3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Gremium: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der NiederschriftErgebnis: einstimmig beschlossen
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRWErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 1.3Feststellung der TagesordnungErgebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 1.4Genehmigung der Niederschrift (öffentlich) (AKUSW 28.01.2026)Ergebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 2Angelegenheiten von besonderer Bedeutung- nicht besetzt
- 3Dezernatsübergreifende Aufgaben
- 3.1Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund 2024/2025- Überweisung aus dem Rat --> Antrag ( Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei)-Zur Vorlage · 00793-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Rat der Stadt Dortmund einen Zusatzantrag zur überörtlichen Prüfung der Stadt Dortmund für die Jahre 2024 und 2025 vorgelegt. Mit diesem Antrag wird beantragt, dass der Rat den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen vom 16. Mai 2025 zur Kenntnis nimmt.
Zudem soll der Bericht zusammen mit den entsprechenden Vorschlägen der Verwaltung an die jeweiligen Fachgebiete in die zuständigen Ausschüsse übermittelt werden. Ziel ist die Vorberatung und die Erarbeitung von Empfehlungen in den Gremien.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass die Stellungnahmen und Handlungsvorschläge insgesamt neun Dokumente zu unterschiedlichen Themen umfassen. Eine Diskussion der einzelnen Verwaltungsvorschläge in den Fachausschüssen soll dazu dienen, eine fundierte Reaktion auf die Feststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen. Durch die fachspezifische Beratung in den Ausschüssen sollen zudem langwierige Beratungsverfahren im Rat vermieden und eine nachhaltige Ergebnisfindung unterstützt werden. Der Antrag ist für die Beratung im Rat am 12. Februar 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 24.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — überweisen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.1.1Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund 2024/2025-Überweisung der Vorlage aus dem Rat der Stadt Dortmund (Hinweis: Die Anlagen stehen digital zur Verfügung)Zur Vorlage · 00793-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 00793-26 befasst sich mit der überörtlichen Prüfung der Stadt Dortmund durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) für den Zeitraum von November 2023 bis März 2025. Der Prüfbericht vom 16. Mai 2025 analysiert die Jahresabschlüsse der Jahre 2019 bis 2022 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2027. Der Rat soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und sich der Stellungnahme der Verwaltung gegenüber der gpaNRW sowie der Bezirksregierung Arnsberg anschließen. Die Frist für diese Stellungnahme endet am 28. Februar 2026.
Die Prüfung umfasste verschiedene Verwaltungsbereiche, darunter Finanzen, Mobilitätsmanagement, Informationstechnik, Gebäudewirtschaft, Bestattungswesen, Krisenmanagement und Hilfe zur Erziehung. Zu den Feststellungen gehören der steigende Konsolidierungsbedarf in den Finanzen, die Relevanz des Mobilitätsmanagements für die Klimaziele 2035 sowie die IT-Sicherheit.
Im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden der Neuaufbau der Gesundheitsberichterstattung zur Stärkung der Prävention sowie die Notwendigkeit einer Fachstrategie und optimierter Kennzahlen im Controlling thematisiert. Zudem wird die Einführung eines lokalen Infektionsschutzplans empfohlen. In der Bauaufsicht wird die Nutzung des Bauportals des Landes NRW sowie digitaler Beteiligungsverfahren zur Verkürzung von Genehmigungszeiten angeführt. Trotz sinkender Antragszahlen seit 201kom 2017 ist das Fallaufkommen pro Vollzeitstelle im Vergleich zu anderen kreisfreien Städten höher, wobei die Zahl unerledigter Fälle im Vergleichsjahr zugenommen hat. Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt prüft derzeit die Umsetzung der Empfehlungen.
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Hauptdokument|2192893|2192894|2192895|2192896|2192897|2192898|2192899|2192900|2192901|2192902|2192903
Beratungsfolge
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 24.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — überweisen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.1.2Nachtrag: 11.03.2026 Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund 2024/2025Zur Vorlage · 00793-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Zusatzantrag 00793-26/2 der Fraktion L + T an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen werden verschiedene Maßnahmen auf Grundlage des Prüfberichts der GPA für den Zeitraum 2024/2025 beantragt.
Ein zentraler Punkt des Antrags betrifft die Bauaufsicht. Die Fraktion beantragt, die Beteiligung der Bezirksvertretungen an genehmigungspflichtigen Bauantragsverfahren beizubehalten, da diese Verfahren einen hohen bezirklichen Charakter aufweisen. Ein etwaiger Zeitverzug durch diesen Prozess wird dabei ausgeschlossen.
Hinsichtlich der Energiewende fordert die Fraktion die Verwaltung auf, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch so zu steigern, dass die Stadt im Vergleich zu anderen Städten in das obere Drittel vorstößt.
Im Bereich Mobilität weist der Antrag auf die Zunahme der PKW-Dichte sowie die Entwicklung der Pendlerzahlen hin. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Erarbeitungszeiträume für den Masterplan Mobilität zu verkürzen und die Umsetzung zu beschleunigen.
Abschließend wird die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag zur besseren Implementierung der Nachhaltigkeitsziele in den Wirkungsmonitor zu erarbeiten. Dieser Vorschlag soll dem Ausschuss sowie dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bürgerfragen vorgelegt werden, um die Kontrolle der Nachhaltigkeitsziele über einen Nachhaltigkeitshaushalt zu verbessern.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich abgelehnt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: vertagt - 3.2Ergänzender Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2025/2026Zur Vorlage · 00797-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtkämmerei (00797-26) dient der Kenntnisnahme eines ergänzenden Sachstandsberichts zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen der Jahre 2019 bis 2025/2026.
Der Bericht ergänzt den ursprünglichen Sachstandsbericht, der bereits im Oktober 2025 im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis gegeben wurde. Hintergrund der Ergänzung ist ein technischer Fehler, durch den 14 Sachverhalte, deren Umsetzungszeitpunkt zuvor als nicht bestimmbar eingestuft worden war, nicht in die Sachstandsabfrage für das Jahr 2025 übertragen wurden. Dieser Fehler wurde behoben, sodass die 14 betroffenen Haushaltsbegleitbeschlüsse nun nebst ihrem aktuellen Status in der Anlage der Vorlage aufgeführt sind.
Die Vorlage wird analog zum ursprünglichen Bericht allen Fachausschüssen sowie dem Rat der Stadt zur Kenntnis vorgelegt. Die Abweichung von der üblichen Beratungsfolge beruht auf der Zusage des Stadtkämmerers, den ergänzenden Bericht bereits im ersten Sitzungslauf des Jahres 2026 vorzulegen. Mit der Vorlage sind keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen verbunden, und es stehen keine Fördermittel zur Verfügung. Der nächste vollständige Sachstandsbericht wird planmäßig erstellt.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — zur Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 10.03.2026 · 1. Sitzung des Gleichstellungsausschusses
- 05.03.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 24.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 19.02.2026 · 2. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.3Umgestaltung des Vogelpothswegs - Aufhebung Beschluss zur InterimslösungZur Vorlage · 01004-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht vor, den Beschluss vom 13. Februar 2025 zur Umsetzung einer Interimslösung am Vogelpothsweg aufzuheben. Grund hierfür ist, dass die ursprünglich geplanten Maßnahmen aufgrund der aktuellen baulichen Situation und der Verkehrsbelastung nicht in dem vorgesehenen Umfang umsetzbar sind. Der Neubau der Universitätsbibliothek sowie der damit verbundene Baustellenverkehr und das erhöhte Busaufkommen haben zu einer Verschlechterung der Fahrbahndecke und der Haltestellenkonstruktion geführt.
Statt der ursprünglichen Interimslösung sollen nun gezielte Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit im Bereich der Bushaltestelle Universität S durchgeführt werden. Die Planung sieht vor, die Fahrbahndecke abzufräsen und eine neue Asphaltdeckschicht einzubauen. Auf der östlichen Seite der Haltestelle soll der derzeit gepflasterte Bereich durch eine Asphaltbauweise ersetzt werden, um die Belastungen durch die täglichen Busfahrten dauerhaft aufzufangen. Auf der westlichen Seite ist eine Vergrößerung des Wartebereichs durch die Asphaltierung von Teilen des Grünstreifens und eines angrenzenden Parkplatzes vorgesehen, wobei eine bedingte Barrierefreiheit angestrebt wird.
Die Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt 275.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Haushalt 2026 durch Umbuchungen zwischen verschiedenen Kostenstellen des Tiefbauamtes und des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes. Die Umsetzung der Arbeiten ist für das dritte Quartal 2026 geplant. Ein umfassender Vollumbau des Vogelpothswegs soll nach Abschluss der Bauarbeiten an der Universitätsbibliothek im Jahr 2030 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.4Parkplatzfläche hinter dem Bergmann-KioskZur Vorlage · 00922-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat beschlossen, die Planung zur Entsiegelung der Parkplatzfläche hinter dem Bergmann-Kiosk im Rahmen des Wettbewerbs zur Umgestaltung des Wallrings vorzunehmen. Die Fläche befindet sich zwischen der Langen Straße, der Amalienstraße und der Frankenstraße. Mit der Entsiegelung und der Einrichtung einer öffentlichen Grünanlage sollen die Hitzebelastung im Sommer sowie die Schadstoffbelastung reduziert werden.
Die Verwaltung führt aus, dass eine unmittelbare Überplanung des Parkplatzes derzeit nicht als sinnvoll erachtet wird. Untersuchungen aus den Jahren 2020 und 2023/24 belegen eine hohe Auslastung der Parkflächen im Klinikviertel, die tagsüber über 90 Prozent liegt. Ein Wegfall der Stellplätze könnte die Parksituation im Quartier weiter beeinflussen, insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung der Veloroute in der Langen Straße und der geplanten Sporthalle an der Übelgönne. Zudem weist die Fläche durch vorhandene Bäume und Grünstreifen bereits einen hohen Begrünungsanteil auf.
Aufgrund fehlender Kapazitäten in den zuständigen Fachbereichen schlägt die Verwaltung vor, die Ziele der Bezirksvertretung Innenstadt-West in die Ausschreibung des Wettbewerbs aufzunehmen. Ein konkreter Zeitplan für die Beteiligung steht noch nicht fest, da zunächst die Umsetzung einer temporären Markierungslösung auf dem Wallring sowie eine anschließende Machbarkeitsstudie abzuwarten sind. Die Umsetzung der Parkplatzumgestaltung bleibt jedoch zeitlich unabhängig von der gesamten Wallringplanung möglich.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 04.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 3.5Umsetzung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und KommunenZur Vorlage · 01041-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll über die Finanzierung verschiedener Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) entscheiden. Die Vorlage sieht vor, die in der Anlage aufgeführten Projekte mit geschätzten Gesamtkosten von 364.213.212 Euro über die Pauschale Direktförderung zu finanzieren. Dabei erhält die Stadt Dortmund einen Anteil von 357.905.600,76 Euro an den Fördermitteln. Um die Umsetzung zu beschleunigen, wird ein Verzicht auf separate Grundsatz-, Planungs- und Ausführungsbeschlüsse vorgeschlagen. Zudem wird die Verwaltung ermächtigt, Projekte aus der Bauagenda in den Bereichen Hochbau und Tiefbau bei freiwerdenden Mitteln zu ersetzen oder zu ergänzen.
Die Verteilung der Mittel erfolgt nach den Regelungen des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025 bis 2036. Dabei sind 50 Prozent für Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, 20 Prozent für energetische Sanierung und Klimaschutz sowie 30 Prozent für Verkehr, Digitalisierung, Sport und Sicherheit vorgesehen. Förderfähig sind Sachinvestitionen ab einem Volumen von 50.000 Euro, sofern sie der Erfüllung kommunaler Aufgaben dienen; laufende Verwaltungskosten sind nicht förderfähig. Die Investitionen müssen nach dem 01.01.2025 begonnen haben, bis Ende 2036 bewilligt und bis Ende 2042 abgenommen sein. Die Abwicklung der 57 aufgeführten Maßnahmen erfolgt über die Städtische Immobilienwirtschaft. Ein Sachstandsbericht zur Projektentwicklung und den finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2027 soll im vierten Quartal 2026 vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — mehrheitlich empfohlen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 10.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — abgesetzt
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 05.03.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 04.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig empfohlen
- 04.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — vertagt
- 03.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — mehrheitlich empfohlen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — einstimmig abgelehnt
- 03.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 24.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.5.1Nachtrag: 10.03.2026 TV Umsetzung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen - hier: Burgtor- Anfrage ( B#90/Die Grünen & Volt) - NachtragZur Vorlage · 01041-26/2 · Anfrage zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat für die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 11. März 2026 eine Anfrage zur Tagesordnung eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist die Umsetzung des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen, konkret bezogen auf die Eisenbahnüberführung Burgtor im Stadtbezirk Innenstadt-West.
Die Fraktion bittet um die Beantwortung mehrerer Fragen zur finanziellen und rechtlichen Situation des Projekts. Im Fokus steht die Ermittlung des Kostenrahmens von 50 Millionen Euro für den Neubau der Überführung sowie die Frage, ob Kostenschätzungen der DBInfraGO vorliegen. Zudem wird nach der genauen Finanzierungsstruktur gefragt, insbesondere ob die Stadt Dortmund die Kosten für den vollständigen Neubau trägt oder lediglich Anteile für die Aufweitung bzw. die Anpassung des Straßenquerschnitts übernimmt.
