung der TagesordnungErgebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 1.4Genehmigung der NiederschriftErgebnis: einstimmig beschlossen
- 2Angelegenheiten von besonderer Bedeutung - unbesetzt -
- 3Finanzen
- 3.1Haushaltskonsolidierung (aus der Sitzung vom 05.02.2026)
- 3.1.1Haushaltskonsolidierung (aus der Sitzung vom 05.02.2026)Zur Vorlage · 00939-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen Zusatzantrag zur Haushaltskonsolidierung eingebracht. Mit der Vorlage 00939-26/2 fordert die Fraktion den Rat auf, die Verwaltung anzuweisen, bis zur Ratssitzung am 28. Mai 2026 ein Maßnahmenpaket vorzulegen. Dieses Paket soll eine jährliche Verbesserung des Haushalts um mindestens 100 bis 125 Millionen Euro sicherstellen.
Der Antrag sieht vor, dass bei der Erarbeitung des Pakets neben der Reduzierung von Aufwendungen auch potenzielle Ertragssteigerungen berücksichtigt werden sollen. Ziel ist eine Verteilung der Maßnahmen und deren Auswirkungen auf alle städtischen Bereiche. Die Umsetzung der Konsolidierung und Restrukturierung soll nach der politischen Beratung im Rahmen der Haushaltsaufstellung sowie der abschließenden Haushaltsberatung für das Haushaltsjahr 2027 erfolgen und in die mittelfristige Finanzplanung einfließen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die einzelnen Ämter, Fachbereiche und Eigenbetriebe zur aktiven Beteiligung an diesem Prozess einzubinden. Darüber hinaus sieht der Antrag vor, durch entsprechende Initiativen die Landes- und Bundespolitik dazu zu bewegen, Maßnahmen für eine ausreichende Finanzausstattung von Städten und Gemeinden zu unterstützen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — überweisen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: überweisen - 3.1.1.1Nachtrag: 18.03.2026 HaushaltskonsolidierungZur Vorlage · 00939-26/3 · Zusatz-/Ergänzungsantrag FDP/Bürgerliste
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe FDP/Bürgerliste hat im Rahmen der Vorlage zur Haushaltskonsolidierung einen Zusatzantrag eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 3.1.1 der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19. März 2026.
Mit dem Ergänzungsantrag wird eine inhaltliche Änderung im Bereich der Ertragssteigerungen beantragt. Die Ratsgruppe fordert, den bestehenden Text nach der Passage zu den Ertragssteigerungen um den Zusatz „mit Ausnahme von Steuererhöhungen“ zu ergänzen. Ziel der Vorlage ist die Beschlussfassung über diese spezifische Präzisierung innerhalb der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.1.2Haushaltskonsolidierung (aus der Sitzung vom 05.02.2026)Zur Vorlage · 00939-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag FDP/Bürgerliste
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe FDP/Bürgerliste hat im Rahmen eines Zusatzantrags zur Haushaltskonsolidierung verschiedene Leitlinien für die Haushaltsaufstellung 2027 vorgelegt. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und fordert eine strukturelle Sanierung der städtischen Finanzlage, die über die bestehende Haushaltssperre hinausgehen soll.
Die Ratsgruppe sieht die Altschuldenregelung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie das Sondervermögen des Bundes als Maßnahmen an, die das jährliche Defizit zwar abmildern, die Verschuldungssituation der Stadt jedoch nicht vollständig lösen. Zur Haushaltsaufstellung 2027 werden daher konkrete Vorgaben formuliert. Die Sanierung des Haushalts soll primär durch die Einsparung von Kosten erfolgen, wobei Einnahmeverbesserungen durch Gewinnabführungen kommunaler Unternehmen möglich, Steuererhöhungen jedoch nicht vorgesehen sind.
Hinsichtlich der Investitionen fordert die Ratsgruppe eine kritische Prüfung von Baumaßnahmen auf ihre Notwendigkeit und Finanzierbarkeit unter Berücksichtigung von Zinsen, Abschreibungen und Betriebskosten. Bei nicht-investiven Ausgaben sollen Förderprogramme von Bund und Land nur bei nachgewiesener Notwendigkeit genutzt werden, um die Kumulation kommunaler Eigenanteile zu vermeiden.
Im Bereich der sozialen Ausgaben wird eine Überprüfung des Kostenmanagements und des Controllings gefordert. Zudem sollen Infrastrukturen und Betreuungsangebote an sinkende Flüchtlingszahlen angepasst werden. Schließlich wird eine Bestandsaufnahme des Personalbestandes in der Verwaltung beantragt, um durch Digitalisierung Arbeitsaufwände zu reduzieren und das personelle Wachstum zu begrenzen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich abgelehnt
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 3.1.3Nachtrag: 19.03.2026 Haushaltskonsolidierung | mündlicher Antrag des RM GarbeZur Vorlage · 00939-26/4 · Antrag zur Tagesordnung AfD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde am 19. März 2026 ein mündlicher Antrag der AfD zur Tagesordnung gesetzt. Der Antrag befasst sich mit der Thematik der Haushaltskonsolidierung.
Ein Ratsmitglied beantragte, dass die Verwaltung bis zur Sitzung des Rates der Stadt am 28. Mai 2026 ein Maßnahmenpaket vorlegt. Dieses Paket soll eine jährliche Verbesserung des Haushalts um mindestens 250 Millionen Euro sicherstellen. Eine schriftliche Begründung zu diesem Antrag liegt nicht vor, da die Erläuterungen im Rahmen der Sitzung mündlich erfolgten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 3.2Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2025/2026 | Anfrage des RM Kowalewski (aus der Sitzung vom 02.10.2025)Zur Vorlage · 39219-25/2 · Anfrage zur Tagesordnung Die Linke+
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 11.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 3.2.1Nachtrag: 18.03.2026 Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2025/2026 | Anfrage des RM KowalewskiZur Vorlage · 39219-25/3 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Anfrage zum Sachstand der Haushaltsbegleitbeschlüsse die Planung zur Verlängerung des H-Bahn-Systems dargelegt. Das Vorhaben ist in zwei Abschnitte unterteilt. Der erste, westliche Abschnitt umfasst die Strecke von der Haltestelle „Universität S“ bis zur Haltestelle „Ortsmühle“ in Barop. In diesem Bereich ist die Errichtung einer Teststrecke für ein neues Steuerungs- und Zugsicherungssystem (CBTC) vorgesehen. Diese Teststrecke soll die Erprobung eines neuen Systems und neuer Fahrzeuggenerationen ermöglichen, ohne die Sicherheit des bestehenden Betriebs zu beeinträchtigen. Nach Abschluss der Arbeiten soll dieser Abschnitt als Erweiterung des H-Bahn-Systems mit der Haltestelle „Ortsmühle“ als Interims-Endpunkt dienen.
Der zweite, östliche Abschnitt sieht die Verlängerung von der „Ortsmühle“ bis zur Haltestelle „Theodor-Fliedner-Heim“ vor, um eine Anbindung an die U42 zu schaffen. Die Verwaltung prüft derzeit, ob beide Abschnitte in aufeinanderfolgenden Planfeststellungsverfahren umgesetzt werden können. Im Hinblick auf die Finanzierung über GVFG-Fördermittel werden die baulichen Möglichkeiten sowie die Anforderungen der Bürgerbeteiligung untersucht. Zudem wird geprüft, inwieweit Forschungs-Fördermittel in Anspruch genommen werden können. Parallel zur Streckenerweiterung wird eine Überprüfung des Gestaltungskonzepts der Fahrzeuge angestrebt, um Aspekte der Barrierefreiheit und Nutzergerechtigkeit im Sinne eines konzeptionellen Updates zu berücksichtigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.3Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW für die Ersteinrichtung der Immobilie Rheinische Straße 1Zur Vorlage · 01058-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01058-26 behandelt die Beantragung von Mehrbedarfen gemäß § 83 GO NRW für die Ersteinrichtung der Immobilie in der Rheinischen Straße 1. Ziel der Vorlage ist die Unterbringung des Dortmunder Systemhauses sowie Teilen des Personal- und Organisationsamtes in dem Objekt, welches seit dem 1. Januar 2026 im Eigentum der Stadt Dortmund steht. Der Bezug der Flächen ist für die zweite Hälfte des Jahres 20kom 26 vorgesehen. Die Planung sieht ein teamübergreifendes Desk-Sharing-Modell sowie Akustik- und Schallschutzmaßnahmen vor. Zudem soll eine Veranstaltungsfläche im Erdgeschoss für gesamtstädtische Nutzungen ausgestattet werden.
Der Rat der Stadt soll drei Beschlüsse fassen. Er soll überplanmäßige Mehraufwendungen des Personal- und Organisationsamtes in Höhe von 1.239.300 Euro genehmigen, die durch Erträge der Investitionspauschale sowie Mittel des Dortmunder Systemhauses gedeckt werden sollen. Des Weiteren wird die Genehmigung überplanmäßiger Mehrauszahlungen für Investitionen des Personal- und Organisationsamtes in Höhe von 160.800 Euro beantragt, finanziert durch investive Minderauszahlungen des Fachbereichs 19. Ein dritter Beschluss betrifft die Genehmigung überplanmäßiger Mehraufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter im Dortmunder Systemhaus in Höhe von 1.368.721 Euro, gedeckt durch Erträge der Investitionspauschale.
Für die Ausstattung sollen vorhandene Möbelbestände sowie unentgeltliche Bestände der BIG-Krankenkasse genutzt werden, während veraltete Bestände entsorgt werden sollen. Eine belastbare Bezifferung der Kosten für die Ersteinrichtung steht noch aus, da die endgültige Planung sowie der neue Rahmenvertrag für Möbel erst ab März 2026 zur Verfügung stehen. Der Ratsbeschluss ist für den 26. März 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.4Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2025 genehmigt hat.Zur Vorlage · 01048-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund setzt sich mit der Kenntnisnahme von Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen auseinander, die der Stadtkämmerer für das vierte Quartal des Haushaltsjahres 2025 gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen genehmigt hat. Die bewilligten Mehraufwendungen belaufen sich auf 4.413.923,58 Euro, während die Mehrauszahlungen einen Betrag von 4.150.464,82 Euro ausmachen. Die Summe der Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen wird mit 8.564.388,40 Euro beziffert.
Die Ausgaben resultieren aus verschiedenen Quellen, darunter gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen, teilweise gedeckt durch Zahlungen anderer Körperschaften oder zweckgebundene Zuschüsse, sowie aus Maßnahmen, für die der Rat oder der zuständige Ausschuss bereits eine grundsätzliche Zustimmung erteilt hat. Zur Deckung dieser Beträge dienen Mehrerträge, Zuweisungen und Zuschüsse von Bund und Land sowie Minderaufwendungen.
