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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der NiederschriftErgebnis: einstimmig beschlossen
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
- 1.3Feststellung der TagesordnungErgebnis: einstimmig beschlossen
- 1.4Genehmigung der NiederschriftErgebnis: einstimmig beschlossen
- 2Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- 3Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 3.1Bauleitplanung; vorhabenbezogener Bebauungsplan Hu 142 – Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße – Änderung Nr. 1: hier: Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGBZur Vorlage · 00496-25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 00496-25 wird die Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hu 142 für den Einzelhandelsstandort in Dortmund-Huckarde, Aspeystraße, behandelt. Das Projekt sieht den Abriss einer bestehenden Filiale des Lebensmittelhändlers Aldi sowie die Errichtung eines Neubaus auf einer Fläche von etwa 6.500 m² vor. Die geplante Neunutzung umfasst eine Verkaufsfläche von maximal 1.060 m² sowie eine dreigruppige Kindertagesstätte mit 75 Betreuungsplätzen. Im Zuge der Planung soll die Anzahl der Stellplätze von 80 auf 66 reduziert werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Rat der Stadt Dortmund zu ermächtigen, der Verwaltung die Erteilung einer Baugenehmigung auf Grundlage von § 33 BauGB zu ermöglichen. Hierbei soll die sogenannte vorgezogene Planreife genutzt werden, um das Vorhaben bei Erfüllung der Voraussetzungen vorzeitig zu bescheiden. Voraussetzung für diese Maßnahme ist der Abschluss eines Durchführungsvertrags zum Bebauungsplan. Die Zulässigkeit der Baugenehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgt ist, das Vorhaben den künftigen Festsetzungen nicht entgegensteht, die Erschließung gesichert ist und die Antragstellerin die künftigen Festsetzungen schriftlich anerkennt. Die Einhaltung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie des Baunebenrechts muss geprüft werden. Eine erneute Offenlage des Plans ist für den Zeitraum vom 16. März bis zum 30. März 2026 vorgesehen. Die Bezirksvertretung wird im Verfahren gemäß der Gemeindeordnung beteiligt.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 04.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — einstimmig empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.2Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 113 – Kurler Straße/Merkur Straße – hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Scha 113 – Kurler Straße/ Merkur Straße – II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, III. Beschluss zur erneuten (möglichen) Beteiligung der Öffentlichkeit, IV. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGBZur Vorlage · 00570-25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Dortmund plant die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Scha 113 – Kurler Straße/Merkur Straße im Stadtbezirk Scharnhorst. Gegenstand der Vorlage ist die planungsrechtliche Zulässigkeit von offenen Terrassenüberdachungen außerhalb der bisher festgesetzten Baugrenzen. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Fläche von etwa 1,7 Hektar innerhalb eines bestehenden Allgemeines Wohngebiets.
Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden. Die Festsetzungen betreffen lediglich die Terrassenüberdachungen, ohne die städtebaulichen Grundzüge, die Nutzungspalette oder die Grundflächenzahl zu verändern. Eine zusätzliche Flächenversiegelung sowie Beeinträchtigungen von FFH- oder Vogelschutzgebieten sind nicht vorgesehen.
Der Rat der Stadt Dortmund soll der Änderung sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit zustimmen. Der Entwurf der Begründung und die Planunterlagen sollen für mindestens 30 Tage im Internet sowie im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt ausgelegt werden, um Stellungnahmen nach § 4a Abs. 3 BauGB einzuholen. Zudem wird die Ermächtigung der Verwaltung beantragt, Baugenehmigungen auf Grundlage von § 33 BauGB zu erteilen, sofern eine vorgezogene Planreife nachgewiesen ist und die Erschließung gesichert bleibt.
Für das Vorhaben sind keine personellen oder finanziellen Auswirkungen vorgesehen, und es stehen keine Fördermittel zur Verfügung. Die Gremienberatungen sind für den Zeitraum von Februar bis März 2026 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — einstimmig beschlossen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.3Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplans We 134 - Wipfelweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch, hier: I. Kenntnisnahme und Entscheidung über Stellungnahmen, II. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 00926-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 00926-26 wird die sechste Änderung des Bebauungsplans We 134 – Wipfelweg im Dortmunder Stadtbezirk Hörde (Wellinghofen) beantragt. Das betroffene Areal umfasst eine Fläche von etwa 8,2 Hektar. Ziel der Änderung ist die Anpassung an die aktuelle Baunutzungsverordnung (BauNVO). Durch diese Umstellung soll der Nutzungskatalog in den reinen Wohngebieten erweitert werden, um unter anderem die Ansiedlung von Kinderbetreuungseinrichtungen sowie sozialen, kulturellen oder sportlichen Anlagen zu ermöglichen. Zudem soll die Nutzung des Bauvolumens, etwa durch Dachgeschossausbau, erleichtert werden, während die Flächenversiegelung begrenzt bleiben soll.
Die Verwaltung empfiehlt, die Änderung als Satzung zu beschließen und dabei die Begründung vom 4. Februar 2026 beizufügen. Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Laut Verwaltung entstehen durch die Maßnahme keine Kosten oder personellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund. Die städtebaulichen Grundzüge, die Artenvielfalt sowie der Baumbestand werden durch die Anpassung nicht beeinträchtigt. Es wird kein neues Baurecht geschaffen und die Flächenversiegelung wird nicht erhöht.
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Stellungnahmen ein, jedoch liegen Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange vor. Der Zeitplan sieht den Beschluss zur Änderung sowie die Ermächtigung zur Baugenehmigung für den 9. Oktober 2025 vor. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist für den Zeitraum vom 8. Dezember 2025 bis zum 9. Januar 2026 vorgesehen. Die Gremienberatungen sind für März 2026 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 10.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.4Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplans Hö 273 – westlich Wellinghofer Straße - hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplans Hö 273 – westlich Wellinghofer Straße - II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, III. Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. zur Durchführung eines eingeschränkten Beteiligungsverfahrens, IV. Ermächtigung zur vorzeitigen Baugenehmigung bei vorgezogener Planreife, V. Ermächtigung zum Abschluss eines städtebaulichen VertragesZur Vorlage · 01092-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 01092-26 wird die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplans Hö 273 – westlich der Wellinghofer Straße – beantragt. Ziel der Änderung ist die Umwandlung einer etwa 0,22 Hektar großen Fläche von einem Allgemeinen Wohngebiet in ein Urbanes Gebiet. Das Vorhaben eines privaten Eigentümers sieht die Errichtung von neun Wohneinheiten sowie einer Tierarztpraxis mit zehn Behandlungsräumen vor.
Das geplante Bauwerk soll drei bis vier Vollgeschosse mit Satteldach und einer Flachdachnutzung im Erdgeschoss umfassen. Die bauliche Nutzung ist mit einer Grundflächenzahl von 0,6 sowie einer hälftigen Aufteilung zwischen Wohnen und Nichtwohnen geplant. Energetische Vorgaben sehen den Effizienzhaus-Standard 40 und eine Photovoltaik-Pflicht auf den Dachflächen vor. Zur Reduzierung von Schallimmissionen an der straßenzugewandten Fassade sind passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Zudem sind eine Dachbegrünung sowie die Einhaltung von Barrierefreiheit und Gender-Planning-Grundsätzen vorgesehen.
Der Rat der Stadt Dortmund soll dem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zustimmen, welches ohne Umweltprüfung durchgeführt werden soll. Die Vorlage umfasst zudem die Ermächtigung der Verwaltung zur Erteilung vorzeitiger Baugenehmigungen sowie zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, der architektonische Qualität und Grünordnungsmaßnahmen sichert. Auf eine anteilige Vereinbarung für geförderten Wohnungsbau wird empfohlen zu verzichten, da angrenzende Maßnahmen der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft bereits einen hohen Anteil an geförderten Wohnungen aufweisen. Für die Stadt entstehen durch das Vorhaben keine Kosten oder personellen Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.5Novelle des Städtebaurechts 2025 Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. „Bauturbo") | Lag am 12.02.26 (TOP 3.3) vor.Zur Vorlage · 00619-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — mehrheitlich empfohlen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 04.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — mehrheitlich abgelehnt
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — vertagt
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — einstimmig abgelehnt
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — mehrheitlich empfohlen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — mehrheitlich empfohlen
- 22.01.2026 · 2.Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — mehrheitlich empfohlen
- 22.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — mehrheitlich empfohlen
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mehrheitlich empfohlen
- 21.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — vertagt
- 21.01.2026 · 2.Sitzung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde — einstimmig empfohlen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — mehrheitlich empfohlen
- 20.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.6Informationsvorlage zur wasserrechtlichen Ablehnung der Fuß- und Radwegebrücke Rüpingsbach sowie zu den Auswirkungen auf den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Hom 252 – Am Lennhofe –Zur Vorlage · 00588-25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Rat der Stadt über die wasserrechtliche Ablehnung des geplanten Brückenbauwerks über den Rüpingsbach. Die Brücke war im Rahmen des Bebauungsplans Hom 252 – Am Lennhofe – vorgesehen, um die Fuß- und Radverkehrsanbindung des neuen Wohnquartiers zu optimieren und die Wege zu ÖPNV-Anschlüssen zu verkürzen.
Nach Prüfung durch die Untere Wasserbehörde sowie die Untere Naturschutzbehörde wurde die Umsetzung der Verbindung abgelehnt. Die Behörden begründen dies damit, dass die Brücke für Rettungseinsätze nicht erforderlich sei und die bestehenden Verbindungen über den Seilbahnweg als ausreichend bewertet werden. Zudem wird ein dauerhafter Eingriff in das durch die Bezirksregierung Arnsberg festgesetzte Überschwemmungsgebiet sowie eine Beeinträchtigung der gewässerbiologischen Entwicklung des Rüpingsbaches befürchtet.
Aus naturschutzrechtlicher Sicht steht das Bauwerk im Konflikt mit dem Landschaftsschutzgebiet sowie dem Biotopverbund. Die Erhaltung der Ufergehölze als Lebensraum für Fledermäuse und andere Arten sowie die Vermeidung von erhöhtem Erholungsdruck werden höher gewichtet als die zusätzliche Verkehrsverbindung. Da keine rechtliche Grundlage für eine Befreiung von den gesetzlichen Vorgaben vorliegt, kann die Brücke nicht errichtet werden. In der Folge soll die im städtebaulichen Vertrag vereinbarte Bürgschaft in Höhe von 416.500 Euro an die Projektentwicklerin zurückgegeben und der Vertrag entsprechend angepasst werden. Die Wohngebietsentwicklung bleibt hiervon unberührt.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — überweisen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.7Parkplatzfläche hinter dem Bergmann-KioskZur Vorlage · 00922-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat beschlossen, die Planung zur Entsiegelung der Parkplatzfläche hinter dem Bergmann-Kiosk im Rahmen des Wettbewerbs zur Umgestaltung des Wallrings vorzunehmen. Die Fläche befindet sich zwischen der Langen Straße, der Amalienstraße und der Frankenstraße. Mit der Entsiegelung und der Einrichtung einer öffentlichen Grünanlage sollen die Hitzebelastung im Sommer sowie die Schadstoffbelastung reduziert werden.
