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Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss

Neuberufung des Klimabeirates

00872-26

🟢 Beschlossen 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Dortmund soll die Neuberufung der Mitglieder des Klimabeirates beschließen. Die Vorlage des Umweltamtes sieht vor, die Personen der beigefügten Vorschlagsliste in das Gremium zu berufen. Eine Neubesetzung ist gemäß der Geschäftsordnung des Klimabeirates nach einer Kommunalwahl und der Neukonstituierung des Rates erforderlich.

Der Klimabeirat hat eine rein beratende Funktion. Er begleitet kommunale Ziele in den Bereichen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung und liefert Impulse für die Umsetzung von Klimaschutzprogrammen. Als Bindeglied zwischen der Stadtgesellschaft, der Verwaltung und den politischen Entscheidungsträgern soll das Gremium zur Transparenz der kommunalen Klimapolitik beitragen.

Die Zusammensetzung des Beirates umfasst stimmberechtigte Mitglieder aus den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Wirtschaft, Architektur, Handel, Energieversorgung sowie aus gesellschaftlichen Gruppierungen und der Bürgerschaft. Zudem sind Vertreter der Fraktionen im Rat sowie Angehörige der Stadtverwaltung als beratende, nicht stimmberechtigte Mitglieder vorgesehen. Das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung (ILS) wird als neues Mitglied in den Beirat aufgenommen und übernimmt den Sitz des Wuppertal Instituts.

Mit der Berufung der Mitglieder wird keine personelle oder finanzielle Auswirkung auf den Haushalt oder die Verwaltung erwartet. Nach dem Beschluss wird die Verwaltung die Vorbereitung der konstituierenden Sitzung übernehmen, die für den Zeitraum April oder Mai 2026 vorgesehen ist.

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