Des Weiteren wird nach dem Vorliegen einer Kreuzungsvereinbarung gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz sowie der darin festgelegten Kostenteilung gefragt. Die Anfrage fordert zudem eine Erläuterung der gesetzlichen Grundlage für die Kostenübertragung in diesem Fall. Abschließend wird um Informationen gebeten, warum das Projekt in das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen aufgenommen wurde und welche rechtlichen oder fördertechnischen Voraussetzungen hierfür maßgeblich waren. Die Beantwortung der Fragen wird im Ausschuss oder spätestens zur Sitzung des AMIG bzw. AFBL angestrebt.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.63. Fortschreibungsbericht konsumtive HochbaumaßnahmenZur Vorlage · 39113-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Der Rat der Stadt Dortmund soll den dritten Fortschreibungsbericht zum Bauprogramm für konsumtive Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis nehmen. Das Programm umfasst insgesamt 89 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von über 21,4 Millionen Euro. Die Vorlage sieht die Umsetzung neuer Maßnahmen im Wert von rund 3,8 Millionen Euro vor, deren Anmeldung im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung ab dem Jahr 2027 erfolgen soll. Zudem wird die Durchführung der investiven Teilmaßnahme zur Sanierung der Haupteingänge am Max-Planck-Gymnasium durch die Städtische Immobilienwirtschaft mit einem Kostenvolumen von rund 330.000 Euro beschlossen.
Für das Jahr 2026 wird ein Aufwand von etwa 5 Millionen Euro prognostiziert, was einen Mehrbedarf gegenüber dem Planansatz von rund 651.000 Euro bedeutet. Da die aktuellen Haushaltsansätze für 2026 als unzureichend eingestuft werden, wird die Prognose als Bedarfsliste geführt. Es wird angestrebt, übertragene Ermächtigungen aus dem Jahresabschluss 2025 zu nutzen, um eine Ausweitung des gesamtstädtischen Haushalts 2026 zu vermeiden.
Die Maßnahmen gliedern sich in verschiedene Pakete, darunter Arbeiten an Alarmierungsanlagen, Kanalisationssanierung, Gebäudeleittechnik sowie Schulen, Tageseinrichtungen, Sporthallen und Mittelspannungsschaltanlagen. Bei den Schulbaumaßnahmen sind Kostensteigerungen am Max-Planck-Gymnasium und am Stadtgymnasium verzeichnet. Zur Beschleunigung der Umsetzung wird ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn bei dringenden Gründen sowie ein Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse vorgeschlagen. Die Städtische Immobilienwirtschaft weist zudem auf personelle Engpässe im Bereich Schulneubau hin.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — einstimmig empfohlen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 24.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — einstimmig empfohlen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig empfohlen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — einstimmig beschlossen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — einstimmig empfohlen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — einstimmig empfohlen
- 05.03.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — einstimmig empfohlen
- 04.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — einstimmig empfohlen
- 04.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig empfohlen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — einstimmig empfohlen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — vertagt
- 03.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — einstimmig empfohlen
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 24.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.7Konkretisierung der schulorganisatorischen Baumaßnahmen zum Sofortpaket „Weiterführende Schulen" - Vorschlag zur Nutzung der Schulbauten in Hacheney und WellinghofenZur Vorlage · 00626-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 00626-26 befasst sich mit der Konkretisierung schulorganisatorischer Baumaßnahmen im Rahmen des Sofortpakets „Weiterführende Schulen“. Im Fokus steht die Nutzung des Schulgebäudes in der Glückaufsegenstraße 60. Der Rat der Stadt soll die Ausführungen zur Nutzung zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Planung und Umsetzung beauftragen. Dies beinhaltet die Verlegung und Erweiterung der Gesamtschule im Süden Wellinghofen sowie die Einrichtung eines temporären Teilstandortes der Marie-Reinders-Realschule zum Schuljahr 2028/29.
Die Erweiterung der Kapazitäten soll insgesamt 14 zusätzliche Schulzüge ermöglichen. Die zuvor beauftragten Prüfungen zur Erweiterung der Zügigkeiten am Käthe-Kollwitz-Gymnasium um zwei und am Stadtgymnasium um einen Schulzug werden nicht weiter verfolgt. Hintergrund ist die Entscheidung, die Errichtung eines sechszügigen Gymnasiums in Wambel zum Schuljahr 202kom27/28 weiterzuverfolgen. Durch den Verzicht auf die Erweiterungen am Käthe-Kollwitz- und Stadtgymnasium entstehen Einsparpotenziale gegenüber der ursprünglichen Planung, während keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen entstehen.
Die baulichen Maßnahmen zur Umstellung von G8 auf G9 sowie der Einsatz mobiler Raumeinheiten zur Deckung akuter Fehlbedarfe werden fortgeführt. Die langfristige Entwicklung der schulorganisatorischen Maßnahmen und des temporären Teilstandortes der Realschule bleibt von der Entwicklung der Schulkinderzahlen und des Elternwahlverhaltens abhängig.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.8Umsetzung der Ost-West-Nebenroute Nordstadt - Teilstück 3 – HeroldstraßeZur Vorlage · 00569-25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord soll die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Heroldstraße beschließen. Das Teilstück 3 der Ost-West-Nebenroute Nordstadt erstreckt sich über eine Länge von 640 Metern zwischen der Münsterstraße und der Gronaustraße. Die Maßnahme umfasst die entsprechende Markierung und Beschilderung sowie die Umgestaltung von Parkflächen in Längsaufstellung und die Abmarkierung von Sicherheitstrennstreifen, um die Fahrgassenbreite auf bis zu 4,00 Meter zu reduzieren. Die Gesamtaufwendungen für dieses Teilstück belaufen sich auf 129.500 Euro, welche aus dem Budget der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord für das Jahr 2026 finanziert werden sollen. Die Umsetzung erfolgt durch vorhandenes Personal. Für weitere Abschnitte der Route werden zusätzliche Mittel in Höhe von etwa 380.000 Euro benötigt.
Parallel dazu ist eine Neugestaltung des ruhenden Verkehrs und eine Anpassung des Straßenraums in den Unterbezirken 51 und 52 vorgesehen. Im Bereich westlich der Nordstraße sollen rund 11 Schrägparkplätze in Längsparkplätze umgewandelt und Gehwegparkplätze auf der Südseite aufgehoben werden. Im Bereich der Grundschule entfallen zudem vier Stellplätze zugunsten von Fahrradbügeln und der Verlagerung von Containern, um die Gehwege freizuhalten. Die Vorlage verweist auf eine hohe Nutzung des Umweltverbunds im Stadtbezirk sowie eine geringe Wohnfläche pro Einwohner im Vergleich zum städtischen und bundesweiten Durchschnitt. Das behindertenpolitische Netzwerk befürwortet die geplante Maßnahme.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — einstimmig beschlossen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.9Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes- Anlagen stehen digital zur Verfügung ( s. Pkt 5 der Vorlage) und liegen in der Sitzung zur Ansicht aus-Zur Vorlage · 00921-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 00921-26 befasst sich mit dem Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes und bildet den Bearbeitungsstand zum 28. Januar 2026 ab. Das Programm umfasst insgesamt 730 Projekte, wovon sich 152 im Status der Projektanforderung befinden. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem 709 Projekte gelistet waren, wurden 187 neue Projekte aufgenommen, während 166 Projekte abgeschlossen wurden. Die Anzahl der fortgeführten Projekte beläuft sich auf 543.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Umsetzung im Rahmen des Haushaltsplanes 2025/2026 und folgende. Das Programm selbst löst keine zusätzlichen Kosten oder Fördermittel aus. Unterhaltungsmaßnahmen werden im Programm erst ab Wertgrenzen von 150.000 Euro im Straßenbau bzw. 500.000 Euro im Ingenieurbau berücksichtigt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt sowie weitere politische Gremien das Arbeitsprogramm zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage dient der Information und umfasst verschiedene Gremiensitzungen im Zeitraum zwischen dem 3. März und dem 26. März 2026.
Zusätzlich zu diesem Programm führt das Tiefbauamt weitere Projekte durch, die über BV-Mittel finanziert werden und in einer entsprechenden Datenbank dokumentiert sind. Die Veröffentlichung des Arbeitsprogramms erfolgt durch das Tiefbauamt in analoger sowie digitaler Form. Die digitale Fassung wird als Excel-Dokument bereitgestellt, welches Sortierfunktionen nach Prioritätenklassen sowie Filteroptionen, etwa nach Bezirksvertretungen, ermöglicht. Zur öffentlichen Zugänglichkeit wird die digitale Version bereits zu den Beratungen in den Gremien auf der Internetseite des Tiefbauamtes sowie auf dem Open Data Portal der Stadt Dortmund veröffentlicht.
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- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 04.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 04.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.10Baustellenkoordination im Kreuzviertel, Brücke Lange Straße-Überweisung aus der BV IN WestZur Vorlage · 00709-26 · Anregung und Beschwerde
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — überweisen
Ergebnis: vertagt - 3.11Biotopvernetzung Wickeder Ostholz mit dem Wickeder Holz in Husen laut Landschaftsplan- Antrag ( Die Linke& Tierschutzpartei)Zur Vorlage · 01170-26 · Antrag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen liegt ein Antrag zur Umsetzung der Maßnahme B-51 des Landschaftsplans vor. Ziel der Maßnahme ist die Pflanzung einer 907 Meter langen Baumreihe auf der Nord- bzw. Südseite eines Feldweges zwischen der Wickeder Straße und dem Wickeder Ostholz.
Der Antrag sieht vor, die Umsetzung der Maßnahme mit der Aufhebung der Haushaltssperre zu verknüpfen. Dabei soll die Verwaltung prüfen, ob die Durchführung durch das Grünflächenamt oder durch eine Fremdvergabe realisiert werden kann, um die Baumpflanzperiode im April 2026 zu erreichen.
Die Begründung führt aus, dass die Baumreihe eine ökologische Funktion zur Biotopvernetzung übernimmt. Durch die Verbindung der bestehenden Allee an der Wickeder Straße mit dem Wickeder Holz in Dortmund-Husen sollen die Biotope Wickeder Ostholz/Pleckenbrinksee und Wickeder Holz miteinander vernetzt werden. Dies soll den Austausch von Singvögeln zwischen den Gebieten ermöglichen und die Bildung isolierter Populationen verhindern. Zudem wird angeführt, dass die Umsetzung der Maßnahme einen Beitrag zu den Initiativen „Zukunftsbäume“ aus dem Jahr 2021 sowie „Für jedes Baby eine Baumpflanzung“ aus dem Jahr 2023 leistet.
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Beratungsfolge
- 14.10.2026 · 7.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zurückgezogen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 3.12Keine Uran- Castor-Transporte durch Dortmund- Vorschlag zur TO (Die Linke & Tierschutzpartei)Zur Vorlage · 01152-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 01152-26 wurde ein Vorschlag zur Ergänzung der Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 11. März 2026 eingereicht. Der beantragte Tagesordnungspunkt befasst sich mit der Thematik, dass keine Uran-Castor-Transporte durch das Stadtgebiet von Dortmund durchgeführt werden sollen.
Die Verwaltung bzw. die Unterzeichner der Vorlage haben die Vorsitzende des Ausschusses gebeten, diesen Punkt in die kommende Sitzung aufzunehmen. Es wird angekündigt, dass die Details und die konkrete Ausgestaltung des Anliegens zeitnah präzisiert werden sollen. Die Beratung im Ausschuss ist als öffentliche Sitzung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.12.1Nachtrag: 05.03.2026 TV Keine Uran- Castor-Transporte durch Dortmund- ZE Antrag (Die Linke &Tierschutzpartei)-NachtragZur Vorlage · 01152-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Zusatzantrag 01152-26/1 der Fraktion Die Linke und Tierschutzpartei wird eine Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund vorgelegt, Transporte von radioaktiven Stoffen durch das Stadtgebiet abzulehnen. Der Antrag fordert die Ablehnung jeglicher Transporte von Uranhexafluorid (UF₆) zur oder von der Urananreicherungsanlage Gronau sowie die Ablehnung geplanter Castor-Transporte mit hochradioaktivem Atommüll vom Forschungszentrum Jülich und vom Forschungsreaktor Garching in das Brennelemente-Zwischenlager Ahaus. Dies schließt Streckenführungen über die Autobahnen A1, Alaus und A45 ausdrücklich ein.
Die Antragstellerin bittet den Rat, die Stadtverwaltung zu beauftragen, die Firma Urenco in Gronau sowie die zuständigen Bundesbehörden aufzufordern, Urantransporte im näheren Umfeld von Dortmund dauerhaft auszuschließen. Zudem soll die Stadtverwaltung gegenüber der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Bundesregierung auf die Einstellung von Urantransporten und den Verzicht auf Castor-Transporte hinwirken, um stattdessen dezentrale Lagerlösungen an den bisherigen Standorten umzusetzen.
Der Antrag bekennt sich zudem zu einem vollständigen Atomausstieg und fordert die Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau, der Brennelementefabrik Lingen sowie des Forschungsreaktors Garching, um die Erzeugung weiteren radioaktiven Abfalls zu verhindern. Als Begründung führt die Fraktion Sicherheitsrisiken durch die Stoffeigenschaften von Uranhexafluorid, potenzielle Gefahren durch Sabotage oder Terror sowie die Belastung der Verkehrsinfrastruktur an.
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- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 3.13Nichtverbreitungsvertrag für fossile Energien- Vorschlag zur TO( Die Linke& Tierschutzpartei)Zur Vorlage · 01153-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 11. März 2026 wurde ein Vorschlag zur Tagesordnung eingereicht. Der betreffende Tagesordnungspunkt trägt den Titel „Nichtverbreitungsvertrag für fossile Energien“.
Mit dem Schreiben wird die Aufnahme dieses Punktes in die öffentliche Beratung des Ausschusses beantragt. Die Verwaltung gibt an, dass die Details zu diesem Anliegen zeitnah konkretisiert werden sollen. Eine abschließende inhaltliche Ausarbeitung des Vorhabens steht zum Zeitpunkt der Einreichung noch aus.
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- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.13.1Nachtrag: 10.03.2026 TV Nichtverbreitungsvertrag für fossile Energien- ZE Antrag (Die Linke & Tierschutzpartei)- NachtragZur Vorlage · 01153-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Zusatzantrag 01153-26/1 wird der Beschluss beantragt, dass der Rat der Stadt Dortmund der internationalen Initiative Fossil Fuel Non-Proliferation Treaty beitreten und die Stadt als unterstützende Kommune positionieren soll. Die Initiative verfolgt das Ziel, einen globalen Vertrag zum Ausstieg aus fossilen Energieträgern zu initiieren und eine gerechte Transformation der Energiesysteme zu unterstützen.