Die Verwaltung führt aus, dass eine unmittelbare Überplanung des Parkplatzes derzeit nicht als sinnvoll erachtet wird. Untersuchungen aus den Jahren 2020 und 2023/24 belegen eine hohe Auslastung der Parkflächen im Klinikviertel, die tagsüber über 90 Prozent liegt. Ein Wegfall der Stellplätze könnte die Parksituation im Quartier weiter beeinflussen, insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung der Veloroute in der Langen Straße und der geplanten Sporthalle an der Übelgönne. Zudem weist die Fläche durch vorhandene Bäume und Grünstreifen bereits einen hohen Begrünungsanteil auf.
Aufgrund fehlender Kapazitäten in den zuständigen Fachbereichen schlägt die Verwaltung vor, die Ziele der Bezirksvertretung Innenstadt-West in die Ausschreibung des Wettbewerbs aufzunehmen. Ein konkreter Zeitplan für die Beteiligung steht noch nicht fest, da zunächst die Umsetzung einer temporären Markierungslösung auf dem Wallring sowie eine anschließende Machbarkeitsstudie abzuwarten sind. Die Umsetzung der Parkplatzumgestaltung bleibt jedoch zeitlich unabhängig von der gesamten Wallringplanung möglich.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 04.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.8Umgestaltung des Vogelpothswegs - Aufhebung Beschluss zur InterimslösungZur Vorlage · 01004-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht vor, den Beschluss vom 13. Februar 2025 zur Umsetzung einer Interimslösung am Vogelpothsweg aufzuheben. Grund hierfür ist, dass die ursprünglich geplanten Maßnahmen aufgrund der aktuellen baulichen Situation und der Verkehrsbelastung nicht in dem vorgesehenen Umfang umsetzbar sind. Der Neubau der Universitätsbibliothek sowie der damit verbundene Baustellenverkehr und das erhöhte Busaufkommen haben zu einer Verschlechterung der Fahrbahndecke und der Haltestellenkonstruktion geführt.
Statt der ursprünglichen Interimslösung sollen nun gezielte Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit im Bereich der Bushaltestelle Universität S durchgeführt werden. Die Planung sieht vor, die Fahrbahndecke abzufräsen und eine neue Asphaltdeckschicht einzubauen. Auf der östlichen Seite der Haltestelle soll der derzeit gepflasterte Bereich durch eine Asphaltbauweise ersetzt werden, um die Belastungen durch die täglichen Busfahrten dauerhaft aufzufangen. Auf der westlichen Seite ist eine Vergrößerung des Wartebereichs durch die Asphaltierung von Teilen des Grünstreifens und eines angrenzenden Parkplatzes vorgesehen, wobei eine bedingte Barrierefreiheit angestrebt wird.
Die Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt 275.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Haushalt 2026 durch Umbuchungen zwischen verschiedenen Kostenstellen des Tiefbauamtes und des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes. Die Umsetzung der Arbeiten ist für das dritte Quartal 2026 geplant. Ein umfassender Vollumbau des Vogelpothswegs soll nach Abschluss der Bauarbeiten an der Universitätsbibliothek im Jahr 2030 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.9Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung des Bürogebäudes Rheinlanddamm 24, Gemarkung: Dortmund, Flur 25, Flurstücke 289 Az: 61/5-1-055802 hier: I. Zustimmung zur Zulassung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans 190 (InO; Baurat-Marx-Allee) und Abweichungen vom Bebauungsplan 190Zur Vorlage · 01009-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01009-26 behandelt eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung des Bürogebäudes am Rheinlanddamm 24 in Dortmund. Geplant ist die Umnutzung des Gebäudekomplexes mit einer Bruttogeschossfläche von etwa 37.200 m². Der Schwerpunkt der geplanten Nutzung liegt auf Wohnraum mit einer Fläche von circa 28.900 m², wodurch mehr als 200 Wohnungen entstehen sollen. Ergänzend sind im Atriumgeschoss Büroflächen, ein Ärztehaus, ein Fitnesscenter sowie eine Ladenfläche von maximal 400 m² vorgesehen, wobei mindestens 90 % der Verkaufsfläche für den Verkauf von Nahrungsmitteln genutzt werden sollen.
Die Verwaltung beantragt beim Rat der Stadt die Erteilung eines positiven Vorbescheids unter Zulassung von Befreiungen und Abweichungen vom Bebauungsplan 190 sowie von den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Als Rechtsgrundlagen werden insbesondere die Regelungen zum sogenannten „Bauturbo“ gemäß § 246e BauGB sowie Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB vorgeschlagen.
Durch das Nutzungskonzept erhöht sich die tägliche Anzahl der Kfz-Fahrten von etwa 1.850 auf circa 2.100. Die Erschließung über die Baurat-Marx-Allee bleibt gesichert. Eine Prüfung der Umweltauswirkungen ergab keine Anhaltspunkte für erhebliche zusätzliche Auswirkungen; eine strategische Umweltprüfung ist nicht erforderlich. Die Lärmpegel an der straßenzugewandten Fassade werden für den Tag mit maximal 70 dB(A) und für die Nacht mit 63 dB(A) angegeben. Die Umsetzung erfolgt mit vorhandenem Personal ohne finanzielle Auswirkungen oder zusätzliche Fördermittel. Die Entscheidung über die Anwendung der genannten Rechtsgrundlagen obliegt dem Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.10Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Eving 2030+Zur Vorlage · 39020-25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll das Integrierte Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Eving 2030+ als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 (6) Nr. 11 BauGB zur Kenntnis nehmen und beschließen. Mit dem Beschluss soll die Verwaltung beauftragt werden, die im Konzept enthaltenen Zielvorstellungen und Handlungsempfehlungen für die zukünftige Entwicklung des Stadtbezirks weiterzuverfolgen. Das Konzept umfasst verschiedene Handlungsfelder, darunter Baukultur, Daseinsvorsorge, Freiraum und Stadtklima, Mobilität, Wirtschaft sowie Wohnen. Finanzielle oder personelle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Parallel dazu befasst sich die Vorlage mit der stufenweisen Entwicklung von Wohnbauflächenpotenzialen, mit einem Fokus auf die Bezirke Brechten und Eving. Im Rahmen einer laufenden Wohnbauflächenrevision sollen nicht genutzte Flächen aus dem Flächennutzungsplan 2004 überprüft sowie neue Ergänzungsoptionen geprüft werden. Ziel ist eine nachhaltige Baulandbereitstellung durch Innenentwicklungsstrategien zur Nachverdichtung und Baulückenschließung unter Berücksichtigung stadtklimatischer Anforderungen. Zudem wird der Abschluss des Bearbeitungsprozesses des INSEKT 2030+ für die Stadtbezirke Eving, Innenstadt-Nord und Scharnhorst dokumentiert.
Der zeitliche Ablauf sieht eine Anhörung der Bezirksvertretung Eving am 28. Januar 2026 vor. Danach folgen Empfehlungen durch den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 11. März 2026 sowie durch den Hauptausschuss und den Ältestenrat am 26. März 2026. Der abschließende Beschluss durch den Rat der Stadt ist ebenfalls für den 26. März 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.11Abschlussbericht des EnergienutzungsplansZur Vorlage · 00606-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Abschlussbericht des Energienutzungsplans (ENP) zur Kenntnis nehmen. Das Projekt wurde seit 2022 in Zusammenarbeit mit der DEW21 sowie einem externen Gutachterbüro durchgeführt und ist ein Bestandteil des Handlungsprogramms Klima-Luft 2030.
Der vorliegende Bericht liefert eine raumbezogene Darstellung der Dortmunder Wärmeinfrastruktur in Form eines digitalen Zwillings. Er dient als strategisches Planungsinstrument für die Verwaltung, die Politik, Energieversorgungsunternehmen sowie Gebäudeeigentümer, um die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung und den Ausbau erneuerbarer Energien zu koordinieren. Der Bericht identifiziert Bedarfe und Potenziale im Wärmesektor, der laut Dokument 46 Prozent der Endenergie beansprucht.
Gleichzeitig bildet der ENP die fachliche und datentechnische Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebene Kommunale Wärmeplanung (KWP) gemäß Wärmeplanungsgesetz. Während der ENP die wesentlichen Maßnahmen und Handlungsempfehlungen zusammenfasst, wird die detaillierte Ausarbeitung und rechtliche Verankerung im Rahmen der KWP erfolgen. Ein Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung wird voraussichtlich zu Beginn des zweiten Quartars vorliegen und anschließend öffentlich zur Stellungnahme ausgelegt. Ziel ist der Abschluss der Wärmeplanung bis Mitte des Jahres. Für die Durchführung des Projekts wurden keine Fördermittel in Anspruch genommen, da zum Projektstart keine geeigneten Programme zur Verfügung standen. Personelle oder finanzielle Auswirkungen durch die Vorlage ergeben sich nicht.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.12Berufung der Mitglieder des Beirates zur LärmminderungZur Vorlage · 00900-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Vorlage des Umweltamtes zur Kenntnis genommen und die vorgeschlagenen Mitglieder des Beirates zur Lärmminderung berufen. Die Neubesetzung des Beirates erfolgt im Zuge der Synchronisierung mit der aktuellen Wahlperiode des Rates. Der Beirat dient als Instrument der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Begleitung der Lärmaktionsplanung und setzt sich aus Vertretern der Politik, der Wirtschaft, der Wissenschaft, von Verbänden sowie der Verwaltung zusammen.
Die Zusammensetzung des Gremiums folgt einer neuen Geschäftsordnung, die im November 2025 beschlossen wurde. Diese sieht vor, dass jeweils ein Mitglied pro Ratsfraktion sowie Vertreter verschiedener Mobilitätsverbände, Umwelt- und Naturschutzverbände, der Wohnungswirtschaft sowie des Einzelhandels und der Wirtschaft im Beirat vertreten sind. Zudem werden Experten aus den Bereichen Raumplanung, Gesundheit und Immissionsschutz in das Gremium berufen. Durch die geänderte Geschäftsordnung wurde die Rolle der Mobilitätsverbände gestärkt, wodurch unter anderem Vertreter des ADAC, des ADFC und des Verbandes Verkehrswirtschaft und Logistik NRW erstmals im Beirat vertreten sind.
Die Mitglieder der Stadtverwaltung nehmen im Beirat eine beratende Funktion wahr, sind jedoch nicht stimmberechtigt. Die Neubesetzung hat keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf die Verwaltung und ist nicht klimarelevant, wenngleich Maßnahmen des Beirats Synergien mit dem Klimaschutz aufweisen können.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.13Neuberufung des KlimabeiratesZur Vorlage · 00872-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Neuberufung der Mitglieder des Klimabeirates beschließen. Die Vorlage des Umweltamtes sieht vor, die Personen der beigefügten Vorschlagsliste in das Gremium zu berufen. Eine Neubesetzung ist gemäß der Geschäftsordnung des Klimabeirates nach einer Kommunalwahl und der Neukonstituierung des Rates erforderlich.
Der Klimabeirat hat eine rein beratende Funktion. Er begleitet kommunale Ziele in den Bereichen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung und liefert Impulse für die Umsetzung von Klimaschutzprogrammen. Als Bindeglied zwischen der Stadtgesellschaft, der Verwaltung und den politischen Entscheidungsträgern soll das Gremium zur Transparenz der kommunalen Klimapolitik beitragen.
Die Zusammensetzung des Beirates umfasst stimmberechtigte Mitglieder aus den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Wirtschaft, Architektur, Handel, Energieversorgung sowie aus gesellschaftlichen Gruppierungen und der Bürgerschaft. Zudem sind Vertreter der Fraktionen im Rat sowie Angehörige der Stadtverwaltung als beratende, nicht stimmberechtigte Mitglieder vorgesehen. Das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung (ILS) wird als neues Mitglied in den Beirat aufgenommen und übernimmt den Sitz des Wuppertal Instituts.