Zusätzlich wird der Rat um die nachträgliche Genehmigung von Korrekturen an bereits beschlossenen Mehrbedarfsvorlagen gebeten. Im Bereich der Schulraumplanung für die Interimsquartiere in Hacheney und Brackel wurden die Finanzstellen zur korrekten Abbildung gemäß den finanzstatistischen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen angepasst. Des Weiteren ist eine Korrektur im Budget der Allgemeinen Finanzwirtschaft erforderlich, da die Mittelbereitstellung durch das Tiefbauamt sowie durch die Kulturbetriebe im Rahmen der Umsetzung angepasst werden musste.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.5--- abgesetzt --- Verwendung von Ordnungsgeldern aus städtischen GremiensitzungenZur Vorlage · 01369-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion die Linke & Tierschutzpartei hat einen Vorschlag zur Tagesordnung für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf die Sitzung am 19. März 2026 und befasst sich mit der Verwendung von Ordnungsgeldern, die im Rahmen von städtischen Gremiensitzungen erhoben wurden.
Die Fraktion bittet darum, diesen Tagesordnungspunkt bei der Aufstellung der Agenda für die genannte Ausschusssitzung zu berücksichtigen. Ein konkreter Inhalt des Anliegens wird zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht dargelegt, da die Fraktion angekündigt hat, die Details zu diesem Punkt zeitnah nachzureichen. Die Vorlage dient somit als formale Anfrage zur Aufnahme des Themas in die parlamentarische Beratung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 3.6VerpackungssteuerZur Vorlage · 01370-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion die Linke & Tierschutzpartei hat einen Vorschlag zur Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19. März 2026 eingereicht. Gegenstand des Antrags ist die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Verpackungssteuer auf die Liste der zu behandelnden Themen.
Mit dem Schreiben wird darum gebeten, das Anliegen bei der Aufstellung der Tagesordnung für die betreffende Ausschusssitzung zu berücksichtigen. Die Fraktion gibt an, die Details zu diesem Anliegen zeitnah konkretisieren zu wollen. Die Sitzung des Ausschusses ist als öffentliche Sitzung vorgesehen und dient der Kenntnisnahme.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 3.6.1Nachtrag: 12.03.2026 VerpackungssteuerZur Vorlage · 01370-26/1 · Gemeinsame Bitte um Stellungnahme
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Die Linke und Tierschutzpartei sowie die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Volt haben eine gemeinsame Bitte um Stellungnahme zum Thema Verpackungssteuer an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gerichtet. Hintergrund der Anfrage ist die rechtliche Bestätigung der Zulässigkeit einer kommunalen Aufwandsteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke durch das Bundesverfassungsgericht sowie die Einführung vergleichbarer Satzungen in anderen Städten wie Tübingen, Konstanz und Freiburg.
Die Antragstellenden ersuchen die Verwaltung um die Beantwortung spezifischer Fragen zur Umsetzung und zu den wirtschaftlichen Folgen einer solchen Steuer. Dabei wird die bisherige Einschätzung der Verwaltung hinterfragt, wonach für die Erhebung der Steuer ein Personalbedarf von etwa 11 bis 12 Vollzeitstellen entstehen könnte. Es wird angefragt, ob dieser Bedarf angesichts digitaler Verfahren und veränderter Strukturen in der Gastronomie weiterhin als plausibel einzustufen ist.
Des Weiteren wird nach der Verfügbarkeit von Daten zu indirekten finanziellen Effekten gefragt, etwa in Bezug auf vermiedene Kosten bei der Stadtreinigung oder der Abfallentsorgung. Die Fraktionen möchten zudem klären, wie sich die geplante Lenkungswirkung der Steuer auf die langfristigen Steuereinnahmen auswirkt. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, inwieweit eine Verpackungssteuer angesichts der aktuellen Haushaltssperre und der Notwendigkeit von Einnahmesteigerungen zur Stabilisierung der Dortmunder Haushaltslage beitragen könnte.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 4Personal und Organisation
- 4.1Finanzielle Auswirkungen der Besoldungserhöhung bei der Stadt Dortmund in Folge der Tarifeinigung der Tarifparteien vom 14.02.2026 für die Beschäftigten des LandesZur Vorlage · 01212-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01212-26 des Personal- und Organisationsamtes befasst sich mit den finanziellen Folgen der Besoldungserhöhung für Beamtinnen und Beamte der Stadt Dortmund. Grundlage ist die Tarifeinigung der Tarifparteien vom 14. Februar 2026 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L). Es wird davon ausgegangen, dass die Ergebnisse des Tarifabschlusses inhaltsgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamtenschaft in Nordrhein-Westfalen übertragen werden, sofern der entsprechende Gesetzesbeschluss durch den Landtag erfolgt.
Die geplanten Erhöhungen umfassen einen Zeitraum von 27 Monaten, beginnend am 1. November 2025 bis zum 31. Januar 2028. Die Anpassungen sehen eine Erhöhung von 2,8 % ab April 2026, weitere 2,0 % ab März 2027 sowie eine zusätzliche Steigerung von 1,0 % ab Januar 2028 vor. Betroffen sind in der Stadt Dortmund etwa 3.500 aktive Beamtinnen, Beamte und Anwärter sowie rund 1.700 Versorgungsempfänger.
Die finanziellen Auswirkungen betreffen die Besoldungsaufwendungen sowie die Pensionsrückstellungen in der Kernverwaltung und den Eigenbetrieben. Da im Doppelhaushalt 2025/2026 bereits eine jährliche Erhöhung von 2,4 % eingeplant war, ergeben sich gegenüber den bisherigen Planwerten für die betroffenen Haushaltsjahre leichte Verbesserungen. Die vorläufigen Berechnungen der Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung und Finanzrechnung sind als überschlägige Ergebnisse zu verstehen und werden in der zukünftigen Haushaltsplanung und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe berücksichtigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.2Sachstandsbericht zum Personalaufwuchs im Gesundheitsamt im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Pakt ÖGD).Zur Vorlage · 00899-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll einen Sachstandsbericht des Gesundheitsamtes zum Personalaufbau im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Pakt ÖGD) zur Kenntnis nehmen. Im Zeitraum von Februar 2020 bis Ende 2026 wurden verschiedene Fördermittel zur Schaffung von Planstellen genutzt. Dies umfasste über 1,2 Millionen Euro für 9,54 unbefristete Stellen sowie über 18,4 Millionen Euro für 35,66 befristete Stellen sowie weitere Mittel für 4,00 befristete Stellen. Die personellen Erweiterungen verteilen sich auf Bereiche wie die Amtsapotheke, den Infektionsschutz, den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst sowie den Sozialpsychiatrischen Dienst.
Im Sozialpsychiatrischen Dienst wurden Stellen für Genesungsbegleiter und Sozialarbeiter geschaffen, um das Angebot von der Krisenintervention hin zu aufsuchender Beratung und langfristiger Begleitung zu erweitern. Im Zahnmedizinischen Dienst wurde Fachpersonal zur Durchführung von Reihenuntersuchungen in Kitas und Schulen gewonnen. Im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst dienen zusätzliche Stellen der Bewältigung steigender Fallzahlen bei Schuleingangsuntersuchungen sowie der Ausweitung von Sprechstunden. Zudem wurden Stellen für die Koordination chronisch kranker Kinder, die Pressearbeit, die Gesundheitsförderung und die Koordination „Frühe Hilfen“ eingerichtet.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch den Personalaufbau die Aufgabenwahrnehmung des Gesundheitsamtes verbessert wurde. Da der Förderzeitraum des Paktes zum 31.12.2026 endet und die befristeten Verträge auslaufen, wird ein Rückgang der Leistungsfähigkeit auf den Stand vor 2021 sowie eine Gefährdung der Erfüllung rechtlicher Vorgaben prognostiziert. Eine Verstetigung der personellen Ausstattung wird als notwendig dargestellt. Da Informationen zur Anschlussfinanzierung auf Bundes- und Landesebene noch fehlen, wird die Verwaltung den Rat fortlaufend informieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4.3Dezernatsverteilung und Vertretungsregelungen ab 01.04.2026Zur Vorlage · 00957-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 00957-26 regelt die neue Dezernatsverteilung sowie die Vertretungsregelungen der Stadtverwaltung Dortmund mit Wirkung zum 1. April 2026. Hintergrund der Neuregelung ist der Eintritt des bisherigen Stadtdirektors und Stadtkämmerers in den Ruhestand zum 31. März 2026.
Der Rat der Stadt legt im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister die Geschäftskreise fest und bestimmt die Reihenfolge der allgemeinen Vertretung des Oberbürgermeisters. Hierzu wird ein Beigeordneter als allgemeiner Vertreter bestellt. Die weiteren Beigeordneten treten nur in den Fall, dass der primär bestellte Vertreter verhindert ist. Die genaue Reihenfolge der Vertretung wird durch den Rat festgelegt.
Im Rahmen der Neuregelung wird die zweite Vertretung des Oberbürgermeisters wie bisher durch einen Stadtrat wahrgenommen. Die dritte Vertretung wird ab dem 1. April 2026 durch einen weiteren Stadtrat übernommen. Durch diese personellen Veränderungen ändern sich die bisherigen Vertretungsregelungen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Bestellung des allgemeinen Vertreters des Oberbürgermeisters in einer gesonderten Beschlussfassung erfolgen muss.
Die Neuregelung hat laut Dokument keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen. Für die Erstellung des Dezernatsverteilungsplans stehen keine Fördermittel zur Verfügung. Die rechtliche Grundlage für die Zuständigkeiten des Rates bildet die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5Eigenbetriebe und Sondervermögen
- 5.1Deutsches Chorfest 2029Zur Vorlage · 00742-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Unterstützung des Deutschen Chorfests 2029 beschlossen. Das Festival, das alle vier Jahre vom Deutschen Chorverband ausgerichtet wird, findet vom 10. bis 13. Mai 2029 statt. Dortmund wurde auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Chorverbands im Herbst 2024 als gastgebende Stadt nominiert.