Im Rahmen des Antrags wird die Stadtverwaltung beauftragt, den Beitritt öffentlich zu kommunizieren, diesen gegenüber der Landes- und Bundesregierung zu erklären sowie sich in entsprechenden Netzwerken, Gremien und Organisationen, in denen die Stadt Dortmund vertreten ist, für die Ziele der Initiative einzusetzen.
Die Begründung des Antrags verweist auf die Klimaziele der Stadt Dortmund, die eine Klimaneutralität bis 2035 sowie im Rahmen der europäischen Mission „100 klimaneutrale und smarte Städte“ eine Erreichung bis 2030 anstrebt. Ein zentraler Bestandteil dieser Transformation sei die Reduktion des Energieverbrauchs sowie der Ersatz fossiler Energieträger durch erneuerbare Energien. Der Beitritt zur Initiative soll die lokalen Klimaschutzaktivitäten um eine globale Perspektive ergänzen und das Bewusstsein für die Auswirkungen lokaler Entscheidungen stärken. Der Beschluss hat laut Vorlage keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet, kann jedoch mittelbar zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen beitragen.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich abgelehnt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: vertagt - 3.14Blühwiesen- Vorschlag zur TO (Die Linke & Tierschutzpartei)Zur Vorlage · 01190-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 01190-26 wird ein Vorschlag zur Ergänzung der Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 11. März 2026 vorgelegt. Der beantragte Tagesordnungspunkt befasst sich mit dem Thema Blühwiesen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass das entsprechende Anliegen zum Zeitpunkt der Vorlage noch weiter konkretisiert werden soll. Die Beratung des Punktes ist für die öffentliche Sitzung vorgesehen.
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- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.14.1Nachtrag: 10.03.2026 TV Blühwiesen-ZE Antrag (Die Linke & Tierschutzpartei) NachtragZur Vorlage · 01190-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Zusatzantrag 01190-26/1 wird der Rat der Stadt Dortmund um die Beschlussfassung über die Erarbeitung eines einheitlichen Pflegekonzepts für Wildblumenwiesen gebeten. Der Antrag orientiert sich an einem bereits vorliegenden, einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein Konzept zu erstellen, das die Pflege bestehender sowie neu anzulegender Wildblumenwiesen im Stadtgebiet regelt. Dabei sollen die Ziele der Klimaanpassung, die Förderung der biologischen Vielfalt sowie die ökologische Aufwertung des öffentlichen Raums im Fokus stehen. Zudem wird die Integration dieses Konzepts in die reguläre Grünflächenbewirtschaftung sowie die Überführung geeigneter Rasenflächen in extensiv gepflegte Wildblumenwiesen nach fachlichen Kriterien angestrebt.
Als Begründung wird angeführt, dass extensiv gepflegte Wiesen zur Bewältigung von Hitzeperioden und Trockenstress beitragen, das Mikroklima durch Verdunstungsleistung verbessern und die Biodiversität fördern können. Zudem wird auf einen potenziell geringeren langfristigen Pflegeaufwand im Vergleich zu intensiv gemähten Rasenflächen verwiesen. Ein einheitliches Konzept soll die notwendigen Rahmenbedingungen für eine fachlich abgestimmte Pflege schaffen. Im Rahmen des Gremienlaufs wird zudem die Beteiligung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün angefordert.
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Beratungsfolge
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zurückgezogen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: vertagt - 3.15Wärmepumpenstrategie- Antrag (Bitte um Stellungnahme ) (SPD)- lag bereits zur Sitzung am 08.03.2023 vorZur Vorlage · 27239-23 · Vorgang
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.15.1Wärmepumpenstrategie-Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 27239-23/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zur Vorlage 27239-23/1 Informationen zum Thema Wärmepumpenstrategie vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der SPD-Fraktion, der bereits im März 2023 im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eingebracht wurde. Die Verwaltung räumte ein, dass die ursprünglich angeforderten Informationen nach einer geplanten Beratung im Rahmen einer Sondersitzung zur Wasserstoffstrategie nicht vorgelegt wurden.
Nach Angaben der zuständigen Dezernentin bzw. des zuständigen Dezernenten wurden die in dem Antrag gestellten Fragen durch bereits beschlossene Vorlagen beantwortet. Die Verwaltung verweist dabei auf drei Dokumente, die aktuellere Ausführungen zum Einsatz von Wärmepumpen und zur Wärmepumpenstrategie enthalten. Dazu gehören die Weiterentwicklung der Dortmunder Neubaustandards für klimagerechtes Bauen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ab 2023, der Energienutzungsplan zur kommunalen Wärmeplanung sowie der Leitfaden für klimaneutrales Bauen in Dortmund. Die Stellungnahme dient somit der Information des Ausschusses über den aktuellen Stand der entsprechenden Regelungen und Planungen.
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- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.16Kompensationsräume/Ausgleichsflächen/Ökokonten-Vorschlag zur TO (CDU)Zur Vorlage · 01266-26 · Vorschlag zur Tagesordnung CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat einen Vorschlag zur Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf die kommende Sitzung am 11. März 2026.
Gegenstand der Anfrage ist die Aufnahme des Tagesordnungspunktes Kompensationsräume, Ausgleichsflächen und Ökokonten in die Beratungsagenda des Ausschusses. Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Sitzung des Ausschusses ist als öffentliche Sitzung vorgesehen.
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- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.16.1Nachtrag: 10.03.2026 TV Kompensationsräume/Ausgleichsflächen/Ökokonten- Biitte um Stellungnahme (CDU) NachtragZur Vorlage · 01266-26/1 · Bitte um Stellungnahme CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Bitte um Stellungnahme zu den Themen Kompensationsräume, Ausgleichsflächen und Ökokonten eingereicht. Hintergrund der Anfrage ist die begrenzte Verfügbarkeit von Flächen zum Ausgleich von Verlusten an Freiräumen oder Biotopen in Ballungsräumen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung spezifischer Fragen zur räumlichen Verortung und zur Nutzung von Ausgleichsflächen. Konkret wird gefragt, ob sich die Kompensationsflächen der Stadt vollständig im Kompensationsraum 01 Münsterländisches Tiefland und Westfälische Bucht D34 befinden. Zudem wird nach einem regelmäßigen Austausch mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) bezüglich der Nutzung des ökologischen Bodenmanagements von RVR Ruhr Grün gefragt. Dabei soll geklärt werden, ob die Verwaltung die Möglichkeiten nutzt, Eingriffe in die Natur über Flächen des RVR auszugleichen, auch wenn der Verband aktuell keine Flächen direkt in Dortmund unterhält.
Sollte eine enge Kooperation mit RVR Ruhr Grün noch nicht in dem erforderlichen Maße gepflegt werden, fordert die Fraktion die Verwaltung auf, den Austausch mit dem Regionalverband zu suchen. Die Vorlage dient der Klärung der administrativen Möglichkeiten zur Sicherung von Kompensationsmaßnahmen im Stadtgebiet.
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- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.17Abgesetzt- Solarkataster für die städtischen Dächer- Vorschlag zur TO (Die Linke & Tierschutzpartei)Zur Vorlage · 01280-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 11. März 2026 wurde ein Vorschlag zur Tagesordnung eingereicht. Der vorliegende Antrag mit der Nummer 01280-26 befasst sich mit dem Thema eines Solarkatasters für die städtischen Dächer.
Die Verwaltung hat die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes in die öffentliche Beratung des genannten Ausschusses beantragt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Details des Anliegens zeitnah konkretisiert werden sollen. Eine abschließende Ausarbeitung der inhaltlichen Details zum Solarkataster steht zum Zeitpunkt der Vorlagenstellung noch aus.
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- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 3.18Ausgleichsflächenkataster- Bitte um Stellungnahme ( B'90/DG & Volt)Zur Vorlage · 01295-26 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Stellungnahme der Verwaltung zum aktuellen Stand des Aufbaus eines Ausgleichsflächenkatasters in Dortmund sowie zur Unterhaltung bestehender Ausgleichsflächen angefordert. Das Anliegen der Fraktion bezieht sich auf die Notwendigkeit einer systematischen Erfassung, Pflege und Überwachung von Flächen, die zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft dienen.
Die Anfrage umfasst konkrete Fragen zum Fortschritt bei der Erstellung eines digitalen Katasters und bittet um Informationen darüber, wann mit einer Fertigstellung oder Veröffentlichung dieses Systems zu rechnen ist. Des Weiteren wird nach der derzeitigen Organisation und Kontrolle der Pflege sowie der langfristigen Entwicklung von Ausgleichsflächen gefragt, wobei insbesondere der Turnus der Zustandskontrollen thematisiert wird.
Zudem fordert die Fraktion Auskunft über die aktuell zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen für die Katasterführung, das Monitoring und die Pflege der Flächen. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten, den aktuellen Bedarf an Ressourcen zu bewerten. Ziel der Anfrage ist es, die Wirksamkeit naturschutzrechtlicher Kompensationsmaßnahmen und die ökologische Qualität der Flächen sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.19AK Problemhäuser- Vorschlag zur TO (SPD)Zur Vorlage · 01293-26 · Vorschlag zur Tagesordnung SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat für die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 11. März 2026 einen neuen Tagesordnungspunkt beantragt. Der Antrag betrifft das Thema Problemhäuser. Die Ratsfraktion gab an, das entsprechende Anliegen zeitnah zu konkretisieren. Die Sitzung des Ausschusses ist als öffentliche Sitzung angesetzt.
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- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.19.1Nachtrag: 11.03.2026 TV AK Problemhäuser- Gemeins.Bitte um Stellungnahme ( SPD + B'90/Die Grünen & Volt) NachtragZur Vorlage · 01293-26/1 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen und Volt haben im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen gemeinsamen Zusatzantrag eingereicht. Ziel des Antrags ist es, die Verwaltung um die Beantwortung spezifischer Fragen zur Arbeit des Arbeitskreises Problemhäuser zu bitten.
Die Antragsteller fordern Informationen zur Zusammensetzung, zur Arbeitsweise sowie zu den thematischen Schwerpunkten des Arbeitskreises. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Frage, ob das lokale Versorgungsunternehmen DEW21 regelmäßig in den Arbeitskreis eingebunden ist oder an dessen Sitzungen teilnimmt.
Des Weiteren soll geklärt werden, inwieweit das Thema Versorgungssperren, die aus Zahlungsrückständen von Vermieterinnen und Vermietern resultieren, im Arbeitskreis behandelt wird und welche Ergebnisse hierzu vorliegen. Ergänzend wird nach der Rolle des Präventionsteams Wohnraumsicherung bei der Bearbeitung dieser Problematik sowie nach dem Bestand eines regelmäßigen Austauschs zwischen diesem Team und der DEW21 gefragt.
Hintergrund der Anfrage sind Gespräche zwischen den beteiligten Fraktionen, dem Mieterverein Dortmund und Umgebung e. V. sowie der DEW21. Die Antragsteller möchten prüfen, inwieweit die Problematik der Versorgungssperren bereits bearbeitet wird und ob durch einen engeren Austausch der Akteure Entwicklungen frühzeitig erkannt werden können.
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- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.20Fernwärme-Ausbau Neuer Graben- Vorschlag zur TO ( B'90/DG & Volt)Zur Vorlage · 01300-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, den Tagesordnungspunkt zum Fernwärme-Ausbau am Neuen Graben in die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 11. März 2026 aufzunehmen. Die Aufnahme des Themas wird als Vorschlag zur Tagesordnung für das betreffende Gremium eingereicht.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Vorlage dient der Einbringung des Punktes in die öffentliche Beratung des Ausschusses.
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- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.20.1Nachtrag: 11.03.2026 TV Fernwärme-Ausbau Neuer Graben- Bitte um Stellungnahme ( B'90/Die Grünen & Volt) NachtragZur Vorlage · 01300-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Stellungnahme der Verwaltung zum aktuellen Stand des Fernwärmeausbaus im Bereich Neuer Graben angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach den Anschlussmöglichkeiten für Anwohnende sowie weitere Gebäudeeigentümer innerhalb dieses Gebiets.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie der derzeitige Fortschritt des Fernwärmeausbaus in Dortmund und spezifisch im Bereich Neuer Graben einzustufen ist. Dabei sollen auch die Voraussetzungen und Kriterien geklärt werden, nach denen über den Anschluss einzelner Gebäude entschieden wird. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Frage, ob für angrenzende Gebäude ein grundsätzlicher Anspruch auf einen Anschluss an das neue Netz besteht, sofern dies technisch umsetzbar ist.
Zudem wird die Verwaltung um eine Erläuterung gebeten, ob und aus welchen Gründen eine Priorisierung von Gebäuden des Spar- und Bauvereins stattfindet. Abschließend fordert die Fraktion Informationen darüber an, auf welchem Weg die Anwohnenden und die weiteren Eigentümer über die bestehenden Anschlussmöglichkeiten in Kenntnis gesetzt werden. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im genannten Ausschuss.
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- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.21Anwohnerparkgebühren - Vorschlag zur TO ( B'90/DG & Volt)Zur Vorlage · 01298-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, den Tagesordnungspunkt Anwohnerparkgebühren in die Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 11. März 2026 aufzunehmen. Die Vorlage dient als Vorschlag zur Tagesordnung für die entsprechende Sitzung.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Aufnahme des Punktes steht zum Termin im Status der Einbringung und die Sitzung ist als öffentlich gekennzeichnet.
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- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.21.1Nachtrag: 11.03.2026 TV Anwohnerparkgebühren - NachtragZur Vorlage · 01298-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Bitte um Stellungnahme zur Kostenstruktur der Anwohnerparkgebühren eingebracht. Ziel der Anfrage ist eine systematische Darstellung der mit der Parkraumbewirtschaftung verbundenen Kosten, des Verwaltungsaufwands sowie der Opportunitätskosten. Dabei wird auf eine bereits bestehende Vorlage aus dem Jahr 2023 Bezug genommen.