Mit der Berufung der Mitglieder wird keine personelle oder finanzielle Auswirkung auf den Haushalt oder die Verwaltung erwartet. Nach dem Beschluss wird die Verwaltung die Vorbereitung der konstituierenden Sitzung übernehmen, die für den Zeitraum April oder Mai 2026 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.14Stadterneuerung City: 1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. §60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) 2. Beschluss zum Erlass der Satzung der Stadt Dortmund über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für den Bereich "östliches Brückviertel"Zur Vorlage · 01308-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 01308-26 wird die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sowie der Erlass einer Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für das östliche Brückviertel beantragt. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung städtebaulicher Entwicklungen in einem Bereich, für den derzeit kein Vorkaufsrecht besteht. Der räumliche Geltungsbereich wird durch den Burgwall, die Kuckelke, den Willy-Brandt-Platz sowie den Friedhof und die Brückstraße begrenzt und umfasst verschiedene Flurstücke der Gemarkung Dortmund, Flur 2.
Die Dringlichkeit der Vorlage ergibt sich aus anstehenden Grundstücksveräußerungen, über die die Stadt Kenntnis erlangt hat. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung im betreffenden Quartier zu gewährleisten, ist eine zeitnahe Entscheidung erforderlich. Durch die Erlassung der Satzung entstehen der Stadt keine unmittelbaren Kosten.
Der Rat der Stadt soll die Entscheidung, die bereits durch den Oberbürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde, nachträglich genehmigen. Aufgrund der zeitlichen Notwendigkeit weicht die Beratungsfolge von der regulären Ordnung ab. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West sowie der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen werden die Vorlage erst nach der Ratssitzung am 26. März 2026 zur Kenntnisnahme erhalten.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.15Integriertes Handlungskonzept Zentrale Nordstadt - Endbericht „Verkehrsuntersuchung zur Neugestaltung der südlichen Münsterstraße“Zur Vorlage · 00897-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat den Endbericht der Verkehrsuntersuchung zur Neugestaltung der südlichen Münsterstraße zur Kenntnis genommen und die Umsetzung der sogenannten Variante 4 beschlossen. Diese sieht den Umbau zur „Quartiersmitte Münsterstraße“ vor und dient als Grundlage für die weiteren Planungen der Maßnahme.
Das Verkehrskonzept der Variante 4 umfasst die Ausweitung der Fußgängerzone am Platz vor der St.-Joseph-Kirche, um Aufenthaltsqualität und Grünstrukturen zu fördern. Während die Erschließung für den Kraftfahrzeugverkehr in bestimmten Abschnitten erhalten bleibt, wird ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 20 km/h eingerichtet. Flächen für Be- und Entladevorgänge sowie Parkplätze für Menschen mit Behinderungen und Kurzzeitparkplätze sollen weiterhin möglich sein. Im Zuge der Neugestaltung entfallen im Bereich zwischen Heiligegartenstraße und Mallinckrodtstraße sowie in der Prior- und Heroldstraße insgesamt 68 Parkstände.
Die Planung basiert auf einem Gutachten eines externen Planungsbüros, das vier verschiedene Entwicklungsrichtungen untersuchte. Die gewählte Variante 4 wurde als Kompromisslösung bewertet, die die Belange des Fuß- und Radverkehrs sowie die Klimaresilienz des Standorts berücksichtigt. Für das Projekt sind Fördermittel in Höhe von 7.504.000 Euro bei Gesamtkosten von 10.720.000 Euro in Aussicht gestellt. Ein Baubeginn wird für das Jahr 2029 angestrebt.
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Beratungsfolge
- 20.04.2026 · 6. Sitzung des Seniorenbeirats
- 16.04.2026 · 3. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 10.03.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.15.1Nachtrag: 18.03.2026 Integriertes Handlungskonzept Zentrale Nordstadt - Endbericht „Verkehrsuntersuchung zur Neugestaltung der südlichen Münsterstraße“Zur Vorlage · 00897-26/5 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen Änderungsantrag zur Vorlage 00897-26 vorgelegt. Ziel des Antrags ist es, den Punkt 2 der ursprünglichen Vorlage zu ersetzen und die im Endbericht der Verkehrsuntersuchung zur Neugestaltung der südlichen Münsterstraße beschriebene Variante 2 als Grundlage für die weiteren Planungen festzulegen. Diese Variante sieht den Umbau zu einer Fußgängerzone sowie ein entsprechendes Verkehrskonzept vor.
Der Antrag fordert zudem, bei der Umsetzung insbesondere die Zufahrt für Anlieger mit privaten Stellplätzen sowie für Radfahrer sicherzustellen. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit sollen in den Seitenstraßen Parkplätze für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen geschaffen werden. Ein Abschnitt der Kleinen Burgholzstraße bzw. Münsterstraße am nördlichen Rand des Mehmet-Kubaşık-Platzs soll aufgrund des Parkdrucks weiterhin für den motorisierten Individualverkehr offenbleiben. Die Verwaltung soll im Zuge der Ausarbeitung die Verlagerung der Parknachfrage untersuchen und alternative Möglichkeiten zur Umnutzung, etwa die Tiefgarage DKH, vorbereiten.
Zusätzlich wird ein fortlaufender Dialog mit der Anwohnerinschaft und den Geschäftstreibenden im Quartier beantragt, um die Umsetzung schrittweise und sozialverträglich zu gestalten. Die Begründung der Fraktion führt an, dass Variante 2 im Vergleich zur von der Verwaltung vorgeschlagenen Variante 4 eine effektivere Verkehrsführung sowie eine höhere Aufenthaltsqualität durch Begrünung und Stadtmobiliar ermögliche.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich abgelehnt
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.16Sachstandsvorlage zu den Verdachtsgebieten für eine Soziale ErhaltungssatzungZur Vorlage · 01089-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Dortmund hat dem Rat eine Sachstandsvorlage zu den Verdachtsgebieten für eine Soziale Erhaltungssatzung vorgelegt. Die Vorlage dient der Information über den Abschluss einer Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen gemäß Baugesetzbuch.
Im Rahmen eines Grobscreenings wurden die Unterbezirke der Stadt auf Basis von drei Analysedimensionen untersucht: Aufwertungspotenzial, Verdrängungspotenzial und Aufwertungsdruck. Die Analyse nutzt Indikatoren wie Mietniveau, den Anteil vulnerabler Haushaltsstrukturen sowie die Dynamik bei Wiederverkäufen und Fortzügen. Basierend auf dieser Auswertung wurden Gebiete identifiziert, die in allen drei Dimensionen erhöhte oder hohe Werte aufweisen. Zu den identifizierten Verdachtsgebieten zählen unter anderem die Gebiete Union, Nordmarkt-Ost, Nordmarkt-Südost, Westfalenhütte sowie Teile des Hafens und der City.
Als nächster Schritt sollen für diese Gebiete vorbereitende und vertiefende Untersuchungen durchgeführt werden. Diese umfassen unter anderem Befragungen von Bewohnern und Immobilieneigentümern sowie eine detaillierte Analyse des Wohnungsbestandes. Die Arbeiten beginnen mit dem Gebiet „Union“, für das eine externe Vergabe an ein Planungsbüro vorgesehen ist. Die Ausschreibung soll im April 2026 starten, sodass die Untersuchungen bis Juni 2027 abgeschlossen sein können. Sollten die Ergebnisse eine rechtssichere Satzung ermöglichen, wird der Rat eine entsprechende Vorlage zur Gebietsfestlegung erhalten. Die Indexwerte für alle 145 Unterbezirke werden künftig regelmäßig neu ermittelt.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.173. Fortschreibungsbericht konsumtive HochbaumaßnahmenZur Vorlage · 39113-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den dritten Fortschreibungsbericht zum Bauprogramm für konsumtive Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis nehmen. Das Programm umfasst insgesamt 89 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von über 21,4 Millionen Euro. Die Vorlage sieht die Umsetzung neuer Maßnahmen im Wert von rund 3,8 Millionen Euro vor, deren Anmeldung im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung ab dem Jahr 2027 erfolgen soll. Zudem wird die Durchführung der investiven Teilmaßnahme zur Sanierung der Haupteingänge am Max-Planck-Gymnasium durch die Städtische Immobilienwirtschaft mit einem Kostenvolumen von rund 330.000 Euro beschlossen.
Für das Jahr 2026 wird ein Aufwand von etwa 5 Millionen Euro prognostiziert, was einen Mehrbedarf gegenüber dem Planansatz von rund 651.000 Euro bedeutet. Da die aktuellen Haushaltsansätze für 2026 als unzureichend eingestuft werden, wird die Prognose als Bedarfsliste geführt. Es wird angestrebt, übertragene Ermächtigungen aus dem Jahresabschluss 2025 zu nutzen, um eine Ausweitung des gesamtstädtischen Haushalts 2026 zu vermeiden.
Die Maßnahmen gliedern sich in verschiedene Pakete, darunter Arbeiten an Alarmierungsanlagen, Kanalisationssanierung, Gebäudeleittechnik sowie Schulen, Tageseinrichtungen, Sporthallen und Mittelspannungsschaltanlagen. Bei den Schulbaumaßnahmen sind Kostensteigerungen am Max-Planck-Gymnasium und am Stadtgymnasium verzeichnet. Zur Beschleunigung der Umsetzung wird ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn bei dringenden Gründen sowie ein Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse vorgeschlagen. Die Städtische Immobilienwirtschaft weist zudem auf personelle Engpässe im Bereich Schulneubau hin.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 24.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — einstimmig empfohlen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig empfohlen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — einstimmig beschlossen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — einstimmig empfohlen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — einstimmig empfohlen
- 05.03.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — einstimmig empfohlen
- 04.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig empfohlen
- 04.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — einstimmig empfohlen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — einstimmig empfohlen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — vertagt
- 03.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — einstimmig empfohlen
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 24.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.18Mehrbedarf - Herrichtung HS Wickede als Interim Förderschule Geistige EntwicklungZur Vorlage · 00892-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat im Rahmen einer Beschlussvorlage die Erhöhung des Budgets für die Herrichtung der Hauptschule Wickede beschlossen. Das Gebäude soll vorübergehend als Teilstandort der Max-Wittmann-Schule, einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, genutzt werden. Die Nutzung ist für den Zeitraum vom Schuljahr 2026/27 bis zum Ende des Schuljahres 2027/28 geplant, wobei eine Fortführung des Standorts als eigenständige Förderschule ab dem Schuljahr 2028/29 vorgesehen ist.
Auf Grundlage der vorliegenden Kostenberechnung wird das Budget für die Herrichtung von 630.559,00 Euro um 1.786.221,00 Euro auf insgesamt 2.416.780,00 Euro erhöht. In diesem Betrag sind 482.985,00 Euro an aktivierbaren Eigenleistungen enthalten. Für das Jahr 2026 wird eine außerplanmäßige Mehrauszahlung in Höhe von 1.874.801,18 Euro bereitgestellt. Die Deckung dieser Mittel erfolgt durch Minderauszahlungen aus dem Haushalt, wodurch keine Ausweitung des Haushalts für das Jahr 2026 entsteht.