Die Stadt Dortmund übernimmt einen Finanzierungsanteil in Höhe von 500.000 Euro an dem Gesamtbudget des Festivals, welches sich auf circa 2.850.000 Euro beläuft. Die Finanzierung der städtischen Kosten setzt sich aus 100.000 Euro Eigenmitteln der Kulturbetriebe sowie einer Erhöhung des städtischen Zuschusses um 400.000 Euro zusammen. Letzterer Betrag wird im Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe für die Jahre 2028 und 2029 als Förderung dargestellt, wobei 100.000 Euro für das Jahr 2028 und 300.000 Euro für das Jahr 2029 vorgesehen sind. Die Deckung der 100.000 Euro aus den Eigenmitteln der Kulturbetriebe erfolgt durch den Entfall des städtischen Fests der Chöre sowie eine Reduktion des Festivalprogramms von Klangvokal im Jahr 2029.
Zusätzlich stellt die Stadt Dortmund für den Veranstaltungszeitraum eigene Spielstätten mietfrei zur Verfügung, wobei die technischen Durchführungskosten verrechnet werden. Die restlichen Finanzierungsmittel des Festivals werden durch den Deutschen Chorverband, das Land Nordrhein-Westfalen sowie durch Sponsoring und Beiträge der Teilnehmenden bereitgestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 24.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — mit Änderungen einstimmig empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig empfohlen - 5.2Umsetzung des Projektes MentorMinds aus Mitteln des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)Zur Vorlage · 01213-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Umsetzung des Projektes MentorMinds für den Zeitraum vom 1. März 2026 bis zum 28. Februar 2029 beschlossen. Das Vorhaben wird durch die Wirtschaftsförderung Dortmund geleitet und als Verbundprojekt gemeinsam mit den Wirtschaftsförderungen der Städte Hamm und des Kreises Unna durchgeführt. Ziel des Projektes ist die Stärkung der Weiterbildungskultur in kleinen und mittleren Unternehmen im westfälischen Ruhrgebiet.
Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Förderzusage durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Die Wirtschaftsförderung Dortmund hat eine 100-prozentige Förderung der Personal-, Sach- und Reisekosten beantragt. Das Gesamtbudget des Projektes beläuft sich auf 196.961,00 Euro. Davon entfallen 142.888,80 Euro auf Personalkosten, 15.35 auf Sachkosten und 3.000 Euro auf Reisekosten. Die Wirtschaftsförderung übernimmt die Gemeinkosten in Höhe von 35.722,20 Euro als Eigenanteil. Personell wird durch einen überplanmäßigen Projekteinsatz von 0,5 Stellen in der Wirtschaftsförderung Dortmund sichergestellt.
Im Rahmen des Projektes sollen Weiterbildungsmentorinnen und -mentoren eingesetzt werden, um Unternehmen bei der Qualifizierung von Mitarbeitenden zu unterstützen. Geplante Maßnahmen umfassen Workshopreihen, digitale Sprechstunden, Fachkongresse sowie die Einrichtung eines Weiterbildungsstammtisches. Das Projekt richtet sich insbesondere an Unternehmen, die die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Mitarbeitenden durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen sichern möchten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — mehrheitlich empfohlen
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 6Kommunalwirtschaft
- 6.1Wohnbau-Potenzialflächen im Besitz der Stadt Dortmund (aus der Sitzung vom 05.02.2026)Zur Vorlage · 00845-26/1 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, B90/Die Grünen, Volt sowie die Linke und Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Zusatz- und Ergänzungsantrag mit der Nummer 00845-26/1 eingebracht, der im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beraten und beschlossen werden soll. Im Zentrum des Antrags steht die Untersuchung von Wohnbau-Potenzialflächen im Besitz der Stadt Dortmund.
Die Antragsteller fordern von der Liegenschaftsverwaltung Auskunft darüber, für welches Jahr die Übertragung der Wohnbauentwicklungsflächen Sckellstraße Ost, Auf den Toren und Am Katzenbuckel an die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG) vorgesehen ist und wie viele Wohneinheiten auf diesen Flächen geplant sind.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, alle bei der Stadt oder der GVVF vorhandenen Flächen, die aktuell nicht für öffentliche Zwecke genutzt werden, auf ihre Eignung für eine Übertragung an die DSG zu prüfen. Dabei soll insbesondere ausgewiesen werden, für welche Grundstücke bereits Baurecht besteht oder Bebauungsplanverfahren notwendig sind. Zudem wird die Frage gestellt, ob die Liegenschaftsverwaltung beabsichtigt, Grundstücke zu erwerben und an die DSG zu übertragen, um durch Innenverdichtung Wohnraum zu schaffen.
Die Begründung des Antrags verweist auf die Neugründung der DSG mit dem Ziel, den Mangel an niedrigpreisigem Wohnraum zu beheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits im Jahr 2021 entsprechende Flächen angekündigt und 2023 ein Beschluss zur Übertragung vorgelegt wurde.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich beschlossen
- 6.1.1Nachtrag: 19.03.2026 Wohnbau-Potenzialflächen im Besitz der Stadt DortmundZur Vorlage · 00845-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zum Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Informationen zur Übertragung von Wohnbau-Potenzialflächen an die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG) vorgelegt. Eine Übertragung von Flächen erfolgt grundsätzlich erst nach Vorliegen eines rechtskräftigen Bebauungsplans und der Fertigstellung der ersten Erschließungsstufe, um Kostenrisiken für das Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds durch Preissteigerungen bei Erschließungsleistungen zu vermeiden.
Für die Baugebiete Sckellstraße Ost und Auf dem Toren befinden sich die Bebauungspläne derzeit in der Aufstellung, weshalb ein Zeitpunkt der Übertragung noch nicht feststeht. Im Baugebiet Am Katzenbuckel wurde der Offenlegungsbeschluss im Dezember 202
Die Planung für die Sckellstraße Ost sieht derzeit 200 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau sowie Flächen für ein soziales Wohnprojekt und eine Kindertageseinrichtung vor; eine Überarbeitung der Planung ist im Gange. Im Gebiet Auf dem Toren sind voraussichtlich 230 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau geplant. Im Baugebiet Am Katzenbuckel sollen etwa 30 bis 40 Wohneinheiten im nördlichen und 60 bis 80 Wohneinheiten im westlichen Bereich entstehen.
Der Fachbereich Liegenschaften prüft zudem regelmäßig den Erwerb weiterer Grundstücke zur Übertragung an die DSG. Aktuell befinden sich Flächen in Aplerbeck, Grevel, Innenstadt-Nord, Hörde und Wickede in der Abstimmung und Prüfung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.2ecce – european centre for creative economy GmbH – Übernahme von GesellschaftsanteilenZur Vorlage · 00837-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll der Übernahme von 70 Prozent der Anteile an der ecce – european centre for creative economy GmbH zustimmen. Damit würde die Stadt die Anteile der weiteren Gesellschafter übernehmen und die städtischen Vertreter in den Organen der Gesellschaft ermächtigen, alle erforderlichen Maßnahmen für diesen Vorgang zu treffen.
Die Gesellschaft, die aus der RUHR.2010 GmbH hervorging, wurde ursprünglich mit dem Ziel gegründet, Projekte aus dem Kulturhauptstadtjahr fortzuführen. Nach der Beendigung der Förderung durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft zum 31. Dezember 2025 sowie der Übergabe zentraler Programme an neue Träger haben mehrere Gesellschafter ihre Absicht erklärt, aus der Gesellschaft auszuscheiden. Die Stadt Dortmund beabsichtigt, die Gesellschaft im Rahmen der Gründung einer NRW-Geschäftsstelle „KI in Kunst und Kultur“ neu auszurichten. Ziel ist die Transformation der Gesellschaft in eine gemeinnützige GmbH, um eine landesweite Koordinierungs- und Kompetenzstelle für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Kunst- und Kulturbereich zu etablieren.
Die finanzielle Belastung der städtischen Finanzrechnung ergibt sich aus dem Nennkapital in Höhe von 17.500 Euro sowie den noch nicht konkret bezifferten Anschaffungsnebenkosten. Die Finanzierung ist aus den Mitteln für Beteiligungen der Stadt Dortmund vorgesehen, steht jedoch unter dem Vorbehalt der Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre. Personelle Auswirkungen werden nicht erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 6.3Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG – Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 01012-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSG KG) beschließen. Die Vorlage sieht vor, den Vertrag in der beigefügten Fassung anzupassen und die Verwaltung zu ermächtigen, Änderungen vorzunehmen, die den substanziellen Kern nicht berühren. Zudem soll die Anwendung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Dortmund in den Vertrag aufgenommen werden.
Die Grundlage für die Anpassung bildet ein Gutachten, das die rechtliche Einordnung der Gesellschaft als öffentlicher Auftraggeber prüft. Ziel der Änderungen in § 2 des Gesellschaftsvertrages ist es, die Anwendung der strengen Vorgaben des Vergaberechts zu verändern. Dies soll die Effizienz und Flexibilität bei der Vergabe von Aufträgen erhöhen, um die Umsetzung von Neubauvorhaben zu beschleunigen. Die wirtschaftliche Ausrichtung der Projekte, die für die Projektfinanzierung durch Fremdkapitalgeber und die Nutzung von Fördermitteln notwendig ist, soll dadurch unterstützt werden.
Die DSG KG, an der die Stadt Dortmund mit 51 % und die Sparkasse Dortmund mit 49 % beteiligt ist, bewirtschaftet derzeit rund 320 Wohneinheiten an sechs Standorten. Die Gesellschaft ist für die Entwicklung von Wohnraum zuständig, wobei die wirtschaftliche Verantwortung bei der Gesellschaft liegt, da ein Ausgleich von Verlusten durch die Gesellschafter ausgeschlossen ist. Durch die Vertragsänderung sollen insbesondere größere geplante Projekte effizienter realisiert werden können. Es ergeben sich keine personellen oder finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 6.4Nachtrag: 11.03.2026 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen - hier: Vertretung der Stadt Dortmund bzw. des Oberbürgermeisters in Aufsichtsräten - hier: Gelsenwasser AGZur Vorlage · 01372-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat eine Neuregelung für die Vertretung der Stadt im Aufsichtsrat der Gelsenwasser AG beschlossen. Zukünftig soll das Mandat der Stadt Dortmund in diesem Gremium durch den Oberbürgermeister wahrgenommen werden.
Die Änderung der Vertretungsregelung erfolgt vor dem Hintergrund, dass der bisherige Stadtkämmerer aus dem Dienst der Stadt Dortmund ausgeschieden ist. Zuvor war durch einen Beschluss des Rates vorgesehen, dass die Vertretung weiterhin durch die Funktion des Stadtkämmerers erfolgt. Die Information über den geplanten Wechsel der Mandatsausübung wird über die DSW21 als Gesellschafterin der Gelsenwasser AG an das Unternehmen übermittelt. Die Bestätigung der Aufsichtsratsmitglieder steht im Rahmen der nächsten Hauptversammlung der Gelsenwasser AG im Juni 2026 an.