Die Fraktion fordert die Verwaltung dazu auf, im Rahmen der Stellungnahme die Anwohnerparkgebühren den tatsächlichen Aufwänden gegenüberzustellen. Dies umfasst insbesondere den Verwaltungsaufwand für die Antragsbearbeitung, die Kontrolle, die IT-Systeme sowie den Personalbedarf. Zudem sollen die Kosten für die Pflege und Unterhaltung der Verkehrsflächen sowie die Kosten für die Vorhaltung des Parkraums als dauerhaft gebundene öffentliche Fläche aufgeführt werden.
Zusätzlich wird um eine Auskunft über den aktuellen Sachstand gebeten, die die Anzahl der ausgestellten Anwohnerparkausweise pro Parkzone sowie eine Darstellung der zur Verfügung stehenden öffentlichen Stellplätze beinhaltet. Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme in den Ausschuss eingebracht.
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- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.22Nachtrag: 03.03.2026 + Entwicklung und Implementierung passiver Kühlungskonzepte hier: Antrag der Fraktion B`90/Die Grünen vom 07.05.2025 (Drucksache Nr.: 38306-25)Zur Vorlage · 38306-25/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion B90/Die Grünen hat einen Antrag zur Entwicklung und Implementierung passiver Kühlungskonzepte in städtischen Gebäuden gestellt, der im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Beratung vorliegt. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung bis zum 31. Oktober 2025 ein Konzept zur systematischen Integration passiver Kühlungssysteme auf Basis regenerativer Energien entwickelt.
Zukünftig sollen bei allen Neubauten sowie umfassenden Sanierungen städtischer Gebäude verpflichtende Variantenbetrachtungen für passive Kühlungskonzepte in die Planungsunterlagen aufgenommen werden. Zudem wird die Erarbeitung eines Kriterienkatalogs zur projektspezifischen Bewertung dieser Systeme beauftragt, um die Klimaneutralität zu unterstützen. Der bestehende Leitfaden „Klimaneutrales Bauen“ soll um diesen Aspekt ergänzt werden.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Umsetzung von Pilotprojekten bis Ende 2026. Hierbei sollen drei ausgewählte Bestandsgebäude mit hohem sommerlichem Kühlbedarf nachträglich mit passiven Kühlungssystemen ausgestattet werden, um praktische Erfahrungen zu sammeln. Die Begründung des Antrags führt aus, dass passive Methoden wie optimierte Wärmedämmung, Sonnenschutz oder natürliche Belüftung im Vergleich zu aktiven Kühlsystemen den Energieverbrauch senken und zur Erreichung der städtischen Klimaschutzziele sowie zur Reduzierung der Betriebskosten beitragen können.
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- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.22.1Nachtrag: 03.03.2026 + Entwicklung und Implementierung passiver Kühlungskonzepte- Prüfauftrag aus AKUSW 07.05.2025 - NachtragZur Vorlage · 38306-25 · Antrag zur Tagesordnung B90/Die Grünen
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- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.23Nachtrag: 03.03.2026 + Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen und Anpassung des Taxitarifs für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis- NachtragZur Vorlage · 01108-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Tiefbauamt hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die eine Anpassung des Dortmunder Taxitarifs sowie die Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für den Mietwagenverkehr vorsieht. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen im lokalen Verkehrssystem. Hintergrund der Vorlage ist ein Gutachten der IGES Mobility GmbH, welches seit dem Jahr 2014 einen Rückgang der Taxiunternehmen um etwa 23 Prozent und einen gleichzeitigen Anstieg der Mietwagenunternehmen um rund 72 Prozent ausweist.
Die Vorlage sieht vor, die Tarifstruktur für in Dortmund zugelassene Taxis mittels Rechtsverordnung zu ändern. Im Tagtarif soll der Grundpreis von 4,50 Euro auf 5,00 Euro steigen. Der Preis für den ersten Kilometer erhöht sich von 2,50 Euro auf 2,80 Euro, während der Preis für jeden weiteren Kilometer von 1,95 Euro auf 2,20 Euro angepasst wird. Im Nachttarif steigt der erste Kilometer von 2,65 Euro auf 2,80 Euro und der weitere Kilometer von 2,10 Euro auf 2,20 Euro; der Grundpreis wird auf 5,00 Euro festgesetzt. Das Wartezeitentgelt soll einheitlich auf 36,00 Euro angepasst werden.
Zusätzlich wird die Einführung einer Allgemeinverfügung zur Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Mietwagenverkehr nach § 51 a PBefG vorgeschlagen. Die Umsetzung der Tarifänderungen und der neuen Regelungen zum Mindestentgelt ist zum 01.06.2026 vorgesehen. Die Vorlage durchläuft vor der Entscheidung im Rat die zuständigen Ausschüsse für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie Mobilität, Infrastruktur und Grün, den Hauptausschuss und den Ältestenrat.
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- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: vertagt - 3.23.1Nachtrag: 03.03.2026 + Taxis und App-basierte Fahrdienstleister- ZE Antrag ( Die Linke+) aus der Ratssitzung vom 09.10.2025- lag bereits vor- NachtragZur Vorlage · 39521-25/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag Die Linke+
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- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 09.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 03.12.2025 · 1.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: vertagt - 3.23.2Nachtrag: 11.03.2026 TV Erlass einer Allgemeinverfügung zur Regelung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen und Anpassung des Taxitarifs für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxis-NachtragZur Vorlage · 01108-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat einen Zusatz- und Ergänzungsantrag zur Neuregelung der Beförderungsentgelte für Mietwagen und Taxis in Dortmund vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die Vorlage zur Erlassung einer Allgemeinverfügung, die Mindestbeförderungsentgelte für den Mietwagenverkehr festlegt und den Taxitarif anpasst.
Im Zentrum der vorgeschlagenen Änderungen steht die Festlegung eines Preisrahmens. Das Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen soll dabei höchstens 20 Prozent unter dem gültigen Taxitarif liegen dürfen. Gleichzeitig soll der Taxitarif so angepasst werden, dass Festpreise sowohl um bis zu 20 Prozent über als auch um bis zu 20 Prozent unter dem regulären Tarif liegen dürfen. Ziel dieser Regelung ist es, einen ausgewogenen Wettbewerb zwischen dem Taxi- und dem Mietwagenverkehr zu ermöglichen und gleichzeitig einen Preiswettbewerb zu begrenzen.
Zudem fordert die Fraktion eine Intensivierung der Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Rückkehrpflicht für Mietwagen gemäß Personenbeförterungsgesetz. Die Verwaltung soll beauftragt werden, Verstöße gegen diese Pflicht konsequent zu ahnden. Über die durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnisse soll dem zuständigen Fachausschuss innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten der Regelung Bericht erstattet werden. Die Begründung des Antrags verweist auf die wirtschaftliche Entwicklung der Branche sowie die Notwendigkeit, die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Daseinsvorsorge zu sichern.
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- 09.07.2026 · 6. Sitzung des Rates der Stadt
- 09.07.2026 · 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
- 30.06.2026 · 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 28.05.2026 · 4. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 12.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: vertagt - 4Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes- nicht besetzt
- 5Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung
- 5.1Integriertes Handlungskonzept Zentrale Nordstadt - Endbericht „Verkehrsuntersuchung zur Neugestaltung der südlichen Münsterstraße“Zur Vorlage · 00897-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat den Endbericht der Verkehrsuntersuchung zur Neugestaltung der südlichen Münsterstraße zur Kenntnis genommen und die Umsetzung der sogenannten Variante 4 beschlossen. Diese sieht den Umbau zur „Quartiersmitte Münsterstraße“ vor und dient als Grundlage für die weiteren Planungen der Maßnahme.
Das Verkehrskonzept der Variante 4 umfasst die Ausweitung der Fußgängerzone am Platz vor der St.-Joseph-Kirche, um Aufenthaltsqualität und Grünstrukturen zu fördern. Während die Erschließung für den Kraftfahrzeugverkehr in bestimmten Abschnitten erhalten bleibt, wird ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 20 km/h eingerichtet. Flächen für Be- und Entladevorgänge sowie Parkplätze für Menschen mit Behinderungen und Kurzzeitparkplätze sollen weiterhin möglich sein. Im Zuge der Neugestaltung entfallen im Bereich zwischen Heiligegartenstraße und Mallinckrodtstraße sowie in der Prior- und Heroldstraße insgesamt 68 Parkstände.
Die Planung basiert auf einem Gutachten eines externen Planungsbüros, das vier verschiedene Entwicklungsrichtungen untersuchte. Die gewählte Variante 4 wurde als Kompromisslösung bewertet, die die Belange des Fuß- und Radverkehrs sowie die Klimaresilienz des Standorts berücksichtigt. Für das Projekt sind Fördermittel in Höhe von 7.504.000 Euro bei Gesamtkosten von 10.720.000 Euro in Aussicht gestellt. Ein Baubeginn wird für das Jahr 2029 angestrebt.
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Beratungsfolge
- 20.04.2026 · 6. Sitzung des Seniorenbeirats
- 16.04.2026 · 3. Sitzung des Behindertenpolitisches Netzwerks
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 10.03.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 5.1.1Nachtrag: 05.03.2026 TV Integriertes Handlungskonzept Zentrale Nordstadt - Endbericht „Verkehrsuntersuchung zur Neugestaltung der südlichen Münsterstraße“- ZE Antrag (Die Linke & Tierschutzpartei)- NachtragZur Vorlage · 00897-26/5 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen Änderungsantrag zur Vorlage 00897-26 vorgelegt. Ziel des Antrags ist es, den Punkt 2 der ursprünglichen Vorlage zu ersetzen und die im Endbericht der Verkehrsuntersuchung zur Neugestaltung der südlichen Münsterstraße beschriebene Variante 2 als Grundlage für die weiteren Planungen festzulegen. Diese Variante sieht den Umbau zu einer Fußgängerzone sowie ein entsprechendes Verkehrskonzept vor.
Der Antrag fordert zudem, bei der Umsetzung insbesondere die Zufahrt für Anlieger mit privaten Stellplätzen sowie für Radfahrer sicherzustellen. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit sollen in den Seitenstraßen Parkplätze für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen geschaffen werden. Ein Abschnitt der Kleinen Burgholzstraße bzw. Münsterstraße am nördlichen Rand des Mehmet-Kubaşık-Platzs soll aufgrund des Parkdrucks weiterhin für den motorisierten Individualverkehr offenbleiben. Die Verwaltung soll im Zuge der Ausarbeitung die Verlagerung der Parknachfrage untersuchen und alternative Möglichkeiten zur Umnutzung, etwa die Tiefgarage DKH, vorbereiten.
Zusätzlich wird ein fortlaufender Dialog mit der Anwohnerinschaft und den Geschäftstreibenden im Quartier beantragt, um die Umsetzung schrittweise und sozialverträglich zu gestalten. Die Begründung der Fraktion führt an, dass Variante 2 im Vergleich zur von der Verwaltung vorgeschlagenen Variante 4 eine effektivere Verkehrsführung sowie eine höhere Aufenthaltsqualität durch Begrünung und Stadtmobiliar ermögliche.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich abgelehnt
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 5.2Sachstandsvorlage zu den Verdachtsgebieten für eine Soziale ErhaltungssatzungZur Vorlage · 01089-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Dortmund hat dem Rat eine Sachstandsvorlage zu den Verdachtsgebieten für eine Soziale Erhaltungssatzung vorgelegt. Die Vorlage dient der Information über den Abschluss einer Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen gemäß Baugesetzbuch.
Im Rahmen eines Grobscreenings wurden die Unterbezirke der Stadt auf Basis von drei Analysedimensionen untersucht: Aufwertungspotenzial, Verdrängungspotenzial und Aufwertungsdruck. Die Analyse nutzt Indikatoren wie Mietniveau, den Anteil vulnerabler Haushaltsstrukturen sowie die Dynamik bei Wiederverkäufen und Fortzügen. Basierend auf dieser Auswertung wurden Gebiete identifiziert, die in allen drei Dimensionen erhöhte oder hohe Werte aufweisen. Zu den identifizierten Verdachtsgebieten zählen unter anderem die Gebiete Union, Nordmarkt-Ost, Nordmarkt-Südost, Westfalenhütte sowie Teile des Hafens und der City.
Als nächster Schritt sollen für diese Gebiete vorbereitende und vertiefende Untersuchungen durchgeführt werden. Diese umfassen unter anderem Befragungen von Bewohnern und Immobilieneigentümern sowie eine detaillierte Analyse des Wohnungsbestandes. Die Arbeiten beginnen mit dem Gebiet „Union“, für das eine externe Vergabe an ein Planungsbüro vorgesehen ist. Die Ausschreibung soll im April 2026 starten, sodass die Untersuchungen bis Juni 2027 abgeschlossen sein können. Sollten die Ergebnisse eine rechtssichere Satzung ermöglichen, wird der Rat eine entsprechende Vorlage zur Gebietsfestlegung erhalten. Die Indexwerte für alle 145 Unterbezirke werden künftig regelmäßig neu ermittelt.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.2.1Nachtrag: 10.03.2026 TV Sachstandsvorlage zu den Verdachtsgebieten für eine Soziale Erhaltungssatzung- ZE Antrag ( Die Linke & Tierschutzpartei) - NachtragZur Vorlage · 01089-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Zusatzantrag 01089-26/2 stellt die Fraktion L + T im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zwei Ergänzungen zur Sachstandsvorlage bezüglich der Verdachtsgebiete für eine soziale Erhaltungssatzung.
Zunächst wird die Verwaltung aufgefordert, ein Bauvorhaben des Volkswohlbunds in der Chemnitzer Straße zu prüfen. Konkret soll untersucht werden, inwieweit der geplante Abriss und Neubau von Wohngebäuden die Voraussetzungen für eine soziale Erhaltungssatzung erfüllt, indem ein Nachweis über die Verdrängung der Bewohnerschaft erbracht wird. Falls eine solche Satzung notwendig wird, sollen sowohl der Ausschuss als auch der Volkswohlbund über die Auswirkungen auf den statistischen Unterbezirk und den weiteren Wohnungsbestand des Unternehmens informiert werden.