Die Maßnahmen werden innerhalb der bestehenden Organisationsstrukturen durchgeführt, sodass keine personellen Auswirkungen entstehen. Die Sanierungsarbeiten erfolgen nach den vorgegebenen Dortmunder Immobilien Standards. Eine Prüfung ergab, dass für die geplanten Maßnahmen keine Fördermittelprogramme in Anspruch genommen werden können. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat der Stadt vorgelegt, nachdem die entsprechenden Ausschüsse und die Bezirksvertretung angehört wurden.
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Hauptdokument|2197681|2197685|2197686|2197687|2197688|2197689|2197690|2197691|2200025|2200026|2200027|2200028|2200613|2201139
Beratungsfolge
- 16.04.2026 · 3. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.19Umsetzung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und KommunenZur Vorlage · 01041-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll über die Finanzierung verschiedener Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) entscheiden. Die Vorlage sieht vor, die in der Anlage aufgeführten Projekte mit geschätzten Gesamtkosten von 364.213.212 Euro über die Pauschale Direktförderung zu finanzieren. Dabei erhält die Stadt Dortmund einen Anteil von 357.905.600,76 Euro an den Fördermitteln. Um die Umsetzung zu beschleunigen, wird ein Verzicht auf separate Grundsatz-, Planungs- und Ausführungsbeschlüsse vorgeschlagen. Zudem wird die Verwaltung ermächtigt, Projekte aus der Bauagenda in den Bereichen Hochbau und Tiefbau bei freiwerdenden Mitteln zu ersetzen oder zu ergänzen.
Die Verteilung der Mittel erfolgt nach den Regelungen des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025 bis 2036. Dabei sind 50 Prozent für Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, 20 Prozent für energetische Sanierung und Klimaschutz sowie 30 Prozent für Verkehr, Digitalisierung, Sport und Sicherheit vorgesehen. Förderfähig sind Sachinvestitionen ab einem Volumen von 50.000 Euro, sofern sie der Erfüllung kommunaler Aufgaben dienen; laufende Verwaltungskosten sind nicht förderfähig. Die Investitionen müssen nach dem 01.01.2025 begonnen haben, bis Ende 2036 bewilligt und bis Ende 2042 abgenommen sein. Die Abwicklung der 57 aufgeführten Maßnahmen erfolgt über die Städtische Immobilienwirtschaft. Ein Sachstandsbericht zur Projektentwicklung und den finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2027 soll im vierten Quartal 2026 vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — mehrheitlich empfohlen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 10.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — abgesetzt
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 05.03.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 04.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — vertagt
- 04.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig empfohlen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — mehrheitlich empfohlen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — einstimmig abgelehnt
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 24.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.19.1Nachtrag: 20.03.2026 Umsetzung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und KommunenZur Vorlage · 01041-26/6 · Gemeinsamer Antrag zur Tagesordnung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen & Volt sowie Die Linke & Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Antrag zur Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist eine Änderung der Beschlussvorlage zur Umsetzung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen.
Der Antrag sieht vor, Punkt 2 des ursprünglichen Beschlussvorschlags zu streichen. Zudem soll Punkt 3 um eine Bestimmung ergänzt werden, wonach der Rat, seine Ausschüsse sowie die Bezirksvertretungen im Rahmen jährlicher Sachstandsberichte über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt werden. Im Zuge dieser Ergänzung soll die Ermächtigung der Verwaltung, Projekte in das Förderprogramm aufzunehmen, ersatzlos gestrichen werden.
Die Begründung der Antragstellerparteien führt an, dass bei Investitionen in der vorgesehenen finanziellen Größenordnung eine kontinuierliche Beteiligung der politischen Gremien sichergestellt werden müsse. Das Primat der Politik solle durch den Verzicht auf separate Grundsatz-, Planungs- und Ausführungsbeschlüsse gewahrt bleiben. Da die Maßnahmen Auswirkungen auf das gesamte Stadtgebiet haben, wird zudem eine breite politische Information über den Projektfortschritt durch die jährlichen Berichte angestrebt.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zurückgezogen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — überweisen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.19.2Nachtrag: 20.03.2026 Umsetzung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und KommunenZur Vorlage · 01041-26/7 · Antrag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen Antrag zur Tagesordnung vorgelegt, der die Umsetzung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen zum Gegenstand hat.
Der Antrag sieht vor, die Förderung freier Träger auf den Bereich der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur auszuweiten und dabei auch Immobilien dieser Träger einzubeziehen. Hierfür sollen die insgesamt vorgesehenen Mittel für freie Träger auf 10 Millionen Euro erhöht werden. Im Förderbereich zur Sanierung von Liegenschaften soll zudem das Freibad Hardenberg mit einem Betrag von 8 Millionen Euro aufgenommen werden, um den bestehenden Finanzbedarf zu decken.
Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft den dritten Förderbereich. Hier sollen Velo- und Radvorrangrouten mit einem Budget von 20 Millionen Euro in die Liste der Investitionsprojekte aufgenommen werden. Die Begründung führt an, dass die Angebote freier Träger, wie Kindertageseinrichtungen oder die Jugendhilfe, wesentliche Bestandteile der städtischen Infrastruktur darstellen. Bezüglich der Radverkehrsprojekte wird darauf verwiesen, dass bereits Grundsatzbeschlüsse zur Umsetzung vorliegen und die Finanzierung der Projekte für die Verkehrswende eine zentrale Rolle spielt. Unabhängig von dieser Aufnahme sollen weiterhin Fördermittel für die Umsetzung der Vorhaben eingeworben werden.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zurückgezogen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — überweisen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.20Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Hagener Straße; hier 2. BeschlusserhöhungZur Vorlage · 00476-25 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Tiefbauamtes sieht eine Anpassung der Finanzplanung für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Hagener Straße sowie die damit verbundene Umgestaltung der Hagener Straße vor. Der Rat der Stadt soll das für die Umgestaltung der Straße vorgesehene Gesamtinvestitionsvolumen um 2.500.000,00 Euro von bisher 1.595.000,00 Euro auf insgesamt 4.095.000,00 Euro erhöhen. Als Gründe für diese Erhöhung werden zusätzliche Leistungen durch Sondierungsmaßnahmen aufgrund von Bombenfunden, die Beseitigung unbekannter Leitungen sowie parallel stattfindende Baumaßnahmen des Energieversorgers angeführt.
Gleichzeitig wird eine Reduzierung der Gesamtaufwendungen für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung vorgeschlagen. Die zuvor beschlossenen Kosten von 8.715.000,00 Euro sollen sich auf 5.518.093,50 Euro verringern, wodurch sich das gesamte Kostenvolumen der Maßnahme von 10.310.000,00 Euro auf 9.613.093,50 Euro reduziert. Diese Senkung wird auf eine geänderte Bauausführung und stabilisierte Stahlpreise zurückgeführt.
Die Finanzierung der Investitionen erfolgt über das Budget des Tiefbauamtes. Für das Jahr 2026 wird zudem eine außerplanmäßige Verlagerung des Originalbudgets in Höhe von 1.866.532,25 Euro beantragt. Die Kosten für die Maßnahme trägt die Stadt Dortmund, wobei eine Ablösung in Höhe von 1.625.700,00 Euro durch die DB InfraGO AG bereits erfolgt ist. Zudem wurde durch die Bezirksregierung Arnsberg eine Förderung von 2.321.200,00 Euro bewilligt.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.21- abgesetzt -Zur Vorlage · 01108-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Tiefbauamt hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die eine Anpassung des Dortmunder Taxitarifs sowie die Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für den Mietwagenverkehr vorsieht. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen im lokalen Verkehrssystem. Hintergrund der Vorlage ist ein Gutachten der IGES Mobility GmbH, welches seit dem Jahr 2014 einen Rückgang der Taxiunternehmen um etwa 23 Prozent und einen gleichzeitigen Anstieg der Mietwagenunternehmen um rund 72 Prozent ausweist.
Die Vorlage sieht vor, die Tarifstruktur für in Dortmund zugelassene Taxis mittels Rechtsverordnung zu ändern. Im Tagtarif soll der Grundpreis von 4,50 Euro auf 5,00 Euro steigen. Der Preis für den ersten Kilometer erhöht sich von 2,50 Euro auf 2,80 Euro, während der Preis für jeden weiteren Kilometer von 1,95 Euro auf 2,20 Euro angepasst wird. Im Nachttarif steigt der erste Kilometer von 2,65 Euro auf 2,80 Euro und der weitere Kilometer von 2,10 Euro auf 2,20 Euro; der Grundpreis wird auf 5,00 Euro festgesetzt. Das Wartezeitentgelt soll einheitlich auf 36,00 Euro angepasst werden.
Zusätzlich wird die Einführung einer Allgemeinverfügung zur Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Mietwagenverkehr nach § 51 a PBefG vorgeschlagen. Die Umsetzung der Tarifänderungen und der neuen Regelungen zum Mindestentgelt ist zum 01.06.2026 vorgesehen. Die Vorlage durchläuft vor der Entscheidung im Rat die zuständigen Ausschüsse für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie Mobilität, Infrastruktur und Grün, den Hauptausschuss und den Ältestenrat.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: vertagt - 3.21.1- abgesetzt -Zur Vorlage · 01108-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat einen Zusatz- und Ergänzungsantrag zur Neuregelung der Beförderungsentgelte für Mietwagen und Taxis in Dortmund vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die Vorlage zur Erlassung einer Allgemeinverfügung, die Mindestbeförderungsentgelte für den Mietwagenverkehr festlegt und den Taxitarif anpasst.
Im Zentrum der vorgeschlagenen Änderungen steht die Festlegung eines Preisrahmens. Das Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen soll dabei höchstens 20 Prozent unter dem gültigen Taxitarif liegen dürfen. Gleichzeitig soll der Taxitarif so angepasst werden, dass Festpreise sowohl um bis zu 20 Prozent über als auch um bis zu 20 Prozent unter dem regulären Tarif liegen dürfen. Ziel dieser Regelung ist es, einen ausgewogenen Wettbewerb zwischen dem Taxi- und dem Mietwagenverkehr zu ermöglichen und gleichzeitig einen Preiswettbewerb zu begrenzen.
Zudem fordert die Fraktion eine Intensivierung der Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Rückkehrpflicht für Mietwagen gemäß Personenbeförterungsgesetz. Die Verwaltung soll beauftragt werden, Verstöße gegen diese Pflicht konsequent zu ahnden. Über die durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnisse soll dem zuständigen Fachausschuss innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten der Regelung Bericht erstattet werden. Die Begründung des Antrags verweist auf die wirtschaftliche Entwicklung der Branche sowie die Notwendigkeit, die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Daseinsvorsorge zu sichern.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: vertagt - 3.22Arbeitsprogramm des TiefbauamtesZur Vorlage · 00921-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 00921-26 befasst sich mit dem Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes und bildet den Bearbeitungsstand zum 28. Januar 2026 ab. Das Programm umfasst insgesamt 730 Projekte, wovon sich 152 im Status der Projektanforderung befinden. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem 709 Projekte gelistet waren, wurden 187 neue Projekte aufgenommen, während 166 Projekte abgeschlossen wurden. Die Anzahl der fortgeführten Projekte beläuft sich auf 543.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Umsetzung im Rahmen des Haushaltsplanes 2025/2026 und folgende. Das Programm selbst löst keine zusätzlichen Kosten oder Fördermittel aus. Unterhaltungsmaßnahmen werden im Programm erst ab Wertgrenzen von 150.000 Euro im Straßenbau bzw. 500.000 Euro im Ingenieurbau berücksichtigt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt sowie weitere politische Gremien das Arbeitsprogramm zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage dient der Information und umfasst verschiedene Gremiensitzungen im Zeitraum zwischen dem 3. März und dem 26. März 2026.