Die personellen Auswirkungen der Neuregelung betreffen die von den Mitgliedern des Verwaltungsvorbands wahrgenommenen Aufsichtsratsmandate. Finanzielle Folgen ergeben sich auf Ebene des Unternehmens durch die anfallenden Aufsichtsratsvergütungen. Die Vertretung der Verwaltung im kommunalen Beirat der Gelsenwasser AG durch den Rechtsdezernenten bleibt von dieser Entscheidung unberührt. Das Aufsichtsratsmandat wird als Nebentätigkeit des Hauptverwaltungsbeamten gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW geführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7Liegenschaften und Bauen
- 7.1Entwicklung der HSP-Fläche (aus der Sitzung vom 05.02.2026)Zur Vorlage · 00915-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Anfrage zur aktuellen Entwicklung der HSP-Fläche an der Rheinischen Straße gestellt. Die Vorlage bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht sowie die Beantwortung spezifischer Fragen zum weiteren Vorgehen auf dem Gelände.
Im Zentrum der Anfrage steht die Klärung, ob seit November 2025 Gespräche mit dem Eigentümer der Fläche stattgefunden haben. Die Fraktion möchte erfahren, auf wessen Initiative diese Gespräche zustande kamen, wer an ihnen teilgenommen hat und in welcher Form die Politik in den Austausch eingebunden war. Zudem werden nach den Ergebnissen dieser Gespräche sowie den daraus resultierenden Konsequenzen für die Verwaltung gefragt.
Hintergrund der Anfrage ist die Situation auf dem ehemaligen Areal von Hoesch Spundwand und Profile, welches sich seit 2016 im Besitz der Thelen-Gruppe aus Essen befindet. Während für das 45 Hektar große Gelände ursprünglich das Projekt „Smart Rhino“ als Technologiepark geplant war, scheiterten diese Pläne im Jahr 2023. Auch alternative Nutzungsszenarien, wie der Bau von bis zu 1.400 Wohnungen, sind aufgrund von Restriktionen im Grundbucheintrag mit Schwierigkeiten verbunden. Die Fraktion verweist darauf, dass bisherige Verhandlungen mit dem Eigentümer, unter anderem bezüglich des Kaufpreises, zu keinen konkreten Ergebnissen geführt haben. Die Beantwortung einzelner Fragen soll im nicht-öffentlichen Teil des Ausschusses erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: vertagt - 7.2Hochbauprojekt "Vierfach-Sporthalle-Unionsviertel" (aus der Sitzung vom 05.02.2026)Zur Vorlage · 39266-25/2 · Anfrage zur Tagesordnung FDP/Bürgerliste
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe FDP/Bürgerliste hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Anfrage zum Hochbauprojekt „Vierfach-Sporthalle Unionsviertel“ eingereicht. Die Anfrage wurde für die Sitzung am 5. Februar 2026 zur Tagesordnung gestellt.
Mit dem Schreiben bittet die Ratsgruppe die Verwaltung um eine Stellungnahme zu verschiedenen Eckpunkten des Bauvorhabens. Konkret wird nach der Einhaltung des geplanten Baubeginns im Jahr 2026 gefragt. Sollte dieser Termin nicht einhaltbar sein, wird um eine Begründung gebeten. Darüber hinaus fordert die Ratsgruppe eine Einschätzung der Verwaltung zur Einhaltung der geplanten Fertigstellung im Jahr 2030 sowie zur Einhaltung des vorgesehenen Kostenrahmens. Auch für den Fall, dass die genannten Zeit- oder Kostenziele nach Ansicht der Verwaltung nicht erreicht werden können, wird um eine Erläuterung der Gründe gebeten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 7.2.1Nachtrag: 19.03.2026 Hochbauprojekt "Vierfach-Sporthalle-Unionviertel"Zur Vorlage · 39266-25/3 · Beantwortung von Anfragen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Beantwortung von Anfragen zum Hochbauprojekt „Vierfach-Sporthalle-Unionviertel“ Informationen zum zeitlichen Ablauf und zu den Kosten bereitgestellt. Auf die Frage, ob der Baubeginn im Jahr 2026 realisiert werden kann, teilte die zuständige Fachabteilung mit, dass die eigentliche Hochbaumaßnahme erst im Jahr 2027 beginnen wird. Für das Jahr 2026 sind jedoch vorbereitende Arbeiten, wie etwa die erforderliche Rodung, vorgesehen.
Aktuell kommt es aufgrund notwendiger Grundstücksarrondierungen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen sowie der damit verbundenen Vermessungen und Grundbucheintragungen zu leichten Verschiebungen in der Terminplanung. Der geplante Beginn der Hochbaumaßnahme für das Jahr 2027 bleibt hiervon jedoch unberührt. Eine weitere Konkretisierung des Termins wird nach Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens und des anschließenden Vergabeverfahrens erwartet.
Hinsichtlich der Fertigstellung und der finanziellen Planung hält die Verwaltung an den bisherigen Angaben fest. Die Fertigstellung des Projekts ist weiterhin für das Jahr 2030 vorgesehen, und die im Baubeschluss dargelegte Kostenberechnung behält ihre Gültigkeit. Etwaige Veränderungen werden künftig im Rahmen der Sachstandsmitteilungen zum Baubeschluss erläutert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.3Energiebericht 2024 | Anfrage des sB Blank (aus der Sitzung vom 05.02.2026)Zur Vorlage · 00438-25/2 · Anfrage zur Tagesordnung L+T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde eine mündliche Anfrage zum Energiebericht 2024 eingereicht. Ein sachkundiges Ratsmitglied befasst sich dabei mit den im Bericht aufgeführten Zahlen zur Photovoltaik-Erzeugung und zum Wärmebedarf der städtischen Gebäude.
Hinsichtlich der Photovoltaik-Anlagen wird nach der Ursache für eine Differenz von 1570 MWh zwischen dem Gesamtertrag und der Summe aus Eigenverbrauch sowie Einspeisung gefragt. Dabei wird die Frage aufgeworfen, ob dieser Differenzbetrag auf die Besitzverhältnisse im Rahmen des Solardachpools zurückzuführen ist. Des Weiteren wird die Berechnung des PV-Stromanteils am Gesamtverbrauch hinterfragt. Es wird angefragt, ob der restliche Ertrag über vertragliche Regelungen ebenfalls der städtischen Versorgung dient und wie die Abnahme im Vergleich zum sonstigen Strombezug vergütet wird. Zudem wird die Möglichkeit erörtert, Anlagen in städtischen Besitz zu überführen, um den Bezugsbedarf zu senken.
Im Bereich der Wärmeversorgung wird nach der Aufschlüsselung der Kosten pro erzeugter Energieeinheit nach verschiedenen Wärmequellen wie Öl, Gas, Nah- und Fernwärme sowie erneuerbaren Energien gefragt. Da der Anteil erneuerbarer Wärme aktuell bei etwa 2,2 Prozent liegt, wird im Kontext der kommenden Kommunalen Wärmeplanung die Frage nach den Auswirkungen einer angestrebten Umstellung auf 100 Prozent erneuerbarer Wärme auf die laufenden Kosten für den Wärmebedarf städtischer Gebäude gestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: vertagt - 7.4DO 2035 - Sofortpaket "Weiterführende Schulen" - Stand der Flächensuche und weiteres Vorgehen an den Standorten (Stellungnahme zu DS-Nr. 39035-25/3)Zur Vorlage · 39035-25/7 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage 39035-25/7 zum Sofortpaket „Weiterführende Schulen“ den aktuellen Stand der Flächensuche sowie das weitere Vorgehen an den Standorten dargelegt. In der Stellungnahme werden die Antworten auf Fragen aus der Schulausschuss-Sitzung vom Dezember 2025 aufgegriffen.
Hinsichtlich der Projektpriorisierung hält die Verwaltung fest, dass bisher keine anderen Projekte durch das Schulpaket zurückgestellt wurden. Sollte es zu Verzögerungen kommen, wird eine Prüfung erfolgen, welche Projekte die geringsten Nachteile für die Stadt Dortmund zur Folge hätten. Die Planung der endgültigen Schulstandorte erfolgt schulformunabhängig. Die Raumplanung orientiert sich an einer Kombination aus einer sechszügigen Sekundarstufe I und einer siebenzügigen Sekundarstufe II, um die Anzahl der Standorte gering zu halten. Dies ermöglicht zudem eine Errichtung der Gebäude ohne vorherige Festlegung der Schulform.
Bezüglich eines spezifischen Standorts wird erläutert, dass das bestehende Gebäude nicht den erforderlichen Raumbedarf deckt. Die nutzbare Fläche reicht nicht für zwei Jahrgänge einer sechszügigen Gesamtschule aus. Eine Erweiterung auf ein vollständiges Schulquartier ist aufgrund unzureichender städtischer Flächen und der Beteiligung von Privateigentum nicht möglich. Zudem würden Sanierungsarbeiten am Bestandsgebäude, der zuvor als Flüchtlingsunterkunft diente, zu einem hohen Zeit- und Kostenaufwand führen. Zu weiteren Detailfragen aus dem nördlichen Stadtgebiet liegen der Verwaltung bislang keine konkretisierenden Informationen vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.5Konkretisierung der schulorganisatorischen Baumaßnahmen zum Sofortpaket „Weiterführende Schulen" - Vorschlag zur Nutzung der Schulbauten in Hacheney und WellinghofenZur Vorlage · 00626-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 00626-26 befasst sich mit der Konkretisierung schulorganisatorischer Baumaßnahmen im Rahmen des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“. Im Fokus steht die Nutzung des Schulgebäudes in der Glückaufsegenstraße 60. Der Rat der Stadt soll die Ausführungen zur Nutzung zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Planung und Umsetzung beauftragen. Dies beinhaltet die Verlegung und Erweiterung der Gesamtschule im Süden Wellinghofen sowie die Einrichtung eines temporären Teilstandortes der Marie-Reinders-Realschule zum Schuljahr 2028/29.
Die Erweiterung der Kapazitäten soll insgesamt 14 zusätzliche Schulzüge ermöglichen. Die zuvor beauftragten Prüfungen zur Erweiterung der Zügigkeiten am Käthe-Kollwitz-Gymnasium um zwei und am Stadtgymnasium um einen Schulzug werden nicht weiter verfolgt. Hintergrund ist die Entscheidung, die Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums in Wambel zum Schuljahr 202kom27/28 weiterzuverfolgen. Durch den Verzicht auf die Erweiterungen am Käthe-Kollwitz- und Stadtgymnasium entstehen Einsparpotenziale gegenüber der ursprünglichen Planung, während keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen entstehen.