Des Weiteren beantragt die Fraktion eine Anpassung der Prüfungsfrequenz. Anstatt, wie in der Verwaltungsvorlage vorgeschlagen, jährlich nur einen der elf Verdachtsfälle zu prüfen, sollen zwei bis drei Prüfungen pro Jahr über externe Vergaben durchgeführt werden. Ziel ist es, die Untersuchungen noch innerhalb der aktuellen Wahlperiode abzuschließen. Die Antragsteller begründen dies mit der Notwendigkeit, zeitnah auf Entwicklungen am Wohnungsmarkt reagieren zu können und die Bewohner vor drohendem Wohnungsverlust zu schützen.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 5.3Festlegung des KRiS-Gestaltungsraums HuckardeZur Vorlage · 01137-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) hat die Festlegung des Gestaltungsraums „Huckarde“ im Rahmen des Förderprogramms „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) beschlossen. Das Gebiet im Westen Dortmunds erstreckt sich von der Kokerei Hansa und dem Quartier Huckarde-Nord/Mailoh über die Kläranlage Deusen bis zu den bebauten Bereichen am Roßbach sowie den Wohnprojekten Insterburger Straße und Bergmannsgrün.
Das Vorhaben zielt darauf ab, die Regenwasserbewirtschaftung durch dezentrale Versickerung und Dachbegrünung zu verbessern, um die Resilienz gegenüber Extremwetterereignissen wie Starkregen und Hitzewellen zu stärken. Mit einer Gesamtfläche von 105,65 Hektar können im ausgewiesenen Bereich 12,64 Hektar befestigter Fläche von der Mischwasserkanalisation abgekoppelt werden, was einem Anteil von 25,08 % der befestigten Fläche entspricht.
Durch die Anmeldung des Gestaltungsraums beim Projektträger Jülich und der Bezirksregierung wird es allen Grundstückseigentümern innerhalb dieses Bereichs ermöglicht, eigenständig Fördermittel für Maßnahmen wie Flächenentsiegelung oder Fassadenbegrünung zu beantragen. Die Finanzierung erfolgt über Landesmittel sowie die Emschergenossenschaft und den Lippeverband. Die Koordination der Umsetzung erfolgt durch das Amt für Stadterneuerung und die Stadtentwässerung Dortmund. Personelle oder finanzielle Auswirkungen für die Stadt entstehen durch diesen Beschluss nicht.
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- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich beschlossen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 04.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 6Angelegenheiten des Amtes für Wohnen
- 6.1Leerstand und Zweckentfremdung- Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 00829-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Amtes für Wohnen zur Situation des Wohnungsmarktes weist für den Stichtag 31.12.2024 einen Rückgang des Leerstands um 18 % auf rund 7.300 Wohnungen aus, was einer Leerstandsquote von 2,2 % entspricht. Davon entfallen 5.300 Wohnungen auf den strukturellen Leerstand von mehr als sechs Monaten. Zur Bekämpfung der Zweckentfremdung werden seit Juli 2022 Wohnraum-Identitätsnummern vergeben, wobei aktuell etwa 1.000 Nummern registriert sind. Für das etwa 75 Hektar große „Südliche Nordmarktquartier“ ist die Sanierungssatzung seit dem 31.01.2025 rechtsverbindlich. Die Wohnungsaufsicht, die über sieben Planstellen verfügt, prüft Leerstände sowie Mietpreisüberhöhungen und kann bei Missständen Sanierungsauflagen erlassen.
Das Amt für Stadterneuerung prüft gemeinsam mit dem Fachbereich Liegenschaften die Ausübung des Vorkaufsrechts bei Verkäufen in der Nordstadt. Bei Problemimmobilien werden das Vorkaufsrecht oder Abwendungsverträge zur Mängelbeseitigung genutzt; zudem sichert sich die Stadt ein Ankaufsrecht bei Fristüberschreitungen. Bei langjährigem Leerstand können Modernisierungs-, Instandsetzungs- oder Rückbaugebote gemäß BauGB erlassen werden. Durch eine EU-weite Gesetzesänderung wird die Ahndung von Verstößen bei der Kurzzeitvermietung ab Mitte 2026 durch direkte Datenübermittlung der Plattformbetreiber erleichtert, wobei die genehmigungsfreie Zeit von 90 auf 56 Tage pro Kalenderjahr sinkt. Aufgrund einer Leerstandsquote von 1,6 % erfolgen Kontrollen nachgelagert. Eine personelle Aufstockung der Wohnungsaufsicht wird zur Bewältigung von Heizungsausfällen, bautechnischen Mängeln und Anforderungen bei Mietpreisüberhöhungen als notwendig erachtet.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7Angelegenheiten des Umweltamtes
- 7.1Berufung der Mitglieder des Beirates zur LärmminderungZur Vorlage · 00900-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Vorlage des Umweltamtes zur Kenntnis genommen und die vorgeschlagenen Mitglieder des Beirates zur Lärmminderung berufen. Die Neubesetzung des Beirates erfolgt im Zuge der Synchronisierung mit der aktuellen Wahlperiode des Rates. Der Beirat dient als Instrument der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Begleitung der Lärmaktionsplanung und setzt sich aus Vertretern der Politik, der Wirtschaft, der Wissenschaft, von Verbänden sowie der Verwaltung zusammen.
Die Zusammensetzung des Gremiums folgt einer neuen Geschäftsordnung, die im November 2025 beschlossen wurde. Diese sieht vor, dass jeweils ein Mitglied pro Ratsfraktion sowie Vertreter verschiedener Mobilitätsverbände, Umwelt- und Naturschutzverbände, der Wohnungswirtschaft sowie des Einzelhandels und der Wirtschaft im Beirat vertreten sind. Zudem werden Experten aus den Bereichen Raumplanung, Gesundheit und Immissionsschutz in das Gremium berufen. Durch die geänderte Geschäftsordnung wurde die Rolle der Mobilitätsverbände gestärkt, wodurch unter anderem Vertreter des ADAC, des ADFC und des Verbandes Verkehrswirtschaft und Logistik NRW erstmals im Beirat vertreten sind.
Die Mitglieder der Stadtverwaltung nehmen im Beirat eine beratende Funktion wahr, sind jedoch nicht stimmberechtigt. Die Neubesetzung hat keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf die Verwaltung und ist nicht klimarelevant, wenngleich Maßnahmen des Beirats Synergien mit dem Klimaschutz aufweisen können.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.2Neuberufung des KlimabeiratesZur Vorlage · 00872-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Neuberufung der Mitglieder des Klimabeirates beschließen. Die Vorlage des Umweltamtes sieht vor, die Personen der beigefügten Vorschlagsliste in das Gremium zu berufen. Eine Neubesetzung ist gemäß der Geschäftsordnung des Klimabeirates nach einer Kommunalwahl und der Neukonstituierung des Rates erforderlich.
Der Klimabeirat hat eine rein beratende Funktion. Er begleitet kommunale Ziele in den Bereichen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung und liefert Impulse für die Umsetzung von Klimaschutzprogrammen. Als Bindeglied zwischen der Stadtgesellschaft, der Verwaltung und den politischen Entscheidungsträgern soll das Gremium zur Transparenz der kommunalen Klimapolitik beitragen.
Die Zusammensetzung des Beirates umfasst stimmberechtigte Mitglieder aus den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Wirtschaft, Architektur, Handel, Energieversorgung sowie aus gesellschaftlichen Gruppierungen und der Bürgerschaft. Zudem sind Vertreter der Fraktionen im Rat sowie Angehörige der Stadtverwaltung als beratende, nicht stimmberechtigte Mitglieder vorgesehen. Das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung (ILS) wird als neues Mitglied in den Beirat aufgenommen und übernimmt den Sitz des Wuppertal Instituts.
Mit der Berufung der Mitglieder wird keine personelle oder finanzielle Auswirkung auf den Haushalt oder die Verwaltung erwartet. Nach dem Beschluss wird die Verwaltung die Vorbereitung der konstituierenden Sitzung übernehmen, die für den Zeitraum April oder Mai 2026 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7.3Emittlungsdienst Abfall - Sachstandsbericht 2025 und Darstellung der kommunalen Aktivitäten rund um die Themen Abfallvermeidung, Umweltbildung, Abfallrecycling und AbfallbeseitigungZur Vorlage · 00696-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht 2025 des Ermittlungsdienstes Abfall (EDA) sowie die Darstellung der kommunalen Aktivitäten zur Abfallvermeidung, Umweltbildung, zum Abfallrecycling und zur Abfallbeseitigung liegen zur Kenntnisnahme vor. Der Bericht umfasst erstmals ein vollständiges Kalenderjahr. Der Außendienst des EDA setzt sich aus 17 Planstellen zusammen, wobei fünf Stellen bei der EDG Entsorgung Dortmund GmbH und zwölf beim Ordnungsamt angesiedelt sind. Zum 31.12.2025 sind drei städtische Stellen unbesetzt, deren Nachbesetzung für das erste Quartal 2026 vorgesehen ist. Die EDG hat zudem eine Aufstockung um zwei Stellen für das Jahr 2026 beschlossen. Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde umfasst 3,5 Stellen.
Statistische Daten für das Jahr 2025 zeigen, dass 92 % der Täter ihren Wohnsitz in Dortmund haben, während 8 % außerhalb ansässig sind. Die Quote der Wiederholungstäter liegt bei etwa 2 %. Die Dienstzeiten des Außendienstes gliedern sich in Früh-, Spät- und Nachschichten.
Zur Optimierung der Logistik wird ein Prozess zur mobilen Erfassung unerlaubter Abfallablagerungen genutzt. Mitarbeitende der Straßenreinigung dokumentieren Fundstellen, wobei bei ausreichender Kapazität und fehlenden Verursacherhinweisen eine direkte Entfernung erfolgt. Bei Hinweisen auf Verursacher übernimmt der EDA die gerichtsfeste Dokumentation und Ermittlung. Die digitale Erfassung per App ermöglicht eine tagesaktuelle Reaktion und die Disposition von Einsatzfahrzeugen via GPS-Daten. Daten der EDG für September und Oktober 2025 weisen auf eine Konzentration von Schmierstellen in der Innenstadt-Nord sowie in Eving, Innenstadt-West und Innenstadt-Ost hin. Im Berichtszeitraum wurden zudem erhöhte Zahlen in Hörde und Lütgendortmund durch den EDA überprüft.
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Beratungsfolge
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 24.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 04.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.4Abschlussbericht des EnergienutzungsplansZur Vorlage · 00606-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Abschlussbericht des Energienutzungsplans (ENP) zur Kenntnis nehmen. Das Projekt wurde seit 2022 in Zusammenarbeit mit der DEW21 sowie einem externen Gutachterbüro durchgeführt und ist ein Bestandteil des Handlungsprogramms Klima-Luft 2030.
Der vorliegende Bericht liefert eine raumbezogene Darstellung der Dortmunder Wärmeinfrastruktur in Form eines digitalen Zwillings. Er dient als strategisches Planungsinstrument für die Verwaltung, die Politik, Energieversorgungsunternehmen sowie Gebäudeeigentümer, um die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung und den Ausbau erneuerbarer Energien zu koordinieren. Der Bericht identifiziert Bedarfe und Potenziale im Wärmesektor, der laut Dokument 46 Prozent der Endenergie beansprucht.
Gleichzeitig bildet der ENP die fachliche und datentechnische Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebene Kommunale Wärmeplanung (KWP) gemäß Wärmeplanungsgesetz. Während der ENP die wesentlichen Maßnahmen und Handlungsempfehlungen zusammenfasst, wird die detaillierte Ausarbeitung und rechtliche Verankerung im Rahmen der KWP erfolgen. Ein Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung wird voraussichtlich zu Beginn des zweiten Quartars vorliegen und anschließend öffentlich zur Stellungnahme ausgelegt. Ziel ist der Abschluss der Wärmeplanung bis Mitte des Jahres. Für die Durchführung des Projekts wurden keine Fördermittel in Anspruch genommen, da zum Projektstart keine geeigneten Programme zur Verfügung standen. Personelle oder finanzielle Auswirkungen durch die Vorlage ergeben sich nicht.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.4.1Nachtrag: 11.03.2026 TV Abschlussbericht des Energienutzungsplans- Bitte um Stellungnahme ( Die Linke & Tierschutzpartei) NachtragZur Vorlage · 00606-25/2 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke und Tierschutzpartei hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Bitte um Stellungnahme zum Abschlussbericht des Energienutzungsplans eingereicht. Die Anfrage richtet sich an die Verwaltung und umfasst detaillierte Fragen zu verschiedenen Kapiteln des Berichts.
Im Bereich der Potenzialanalyse werden Fragen zum Zusammenhang zwischen dem städtischen Wärmebedarf und den technischen Strompotenzialen sowie zum bereits ausgeschöpften Anteil der einzelnen Energieträger gestellt. Zudem wird um Erläuterungen zu den Berechnungsgrundlagen der Dachflächen-Photovoltaik, zur flächenspezifischen Leistung von Freiflächen-PV und zur Berücksichtigung von Doppelnutzungen wie Agri-PV gebeten.
Hinsichtlich des Zielszenarios fordert die Fraktion Informationen zur aktuellen Sanierungsquote im Vergleich zum angestrebten Wert von 1,5 Prozent sowie zur Realisierbarkeit der Sanierung energetisch schlechter Gebäude. Weiterhin werden die Diskrepanzen bei der Wärmebedarfssenkung kommunaler Liegenschaften und die Differenz zwischen dem Anteil der Wärme aus Wärmenetzen und dem Anteil der angeschlossenen Haushalte thematisiert.