Zusätzlich zu diesem Programm führt das Tiefbauamt weitere Projekte durch, die über BV-Mittel finanziert werden und in einer entsprechenden Datenbank dokumentiert sind. Die Veröffentlichung des Arbeitsprogramms erfolgt durch das Tiefbauamt in analoger sowie digitaler Form. Die digitale Fassung wird als Excel-Dokument bereitgestellt, welches Sortierfunktionen nach Prioritätenklassen sowie Filteroptionen, etwa nach Bezirksvertretungen, ermöglicht. Zur öffentlichen Zugänglichkeit wird die digitale Version bereits zu den Beratungen in den Gremien auf der Internetseite des Tiefbauamtes sowie auf dem Open Data Portal der Stadt Dortmund veröffentlicht.
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- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 04.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 04.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.23- abgesetzt -Zur Vorlage · 38374-25/2 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Eving hat einen Antrag der SPD-Fraktion beschlossen, der Maßnahmen im Bereich der Derner Straße (L684) vorsieht. Konkret wird der Rat der Stadt Dortmund aufgefordert, gegenüber dem Landesbetrieb Straßen.NRW darauf hinzuwirken, dass im Abschnitt zwischen der Bayrische Straße/Feineisenstraße und der Straße An den Teichen bestimmte Arbeiten durchgeführt werden.
Der Beschluss umfasst zwei Kernpunkte: Zum einen sollen nicht bepflanzte Baumscheiben entlang dieses Straßenabschnitts erneut mit Straßenbäumen bepflanzt werden. Zum anderen sollen durch Baumwurzeln entstandene Gefahrstellen, die den Radverkehr betreffen, dauerhaft beseitigt werden. Zudem wurde die Anforderung gestellt, die Bezirksvertretung zeitnah darüber zu informieren, zu welchem Zeitpunkt diese Maßnahmen umgesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — überweisen
Ergebnis: vertagt - 4Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 4.1Umsetzung des Projektes MentorMinds aus Mitteln des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)Zur Vorlage · 01213-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Umsetzung des Projektes MentorMinds für den Zeitraum vom 1. März 2026 bis zum 28. Februar 2029 beschlossen. Das Vorhaben wird durch die Wirtschaftsförderung Dortmund geleitet und als Verbundprojekt gemeinsam mit den Wirtschaftsförderungen der Städte Hamm und des Kreises Unna durchgeführt. Ziel des Projektes ist die Stärkung der Weiterbildungskultur in kleinen und mittleren Unternehmen im westfälischen Ruhrgebiet.
Die Umsetzung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Förderzusage durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Die Wirtschaftsförderung Dortmund hat eine 100-prozentige Förderung der Personal-, Sach- und Reisekosten beantragt. Das Gesamtbudget des Projektes beläuft sich auf 196.961,00 Euro. Davon entfallen 142.888,80 Euro auf Personalkosten, 15.35 auf Sachkosten und 3.000 Euro auf Reisekosten. Die Wirtschaftsförderung übernimmt die Gemeinkosten in Höhe von 35.722,20 Euro als Eigenanteil. Personell wird durch einen überplanmäßigen Projekteinsatz von 0,5 Stellen in der Wirtschaftsförderung Dortmund sichergestellt.
Im Rahmen des Projektes sollen Weiterbildungsmentorinnen und -mentoren eingesetzt werden, um Unternehmen bei der Qualifizierung von Mitarbeitenden zu unterstützen. Geplante Maßnahmen umfassen Workshopreihen, digitale Sprechstunden, Fachkongresse sowie die Einrichtung eines Weiterbildungsstammtisches. Das Projekt richtet sich insbesondere an Unternehmen, die die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Mitarbeitenden durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen sichern möchten.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — mehrheitlich empfohlen
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 5Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 5.1Sachstandsbericht zum Personalaufwuchs im Gesundheitsamt im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Pakt ÖGD).Zur Vorlage · 00899-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll einen Sachstandsbericht des Gesundheitsamtes zum Personalaufbau im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Pakt ÖGD) zur Kenntnis nehmen. Im Zeitraum von Februar 2020 bis Ende 2026 wurden verschiedene Fördermittel zur Schaffung von Planstellen genutzt. Dies umfasste über 1,2 Millionen Euro für 9,54 unbefristete Stellen sowie über 18,4 Millionen Euro für 35,66 befristete Stellen sowie weitere Mittel für 4,00 befristete Stellen. Die personellen Erweiterungen verteilen sich auf Bereiche wie die Amtsapotheke, den Infektionsschutz, den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst sowie den Sozialpsychiatrischen Dienst.
Im Sozialpsychiatrischen Dienst wurden Stellen für Genesungsbegleiter und Sozialarbeiter geschaffen, um das Angebot von der Krisenintervention hin zu aufsuchender Beratung und langfristiger Begleitung zu erweitern. Im Zahnmedizinischen Dienst wurde Fachpersonal zur Durchführung von Reihenuntersuchungen in Kitas und Schulen gewonnen. Im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst dienen zusätzliche Stellen der Bewältigung steigender Fallzahlen bei Schuleingangsuntersuchungen sowie der Ausweitung von Sprechstunden. Zudem wurden Stellen für die Koordination chronisch kranker Kinder, die Pressearbeit, die Gesundheitsförderung und die Koordination „Frühe Hilfen“ eingerichtet.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch den Personalaufbau die Aufgabenwahrnehmung des Gesundheitsamtes verbessert wurde. Da der Förderzeitraum des Paktes zum 31.12.2026 endet und die befristeten Verträge auslaufen, wird ein Rückgang der Leistungsfähigkeit auf den Stand vor 2021 sowie eine Gefährdung der Erfüllung rechtlicher Vorgaben prognostiziert. Eine Verstetigung der personellen Ausstattung wird als notwendig dargestellt. Da Informationen zur Anschlussfinanzierung auf Bundes- und Landesebene noch fehlen, wird die Verwaltung den Rat fortlaufend informieren.
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Beratungsfolge
- 22.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6Kultur, Sport und Freizeit
- 6.1Deutsches Chorfest 2029Zur Vorlage · 00742-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Unterstützung des Deutschen Chorfests 2029 beschlossen. Das Festival, das alle vier Jahre vom Deutschen Chorverband ausgerichtet wird, findet vom 10. bis 13. Mai 2029 statt. Dortmund wurde auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Chorverbands im Herbst 2024 als gastgebende Stadt nominiert.
Die Stadt Dortmund übernimmt einen Finanzierungsanteil in Höhe von 500.000 Euro an dem Gesamtbudget des Festivals, welches sich auf circa 2.850.000 Euro beläuft. Die Finanzierung der städtischen Kosten setzt sich aus 100.000 Euro Eigenmitteln der Kulturbetriebe sowie einer Erhöhung des städtischen Zuschusses um 400.000 Euro zusammen. Letzterer Betrag wird im Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe für die Jahre 2028 und 2029 als Förderung dargestellt, wobei 100.000 Euro für das Jahr 2028 und 300.000 Euro für das Jahr 2029 vorgesehen sind. Die Deckung der 100.000 Euro aus den Eigenmitteln der Kulturbetriebe erfolgt durch den Entfall des städtischen Fests der Chöre sowie eine Reduktion des Festivalprogramms von Klangvokal im Jahr 2029.
Zusätzlich stellt die Stadt Dortmund für den Veranstaltungszeitraum eigene Spielstätten mietfrei zur Verfügung, wobei die technischen Durchführungskosten verrechnet werden. Die restlichen Finanzierungsmittel des Festivals werden durch den Deutschen Chorverband, das Land Nordrhein-Westfalen sowie durch Sponsoring und Beiträge der Teilnehmenden bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 24.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — mit Änderungen einstimmig empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 7Schule
- 7.1Projekt "Bildungskommune Dortmund" – Antrag auf Verlängerung der Projektlaufzeit sowie der befristeten projektbezogenen Planstellen bis 12/2027Zur Vorlage · 00875-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 00875-26 sieht die Verlängerung der Projektlaufzeit des BMBF-Programms „Bildungskommune Dortmund“ bis zum 31. Dezember 2027 vor. Mit dieser Verlängerung ist die Befristung von insgesamt 5,5 projektbezogenen Planstellen verbunden, wobei 3,5 Stellen dem Fachbereich Schule und 2,0 Stellen dem Jugendamt zugeordnet sind. Die inhaltliche Ausrichtung des Projekts soll dabei unverändert bleiben.
Der Rat der Stadt soll zudem die Bereitstellung von 367.600 Euro für das Jahr 2026 nach § 83 GO NRW sowie die Berücksichtigung einer Mittelverlagerung im Haushaltsplan 2027 genehmigen. Die finanziellen Auswirkungen für den Fachbereich 40 belaufen sich im Jahr 2026 auf Personalaufwendungen von 107.400 Euro und Sachaufwendungen von 494.500 Euro, wobei 40 Prozent durch Erstattungen gedeckt werden. Für den Fachbereich 51 entstehen im selben Zeitraum Personalaufwendungen in Höhe von 62.400 Euro. Die Deckung der Mehraufwendungen soll teils über zweckgebundene Mehrerträge oder Budgeteinsparungen erfolgen.
Da die Büro- und IT-Ausstattung für die Arbeitsplätze bereits im Jahr 2022 beschafft wurde, fallen keine weiteren Investitionskosten an. Die Verlängerung wird als haushaltsneutral beschrieben. Insgesamt erhält die Stadt Dortmund Fördermittel in Höhe von 1.450.929,50 Euro, wobei die Maßnahme zu 40 Prozent förderfähig ist. Die beantragte Laufzeitverlängerung beim Fördermittelgeber wird mit Verzögerungen bei den Rahmenbedingungen und der Beschaffung des Bildungsportals begründet, um den Abschluss zentraler Prozesse zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 19.02.2026 · 2. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 7.2Konkretisierung der schulorganisatorischen Baumaßnahmen zum Sofortpaket „Weiterführende Schulen" - Vorschlag zur Nutzung der Schulbauten in Hacheney und WellinghofenZur Vorlage · 00626-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 00626-26 befasst sich mit der Konkretisierung schulorganisatorischer Baumaßnahmen im Rahmen des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“. Im Fokus steht die Nutzung des Schulgebäudes in der Glückaufsegenstraße 60. Der Rat der Stadt soll die Ausführungen zur Nutzung zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Planung und Umsetzung beauftragen. Dies beinhaltet die Verlegung und Erweiterung der Gesamtschule im Süden Wellinghofen sowie die Einrichtung eines temporären Teilstandortes der Marie-Reinders-Realschule zum Schuljahr 2028/29.
Die Erweiterung der Kapazitäten soll insgesamt 14 zusätzliche Schulzüge ermöglichen. Die zuvor beauftragten Prüfungen zur Erweiterung der Zügigkeiten am Käthe-Kollwitz-Gymnasium um zwei und am Stadtgymnasium um einen Schulzug werden nicht weiter verfolgt. Hintergrund ist die Entscheidung, die Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums in Wambel zum Schuljahr 202kom27/28 weiterzuverfolgen. Durch den Verzicht auf die Erweiterungen am Käthe-Kollwitz- und Stadtgymnasium entstehen Einsparpotenziale gegenüber der ursprünglichen Planung, während keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen entstehen.