Die baulichen Maßnahmen zur Umstellung von G8 auf G9 sowie der Einsatz mobiler Raumeinheiten zur Deckung akuter Fehlbedarfe werden fortgeführt. Die langfristige Entwicklung der schulorganisatorischen Maßnahmen und des temporären Teilstandortes der Realschule bleibt von der Entwicklung der Schulkinderzahlen und des Elternwahlverhaltens abhängig.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.63. Fortschreibungsbericht konsumtive HochbaumaßnahmenZur Vorlage · 39113-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den dritten Fortschreibungsbericht zum Bauprogramm für konsumtive Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis nehmen. Das Programm umfasst insgesamt 89 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von über 21,4 Millionen Euro. Die Vorlage sieht die Umsetzung neuer Maßnahmen im Wert von rund 3,8 Millionen Euro vor, deren Anmeldung im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung ab dem Jahr 2027 erfolgen soll. Zudem wird die Durchführung der investiven Teilmaßnahme zur Sanierung der Haupteingänge am Max-Planck-Gymnasium durch die Städtische Immobilienwirtschaft mit einem Kostenvolumen von rund 330.000 Euro beschlossen.
Für das Jahr 2026 wird ein Aufwand von etwa 5 Millionen Euro prognostiziert, was einen Mehrbedarf gegenüber dem Planansatz von rund 651.000 Euro bedeutet. Da die aktuellen Haushaltsansätze für 2026 als unzureichend eingestuft werden, wird die Prognose als Bedarfsliste geführt. Es wird angestrebt, übertragene Ermächtigungen aus dem Jahresabschluss 2025 zu nutzen, um eine Ausweitung des gesamtstädtischen Haushalts 2026 zu vermeiden.
Die Maßnahmen gliedern sich in verschiedene Pakete, darunter Arbeiten an Alarmierungsanlagen, Kanalisationssanierung, Gebäudeleittechnik sowie Schulen, Tageseinrichtungen, Sporthallen und Mittelspannungsschaltanlagen. Bei den Schulbaumaßnahmen sind Kostensteigerungen am Max-Planck-Gymnasium und am Stadtgymnasium verzeichnet. Zur Beschleunigung der Umsetzung wird ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn bei dringenden Gründen sowie ein Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse vorgeschlagen. Die Städtische Immobilienwirtschaft weist zudem auf personelle Engpässe im Bereich Schulneubau hin.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 24.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — einstimmig empfohlen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig empfohlen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — einstimmig beschlossen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — einstimmig empfohlen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — einstimmig empfohlen
- 05.03.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — einstimmig empfohlen
- 04.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig empfohlen
- 04.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — einstimmig empfohlen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — einstimmig empfohlen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — einstimmig empfohlen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — vertagt
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 24.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.7Umsetzung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und KommunenZur Vorlage · 01041-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll über die Finanzierung verschiedener Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) entscheiden. Die Vorlage sieht vor, die in der Anlage aufgeführten Projekte mit geschätzten Gesamtkosten von 364.213.212 Euro über die Pauschale Direktförderung zu finanzieren. Dabei erhält die Stadt Dortmund einen Anteil von 357.905.600,76 Euro an den Fördermitteln. Um die Umsetzung zu beschleunigen, wird ein Verzicht auf separate Grundsatz-, Planungs- und Ausführungsbeschlüsse vorgeschlagen. Zudem wird die Verwaltung ermächtigt, Projekte aus der Bauagenda in den Bereichen Hochbau und Tiefbau bei freiwerdenden Mitteln zu ersetzen oder zu ergänzen.
Die Verteilung der Mittel erfolgt nach den Regelungen des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025 bis 2036. Dabei sind 50 Prozent für Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, 20 Prozent für energetische Sanierung und Klimaschutz sowie 30 Prozent für Verkehr, Digitalisierung, Sport und Sicherheit vorgesehen. Förderfähig sind Sachinvestitionen ab einem Volumen von 50.000 Euro, sofern sie der Erfüllung kommunaler Aufgaben dienen; laufende Verwaltungskosten sind nicht förderfähig. Die Investitionen müssen nach dem 01.01.2025 begonnen haben, bis Ende 2036 bewilligt und bis Ende 2042 abgenommen sein. Die Abwicklung der 57 aufgeführten Maßnahmen erfolgt über die Städtische Immobilienwirtschaft. Ein Sachstandsbericht zur Projektentwicklung und den finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2027 soll im vierten Quartal 2026 vorgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — mehrheitlich empfohlen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 10.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — abgesetzt
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 05.03.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 04.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig empfohlen
- 04.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — vertagt
- 03.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — mehrheitlich empfohlen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — einstimmig abgelehnt
- 03.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 24.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 7.7.1Verwendung der Gelder aus dem Bundes-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (aus der Sitzung vom 05.02.2026)Zur Vorlage · 00916-26/1 · Gemeinsamer Antrag zur Tagesordnung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen + Volt sowie Die Linke + Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Antrag zur Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Verwendung der Gelder aus dem Bundes-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität im Rahmen des NRW-Plans.
Die Antragsteller fordern, dass die Verwaltung bis spätestens 21. Mai eine Investitionsliste, den sogenannten „Dortmund-Plan“, in den Ausschuss einbringt. Dieser Plan soll konkrete Maßnahmen priorisieren und die Mittel nach Vorgaben des Landes auf drei Schwerpunkte aufteilen: 50 Prozent für Bildung und Betreuung, 30 Prozent für Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV, Digitalisierung, Sicherheit und Sportinfrastruktur sowie 20 Prozent für energetische Sanierung, Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit. Zu den angestrebten Maßnahmen gehören unter anderem die Modernisierung von Schulen, der Ausbau von ÖPNV und Radwegen sowie die Sanierung von Sporthallen und sozialen Einrichtungen.
Die Verwaltung soll zudem jährlich eine Liste zur Beschlussfassung vorlegen, aus der hervorgeht, welche Fördermittel für das Folgejahr beantragt werden. Um die Frist für die Meldung an das Land am 30. Juni einzuhalten, sollen die entsprechenden Vorlagen in der vorletzten Ratssitzung vor diesem Termin eingebracht werden. Der Antrag sieht ein transparentes Verfahren zur Prioritätensetzung vor, das die Beteiligung der Fachbereiche und der Bezirksvertretungen sowie die Information der Öffentlichkeit vorsieht. Ziel ist die Investition der Mittel weit vor Ablauf der Bewilligungsfrist am 31. Dezember 2036.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zurückgezogen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: zurückgezogen - 7.7.2Nachtrag: 19.03.2026 Umsetzung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und KommunenZur Vorlage · 01041-26/6 · Gemeinsamer Antrag zur Tagesordnung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen & Volt sowie Die Linke & Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Antrag zur Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist eine Änderung der Beschlussvorlage zur Umsetzung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen.
Der Antrag sieht vor, Punkt 2 des ursprünglichen Beschlussvorschlags zu streichen. Zudem soll Punkt 3 um eine Bestimmung ergänzt werden, wonach der Rat, seine Ausschüsse sowie die Bezirksvertretungen im Rahmen jährlicher Sachstandsberichte über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt werden. Im Zuge dieser Ergänzung soll die Ermächtigung der Verwaltung, Projekte in das Förderprogramm aufzunehmen, ersatzlos gestrichen werden.
Die Begründung der Antragstellerparteien führt an, dass bei Investitionen in der vorgesehenen finanziellen Größenordnung eine kontinuierliche Beteiligung der politischen Gremien sichergestellt werden müsse. Das Primat der Politik solle durch den Verzicht auf separate Grundsatz-, Planungs- und Ausführungsbeschlüsse gewahrt bleiben. Da die Maßnahmen Auswirkungen auf das gesamte Stadtgebiet haben, wird zudem eine breite politische Information über den Projektfortschritt durch die jährlichen Berichte angestrebt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zurückgezogen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — überweisen
Ergebnis: überweisen - 7.7.3Nachtrag: 19.03.2026 Umsetzung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und KommunenZur Vorlage · 01041-26/7 · Antrag zur Tagesordnung BG + V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen Antrag zur Tagesordnung vorgelegt, der die Umsetzung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen zum Gegenstand hat.
Der Antrag sieht vor, die Förderung freier Träger auf den Bereich der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur auszuweiten und dabei auch Immobilien dieser Träger einzubeziehen. Hierfür sollen die insgesamt vorgesehenen Mittel für freie Träger auf 10 Millionen Euro erhöht werden. Im Förderbereich zur Sanierung von Liegenschaften soll zudem das Freibad Hardenberg mit einem Betrag von 8 Millionen Euro aufgenommen werden, um den bestehenden Finanzbedarf zu decken.
Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft den dritten Förderbereich. Hier sollen Velo- und Radvorrangrouten mit einem Budget von 20 Millionen Euro in die Liste der Investitionsprojekte aufgenommen werden. Die Begründung führt an, dass die Angebote freier Träger, wie Kindertageseinrichtungen oder die Jugendhilfe, wesentliche Bestandteile der städtischen Infrastruktur darstellen. Bezüglich der Radverkehrsprojekte wird darauf verwiesen, dass bereits Grundsatzbeschlüsse zur Umsetzung vorliegen und die Finanzierung der Projekte für die Verkehrswende eine zentrale Rolle spielt. Unabhängig von dieser Aufnahme sollen weiterhin Fördermittel für die Umsetzung der Vorhaben eingeworben werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zurückgezogen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — überweisen
Ergebnis: überweisen - 7.8Mehrbedarf - Herrichtung HS Wickede als Interim Förderschule Geistige EntwicklungZur Vorlage · 00892-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat im Rahmen einer Beschlussvorlage die Erhöhung des Budgets für die Herrichtung der Hauptschule Wickede beschlossen. Das Gebäude soll vorübergehend als Teilstandort der Max-Wittmann-Schule, einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, genutzt werden. Die Nutzung ist für den Zeitraum vom Schuljahr 2026/27 bis zum Ende des Schuljahres 2027/28 geplant, wobei eine Fortführung des Standorts als eigenständige Förderschule ab dem Schuljahr 2028/29 vorgesehen ist.
