Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2025 genehmigt hat.
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund setzt sich mit der Kenntnisnahme von Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen auseinander, die der Stadtkämmerer für das vierte Quartal des Haushaltsjahres 2025 gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen genehmigt hat. Die bewilligten Mehraufwendungen belaufen sich auf 4.413.923,58 Euro, während die Mehrauszahlungen einen Betrag von 4.150.464,82 Euro ausmachen. Die Summe der Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen wird mit 8.564.388,40 Euro beziffert.
Die Ausgaben resultieren aus verschiedenen Quellen, darunter gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen, teilweise gedeckt durch Zahlungen anderer Körperschaften oder zweckgebundene Zuschüsse, sowie aus Maßnahmen, für die der Rat oder der zuständige Ausschuss bereits eine grundsätzliche Zustimmung erteilt hat. Zur Deckung dieser Beträge dienen Mehrerträge, Zuweisungen und Zuschüsse von Bund und Land sowie Minderaufwendungen.
Zusätzlich wird der Rat um die nachträgliche Genehmigung von Korrekturen an bereits beschlossenen Mehrbedarfsvorlagen gebeten. Im Bereich der Schulraumplanung für die Interimsquartiere in Hacheney und Brackel wurden die Finanzstellen zur korrekten Abbildung gemäß den finanzstatistischen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen angepasst. Des Weiteren ist eine Korrektur im Budget der Allgemeinen Finanzwirtschaft erforderlich, da die Mittelbereitstellung durch das Tiefbauamt sowie durch die Kulturbetriebe im Rahmen der Umsetzung angepasst werden musste.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2198790
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 2202011
Beratungsfolge
- 26.03.2026einstimmig beschlossen
- 26.03.2026ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026einstimmig empfohlen
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