Die baulichen Maßnahmen zur Umstellung von G8 auf G9 sowie der Einsatz mobiler Raumeinheiten zur Deckung akuter Fehlbedarfe werden fortgeführt. Die langfristige Entwicklung der schulorganisatorischen Maßnahmen und des temporären Teilstandortes der Realschule bleibt von der Entwicklung der Schulkinderzahlen und des Elternwahlverhaltens abhängig.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 7.3DO 2035 - Sofortpaket "Weiterführende Schulen" - Stand der Flächensuche und weiteres Vorgehen an den Standorten (Stellungnahme zu DS-Nr. 39035-25/3)Zur Vorlage · 39035-25/7 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage 39035-25/7 zum Sofortpaket „Weiterführende Schulen“ den aktuellen Stand der Flächensuche sowie das weitere Vorgehen an den Standorten dargelegt. In der Stellungnahme werden die Antworten auf Fragen aus der Schulausschuss-Sitzung vom Dezember 2025 aufgegriffen.
Hinsichtlich der Projektpriorisierung hält die Verwaltung fest, dass bisher keine anderen Projekte durch das Schulpaket zurückgestellt wurden. Sollte es zu Verzögerungen kommen, wird eine Prüfung erfolgen, welche Projekte die geringsten Nachteile für die Stadt Dortmund zur Folge hätten. Die Planung der endgültigen Schulstandorte erfolgt schulformunabhängig. Die Raumplanung orientiert sich an einer Kombination aus einer sechszügigen Sekundarstufe I und einer siebenzügigen Sekundarstufe II, um die Anzahl der Standorte gering zu halten. Dies ermöglicht zudem eine Errichtung der Gebäude ohne vorherige Festlegung der Schulform.
Bezüglich eines spezifischen Standorts wird erläutert, dass das bestehende Gebäude nicht den erforderlichen Raumbedarf deckt. Die nutzbare Fläche reicht nicht für zwei Jahrgänge einer sechszügigen Gesamtschule aus. Eine Erweiterung auf ein vollständiges Schulquartier ist aufgrund unzureichender städtischer Flächen und der Beteiligung von Privateigentum nicht möglich. Zudem würden Sanierungsarbeiten am Bestandsgebäude, der zuvor als Flüchtlingsunterkunft diente, zu einem hohen Zeit- und Kostenaufwand führen. Zu weiteren Detailfragen aus dem nördlichen Stadtgebiet liegen der Verwaltung bislang keine konkretisierenden Informationen vor.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8Kinder, Jugend und Familie
- 8.1Strategische Ausbauplanung der Kindertagesbetreuung 2026 - 2035Zur Vorlage · 00778-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Dortmund plant im Rahmen der strategischen Ausbauplanung der Kindertagesbetreuung für den Zeitraum 2026 bis 2035 eine Erhöhung der Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren. Der Rat der Stadt soll die vorliegende Planung zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, bis zum Jahr 2035 eine Versorgungsquote von mindestens 60 % für diese Altersgruppe sicherzustellen. Damit wird das bisherige Ziel aus dem Beschluss vom März 2021, eine Quote von 50 % bis Ende 2025 zu erreichen, nach oben korrigiert.
Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit der gesetzlichen Verpflichtung zur Bereitstellung eines bedarfsgerechten frühkindlichen Betreuungsangebots sowie mit steigenden Bedarfen, die durch Studien des Deutschen Jugendinstituts und aktuelle Entwicklungen in Nordrhein-Westfalen belegt werden. Die Planung berücksichtigt dabei Bevölkerungsprognosen sowie die Berechnung von Platzbedarf und Platzlücken.
Für die Umsetzung der Ausbauplanung ergeben sich laut der Vorlage zusätzliche finanzielle Anforderungen im Teilergebnisplan des Jugendamtes. Während durch Elternbeiträge und Landeserträge Rückgangsraten bei den Einnahmen prognostiziert werden, steigt der Transferaufwand deutlich an. Für das Jahr 2030 wird ein jährlicher Saldo von etwa 7,2 Millionen Euro an Mehraufwendungen veranschlagt. Diese Kosten sind im aktuellen Haushaltsplan noch nicht enthalten, sollen jedoch in der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2027 berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 28.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 9Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 9.1Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW für die Ersteinrichtung der Immobilie Rheinische Straße 1Zur Vorlage · 01058-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01058-26 behandelt die Beantragung von Mehrbedarfen gemäß § 83 GO NRW für die Ersteinrichtung der Immobilie in der Rheinischen Straße 1. Ziel der Vorlage ist die Unterbringung des Dortmunder Systemhauses sowie Teilen des Personal- und Organisationsamtes in dem Objekt, welches seit dem 1. Januar 2026 im Eigentum der Stadt Dortmund steht. Der Bezug der Flächen ist für die zweite Hälfte des Jahres 20kom 26 vorgesehen. Die Planung sieht ein teamübergreifendes Desk-Sharing-Modell sowie Akustik- und Schallschutzmaßnahmen vor. Zudem soll eine Veranstaltungsfläche im Erdgeschoss für gesamtstädtische Nutzungen ausgestattet werden.
Der Rat der Stadt soll drei Beschlüsse fassen. Er soll überplanmäßige Mehraufwendungen des Personal- und Organisationsamtes in Höhe von 1.239.300 Euro genehmigen, die durch Erträge der Investitionspauschale sowie Mittel des Dortmunder Systemhauses gedeckt werden sollen. Des Weiteren wird die Genehmigung überplanmäßiger Mehrauszahlungen für Investitionen des Personal- und Organisationsamtes in Höhe von 160.800 Euro beantragt, finanziert durch investive Minderauszahlungen des Fachbereichs 19. Ein dritter Beschluss betrifft die Genehmigung überplanmäßiger Mehraufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter im Dortmunder Systemhaus in Höhe von 1.368.721 Euro, gedeckt durch Erträge der Investitionspauschale.
Für die Ausstattung sollen vorhandene Möbelbestände sowie unentgeltliche Bestände der BIG-Krankenkasse genutzt werden, während veraltete Bestände entsorgt werden sollen. Eine belastbare Bezifferung der Kosten für die Ersteinrichtung steht noch aus, da die endgültige Planung sowie der neue Rahmenvertrag für Möbel erst ab März 2026 zur Verfügung stehen. Der Ratsbeschluss ist für den 26. März 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 9.2Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG – Änderung des GesellschaftsvertragesZur Vorlage · 01012-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSG KG) beschließen. Die Vorlage sieht vor, den Vertrag in der beigefügten Fassung anzupassen und die Verwaltung zu ermächtigen, Änderungen vorzunehmen, die den substanziellen Kern nicht berühren. Zudem soll die Anwendung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Dortmund in den Vertrag aufgenommen werden.
Die Grundlage für die Anpassung bildet ein Gutachten, das die rechtliche Einordnung der Gesellschaft als öffentlicher Auftraggeber prüft. Ziel der Änderungen in § 2 des Gesellschaftsvertrages ist es, die Anwendung der strengen Vorgaben des Vergaberechts zu verändern. Dies soll die Effizienz und Flexibilität bei der Vergabe von Aufträgen erhöhen, um die Umsetzung von Neubauvorhaben zu beschleunigen. Die wirtschaftliche Ausrichtung der Projekte, die für die Projektfinanzierung durch Fremdkapitalgeber und die Nutzung von Fördermitteln notwendig ist, soll dadurch unterstützt werden.
Die DSG KG, an der die Stadt Dortmund mit 51 % und die Sparkasse Dortmund mit 49 % beteiligt ist, bewirtschaftet derzeit rund 320 Wohneinheiten an sechs Standorten. Die Gesellschaft ist für die Entwicklung von Wohnraum zuständig, wobei die wirtschaftliche Verantwortung bei der Gesellschaft liegt, da ein Ausgleich von Verlusten durch die Gesellschafter ausgeschlossen ist. Durch die Vertragsänderung sollen insbesondere größere geplante Projekte effizienter realisiert werden können. Es ergeben sich keine personellen oder finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 9.3ecce – european centre for creative economy GmbH – Übernahme von GesellschaftsanteilenZur Vorlage · 00837-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll der Übernahme von 70 Prozent der Anteile an der ecce – european centre for creative economy GmbH zustimmen. Damit würde die Stadt die Anteile der weiteren Gesellschafter übernehmen und die städtischen Vertreter in den Organen der Gesellschaft ermächtigen, alle erforderlichen Maßnahmen für diesen Vorgang zu treffen.
Die Gesellschaft, die aus der RUHR.2010 GmbH hervorging, wurde ursprünglich mit dem Ziel gegründet, Projekte aus dem Kulturhauptstadtjahr fortzuführen. Nach der Beendigung der Förderung durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft zum 31. Dezember 2025 sowie der Übergabe zentraler Programme an neue Träger haben mehrere Gesellschafter ihre Absicht erklärt, aus der Gesellschaft auszuscheiden. Die Stadt Dortmund beabsichtigt, die Gesellschaft im Rahmen der Gründung einer NRW-Geschäftsstelle „KI in Kunst und Kultur“ neu auszurichten. Ziel ist die Transformation der Gesellschaft in eine gemeinnützige GmbH, um eine landesweite Koordinierungs- und Kompetenzstelle für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Kunst- und Kulturbereich zu etablieren.
Die finanzielle Belastung der städtischen Finanzrechnung ergibt sich aus dem Nennkapital in Höhe von 17.500 Euro sowie den noch nicht konkret bezifferten Anschaffungsnebenkosten. Die Finanzierung ist aus den Mitteln für Beteiligungen der Stadt Dortmund vorgesehen, steht jedoch unter dem Vorbehalt der Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre. Personelle Auswirkungen werden nicht erwartet.
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Beratungsfolge
- 21.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 9.4Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2025 genehmigt hat.Zur Vorlage · 01048-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund setzt sich mit der Kenntnisnahme von Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen auseinander, die der Stadtkämmerer für das vierte Quartal des Haushaltsjahres 2025 gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen genehmigt hat. Die bewilligten Mehraufwendungen belaufen sich auf 4.413.923,58 Euro, während die Mehrauszahlungen einen Betrag von 4.150.464,82 Euro ausmachen. Die Summe der Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen wird mit 8.564.388,40 Euro beziffert.
Die Ausgaben resultieren aus verschiedenen Quellen, darunter gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen, teilweise gedeckt durch Zahlungen anderer Körperschaften oder zweckgebundene Zuschüsse, sowie aus Maßnahmen, für die der Rat oder der zuständige Ausschuss bereits eine grundsätzliche Zustimmung erteilt hat. Zur Deckung dieser Beträge dienen Mehrerträge, Zuweisungen und Zuschüsse von Bund und Land sowie Minderaufwendungen.
Zusätzlich wird der Rat um die nachträgliche Genehmigung von Korrekturen an bereits beschlossenen Mehrbedarfsvorlagen gebeten. Im Bereich der Schulraumplanung für die Interimsquartiere in Hacheney und Brackel wurden die Finanzstellen zur korrekten Abbildung gemäß den finanzstatistischen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen angepasst. Des Weiteren ist eine Korrektur im Budget der Allgemeinen Finanzwirtschaft erforderlich, da die Mittelbereitstellung durch das Tiefbauamt sowie durch die Kulturbetriebe im Rahmen der Umsetzung angepasst werden musste.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 9.5Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen - hier: Vertretung der Stadt Dortmund bzw. des Oberbürgermeisters in Aufsichtsräten - hier: Gelsenwasser AGZur Vorlage · 01372-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat eine Neuregelung für die Vertretung der Stadt im Aufsichtsrat der Gelsenwasser AG beschlossen. Zukünftig soll das Mandat der Stadt Dortmund in diesem Gremium durch den Oberbürgermeister wahrgenommen werden.