Im Kapitel zu den Maßnahmen werden Fragen zum Personalbedarf für eine geplante Steuerungsgruppe sowie zu den Herausforderungen durch auslaufende Konzessionsverträge für Gas- und Wärmenetze gestellt. Abschließend bittet die Fraktion um eine Einschätzung zu den finanziellen Risiken für einkommensschwache Haushalte und Mietende sowie zur Notwendigkeit, soziale Aspekte in die Wirtschaftlichkeitsrechnung der Wärmenetz-Prüfgebiete einzubeziehen.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.5Evaluation Handlungsprogramm Klima-Luft 2030- Bitte um Stellungnahme ( B'90/DG & Volt)Zur Vorlage · 01296-26 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Stellungnahme der Verwaltung zur Zwischen-Evaluation des „Handlungsprogramms Klima-Luft 2030“ angefordert. Das Programm wurde im Jahr 2023 verabschiedet, um das Klimaziel der Stadt Dortmund von 2050 auf das Jahr 2035 vorzuziehen.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragestellungen zum aktuellen Stand der Klimaschutzbemühungen. Die Verwaltung wird gebeten, die Entwicklung der Treibhausgasemissionen seit dem Jahr 2020 nach Sektoren darzustellen und die derzeit prognostizierten Restemissionen zu benennen. Zudem soll der Umsetzungsstand der Maßnahmen des Handlungsprogramms sowohl im Gesamten als auch bezogen auf die einzelnen Handlungsfelder erläutert werden.
Ein weiterer Fokus der Anfrage liegt auf der Wirksamkeit der bereits durchgeführten Maßnahmen sowie auf der Identifikation von Maßnahmen, die nicht planmäßig umgesetzt werden konnten. Hierbei sollen auch bestehende strukturelle oder rechtliche Hemmnisse aufgezeigt werden. Darüber hinaus bittet die Fraktion um Informationen darüber, welche konkreten Anpassungen seit der Zielverschärfung auf 2035 vorgenommen wurden und welche Maßnahmen zur Erreichung des Zielpfades verstärkt werden müssen. Die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses am 11. März 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.6ABGESETZT Biodiversitätsstrategie für die Stadt Dortmund- Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 34098-24/9 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Biodiversitätsstrategie für die Stadt Dortmund die Ergebnisse interner Abstimmungsgespräche zwischen dem Umweltamt sowie den Fachbereichen Liegenschaften und Wirtschaftsförderung dargelegt. Die Strategie dient als erster Schritt, um Akteure aus der Stadtgesellschaft, wie die Verwaltung, städtische Gesellschaften, Vereine, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger, zur Förderung der biologischen Vielfalt einzubinden. In den kommenden Jahren sollen auf Basis dieser Strategie konkrete Planungen und Umsetzungen in verschiedenen Handlungsfeldern erarbeitet werden.
Die Maßnahmen der Strategie werden als Ideenpool betrachtet, der zwischen kurzfristig umsetzbaren Anpassungen und komplexeren Projekten unterscheidet. Während einfache Maßnahmen, wie die Verwendung heimischer Pflanzen oder die Sperrung von Trampelpfaden, geringe Zielkonflikte aufweisen, erfordern komplexere Vorhaben, etwa Artenschutzprogramme, längere Planungsphasen und Abstimmungen mit Eigentümern. Die Verwaltung betont, dass die Umsetzung durch enge, flächenscharfe Planung so gestaltet werden soll, dass die Verfügbarkeit von Flächen für städtische Entwicklungen, wie Bauland oder Ausgleichsflächen, gewahrt bleibt.
Hinsichtlich der finanziellen Umsetzung wird darauf hingewiesen, dass Projekte, die nicht durch vorhandene Haushaltsmittel gedeckt werden können, separate Beschlüsse zur Bereitstellung der Mittel erfordern. Ein Wertverlust städtischer Grundstücke durch die Strategie wird von den beteiligten Fachbereichen nicht erwartet; vielmehr können ökologische Aufwertungen zur Wertsteigerung von Immobilien beitragen. Eine überarbeitete Vorlage zur Biodiversitätsstrategie soll zu einer der nächsten Ratssitzungen vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zurückgezogen
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — abgesetzt
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — abgesetzt
Ergebnis: abgesetzt - 8Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
- 8.1Novelle des Städtebaurechts 2025 Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. „Bauturbo")Zur Vorlage · 00619-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — mehrheitlich empfohlen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 04.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — mehrheitlich abgelehnt
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — vertagt
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — einstimmig abgelehnt
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — mehrheitlich empfohlen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — mehrheitlich empfohlen
- 22.01.2026 · 2.Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — mehrheitlich empfohlen
- 22.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — mehrheitlich empfohlen
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mehrheitlich empfohlen
- 21.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — vertagt
- 21.01.2026 · 2.Sitzung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde — einstimmig empfohlen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — mehrheitlich empfohlen
- 20.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich empfohlen - 8.1.1Novelle des Städtebaurechts 2025 Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung-ZE ANtrag (Die Linke & Tierschutzpartei) -lag bereits vorZur Vorlage · 00619-25/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Rahmen eines Zusatzantrags zur Novelle des Städtebaurechts 2025 Änderungen an der bestehenden Vorlage beantragt. Der Antrag wurde zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) gestellt.
Ein zentraler Punkt des Antrags betrifft die Handhabung klimatechnisch belasteter Flächen, wie etwa Gebiete mit Hitze- oder Überschwemmungsgefahr. Die Fraktion fordert, dass bei der Bewertung solcher Flächen zusätzlich die Zustimmung des AKUSW einzuholen ist. Sollte der Ausschuss innerhalb der Bearbeitungsfristen nicht erreichbar sein, sollen die Zustimmungssachverhalte lediglich zur Kenntnis gegeben werden.
Des Weiteren wird vorgeschlagen, auf die Anwendung eines bestimmten Instruments der Verwaltung aufgrund von Rechtsunsicherheit bis auf Weiteres zu verzichten.
Hinsichtlich der Entscheidungskompetenzen bei Befreiungen vom Bebauungsplan nach dem Baugesetzbuch fordert die Fraktion die Offenlegung der Kriterien, nach denen Projekte als komplex oder weniger komplex eingestuft werden. Zudem soll die Abgrenzung zur Notwendigkeit einer Bebauplanaufstellung verdeutlicht werden. Für die von der Verwaltung gebildete Arbeitsgruppe zur Einordnung der Komplexität wird die Einbeziehung eines Mitglieds pro Fraktion beantragt, um die politische Steuerung der Arbeitsbelastung ehrenamtlicher Gremien zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich abgelehnt
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 8.1.1.1Novelle des Städtebaurechts 2025 Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. „Bauturbo") Hier: Stellungnahme zum Änderungsantrag der Fraktion Die Linke & Tierschutz (DS-Nr. 00619-25/2)Zur Vorlage · 00619-25/8 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat einen Zusatz- und Ergänzungsantrag zur Novelle des Städtebaurechts eingereicht, der im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Beratung und Beschlussfassung sowie zur Beantwortung einer Kriterienabfrage vorgelegt werden soll.
Im ersten Punkt wird vorgeschlagen, die Prüfung klimatechnisch belasteter Flächen, wie etwa Gebiete mit Hitze- oder Überschwemmungsgefahr, zu erweitern. Hierbei soll die Zustimmung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) zusätzlich zu den Fachbereichen gefordert werden, wobei eine Benachrichtigungspflicht bei Fristüberschreitungen vorgesehen ist.
Der zweite Punkt sieht vor, dass die Verwaltung aufgrund von Rechtsunsicherheit vorerst auf die Anwendung eines bestimmten Instruments verzichtet.
Im dritten Punkt fordert die Fraktion eine Offenlegung der Kriterien, nach denen Projekte hinsichtlich ihrer Komplexität eingestuft werden. Es wird nach den Abgrenzungen zwischen weniger komplexen Projekten, komplexen Projekten und der Notwendigkeit eines Bebauungsplans gefragt. Zudem wird beantragt, die Beratungen der Verwaltung zur Einordnung dieser Komplexität durch die Einbeziehung eines Mitglieds pro Fraktion in die Arbeitsgruppe zu ergänzen, um die politische Steuerung der Arbeitsbelastung ehrenamtlicher Gremien zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.1.2Novelle des Städtebaurechts 2025 - Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung- Bitte um Stellungnahme (AfD)- lag bereits vorZur Vorlage · 00619-25/3 · Vorschlag zur Tagesordnung AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen Vorschlag zur Tagesordnung eingebracht, der Fragen zur Novelle des Städtebaurechts 2025 befasst. Das Gesetz, welches als Maßnahme zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung konzipiert ist, wird im Hinblick auf seine Umsetzung und mögliche Auswirkungen auf kommunale Prozesse thematisiert.
Die Fraktion bittet die Stadtverwaltung um die Beantwortung mehrerer Fragen. Dabei geht es unter anderem um die Einhaltung der Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes sowie um die Frage, ob die vorgegebenen Zeitrahmen für die Abstimmung mit Naturschutzbehörden gewahrt werden können. Zudem wird nach dem aktuellen Zeitrahmen für Genehmigungsvorhaben und dem daraus resultierenden Bearbeitungsmehraufwand gefragt. Ein weiterer Aspekt ist die Klärung eines etwaigen personellen Mehrbedarfs in der Verwaltung sowie dessen Vereinbarkeit mit der aktuellen Haushaltslage.
Des Weiteren werden die Risiken einer Genehmigungsfiktion bei Nichteinhaltung von Fristen und die Einrichtung entsprechender Kontrollmechanismen angesprochen. Die Anfrage umfasst zudem Informationen zur Beteiligung der Stadt Dortmund am Umsetzungslabor Bau-Turbo des Bundesbauministeriums sowie die Auswirkungen auf bestehende digitale Werkzeuge wie „Baustellen online“. Abschließend werden die Rechtssicherheit der Beteiligung kommunaler Gremien, die Rolle des Rates sowie die Möglichkeit einer quartalsweisen Berichterstattung über Wohnungsfertigstellungen ab 2026 erfragt.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.1.2.1Novelle des Städtebaurechts 2025 Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. Bauturbo) Hier: Beantwortung der Fragen AfD Fraktion (DS-Nr. 00619-25/3)Zur Vorlage · 00619-25/7 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in einer Stellungnahme zur Novelle des Städtebaurechts 2025 und dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus Stellung zu den Fragen der AfD-Fraktion. Im Zentrum steht die Umsetzung der Neuregelungen, die unter anderem die Fristen für Genehmigungsverfahren betreffen. Um die Herausforderung der dreimonatigen Bearbeitungsfrist bei komplexen Bauvorhaben zu bewältigen, setzt die Verwaltung auf informelle Vorabstimmungen. Diese dienen der Klärung fachlicher Aspekte, etwa mit der unteren Naturschutzbehörde, ohne dass die gesetzliche Zustimmungsfrist unmittelbar zu laufen beginnt.
Zur Optimierung der Bearbeitungszeiten plant die Bauaufsicht eine differenzierte Analyse der Prozesslaufzeiten. Die Verwaltung betont die Bedeutung der sogenannten „Phase 0“, also der Vorabstimmung, um Genehmigungsverfahren effizienter zu gestalten. Technisch soll die bestehende Software Inpro genutzt werden, um auch die neuen Regelungen abzubilden und Fristen automatisch zu überwachen.
Hinsichtlich der personellen Ressourcen wird der Mehraufwand anhand der Antragszahlen dokumentiert. Eine Evaluation der Auswirkungen soll bis zum Ende des vierten Quartals den politischen Gremien vorgelegt werden. Aktuell liegen etwa 20 Vorhaben nach den Neuregelungen aus verschiedenen Stadtbezirken zur Abstimmung vor. Die Verwaltung hält die vorgeschlagenen Zuständigkeitsregelungen für rechtssicher und verweist auf die bestehende Praxis der Übertragung von Zuständigkeiten durch den Rat.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.1.3Novelle des Städtebaurechts 2025 Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. „Bauturbo")-ZE Antrag (CDU) -lag bereits vorZur Vorlage · 00619-25/4 · Zusatz-/Ergänzungsantrag CDU
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Zusatzantrag 00619-25/4 der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund wird die Umsetzung der Novelle des Städtebaurechts 2025, auch als „Bau-Turbo“ bezeichnet, thematisiert. Die Fraktion befürwortet die Absicht der Bundesregierung, durch dieses Gesetz die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu beschleunigen.
Hinsichtlich der administrativen Abläufe fordert die Fraktion, dass eine von der Verwaltung vorgeschlagene informelle Abstimmung nicht zu zusätzlichen Hürden führen darf. Ein vorgeschaltetes Verfahren soll nach spätestens vier Wochen abgeschlossen sein. Die informelle Vorabstimmung von Bauanträgen soll dabei als Angebot der Verwaltung betrachtet werden, jedoch nicht als zwingende Verfahrensvoraussetzung für einen erfolgreichen Bauantrag gelten. In diesem Zusammenhang wird die Streichung von Passagen beantragt, die eine Ablehnung von Anträgen ohne vorherige Abstimmung aufgrund von Ortsrecht oder Rahmenplänen ermöglichen.
Der Antrag sieht zudem eine klarere Definition von Vorhaben vor, die durch den Bau-Turbo beschleunigt werden können, wie etwa Nachverdichtungen im Innenbereich, Umnutzungen oder moderate Arrondierungen. Um Rechtsunsicherheit zu vermeiden, wird die Vorlage einer verbindlichen Zuständigkeitsregelung verlangt. Zudem wird ein Kommunikationskonzept gegenüber der Öffentlichkeit und Investoren gefordert. Abschließend wird die Anwendung städtebaulicher Aspekte im Sinne einer Ermöglichungskultur und unter Berücksichtigung der Wohnmarktsituation gefordert, um zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich empfohlen - 8.1.3.1Novelle des Städtebaurechts 2025 Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. „Bauturbo") Hier: Stellungnahme zum Zusatz-/ und Ergänzungsantrag der CDU (DS-Nr. 00619-25/4)Zur Vorlage · 00619-25/9 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen Zusatzantrag zur Novelle des Städtebaurechts 2025, dem sogenannten „Bau-Turbo“, eingebracht. Die Fraktion befürwortet die Absicht der Bundesregierung, durch dieses Gesetz die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu beschleunigen.
