Novelle des Städtebaurechts 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zur Novelle des Städtebaurechts 2025 sowie zum Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung Auskunft zu Fragen der Ratsgruppe BSW gegeben. Im Zentrum der Anfrage stehen mögliche Auswirkungen privilegierter militärischer Vorhaben gemäß den Paragrafen 37 Abs. 2 oder 37a BauGB auf das Stadtgebiet.
Nach Angaben des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes liegen derzeit keine Erkenntnisse darüber vor, dass im Stadtgebiet Planungen, Voranfragen oder Anträge für solche militärischen Vorhaben existieren oder vorbereitet werden. Ebenso sind der Verwaltung keine Planungen bekannt, die Krankenhäuser oder andere Einrichtungen der kritischen Infrastruktur in militärische oder verteidigungsbezogene Konzepte einbeziehen würden, etwa durch bauliche Anpassungen für den Verteidigungsfall.
Die Verwaltung hält fest, dass in den vergangenen Jahrzehnten keine entsprechenden Vorhaben auf dem Stadtgebiet bekannt waren. Aus diesem Grund wurden bislang keine Informationsmaßnahmen für die Bezirksvertretungen oder die Öffentlichkeit eingeleitet. Solche Maßnahmen müssten vorab mit den Sicherheits- und Verteidigungsbehörden sowie gesamtstädtisch abgestimmt werden. Eine Einschätzung der Planungsverwaltung zu den sicherheitsrelevanten und gesundheitlichen Auswirkungen solcher Vorhaben auf das Stadtgebiet wurde noch nicht vorgenommen. Die politischen Gremien sollen über entsprechende Planungen informiert werden, sobald diese vorliegen, wobei die Information aus Sicherheitsgründen auch in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen kann. Im Rahmen der Anhörung durch die Bezirksregierung Arnsberg werden alle betroffenen kommunalen Belange durch die Verwaltung eingebracht.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 11.03.2026zur Kenntnis genommen
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