Die Änderung der Vertretungsregelung erfolgt vor dem Hintergrund, dass der bisherige Stadtkämmerer aus dem Dienst der Stadt Dortmund ausgeschieden ist. Zuvor war durch einen Beschluss des Rates vorgesehen, dass die Vertretung weiterhin durch die Funktion des Stadtkämmerers erfolgt. Die Information über den geplanten Wechsel der Mandatsausübung wird über die DSW21 als Gesellschafterin der Gelsenwasser AG an das Unternehmen übermittelt. Die Bestätigung der Aufsichtsratsmitglieder steht im Rahmen der nächsten Hauptversammlung der Gelsenwasser AG im Juni 2026 an.
Die personellen Auswirkungen der Neuregelung betreffen die von den Mitgliedern des Verwaltungsvorbands wahrgenommenen Aufsichtsratsmandate. Finanzielle Folgen ergeben sich auf Ebene des Unternehmens durch die anfallenden Aufsichtsratsvergütungen. Die Vertretung der Verwaltung im kommunalen Beirat der Gelsenwasser AG durch den Rechtsdezernenten bleibt von dieser Entscheidung unberührt. Das Aufsichtsratsmandat wird als Nebentätigkeit des Hauptverwaltungsbeamten gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW geführt.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 9.6- unbesetzt -
- 9.7Kommunalwirtschaftsbericht 2024/2025Zur Vorlage · 00076-25/3 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen des Kommunalwirtschaftsberichts 2024/2025 über den aktuellen Stand der Nachhaltigkeitsberichterstattung ihrer Tochtergesellschaften informiert. Bereits im Vorjahr wurden wesentliche Inhalte der Nachhaltigkeitsberichte städtischer Unternehmen in den Bericht aufgenommen, eine Praxis, die im aktuellen Bericht fortgeführt wird. Zudem regelt der Public Corporate Governance Kodex der Stadt Dortmund künftige Berichtspflichten der städtischen Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit. Es ist vorgesehen, wesentliche Tochterunternehmen bei der anstehenden Fortschreibung des städtischen Nachhaltigkeitsberichts einzubeziehen.
Hinsichtlich der einzelnen Unternehmen berichtet die Verwaltung, dass die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH (WHUG) seit 2014 kontinuierlich über Nachhaltigkeitsaktivitäten informiert und für das Berichtsjahr 2025 einen neuen Bericht plant. Die WHUG arbeitet mit einer externen Nachhaltigkeitsberatung zusammen, um die Strategie zu strukturieren und einen Bericht nach dem VSME-Standard vorzubereiten. Die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (DSG) erstellt derzeit keinen eigenständigen Bericht, setzt jedoch bei Neubauprojekten auf den Verzicht fossiler Energieträger und nutzt teilweise Zertifizierungen wie das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
Die TZ Net GmbH legt eine Vollbilanz nach der Gemeinwohl-Matrix für den Zeitraum 2021 bis 2022 vor. Für das Technologiezentrum Dortmund GmbH, die MSZ-MVZ Diamorphin-Dortmund gGmbH sowie die City-Marketing GmbH liegt aktuell keine Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Für weitere Unternehmen, darunter der DSW21-Konzern, die Klinikum Dortmund gGmbH und die EDG Holding GmbH, sind detaillierte Sachstandsberichte der Vorlage beigefügt.
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- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.8Nachtrag: 20.03.2026 Haushaltskonsolidierung | Überweisung aus dem AFBLZur Vorlage · 00939-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen Zusatzantrag zur Haushaltskonsolidierung eingebracht. Mit der Vorlage 00939-26/2 fordert die Fraktion den Rat auf, die Verwaltung anzuweisen, bis zur Ratssitzung am 28. Mai 2026 ein Maßnahmenpaket vorzulegen. Dieses Paket soll eine jährliche Verbesserung des Haushalts um mindestens 100 bis 125 Millionen Euro sicherstellen.
Der Antrag sieht vor, dass bei der Erarbeitung des Pakets neben der Reduzierung von Aufwendungen auch potenzielle Ertragssteigerungen berücksichtigt werden sollen. Ziel ist eine Verteilung der Maßnahmen und deren Auswirkungen auf alle städtischen Bereiche. Die Umsetzung der Konsolidierung und Restrukturierung soll nach der politischen Beratung im Rahmen der Haushaltsaufstellung sowie der abschließenden Haushaltsberatung für das Haushaltsjahr 2027 erfolgen und in die mittelfristige Finanzplanung einfließen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die einzelnen Ämter, Fachbereiche und Eigenbetriebe zur aktiven Beteiligung an diesem Prozess einzubinden. Darüber hinaus sieht der Antrag vor, durch entsprechende Initiativen die Landes- und Bundespolitik dazu zu bewegen, Maßnahmen für eine ausreichende Finanzausstattung von Städten und Gemeinden zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — überweisen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 10Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
- 10.1Emittlungsdienst Abfall - Sachstandsbericht 2025 und Darstellung der kommunalen Aktivitäten rund um die Themen Abfallvermeidung, Umweltbildung, Abfallrecycling und AbfallbeseitigungZur Vorlage · 00696-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht 2025 des Ermittlungsdienstes Abfall (EDA) sowie die Darstellung der kommunalen Aktivitäten zur Abfallvermeidung, Umweltbildung, zum Abfallrecycling und zur Abfallbeseitigung liegen zur Kenntnisnahme vor. Der Bericht umfasst erstmals ein vollständiges Kalenderjahr. Der Außendienst des EDA setzt sich aus 17 Planstellen zusammen, wobei fünf Stellen bei der EDG Entsorgung Dortmund GmbH und zwölf beim Ordnungsamt angesiedelt sind. Zum 31.12.2025 sind drei städtische Stellen unbesetzt, deren Nachbesetzung für das erste Quartal 2026 vorgesehen ist. Die EDG hat zudem eine Aufstockung um zwei Stellen für das Jahr 2026 beschlossen. Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde umfasst 3,5 Stellen.
Statistische Daten für das Jahr 2025 zeigen, dass 92 % der Täter ihren Wohnsitz in Dortmund haben, während 8 % außerhalb ansässig sind. Die Quote der Wiederholungstäter liegt bei etwa 2 %. Die Dienstzeiten des Außendienstes gliedern sich in Früh-, Spät- und Nachschichten.
Zur Optimierung der Logistik wird ein Prozess zur mobilen Erfassung unerlaubter Abfallablagerungen genutzt. Mitarbeitende der Straßenreinigung dokumentieren Fundstellen, wobei bei ausreichender Kapazität und fehlenden Verursacherhinweisen eine direkte Entfernung erfolgt. Bei Hinweisen auf Verursacher übernimmt der EDA die gerichtsfeste Dokumentation und Ermittlung. Die digitale Erfassung per App ermöglicht eine tagesaktuelle Reaktion und die Disposition von Einsatzfahrzeugen via GPS-Daten. Daten der EDG für September und Oktober 2025 weisen auf eine Konzentration von Schmierstellen in der Innenstadt-Nord sowie in Eving, Innenstadt-West und Innenstadt-Ost hin. Im Berichtszeitraum wurden zudem erhöhte Zahlen in Hörde und Lütgendortmund durch den EDA überprüft.
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Beratungsfolge
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 24.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 04.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.1.1- abgesetzt -Zur Vorlage · 00696-25/3 · Zusatz- u. Ergänzungsantrag zum TOP B/BV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Eving hat einen Zusatzantrag zur Sitzung vom 3. März 2026 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 7.1, der den Sachstandsbericht des Ermittlungsdienstes Abfall sowie die kommunalen Aktivitäten zur Abfallvermeidung und Abfallbeseitigung behandelt.
Mit dem Antrag wird die Verwaltung aufgefordert, bestimmte Standorte verstärkt in die Observierungsmaßnahmen des Ermittlungsdienstes Abfall einzubeziehen. Konkret sollen die Kamphecke zwischen Wittichstraße und Holthauser Straße, die Brechtener Straße im Bereich Auf dem Brink sowie der Bauernkamp in Höhe der Kleingartenanlagen Vorwärts und Erholung kontrolliert werden. Ziel der Maßnahme ist die Durchführung gezielter Kontrollen zur Verhinderung illegaler Müllablagerungen.
Die Begründung der Fraktion stützt sich auf Hinweise aus der Bürgerschaft sowie auf eigene Beobachtungen der Mitglieder der Bezirksvertretung. Es wird angeführt, dass an diesen Orten wiederholt illegale Müllkippen auftreten, was Auswirkungen auf das Stadtbild, die Umwelt und die Anwohner hat und zusätzliche Kosten für die Stadtreinigung verursacht. Durch die Aufnahme dieser Standorte in die Observierung sollen Verursacher von Ordnungswidrigkeiten ermittelt und die Situation langfristig verbessert werden.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — nicht befasst
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — nicht befasst
- 24.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — überweisen
Ergebnis: nicht befasst - 10.2Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem KorruptionsbekämpfungsgesetzZur Vorlage · 01192-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt im Rahmen der Anzeigepflicht nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW die Aufstellung der Nebentätigkeiten des ehemaligen Oberbürgermeisters sowie des am 1. November 2025 amtierenden Oberbürgermeisters zur Kenntnis.
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Oktober 2025 legt der ehemalige Oberbürgermeister die Entgelte aus verschiedenen Nebentätigkeiten vor. Die daraus resultierenden Beträge, die nach der Nebentätigkeitsverordnung NRW abzuführen sind, belaufen sich auf 182.571,48 Euro. Zu den aufgeführten Tätigkeiten gehören unter anderem Mandate in Aufsichtsräten und Gremien der DEW21, der Dortmunder Stadtwerke Holding GmbH, der DSW21, der Emschergenossenschaft, der KEB Holding AG, des Klinikums Dortmund gGmbH, der RWE AG, der Schüchtermann-Schiller’sche Familienstiftung zu Dortmund sowie der Schüchtermann-Schiller’sche Kliniken Bad Rothenfelde GmbH & Co. KG. Zudem werden Vergütungen aus der Sparkasse Dortmund, dem Sparkassenzweckverband der Städte Dortmund und Schwerte, dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR sowie eine Beiratsvergütung des Borussia Dortmund e. V. ausgewiesen. Die anfallende Umsatzsteuer wird direkt an die Finanzverwaltung abgeführt.
Für den Zeitraum vom 1. November 2025 bis zum 31. Dezember 2025 werden die Nebeneinkünfte des Oberbürgermeisters zur Kenntnis gebracht. Hierbei belaufen sich die nach der Nebentätigkeitsverordnung NRW abzuführenden Beträge auf 112,56 Euro, resultierend aus einer Tätigkeit als Mitglied im Aufsichtsrat der Schüchtermann-Schiller’sche Kliniken Bad Rothenfelde GmbH & Co. KG.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.3Memorandum zur Verwaltungsmodernisierung 2025–2030: Einrichtung einer politischen BegleitgruppeZur Vorlage · 00719-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 00719-26 wird die Einrichtung einer politischen Begleitgruppe für das „Memorandum zur Verwaltungsmodernisierung 2025–2030“ beantragt. Diese Gruppe soll für die laufende Ratsperiode im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung angesiedelt werden, um die Prozesse der Verwaltungsdigitalisierung zu begleiten. Der Vorsitz der Gruppe wird dem Dezernat 8 übertragen. Die Besetzung der Gruppe soll aus jeweils einem Mitglied und einer Stellvertretung pro Fraktion oder Gruppe bestehen, wobei die Auswahl auf Ratsmitglieder oder sachkundige Bürger beschränkt ist. Die Verwaltung übernimmt die Organisation, die Geschäftsführung sowie die regelmäßige Berichterstattung in einem quartalsweisen Turnus.