Hinsichtlich der Umsetzung fordert die Fraktion, dass eine von der Verwaltung vorgeschlagene informelle Abstimmung nicht zu zusätzlichen Verfahrenshürden führen darf. Ein vorgeschaltetes Verfahren soll nach spätestens vier Wochen abgeschlossen sein. Die informelle Vorabstimmung von Bauanträgen soll dabei als Angebot der Verwaltung betrachtet werden, jedoch nicht als zwingende Voraussetzung für einen erfolgreichen Bauantrag gelten. In diesem Zusammenhang beantragt die Fraktion die Streichung von Passagen in der Verwaltungsvorlage, die darauf hinweisen, dass nicht vorab abgestimmte Anträge aus städtebaulichen Gründen abgelehnt werden können.
Des Weiteren fordert der Antrag eine klarere Definition von Vorhaben, die durch den Bau-Turbo beschleunigt werden können, wie etwa Nachverdichtungen im Innenbereich oder die Umnutzung von Bestandsgebäuden. Um Rechtsunsicherheit zu vermeiden, wird die Vorlage einer verbindlichen Zuständigkeitsregelung sowie der Erstellung eines Kommunikationskonzepts für die Öffentlichkeit und Investoren bedacht. Die Fraktion plädiert für eine Anwendung städtebaulicher Aspekte mit Augenmaß, um den Wohnungsmarkt zu entlasten und eine Ermöglichungskultur in der Verwaltung zu fördern.
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- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.1.4Novelle des Städtebaurechts 2025 Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. „Bauturbo")Zur Vorlage · 00619-25/5 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BSW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gruppe BSW hat im Rahmen der Vorlage 00619-25/5 einen Ergänzungsantrag zur Novelle des Städtebaurechts 2025 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die Anwendung des sogenannten Bauturbos gemäß § 246e BauGB und fordert eine Ergänzung der Handlungsempfehlungen unter Punkt 3.1. Konkret wird vorgeschlagen, festzuhalten, dass Vorhaben, die unter die neuen Privilegierungstatbestände für militärische Anlagen gemäß den §§ 37 Abs. 2 und 37a BauGB fallen, bei einer Anhörung grundsätzlich abgelehnt werden sollen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Änderungen der genannten Paragrafen zu einer Schwächung der kommunalen Mitbestimmung führen könnten. Durch die neue Privilegierung militärischer Anlagen und der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie werde die Rolle der Kommunen auf eine reine Anhörungsfunktion reduziert, während Entscheidungskompetenzen auf höhere Behörden oder das Bundesverteidigungsministerium verlagert würden. Der Antrag weist darauf hin, dass diese Vorhaben nun auch im Außenbereich privilegiert werden können, was die kommunale Planung sowie Umwelt- und Landschaftsschutz beeinträchtigen könne. Zudem wird auf potenzielle Gefahren für angrenzende Wohngebiete im Falle eines Konflikts hingewiesen. Der Antrag verweist ergänzend auf die Position des Spitzenverbandes der Immobilienwirtschaft ZIA, der eine Gefährdung der kommunalen Planung und des Wohnungsbaus durch solche Bevorzugungen sieht.
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- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich abgelehnt
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 8.1.4.1Novelle des Städtebaurechts 2025 Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. „Bauturbo") Hier: Stellungnahme zum Änderungsantrag der Ratsgruppe BSW (DS-Nr. 00619-25/5)Zur Vorlage · 00619-25/10 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Stellungnahme der Verwaltung zur Novelle des Städtebaurechts 2025, konkret zum Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, nimmt das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Bezug auf einen Änderungsantrag der Ratsgruppe BSW.
Die Verwaltung stellt klar, dass die Stadt Dortmund nicht die zuständige Genehmigungsbehörde für Verfahren nach den Paragrafen 37 Absatz 2 und 37a des Baugesetzbuches (BauGB) ist. Die Entscheidungsgewalt liegt bei der Bezirksregierung Arnsberg im Einvernehmen mit der Stadt Dortmund. Sollte die Bezirksregierung einen Antrag ablehnen oder die Stadt Dortmund ihr Einvernehmen versagen, erfolgt die Entscheidung durch das Bundesministerium der Verteidigung in Abstimmung mit dem Bauministerium Nordrhein-Westfalen.
Hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung gibt die Verwaltung an, eine pauschale Ablehnung bei Anhörungen zu Vorhaben nach den genannten Paragrafen des Baugesetzbuches nicht empfehlen zu können. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der gemeinsamen Beantragung mehrerer Vorhaben auf dem Stadtgebiet durch eine städtische Priorisierung einzelner Standorte städtische Belange bei der Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg stärker berücksichtigt werden könnten, als dies bei einer pauschalen Ablehnung der Fall wäre.
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- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.1.5Novelle des Städtebaurechts 2025, Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. „Bauturbo")Zur Vorlage · 00619-25/11 · Zusatz-/Ergänzungsantrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen Zusatzantrag zur Umsetzung der Novelle des Städtebaurechts 2025, auch bekannt als „Bauturbo“, eingebracht. Die Fraktion bittet die Verwaltung, zeitnah einen Katalog mit positiven Kriterien zu erstellen und den Gremien vorzulegen. Dieser soll die Möglichkeiten für Nachverdichtungen im unbeplantten Innenbereich, Nachverdichtungen und Arrondierungen im Außenbereich sowie den Wohnungsbau im Umfeld von nicht störendem Gewerbe aufzeigen.
Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, ihre bestehenden Handlungsempfehlungen und Leitplanken zur Anwendung der Neuregelungen im Städtebaurecht im Hinblick auf die erwartete vereinfachte Landesbauordnung zu überarbeiten und das Ergebnis den Gremien vorzustellen.
Zur Sicherstellung der Umsetzung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus beantragt die Fraktion zudem eine befristete, fachübergreifende Organisationsmaßnahme. Innerhalb dieser Maßnahme soll eine agile Organisationseinheit etabliert werden, die die Umsetzung des „Bauturbos“ verantwortet und die Schnittstellen zur Bauaufsicht einbezieht. Die Einrichtung dieser Einheit soll ohne zusätzlichen Personalaufwuchs erfolgen und klare Verantwortlichkeiten sowie Kommunikationswege definieren. Das daraus resultierende Konzept ist dem Ausschuss vorzulegen. Im Zuge der Reorganisation der Bauaufsicht wird die Verwaltung zudem gebeten, die Ergebnisse einer Schnittstellenanalyse mit relevanten Fachbereichen darzustellen.
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- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen einstimmig empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig empfohlen - 8.1.5.1Novelle des Städtebaurechts 2025 Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. „Bauturbo") Hier: Stellungnahme zum Zusatz-/ und Ergänzungsantrag der SPD (Drucksache Nr. 00619-25/11)Zur Vorlage · 00619-25/12 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zum Zusatz- und Ergänzungsantrag der SPD bezüglich der Novelle des Städtebaurechts 2025 Stellung bezogen. In Bezug auf die Forderung nach einer klaren Definition der Anwendungsfälle des sogenannten „Bauturbos“ führt die Fachverwaltung aus, dass eine strikte Systematisierung aufgrund der Vielzahl an möglichen Abweichungen nach § 246e BauGB derzeit nicht möglich sei. Die Verwaltung sieht in einer flexiblen Anwendung eine Chance und plant, im Zuge der praktischen Anwendung zu prüfen, ob ein Kriterienkatalog für unbefristete Anwendungsfälle entwickelt werden kann.
Hinsichtlich der Auswirkungen der Novellierung der Landesbauordnung NRW weist die Verwaltung darauf hin, dass der genaue Gesetzestext noch nicht absehbar sei und mit einer Bekanntmachung ab Juli 2026 zu rechnen ist. Da Landesrecht Bundesrecht nicht übersteuern kann, seien zum jetzigen Zeitpunkt keine spezifischen Handlungsempfehlungen für die Untere Bauaufsicht ableitbar.
Zur organisatorischen Umsetzung des Bauturbos wird die Verwaltung die Wirksamkeit der aktuellen Struktur beobachten und bei Bedarf im Laufe des Jahres 2026 nachschärfen. Bezüglich der Reorganisation der Bauaufsicht verweist die Verwaltung auf eine bereits in Kraft getretene Vorlage zur Stärkung der Bauaufsicht im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, deren Evaluation für das zweite oder dritte Quartal 2027 vorgesehen ist.
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- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.1.6Novelle des Städtebaurechts 2025 Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. „Bauturbo")Ergebnis: zur Kenntnis genommen
- 8.1.6.1Nachtrag: 05.03.2026 TV Novelle des Städtebaurechts 2025 Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. „Bauturbo") Hier: Stellungnahme zu den Fragen der Ratsgruppe BSW (Drucksache Nr. 00619-25/13)-NachtragZur Vorlage · 00619-25/14 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zur Novelle des Städtebaurechts 2025 sowie zum Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung Auskunft zu Fragen der Ratsgruppe BSW gegeben. Im Zentrum der Anfrage stehen mögliche Auswirkungen privilegierter militärischer Vorhaben gemäß den Paragrafen 37 Abs. 2 oder 37a BauGB auf das Stadtgebiet.
Nach Angaben des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes liegen derzeit keine Erkenntnisse darüber vor, dass im Stadtgebiet Planungen, Voranfragen oder Anträge für solche militärischen Vorhaben existieren oder vorbereitet werden. Ebenso sind der Verwaltung keine Planungen bekannt, die Krankenhäuser oder andere Einrichtungen der kritischen Infrastruktur in militärische oder verteidigungsbezogene Konzepte einbeziehen würden, etwa durch bauliche Anpassungen für den Verteidigungsfall.
Die Verwaltung hält fest, dass in den vergangenen Jahrzehnten keine entsprechenden Vorhaben auf dem Stadtgebiet bekannt waren. Aus diesem Grund wurden bislang keine Informationsmaßnahmen für die Bezirksvertretungen oder die Öffentlichkeit eingeleitet. Solche Maßnahmen müssten vorab mit den Sicherheits- und Verteidigungsbehörden sowie gesamtstädtisch abgestimmt werden. Eine Einschätzung der Planungsverwaltung zu den sicherheitsrelevanten und gesundheitlichen Auswirkungen solcher Vorhaben auf das Stadtgebiet wurde noch nicht vorgenommen. Die politischen Gremien sollen über entsprechende Planungen informiert werden, sobald diese vorliegen, wobei die Information aus Sicherheitsgründen auch in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen kann. Im Rahmen der Anhörung durch die Bezirksregierung Arnsberg werden alle betroffenen kommunalen Belange durch die Verwaltung eingebracht.
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- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.2Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung des Bürogebäudes Rheinlanddamm 24, Gemarkung: Dortmund, Flur 25, Flurstücke 289 Az: 61/5-1-055802 hier: I. Zustimmung zur Zulassung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans 190 (InO; Baurat-Marx-Allee) und Abweichungen vom Bebauungsplan 190Zur Vorlage · 01009-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01009-26 behandelt eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung des Bürogebäudes am Rheinlanddamm 24 in Dortmund. Geplant ist die Umnutzung des Gebäudekomplexes mit einer Bruttogeschossfläche von etwa 37.200 m². Der Schwerpunkt der geplanten Nutzung liegt auf Wohnraum mit einer Fläche von circa 28.900 m², wodurch mehr als 200 Wohnungen entstehen sollen. Ergänzend sind im Atriumgeschoss Büroflächen, ein Ärztehaus, ein Fitnesscenter sowie eine Ladenfläche von maximal 400 m² vorgesehen, wobei mindestens 90 % der Verkaufsfläche für den Verkauf von Nahrungsmitteln genutzt werden sollen.
Die Verwaltung beantragt beim Rat der Stadt die Erteilung eines positiven Vorbescheids unter Zulassung von Befreiungen und Abweichungen vom Bebauungsplan 190 sowie von den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Als Rechtsgrundlagen werden insbesondere die Regelungen zum sogenannten „Bauturbo“ gemäß § 246e BauGB sowie Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB vorgeschlagen.
Durch das Nutzungskonzept erhöht sich die tägliche Anzahl der Kfz-Fahrten von etwa 1.850 auf circa 2.100. Die Erschließung über die Baurat-Marx-Allee bleibt gesichert. Eine Prüfung der Umweltauswirkungen ergab keine Anhaltspunkte für erhebliche zusätzliche Auswirkungen; eine strategische Umweltprüfung ist nicht erforderlich. Die Lärmpegel an der straßenzugewandten Fassade werden für den Tag mit maximal 70 dB(A) und für die Nacht mit 63 dB(A) angegeben. Die Umsetzung erfolgt mit vorhandenem Personal ohne finanzielle Auswirkungen oder zusätzliche Fördermittel. Die Entscheidung über die Anwendung der genannten Rechtsgrundlagen obliegt dem Rat der Stadt.
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- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.3Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Eving 2030+Zur Vorlage · 39020-25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll das Integrierte Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Eving 2030+ als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 (6) Nr. 11 BauGB zur Kenntnis nehmen und beschließen. Mit dem Beschluss soll die Verwaltung beauftragt werden, die im Konzept enthaltenen Zielvorstellungen und Handlungsempfehlungen für die zukünftige Entwicklung des Stadtbezirks weiterzuverfolgen. Das Konzept umfasst verschiedene Handlungsfelder, darunter Baukultur, Daseinsvorsorge, Freiraum und Stadtklima, Mobilität, Wirtschaft sowie Wohnen. Finanzielle oder personelle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Parallel dazu befasst sich die Vorlage mit der stufenweisen Entwicklung von Wohnbauflächenpotenzialen, mit einem Fokus auf die Bezirke Brechten und Eving. Im Rahmen einer laufenden Wohnbauflächenrevision sollen nicht genutzte Flächen aus dem Flächennutzungsplan 2004 überprüft sowie neue Ergänzungsoptionen geprüft werden. Ziel ist eine nachhaltige Baulandbereitstellung durch Innenentwicklungsstrategien zur Nachverdichtung und Baulückenschließung unter Berücksichtigung stadtklimatischer Anforderungen. Zudem wird der Abschluss des Bearbeitungsprozesses des INSEKT 2030+ für die Stadtbezirke Eving, Innenstadt-Nord und Scharnhorst dokumentiert.