Auf Grundlage der vorliegenden Kostenberechnung wird das Budget für die Herrichtung von 630.559,00 Euro um 1.786.221,00 Euro auf insgesamt 2.416.780,00 Euro erhöht. In diesem Betrag sind 482.985,00 Euro an aktivierbaren Eigenleistungen enthalten. Für das Jahr 2026 wird eine außerplanmäßige Mehrauszahlung in Höhe von 1.874.801,18 Euro bereitgestellt. Die Deckung dieser Mittel erfolgt durch Minderauszahlungen aus dem Haushalt, wodurch keine Ausweitung des Haushalts für das Jahr 2026 entsteht.
Die Maßnahmen werden innerhalb der bestehenden Organisationsstrukturen durchgeführt, sodass keine personellen Auswirkungen entstehen. Die Sanierungsarbeiten erfolgen nach den vorgegebenen Dortmunder Immobilien Standards. Eine Prüfung ergab, dass für die geplanten Maßnahmen keine Fördermittelprogramme in Anspruch genommen werden können. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat der Stadt vorgelegt, nachdem die entsprechenden Ausschüsse und die Bezirksvertretung angehört wurden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|2197681|2197685|2197686|2197687|2197688|2197689|2197690|2197691|2200025|2200026|2200027|2200028|2200613|2201139
Beratungsfolge
- 16.04.2026 · 3. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.9Arbeitsprogramm des TiefbauamtesZur Vorlage · 00921-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 00921-26 befasst sich mit dem Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes und bildet den Bearbeitungsstand zum 28. Januar 2026 ab. Das Programm umfasst insgesamt 730 Projekte, wovon sich 152 im Status der Projektanforderung befinden. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem 709 Projekte gelistet waren, wurden 187 neue Projekte aufgenommen, während 166 Projekte abgeschlossen wurden. Die Anzahl der fortgeführten Projekte beläuft sich auf 543.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Umsetzung im Rahmen des Haushaltsplanes 2025/2026 und folgende. Das Programm selbst löst keine zusätzlichen Kosten oder Fördermittel aus. Unterhaltungsmaßnahmen werden im Programm erst ab Wertgrenzen von 150.000 Euro im Straßenbau bzw. 500.000 Euro im Ingenieurbau berücksichtigt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt sowie weitere politische Gremien das Arbeitsprogramm zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage dient der Information und umfasst verschiedene Gremiensitzungen im Zeitraum zwischen dem 3. März und dem 26. März 2026.
Zusätzlich zu diesem Programm führt das Tiefbauamt weitere Projekte durch, die über BV-Mittel finanziert werden und in einer entsprechenden Datenbank dokumentiert sind. Die Veröffentlichung des Arbeitsprogramms erfolgt durch das Tiefbauamt in analoger sowie digitaler Form. Die digitale Fassung wird als Excel-Dokument bereitgestellt, welches Sortierfunktionen nach Prioritätenklassen sowie Filteroptionen, etwa nach Bezirksvertretungen, ermöglicht. Zur öffentlichen Zugänglichkeit wird die digitale Version bereits zu den Beratungen in den Gremien auf der Internetseite des Tiefbauamtes sowie auf dem Open Data Portal der Stadt Dortmund veröffentlicht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 04.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 04.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.10Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Hagener Straße; hier 2. BeschlusserhöhungZur Vorlage · 00476-25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Tiefbauamtes sieht eine Anpassung der Finanzplanung für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Hagener Straße sowie die damit verbundene Umgestaltung der Hagener Straße vor. Der Rat der Stadt soll das für die Umgestaltung der Straße vorgesehene Gesamtinvestitionsvolumen um 2.500.000,00 Euro von bisher 1.595.000,00 Euro auf insgesamt 4.095.000,00 Euro erhöhen. Als Gründe für diese Erhöhung werden zusätzliche Leistungen durch Sondierungsmaßnahmen aufgrund von Bombenfunden, die Beseitigung unbekannter Leitungen sowie parallel stattfindende Baumaßnahmen des Energieversorgers angeführt.
Gleichzeitig wird eine Reduzierung der Gesamtaufwendungen für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung vorgeschlagen. Die zuvor beschlossenen Kosten von 8.715.000,00 Euro sollen sich auf 5.518.093,50 Euro verringern, wodurch sich das gesamte Kostenvolumen der Maßnahme von 10.310.000,00 Euro auf 9.613.093,50 Euro reduziert. Diese Senkung wird auf eine geänderte Bauausführung und stabilisierte Stahlpreise zurückgeführt.
Die Finanzierung der Investitionen erfolgt über das Budget des Tiefbauamtes. Für das Jahr 2026 wird zudem eine außerplanmäßige Verlagerung des Originalbudgets in Höhe von 1.866.532,25 Euro beantragt. Die Kosten für die Maßnahme trägt die Stadt Dortmund, wobei eine Ablösung in Höhe von 1.625.700,00 Euro durch die DB InfraGO AG bereits erfolgt ist. Zudem wurde durch die Bezirksregierung Arnsberg eine Förderung von 2.321.200,00 Euro bewilligt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.11Zusammenarbeit Liegenschaftsamt und ImmobilienwirtschaftZur Vorlage · 01389-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat die Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19. März 2026 beantragt. Der vorgeschlagene Punkt befasst sich mit der Zusammenarbeit zwischen dem Liegenschaftsamt und der Immobilienwirtschaft.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in Kürze konkretisieren zu wollen. Die Vorlage dient als Vorschlag zur Tagesordnung für die anstehende Sitzung des Ausschusses.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 7.11.1Nachtrag: 18.03.2026 Zusammenarbeit Liegenschaftsamt und ImmobilienwirtschaftZur Vorlage · 01389-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Bitte um Stellungnahme an die Verwaltung gerichtet. Gegenstand der Anfrage ist die Zusammenarbeit zwischen dem Liegenschaftsamt und der Immobilienwirtschaft bei städtischen Bauvorhaben.
Die Fraktion bittet um eine schriftliche Darstellung der aktuellen Abläufe und der zeitlichen Prozesse bei der Projektierung städtischer Bauvorhaben. Dabei sollen am Beispiel eines aktuellen Neubauprojekts sowie eines Sanierungsvorhabens die Übergänge der Zuständigkeiten entlang der verschiedenen Leistungsphasen zwischen dem Liegenschaftsamt und der Immobilienwirtschaft aufgezeigt werden. Hintergrund der Anfrage sind Verzögerungen im Planungsablauf, die bereits in frühen Projektphasen auftreten.
Zudem wird nach den bestehenden Austauschformaten zwischen den beiden Ämtern sowie deren Häufigkeit gefragt. Darüber hinaus möchte die Fraktion erfahren, wer zu welchen Zeitpunkten als Ansprechperson für die späteren Nutzenden, also für privatrechtliche Mieter und städtische Ämter, fungiert. In diesem Zusammenhang wird nach Maßnahmen gefragt, wie künftigen Kommunikationsproblemen vorgebeugt werden kann.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.07.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 7.12--- abgesetzt --- Landwirtschaftliche PachtflächenZur Vorlage · 01386-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 01386-26 wurde ein Vorschlag zur Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eingereicht. Der Termin für die entsprechende Ausschusssitzung ist für den 19. März 2026 angesetzt.
Gegenstand des vorgeschlagenen Tagesordnungspunktes sind landwirtschaftliche Pachtflächen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Details zu diesem Anliegen zeitnah konkretisiert werden sollen. Die Sitzung ist als öffentliche Sitzung vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 7.13--- abgesetzt --- Am KatzenbuckelZur Vorlage · 01392-26 · Vorschlag zur Tagesordnung SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Vorschlag zur Tagesordnung für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorgelegt. Mit der Vorlage Nummer 01392-26 wird beantragt, das Thema „Am Katzenbuckel“ als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Ausschusses am 19. März 2026 aufzunehmen.
Die Sitzung ist als öffentliche Beratung angesetzt. Die Fraktionssprecher der SPD-Fraktion gaben an, das entsprechende Anliegen zeitnah zu konkretisieren. Eine detaillierte inhaltliche Ausarbeitung des Punktes liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 8Sonstiges
- 8.1Olympische Spiele (aus der Sitzung vom 05.02.2026)Zur Vorlage · 00893-26/1 · Bitte um Stellungnahme L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Anfrage zur Durchführung eines Ratsbürgerentscheids bezüglich einer Bewerbung für die Olympischen Spiele 2036, 2040 und 2044 eingereicht. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, wie die Verwaltung die Durchführung des Entscheidungsverfahrens unter Berücksichtigung der aktuell angeordneten Haushaltssperre realisieren möchte, da für die damit verbundenen Marketingmaßnahmen überplanmäßige Mehraufwendungen von 1,4 Millionen Euro veranschlagt sind.
Des Weiteren bittet die Fraktion um Informationen zum Umfang der geplanten Wettbewerbe in Dortmund. Es wird nachgefragt, ob nach der Anpassung des Rhein-Ruhr-Konzepts durch das Land Nordrhein-Westfalen lediglich Fußball- und Handballwettbewerbe in der Stadt vorgesehen sind oder weitere Disziplinen hinzukommen. Zudem wird um eine Konkretisierung der Termine und Möglichkeiten für Stellungnahmen der Ratsfraktionen gebeten.
Die Anfrage umfasst zudem detaillierte Fragen zur Infrastruktur und zu den finanziellen Folgen. Erfragt werden der Zustand und die notwendigen Instandhaltungskosten der Sportstätten, die erforderlichen Investitionen zur Erfüllung der IOC-Standards sowie die Einbindung des BVB in die Planung des Westfalenstadions. Darüber hinaus werden Informationen zu notwendigen Infrastrukturprojekten, Sicherheitsmaßnahmen, der Kapazität des öffentlichen Personennahverkehrs sowie zu Transportkonzepten für Athleten und Funktionäre verlangt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 8.1.1Olympische SpieleZur Vorlage · 00893-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt Olympische Spiele dargelegt, dass aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 18. Dezember 2025 bereits erste vertragliche Verpflichtungen eingegangen wurden. Grund hierfür sei die kurze Zeitspanne bis zum geplanten Ratsbürgerentscheid am 19. April 2026 gewesen. Ein Verzicht auf die Durchführung der Bewerbung, die im Rahmen einer gemeinsamen Initiative der Region Rhein/Ruhr erfolgt, hätte laut Verwaltung neben einem Imageschaden auch finanzielle Folgen nach sich ziehen können. Ein etwaiger finanzieller Schaden wäre im Falle eines Nichtzustandekommens des Ratsbürgerentscheides nicht erstattbar.