Die Aufgaben der Begleitgruppe umfassen die strategische Begleitung, die Schaffung von Transparenz sowie die Stärkung des Austauschs zwischen Politik und Verwaltung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Identifikation und Beantragung von Fördermitteln. Inhaltliche Schwerpunkte der Modernisierung sind unter anderem die digitale Verwaltung, digitale Infrastrukturen, Datenmanagement, Künstliche Intelligenz sowie die Förderung digitaler Kompetenzen.
Zudem werden Maßnahmen zur Förderung der Smart City angeführt, um durch digitale Technologien und datenbasierte Prozesse die Stadtentwicklung zu unterstützen. Vorgesehen sind unter anderem die Prüfung einer technischen Bürgerschule, die Einrichtung eines digitalen Musiklabors sowie einer digitalen Werkstatt in Kooperation mit dem Dietrich-Keuning-Haus. Auch die Förderung der digitalen Teilhabe in Seniorenbüros ist Bestandteil der Vorlage. Es entstehen durch die Einrichtung der Gruppe keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 10.4Verlegung des verkaufsoffenen Sonntags in Hombruch vom 06.09.26 auf den 30.08.2026 | Antrag BV HomZur Vorlage · 01365-26 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 24.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — einstimmig empfohlen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — überweisen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 10.5Auflösung und Neuwahl von AusschüssenZur Vorlage · 01227-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die in der konstituierenden Ratssitzung vom 13. November 2025 gebildeten Ausschüsse auflösen und unmittelbar neu bilden. Die Beschlussvorlage sieht vor, die bestehenden Regelungen zur Anzahl der einzurichtenden Ausschüsse unverändert zu lassen, jedoch die Größe der Gremien anzupassen. Ziel dieser Neugestaltung ist eine möglichst spiegelbildliche Abbildung der Kräfteverhältnisse des Rates.
Nach der Neubildung wird der Hauptausschuss und der Ältestenrat aus 16 Ratsmitgliedern sowie dem Oberbürgermeister bestehen. Die meisten Fachausschüsse, darunter der Rechnungsprüfungsausschuss, der Schulausschuss, der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegende sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit werden mit 23 Mitgliedern besetzt. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen erhält eine Größe von 31 Mitgliedern, während der Betriebsausschuss der FABIDO mit 11 Mitgliedern besetzt wird.
Die Vorlage stellt klar, dass die Verteilung der Ausschussvorsitze und deren Stellvertretungen durch die Neubildung nicht verändert wird. Auch die bestehenden Beschlüsse zur Anzahl der sachkundigen Bürger sowie die Benennungen beratender Mitglieder bleiben wirksam. Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt auf Basis eines gemeinsamen Vorschlags der Fraktionen und Gruppen. Durch die Aufstockung der Mitgliederzahlen in den Ausschüssen entstehen zusätzliche Aufwandsentscheidungen.
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- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 10.5.1Auflösung und Neuwahl von Ausschüssen | WahlvorschlagZur Vorlage · 01227-26/1 · Ergänzung zum Vorgang
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzung zum Vorgang 01227-26/1 dokumentiert die Zusammensetzung der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder in verschiedenen kommunalen Gremien der Stadt Dortmund. Der Hauptausschuss sowie der Ältestenrat werden durch den Oberbürgermeister und 16 weitere Mitglieder besetzt, wobei die Verteilung der Sitze auf die Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen & VOLT, AfD sowie Die Linke & Tierschutzpartei aufgeführt ist.
Für weitere Ausschüsse der Stadt ist jeweils eine Besetzung mit 23 Mitgliedern vorgesehen. Dies betrifft den Rechnungsprüfungsausschuss, den Schulausschuss, den Wahlprüfungsausschuss, den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit. Die Mitgliederlisten sind dabei nach Fraktionen und Gruppen, darunter auch die FDP/Bürgerliste, das BSW und Die Partei, sowie deren jeweiligen Vertretungen gegliedert. Das Dokument enthält keine Angaben zu Fristen, Beträgen oder konkreten Beschlussvorschlägen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 10.6Wiederwahl eines BeigeordnetenZur Vorlage · 01373-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01373-26 sieht die Wiederwahl eines Beigeordneten durch den Rat der Stadt Dortmund vor. Der Vorschlag umfasst die erneute Wahl des bisherigen Amtsinhabers mit Wirkung zum 1. September 2026 für eine Dauer von acht Jahren. Die aktuelle Wahlzeit endet am 31. August 2026.
Gemäß dem Dezernatsverteilungsplan ist der Beigeordnete für die Fachbereiche Rechtsamt, Ordnungsamt, Bürgerdienste sowie für das Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz und das Amt für Migration zuständig. Die Vorlage weist darauf hin, dass Beigeordnete gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet sind, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen.
Die finanziellen Auswirkungen der Wiederwahl sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026 und der Folgejahre berücksichtigt. Die Besoldung erfolgt auf der Besoldungsgruppe B 8 LBesO NRW, ergänzt durch eine Aufwandsentschädigung nach den geltenden Regelungen der EingrV NRW. Da es sich um eine Wiederwahl handelt, kann von der regulären Ausschreibung der Stelle abgesehen werden. Personelle oder klimarelevante Auswirkungen sowie die Nutzung von Fördermitteln werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Der Rat der Stadt ist für diesen Beschluss zuständig.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 10.7Wahl einer*eines Beigeordneten für das Dezernat 2 mit der Funktion der Stadtkämmerin bzw. des StadtkämmerersZur Vorlage · 01115-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01115-26 regelt die Neubesetzung der Beigeordnetenstelle für das Dezernat 2 mit der Funktion der Stadtkämmerin bzw. des Stadtkämmerers. Hintergrund der Vorlage ist das Ende der Amtszeit des bisherigen Stadtdirektors und Kämmerers zum 31. März 2026. Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist für kreisfreie Städte die Bestellung einer Beigeordneten oder eines Beigeordneten mit dieser Funktion vorgesehen.
Der Rat der Stadt hat die Ausschreibung der Stelle bereits in seiner Sitzung am 12. Februar 2026 beschlossen. Die öffentliche Ausschreibung fand im Zeitraum vom 13. Februar bis zum 6. März 2026 statt. Als Auswahlkriterien für das Verfahren dienten unter anderem ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss, die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst sowie mehrjährige Führungserfahrung im öffentlichen Dienst. Zudem wurden Fachkenntnisse im kommunalen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, im strategischen Finanzmanagement sowie im Liegenschaftsmanagement vorausgesetzt.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt eine Person zur Beigeordneten oder zum Beigeordneten wählt, wobei die Dienstzeit auf acht Jahre festgesetzt ist. Die Besoldung soll nach der Besoldungsgruppe B8 LBesO NRW erfolgen, ergänzt durch eine Aufwandsentschädigung gemäß der Eingruppierungsverordnung. Die Personalkosten sind im Haushaltsplan bereits berücksichtigt. Das Dezernat 2 umfasst die Fachbereiche Stadtkämmerei, Stadtkasse und Steueramt sowie die Liegenschaften.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 10.8Bestellung eines Stadtkämmerers bis zur Wiederbesetzung der Stelle der*des Beigeordneten für das Finanz- und Liegenschaftsdezernat.Zur Vorlage · 01374-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll beschließen, einen Stadtrat vorübergehend zum Stadtkämmerer zu bestellen. Die Regelung tritt mit Wirkung zum 1. April 2026 in Kraft und gilt bis zur Neubesetzung der Position der Beigeordneten oder des Beigeordneten für das Finanz- und Liegenschaftsdezernat.
Hintergrund der Vorlage ist der anstehende Ruhestand des bisherigen allgemeinen Vertreters des Oberbürgermeisters und Stadtkämmerers zum 31. März 2026. Gemäß § 71 Abs. 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist in kreisfreien Städten die Bestellung einer Beigeordneten oder eines Beigeordneten als Stadtkämmerer vorgeschrieben.
Der zur Bestellung vorgesehene Stadtrat ist laut Dezernatsverteilungsplan bereits für die Fachbereiche Rechtsamt, Ordnungsamt, Bürgerdienste, Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz sowie das Amt für Migration zuständig. Zudem bekleidet der Stadtrat die Funktion des ersten Vertreters des derzeit noch amtierenden Stadtkämmerers. Die Übertragung der Funktion des Stadtkämmerers erfolgt auf Basis der Zuständigkeit des Rates nach § 41 Abs. 1 in Verbindung mit § 71 Abs. 4 GO NRW.
Die Vorlage weist aus, dass durch die vorübergehende Bestellung keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen entstehen. Zudem stehen für diese Maßnahme keine Fördermittel zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 10.9Nachtrag: 23.03.2026 Verkaufsoffene Sonntage am 19.04.2026 in Teilbereichen der Stadtbezirke Dortmund Hörde und Dortmund Innenstadt-West und am 03.05.2026 in Teilbereichen des Stadtbezirks Dortmund AplerbeckZur Vorlage · 01478-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01478-26 sieht die Erlassung einer ordnungsbehördlichen Verordnung vor, um verkaufsoffene Sonntage in den Stadtbezirken Hörde, Innenstadt-West und Aplerbeck zu ermöglichen. Konkret wird die Öffnung von Verkaufsstellen für den Hörder Frühlingsmarkt und das E-Bike-Festival am 19. April 2026 sowie für den Aplerbecker Kunstmarkt am 3. Mai 2026 beantragt. Die Öffnungen sollen in Teilbereichen der genannten Stadtbezirke stattfinden. Für das E-Bike-Festival werden etwa 150 Aussteller sowie eine Besucherzahl von über 60.000 Personen aus dem Vorjahr angeführt.
Die räumliche Ausdehnung der Sonntagsöffnungen in Aplerbeck umfasst den Bereich vom Aplerbecker Marktplatz über die Köln-Berliner Straße bis zur Ecke Rodenbergstraße und den Marsbruchplatz. Die Begründung für die Festlegung dieser Wirkungskreise basiert auf der Nähe zu Nebenstraßen, Marktaktivitäten, Rahmenprogrammen sowie der Erreichbarkeit durch den öffentlichen Nahverkehr und Parkmöglichkeiten. Die Verordnung entspricht den Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der aktuellen Rechtsprechung.
Durch die Umsetzung entstehen keine finanziellen Auswirkungen oder Mehrausgaben für den städtischen Haushalt. Die Beteiligung der Industrie- und Handelskammer sowie der Gewerkschaft ver.di erfolgte ohne Einwände. Um eine rechtzeitige Entscheidung in der Ratssitzung am 26. März 2026 zu gewährleisten, wird von der regulären Gremienreihenfolge abgewichen, da eine spätere Behandlung den Beschluss nach dem geplanten Termin am 19. April 2026 verzögern würde.
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Hauptdokument|2206249|2206250|2206251|2206252|2206253|2206254|2206268|2206389
Beratungsfolge
- 05.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 24.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 11Anfragen