Der zeitliche Ablauf sieht eine Anhörung der Bezirksvertretung Eving am 28. Januar 2026 vor. Danach folgen Empfehlungen durch den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 11. März 2026 sowie durch den Hauptausschuss und den Ältestenrat am 26. März 2026. Der abschließende Beschluss durch den Rat der Stadt ist ebenfalls für den 26. März 2026 vorgesehen.
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- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.4Bauleitplanung; vorhabenbezogener Bebauungsplan Hu 142 – Einzelhandelsstandort Dortmund-Huckarde, Aspeystraße – Änderung Nr. 1: hier: Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGBZur Vorlage · 00496-25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 00496-25 wird die Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hu 142 für den Einzelhandelsstandort in Dortmund-Huckarde, Aspeystraße, behandelt. Das Projekt sieht den Abriss einer bestehenden Filiale des Lebensmittelhändlers Aldi sowie die Errichtung eines Neubaus auf einer Fläche von etwa 6.500 m² vor. Die geplante Neunutzung umfasst eine Verkaufsfläche von maximal 1.060 m² sowie eine dreigruppige Kindertagesstätte mit 75 Betreuungsplätzen. Im Zuge der Planung soll die Anzahl der Stellplätze von 80 auf 66 reduziert werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Rat der Stadt Dortmund zu ermächtigen, der Verwaltung die Erteilung einer Baugenehmigung auf Grundlage von § 33 BauGB zu ermöglichen. Hierbei soll die sogenannte vorgezogene Planreife genutzt werden, um das Vorhaben bei Erfüllung der Voraussetzungen vorzeitig zu bescheiden. Voraussetzung für diese Maßnahme ist der Abschluss eines Durchführungsvertrags zum Bebauungsplan. Die Zulässigkeit der Baugenehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgt ist, das Vorhaben den künftigen Festsetzungen nicht entgegensteht, die Erschließung gesichert ist und die Antragstellerin die künftigen Festsetzungen schriftlich anerkennt. Die Einhaltung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie des Baunebenrechts muss geprüft werden. Eine erneute Offenlage des Plans ist für den Zeitraum vom 16. März bis zum 30. März 2026 vorgesehen. Die Bezirksvertretung wird im Verfahren gemäß der Gemeindeordnung beteiligt.
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- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 04.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.5Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 113 – Kurler Straße/Merkur Straße – hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Scha 113 – Kurler Straße/ Merkur Straße – II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, III. Beschluss zur erneuten (möglichen) Beteiligung der Öffentlichkeit, IV. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGBZur Vorlage · 00570-25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Dortmund plant die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Scha 113 – Kurler Straße/Merkur Straße im Stadtbezirk Scharnhorst. Gegenstand der Vorlage ist die planungsrechtliche Zulässigkeit von offenen Terrassenüberdachungen außerhalb der bisher festgesetzten Baugrenzen. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Fläche von etwa 1,7 Hektar innerhalb eines bestehenden Allgemeines Wohngebiets.
Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden. Die Festsetzungen betreffen lediglich die Terrassenüberdachungen, ohne die städtebaulichen Grundzüge, die Nutzungspalette oder die Grundflächenzahl zu verändern. Eine zusätzliche Flächenversiegelung sowie Beeinträchtigungen von FFH- oder Vogelschutzgebieten sind nicht vorgesehen.
Der Rat der Stadt Dortmund soll der Änderung sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit zustimmen. Der Entwurf der Begründung und die Planunterlagen sollen für mindestens 30 Tage im Internet sowie im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt ausgelegt werden, um Stellungnahmen nach § 4a Abs. 3 BauGB einzuholen. Zudem wird die Ermächtigung der Verwaltung beantragt, Baugenehmigungen auf Grundlage von § 33 BauGB zu erteilen, sofern eine vorgezogene Planreife nachgewiesen ist und die Erschließung gesichert bleibt.
Für das Vorhaben sind keine personellen oder finanziellen Auswirkungen vorgesehen, und es stehen keine Fördermittel zur Verfügung. Die Gremienberatungen sind für den Zeitraum von Februar bis März 2026 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.6Bauleitplanung; Änderung Nr. 6 des Bebauungsplans We 134 - Wipfelweg - im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch, hier: I. Kenntnisnahme und Entscheidung über Stellungnahmen, II. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 00926-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 00926-26 wird die sechste Änderung des Bebauungsplans We 134 – Wipfelweg im Dortmunder Stadtbezirk Hörde (Wellinghofen) beantragt. Das betroffene Areal umfasst eine Fläche von etwa 8,2 Hektar. Ziel der Änderung ist die Anpassung an die aktuelle Baunutzungsverordnung (BauNVO). Durch diese Umstellung soll der Nutzungskatalog in den reinen Wohngebieten erweitert werden, um unter anderem die Ansiedlung von Kinderbetreuungseinrichtungen sowie sozialen, kulturellen oder sportlichen Anlagen zu ermöglichen. Zudem soll die Nutzung des Bauvolumens, etwa durch Dachgeschossausbau, erleichtert werden, während die Flächenversiegelung begrenzt bleiben soll.
Die Verwaltung empfiehlt, die Änderung als Satzung zu beschließen und dabei die Begründung vom 4. Februar 2026 beizufügen. Das Verfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Laut Verwaltung entstehen durch die Maßnahme keine Kosten oder personellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund. Die städtebaulichen Grundzüge, die Artenvielfalt sowie der Baumbestand werden durch die Anpassung nicht beeinträchtigt. Es wird kein neues Baurecht geschaffen und die Flächenversiegelung wird nicht erhöht.
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Stellungnahmen ein, jedoch liegen Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange vor. Der Zeitplan sieht den Beschluss zur Änderung sowie die Ermächtigung zur Baugenehmigung für den 9. Oktober 2025 vor. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist für den Zeitraum vom 8. Dezember 2025 bis zum 9. Januar 2026 vorgesehen. Die Gremienberatungen sind für März 2026 angesetzt.
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- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 10.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 8.7Informationsvorlage zur wasserrechtlichen Ablehnung der Fuß- und Radwegebrücke Rüpingsbach sowie zu den Auswirkungen auf den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Hom 252 – Am Lennhofe –Zur Vorlage · 00588-25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Rat der Stadt über die wasserrechtliche Ablehnung des geplanten Brückenbauwerks über den Rüpingsbach. Die Brücke war im Rahmen des Bebauungsplans Hom 252 – Am Lennhofe – vorgesehen, um die Fuß- und Radverkehrsanbindung des neuen Wohnquartiers zu optimieren und die Wege zu ÖPNV-Anschlüssen zu verkürzen.
Nach Prüfung durch die Untere Wasserbehörde sowie die Untere Naturschutzbehörde wurde die Umsetzung der Verbindung abgelehnt. Die Behörden begründen dies damit, dass die Brücke für Rettungseinsätze nicht erforderlich sei und die bestehenden Verbindungen über den Seilbahnweg als ausreichend bewertet werden. Zudem wird ein dauerhafter Eingriff in das durch die Bezirksregierung Arnsberg festgesetzte Überschwemmungsgebiet sowie eine Beeinträchtigung der gewässerbiologischen Entwicklung des Rüpingsbaches befürchtet.
Aus naturschutzrechtlicher Sicht steht das Bauwerk im Konflikt mit dem Landschaftsschutzgebiet sowie dem Biotopverbund. Die Erhaltung der Ufergehölze als Lebensraum für Fledermäuse und andere Arten sowie die Vermeidung von erhöhtem Erholungsdruck werden höher gewichtet als die zusätzliche Verkehrsverbindung. Da keine rechtliche Grundlage für eine Befreiung von den gesetzlichen Vorgaben vorliegt, kann die Brücke nicht errichtet werden. In der Folge soll die im städtebaulichen Vertrag vereinbarte Bürgschaft in Höhe von 416.500 Euro an die Projektentwicklerin zurückgegeben und der Vertrag entsprechend angepasst werden. Die Wohngebietsentwicklung bleibt hiervon unberührt.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026 · 5.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026 · 4.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — überweisen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.8Jahresarbeitsprogramm des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes 2026Zur Vorlage · 00860-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt legt das aktualisierte Jahresarbeitsprogramm 2026 für den Geschäftsbereich Städtebau und Bauleitplanung vor. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretungen sowie den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
Im laufenden Jahr 2026 werden planungsrechtliche Verfahrensschritte für 60 Projekte durchgeführt. Die thematische Verteilung umfasst unter anderem 13 Verfahren für Gewerbe- und Sondergebiete sowie Einzelhandel, 10 Verfahren für gemischte Quartiere sowie 10 Verfahren für Wohnen und soziale Infrastruktur. Weitere 9 Verfahren betreffen den Bereich Wohnen, 9 die öffentliche Infrastruktur wie Schulen oder Radwege und 9 sonstige Verfahren wie Festsetzungsänderungen. Zudem befinden sich 14 Projekte in der Vorabstimmung.
Das Programm beinhaltet neue Verfahren, etwa zur Schulstandorterweiterung in Eving, zur Wohnsiedlung am Eckey oder zum Gewerbegebiet nördlich Werner Hellweg. Zur Steuerung der Kapazitäten nutzt die Verwaltung ein System aus drei Wartelisten. Die Kategorie A umfasst Projekte mit hoher städtischer Bedeutung und Priorität für eine Aufnahme in das Programm bei freien Kapazitäten. Die Kategorien B und C ordnen Vorhaben nach ihrer Priorität und zeitlichen Relevanz für die Stadtentwicklung ein. Insgesamt umfasst die Planung der Wartelisten A bis C insgesamt 77 Vorhaben. Die Durchführung der Verfahren ist von personellen Ressourcen abhängig, wobei derzeit zwei Stellen im Bereich Städtebau vakant sind.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 04.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 04.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.9Qualitätsmanagementsystem im kommunalen ÖPNV der Stadt Dortmund - Qualitätsbericht 2024Zur Vorlage · 00769-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün um eine Stellungnahme der Verwaltung zu verschiedenen Punkten des Qualitätsberichts 2024 der DSW21 gebeten. Neben der Kenntnisnahme des Berichts werden spezifische Fragen zur Qualitätssicherung und zu den Messmethoden im kommunalen ÖPNV aufgeworfen.
Die Anfrage umfasst Fragen zur Vorlage der Qualitätsvereinbarung in den Gremien sowie zur Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse bei den Mystery Shopping Surveys, etwa im Hinblick auf Menschen mit Sehbehinderungen, Gehörlosigkeit oder Sprachbarrieren. Zudem wird nach dem Verzicht auf das Qualitätskriterium „Umwelteinflüsse“ gemäß der Norm DIN EN ISO 13816 sowie nach den Gründen für die Beschränkung der Pünktlichkeitsmessungen bei Stadtbahnen auf die Linien U43 und U44 gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Auswertung von Kundenzufriedenheitsbefragungen. Die Fraktion bittet um eine Einschätzung zur Sinnhaftigkeit der Frage nach der Wiederwahl des ÖPNV-Angebots und zur Analyse der Differenz zwischen Wiederwahl und Weiterempfehlung. Des Weiteren wird die Frage gestellt, warum Auswertungen aus Kundenzufriedenheitsbefragungen bei der Leistungsbeurteilung nicht berücksichtigt werden und wie die Verwaltung die Diskrepanz zwischen subjektiven Erfahrungen und objektiven Messungen bewertet. Die Antworten sollen sowohl dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün als auch dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Soziales und Wohnen zur Verfügung gestellt werden.
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.10Nachtrag: 26.02.2026 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplans Hö 273 – westlich Wellinghofer Straße - hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplans Hö 273 – westlich Wellinghofer Straße - II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, III. Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. zur Durchführung eines eingeschränkten Beteiligungsverfahrens, IV. Ermächtigung zur vorzeitigen Baugenehmigung bei vorgezogener Planreife, V. Ermächtigung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages - Die Druckstücke zur Vorlage erhalten Sie mit dem Nachversand -Zur Vorlage · 01092-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 01092-26 wird die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplans Hö 273 – westlich der Wellinghofer Straße – beantragt. Ziel der Änderung ist die Umwandlung einer etwa 0,22 Hektar großen Fläche von einem Allgemeinen Wohngebiet in ein Urbanes Gebiet. Das Vorhaben eines privaten Eigentümers sieht die Errichtung von neun Wohneinheiten sowie einer Tierarztpraxis mit zehn Behandlungsräumen vor.
Das geplante Bauwerk soll drei bis vier Vollgeschosse mit Satteldach und einer Flachdachnutzung im Erdgeschoss umfassen. Die bauliche Nutzung ist mit einer Grundflächenzahl von 0,6 sowie einer hälftigen Aufteilung zwischen Wohnen und Nichtwohnen geplant. Energetische Vorgaben sehen den Effizienzhaus-Standard 40 und eine Photovoltaik-Pflicht auf den Dachflächen vor. Zur Reduzierung von Schallimmissionen an der straßenzugewandten Fassade sind passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Zudem sind eine Dachbegrünung sowie die Einhaltung von Barrierefreiheit und Gender-Planning-Grundsätzen vorgesehen.
Der Rat der Stadt Dortmund soll dem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zustimmen, welches ohne Umweltprüfung durchgeführt werden soll. Die Vorlage umfasst zudem die Ermächtigung der Verwaltung zur Erteilung vorzeitiger Baugenehmigungen sowie zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, der architektonische Qualität und Grünordnungsmaßnahmen sichert. Auf eine anteilige Vereinbarung für geförderten Wohnungsbau wird empfohlen zu verzichten, da angrenzende Maßnahmen der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft bereits einen hohen Anteil an geförderten Wohnungen aufweisen. Für die Stadt entstehen durch das Vorhaben keine Kosten oder personellen Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 10.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9Anfragen- nicht besetzt
- 10Informationen der Verwaltung
- 10.1Beschlussverfolgung Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen-2. Halbjahr 2025Ergebnis: zur Kenntnis genommen