Hinsichtlich des Verfahrens zur Durchführung des Bürgerentscheides wurde mitgeteilt, dass der Abstimmungsleiter die Fraktionen am 11. Februar 2026 schriftlich über den Vorgang informiert hat. Dies geschah gemäß den Vorgaben der Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden. Die Beantwortung weiterer spezifischer Fragen wird erst in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19. März 2026 erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.1.2Nachtrag: 17.03.2026 Olympische SpieleZur Vorlage · 00893-26/4 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zum Thema Olympische Spiele Informationen zur potenziellen Rolle Dortmunds im Bewerbungsprozess vorgelegt. Das aktuelle Sportstättenkonzept sieht vor, dass Wettkämpfe in den Sportarten Handball und Fußball in der Stadt ausgetragen werden könnten. Als mögliche Spielstätten sind der Signal Iduna Park und die Westfalenhallen vorgesehen, wobei die Verwaltung davon ausgeht, dass die bestehende Infrastruktur und die laufenden Instandhaltungen für die Anforderungen ausreichen. Die Staatskanzlei NRW steht hierzu im Austausch mit den Betreibern der Veranstaltungsstätten.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte für die Stadt Dortmund wird ein Budget von etwa 10 Millionen Euro (Preisniveau 2025) geschätzt. Diese Summe setzt sich aus Kosten für Sicherheit, Fanaktivierung, Marketing und städtischen Personalkosten zusammen. Die Stadt kann über eine eigene Beteiligung frei entscheiden, wobei Haushaltsmittel für die Jahre 2034, 2038 oder 2042 eingeplant werden müssten. Die Kosten für das Games Organizing Budget werden nach aktuellen Berechnungen durch Sponsorengelder, Ticketing und Beiträge des IOC gedeckt, sodass hierfür keine öffentlichen Mittel benötigt werden.
Für die Verkehrsanbindung wird auf die bestehende Anbindung an das U- und S-Bahn-Netz sowie auf Erfahrungen von Großveranstaltungen wie der Fußball-Europameisterschaft 2024 verwiesen. Die Verwaltung sieht in den Spielen einen Anreiz, Investitionen in die nachhaltige Mobilität voranzutreiben. Konkrete Mobilitätskonzepte sollen erst in der internationalen Bewerbungsphase erstellt werden. Aktuell existieren keine Planungen für ein spezielles „Olympia-Shuttle“.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.2Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund 2024/2025 (Überweisung aus der Sitzung des Rates der Stadt vom 12.02.2026)Zur Vorlage · 00793-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 00793-26 befasst sich mit der überörtlichen Prüfung der Stadt Dortmund durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) für den Zeitraum von November 2023 bis März 2025. Der Prüfbericht vom 16. Mai 2025 analysiert die Jahresabschlüsse der Jahre 2019 bis 2022 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2027. Der Rat soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und sich der Stellungnahme der Verwaltung gegenüber der gpaNRW sowie der Bezirksregierung Arnsberg anschließen. Die Frist für diese Stellungnahme endet am 28. Februar 2026.
Die Prüfung umfasste verschiedene Verwaltungsbereiche, darunter Finanzen, Mobilitätsmanagement, Informationstechnik, Gebäudewirtschaft, Bestattungswesen, Krisenmanagement und Hilfe zur Erziehung. Zu den Feststellungen gehören der steigende Konsolidierungsbedarf in den Finanzen, die Relevanz des Mobilitätsmanagements für die Klimaziele 2035 sowie die IT-Sicherheit.
Im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden der Neuaufbau der Gesundheitsberichterstattung zur Stärkung der Prävention sowie die Notwendigkeit einer Fachstrategie und optimierter Kennzahlen im Controlling thematisiert. Zudem wird die Einführung eines lokalen Infektionsschutzplans empfohlen. In der Bauaufsicht wird die Nutzung des Bauportals des Landes NRW sowie digitaler Beteiligungsverfahren zur Verkürzung von Genehmigungszeiten angeführt. Trotz sinkender Antragszahlen seit 201kom 2017 ist das Fallaufkommen pro Vollzeitstelle im Vergleich zu anderen kreisfreien Städten höher, wobei die Zahl unerledigter Fälle im Vergleichsjahr zugenommen hat. Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt prüft derzeit die Umsetzung der Empfehlungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|2192893|2192894|2192895|2192896|2192897|2192898|2192899|2192900|2192901|2192902|2192903
Beratungsfolge
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 24.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — überweisen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.2.1Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund 2024/2025 (Überweisung aus der Sitzung des Rates der Stadt vom 12.02.2026)Zur Vorlage · 00793-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Rat der Stadt Dortmund einen Zusatzantrag zur überörtlichen Prüfung der Stadt Dortmund für die Jahre 2024 und 2025 vorgelegt. Mit diesem Antrag wird beantragt, dass der Rat den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen vom 16. Mai 2025 zur Kenntnis nimmt.
Zudem soll der Bericht zusammen mit den entsprechenden Vorschlägen der Verwaltung an die jeweiligen Fachgebiete in die zuständigen Ausschüsse übermittelt werden. Ziel ist die Vorberatung und die Erarbeitung von Empfehlungen in den Gremien.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass die Stellungnahmen und Handlungsvorschläge insgesamt neun Dokumente zu unterschiedlichen Themen umfassen. Eine Diskussion der einzelnen Verwaltungsvorschläge in den Fachausschüssen soll dazu dienen, eine fundierte Reaktion auf die Feststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen. Durch die fachspezifische Beratung in den Ausschüssen sollen zudem langwierige Beratungsverfahren im Rat vermieden und eine nachhaltige Ergebnisfindung unterstützt werden. Der Antrag ist für die Beratung im Rat am 12. Februar 2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 24.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.3Projekt "Bildungskommune Dortmund" – Antrag auf Verlängerung der Projektlaufzeit sowie der befristeten projektbezogenen Planstellen bis 12/2027Zur Vorlage · 00875-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 00875-26 sieht die Verlängerung der Projektlaufzeit des BMBF-Programms „Bildungskommune Dortmund“ bis zum 31. Dezember 2027 vor. Mit dieser Verlängerung ist die Befristung von insgesamt 5,5 projektbezogenen Planstellen verbunden, wobei 3,5 Stellen dem Fachbereich Schule und 2,0 Stellen dem Jugendamt zugeordnet sind. Die inhaltliche Ausrichtung des Projekts soll dabei unverändert bleiben.
Der Rat der Stadt soll zudem die Bereitstellung von 367.600 Euro für das Jahr 2026 nach § 83 GO NRW sowie die Berücksichtigung einer Mittelverlagerung im Haushaltsplan 2027 genehmigen. Die finanziellen Auswirkungen für den Fachbereich 40 belaufen sich im Jahr 2026 auf Personalaufwendungen von 107.400 Euro und Sachaufwendungen von 494.500 Euro, wobei 40 Prozent durch Erstattungen gedeckt werden. Für den Fachbereich 51 entstehen im selben Zeitraum Personalaufwendungen in Höhe von 62.400 Euro. Die Deckung der Mehraufwendungen soll teils über zweckgebundene Mehrerträge oder Budgeteinsparungen erfolgen.
Da die Büro- und IT-Ausstattung für die Arbeitsplätze bereits im Jahr 2022 beschafft wurde, fallen keine weiteren Investitionskosten an. Die Verlängerung wird als haushaltsneutral beschrieben. Insgesamt erhält die Stadt Dortmund Fördermittel in Höhe von 1.450.929,50 Euro, wobei die Maßnahme zu 40 Prozent förderfähig ist. Die beantragte Laufzeitverlängerung beim Fördermittelgeber wird mit Verzögerungen bei den Rahmenbedingungen und der Beschaffung des Bildungsportals begründet, um den Abschluss zentraler Prozesse zu gewährleisten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 19.02.2026 · 2. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.4Abschlussbericht des EnergienutzungsplansZur Vorlage · 00606-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Abschlussbericht des Energienutzungsplans (ENP) zur Kenntnis nehmen. Das Projekt wurde seit 2022 in Zusammenarbeit mit der DEW21 sowie einem externen Gutachterbüro durchgeführt und ist ein Bestandteil des Handlungsprogramms Klima-Luft 2030.
Der vorliegende Bericht liefert eine raumbezogene Darstellung der Dortmunder Wärmeinfrastruktur in Form eines digitalen Zwillings. Er dient als strategisches Planungsinstrument für die Verwaltung, die Politik, Energieversorgungsunternehmen sowie Gebäudeeigentümer, um die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung und den Ausbau erneuerbarer Energien zu koordinieren. Der Bericht identifiziert Bedarfe und Potenziale im Wärmesektor, der laut Dokument 46 Prozent der Endenergie beansprucht.
Gleichzeitig bildet der ENP die fachliche und datentechnische Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebene Kommunale Wärmeplanung (KWP) gemäß Wärmeplanungsgesetz. Während der ENP die wesentlichen Maßnahmen und Handlungsempfehlungen zusammenfasst, wird die detaillierte Ausarbeitung und rechtliche Verankerung im Rahmen der KWP erfolgen. Ein Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung wird voraussichtlich zu Beginn des zweiten Quartars vorliegen und anschließend öffentlich zur Stellungnahme ausgelegt. Ziel ist der Abschluss der Wärmeplanung bis Mitte des Jahres. Für die Durchführung des Projekts wurden keine Fördermittel in Anspruch genommen, da zum Projektstart keine geeigneten Programme zur Verfügung standen. Personelle oder finanzielle Auswirkungen durch die Vorlage ergeben sich nicht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.5Strategische Ausbauplanung der Kindertagesbetreuung 2026 - 2035Zur Vorlage · 00778-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Dortmund plant im Rahmen der strategischen Ausbauplanung der Kindertagesbetreuung für den Zeitraum 2026 bis 2035 eine Erhöhung der Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren. Der Rat der Stadt soll die vorliegende Planung zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, bis zum Jahr 2035 eine Versorgungsquote von mindestens 60 % für diese Altersgruppe sicherzustellen. Damit wird das bisherige Ziel aus dem Beschluss vom März 2021, eine Quote von 50 % bis Ende 2025 zu erreichen, nach oben korrigiert.
Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit der gesetzlichen Verpflichtung zur Bereitstellung eines bedarfsgerechten frühkindlichen Betreuungsangebots sowie mit steigenden Bedarfen, die durch Studien des Deutschen Jugendinstituts und aktuelle Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen belegt werden. Die Planung berücksichtigt dabei Bevölkerungsprognosen sowie die Berechnung von Platzbedarf und Platzlücken.
Für die Umsetzung der Ausbauplanung ergeben sich laut der Vorlage zusätzliche finanzielle Anforderungen im Teilergebnisplan des Jugendamtes. Während durch Elternbeiträge und Landeserträge Rückgangsraten bei den Einnahmen prognostiziert werden, steigt der Transferaufwand deutlich an. Für das Jahr 2030 wird ein jährlicher Saldo von etwa 7,2 Millionen Euro an Mehraufwendungen veranschlagt. Diese Kosten sind im aktuellen Haushaltsplan noch nicht enthalten, sollen jedoch in der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2027 berücksichtigt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.6Ermittlungsdienst Abfall - Sachstandsbericht 2025 und Darstellung der kommunalen Aktivitäten rund um die Themen Abfallvermeidung, Umweltbildung, Abfallrecycling und AbfallbeseitigungZur Vorlage · 00696-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht 2025 des Ermittlungsdienstes Abfall (EDA) sowie die Darstellung der kommunalen Aktivitäten zur Abfallvermeidung, Umweltbildung, zum Abfallrecycling und zur Abfallbeseitigung liegen zur Kenntnisnahme vor. Der Bericht umfasst erstmals ein vollständiges Kalenderjahr. Der Außendienst des EDA setzt sich aus 17 Planstellen zusammen, wobei fünf Stellen bei der EDG Entsorgung Dortmund GmbH und zwölf beim Ordnungsamt angesiedelt sind. Zum 31.12.2025 sind drei städtische Stellen unbesetzt, deren Nachbesetzung für das erste Quartal 2026 vorgesehen ist. Die EDG hat zudem eine Aufstockung um zwei Stellen für das Jahr 2026 beschlossen. Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde umfasst 3,5 Stellen.
Statistische Daten für das Jahr 2025 zeigen, dass 92 % der Täter ihren Wohnsitz in Dortmund haben, während 8 % außerhalb ansässig sind. Die Quote der Wiederholungstäter liegt bei etwa 2 %. Die Dienstzeiten des Außendienstes gliedern sich in Früh-, Spät- und Nachschichten.
Zur Optimierung der Logistik wird ein Prozess zur mobilen Erfassung unerlaubter Abfallablagerungen genutzt. Mitarbeitende der Straßenreinigung dokumentieren Fundstellen, wobei bei ausreichender Kapazität und fehlenden Verursacherhinweisen eine direkte Entfernung erfolgt. Bei Hinweisen auf Verursacher übernimmt der EDA die gerichtsfeste Dokumentation und Ermittlung. Die digitale Erfassung per App ermöglicht eine tagesaktuelle Reaktion und die Disposition von Einsatzfahrzeugen via GPS-Daten. Daten der EDG für September und Oktober 2025 weisen auf eine Konzentration von Schmierstellen in der Innenstadt-Nord sowie in Eving, Innenstadt-West und Innenstadt-Ost hin. Im Berichtszeitraum wurden zudem erhöhte Zahlen in Hörde und Lütgendortmund durch den EDA überprüft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 24.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 04.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.6.1Nachtrag: 12.03.2026 Ermittlungsdienst Abfall - Sachstandsbericht 2025 und Darstellung der kommunalen Aktivitäten rund um die Themen Abfallvermeidung, Umweltbildung, Abfallrecycling und AbfallbeseitigungZur Vorlage · 00696-25/4 · Bitte um Stellungnahme L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wird am 19. März 2026 ein Sachstandsbericht zum Ermittlungsdienst Abfall sowie eine Darstellung der kommunalen Aktivitäten in den Bereichen Abfallvermeidung, Umweltbildung, Abfallrecycling und Abfallbeseitigung behandelt. Zu diesem Bericht der Verwaltung liegt eine Bitte um Stellungnahme vor, die spezifische Fragen zu den Tätigkeiten des Entsorgungsbetrieb Dortmund (EDA) enthält.
Die Fragesteller bitten um eine Aufschlüsselung der gemeldeten Vorfälle nach ihrer Herkunft, wobei zwischen privaten und gewerblichen Ablagerungen sowie möglichen örtlichen Unterschieden unterschieden werden soll. Des Weiteren wird nach der Verteilung der Kontrollaktivitäten des EDA im Stadtgebiet gefragt. Es wird thematisiert, ob die Präsenz des Dienstes gleichmäßig über alle Stadträume erfolgt oder ob ein Schwerpunkt in der Nordstadt liegt. In diesem Zusammenhang wird nach einer theoretischen Berechnung gefragt, wie sich die Zahlen der Ermittlungsberichte verändern würden, wenn alle Stadtgebiete mit der gleichen Aufmerksamkeit kontrolliert würden.
Zudem wird die Quelle der Ermittlungsberichte erfragt. Hierbei soll ermittelt werden, welcher Anteil der Berichte auf die eigene Initiative des EDA zurückzuführen ist und welcher Anteil auf Meldungen aus der Bevölkerung basiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 8.6.2Nachtrag: 12.03.2026 Aufnahme zusätzlicher Observationsstandorte durch den Ermittlungsdienst Abfall (Antrag SPD-Fraktion, Überweisung aus der Sitzung der BV Eving vom 11.03.2026)Zur Vorlage · 00696-25/3 · Zusatz- u. Ergänzungsantrag zum TOP B/BV
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Eving hat einen Zusatzantrag zur Sitzung vom 3. März 2026 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 7.1, der den Sachstandsbericht des Ermittlungsdienstes Abfall sowie die kommunalen Aktivitäten zur Abfallvermeidung und Abfallbeseitigung behandelt.
Mit dem Antrag wird die Verwaltung aufgefordert, bestimmte Standorte verstärkt in die Observierungsmaßnahmen des Ermittlungsdienstes Abfall einzubeziehen. Konkret sollen die Kamphecke zwischen Wittichstraße und Holthauser Straße, die Brechtener Straße im Bereich Auf dem Brink sowie der Bauernkamp in Höhe der Kleingartenanlagen Vorwärts und Erholung kontrolliert werden. Ziel der Maßnahme ist die Durchführung gezielter Kontrollen zur Verhinderung illegaler Müllablagerungen.
Die Begründung der Fraktion stützt sich auf Hinweise aus der Bürgerschaft sowie auf eigene Beobachtungen der Mitglieder der Bezirksvertretung. Es wird angeführt, dass an diesen Orten wiederholt illegale Müllkippen auftreten, was Auswirkungen auf das Stadtbild, die Umwelt und die Anwohner hat und zusätzliche Kosten für die Stadtreinigung verursacht. Durch die Aufnahme dieser Standorte in die Observierung sollen Verursacher von Ordnungswidrigkeiten ermittelt und die Situation langfristig verbessert werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — nicht befasst
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — nicht befasst
- 24.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.7--- abgesetzt --- Biodiversitätsstrategie für die Stadt Dortmund
- 8.7.1--- abgesetzt --- Biodiversitätsstrategie für die Stadt DortmundZur Vorlage · 34098-24/9 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Biodiversitätsstrategie für die Stadt Dortmund die Ergebnisse interner Abstimmungsgespräche zwischen dem Umweltamt sowie den Fachbereichen Liegenschaften und Wirtschaftsförderung dargelegt. Die Strategie dient als erster Schritt, um Akteure aus der Stadtgesellschaft, wie die Verwaltung, städtische Gesellschaften, Vereine, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger, zur Förderung der biologischen Vielfalt einzubinden. In den kommenden Jahren sollen auf Basis dieser Strategie konkrete Planungen und Umsetzungen in verschiedenen Handlungsfeldern erarbeitet werden.
Die Maßnahmen der Strategie werden als Ideenpool betrachtet, der zwischen kurzfristig umsetzbaren Anpassungen und komplexeren Projekten unterscheidet. Während einfache Maßnahmen, wie die Verwendung heimischer Pflanzen oder die Sperrung von Trampelpfaden, geringe Zielkonflikte aufweisen, erfordern komplexere Vorhaben, etwa Artenschutzprogramme, längere Planungsphasen und Abstimmungen mit Eigentümern. Die Verwaltung betont, dass die Umsetzung durch enge, flächenscharfe Planung so gestaltet werden soll, dass die Verfügbarkeit von Flächen für städtische Entwicklungen, wie Bauland oder Ausgleichsflächen, gewahrt bleibt.
Hinsichtlich der finanziellen Umsetzung wird darauf hingewiesen, dass Projekte, die nicht durch vorhandene Haushaltsmittel gedeckt werden können, separate Beschlüsse zur Bereitstellung der Mittel erfordern. Ein Wertverlust städtischer Grundstücke durch die Strategie wird von den beteiligten Fachbereichen nicht erwartet; vielmehr können ökologische Aufwertungen zur Wertsteigerung von Immobilien beitragen. Eine überarbeitete Vorlage zur Biodiversitätsstrategie soll zu einer der nächsten Ratssitzungen vorgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zurückgezogen
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — abgesetzt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — abgesetzt
Ergebnis: zurückgezogen - 8.8Änderungen im VergaberechtZur Vorlage · 01388-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat einen Antrag auf Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19. März 2026 gestellt. Der vorgeschlagene Punkt befasst sich mit Änderungen im Vergaberecht.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in Kürze konkretisieren zu wollen. Die Vorlage dient als Vorschlag zur Tagesordnung für die anstehende öffentliche Sitzung des genannten Ausschusses.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 8.8.1Nachtrag: 18.03.2026 Änderungen im VergaberechtZur Vorlage · 01388-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Bitte um Stellungnahme zur neuen Rechtslage im Vergaberecht eingereicht. Hintergrund der Anfrage ist die Einführung des § 75a in die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen mit Wirkung zum 1. Januar 2026. Diese Neuregelung legt fest, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz zu gestalten ist, was explizit auch für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt. Zudem sieht die Vorschrift vor, dass Regelungen zur Einschränkung der Vergabe nur durch einen Satzungsbeschluss erlassen werden dürfen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, wie die geänderte Rechtslage für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte bewertet wird und welche Verfahrensweisen seit Januar 2026 angewandt werden. Zudem wird gefragt, inwieweit interne Vorgaben, Abläufe oder Zuständigkeiten bereits angepasst wurden. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Frage, ob die Verwaltung beabsichtigt, dem Rat einen Vorschlag für eine kommunale Satzung vorzulegen, und falls ja, in welchem zeitlichen Rahmen dies geschehen soll. Abschließend werden Informationen zu den verwaltungsinternen Prüfschritten sowie zu den fachlichen, wirtschaftlichen oder qualitativen Kriterien erbeten, die im Rahmen der geltenden Rechtslage für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte zur Anwendung kommen sollen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: eingebracht