Informationsvorlage zur wasserrechtlichen Ablehnung der Fuß- und Radwegebrücke Rüpingsbach sowie zu den Auswirkungen auf den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Hom 252 – Am Lennhofe –
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Rat der Stadt über die wasserrechtliche Ablehnung des geplanten Brückenbauwerks über den Rüpingsbach. Die Brücke war im Rahmen des Bebauungsplans Hom 252 – Am Lennhofe – vorgesehen, um die Fuß- und Radverkehrsanbindung des neuen Wohnquartiers zu optimieren und die Wege zu ÖPNV-Anschlüssen zu verkürzen.
Nach Prüfung durch die Untere Wasserbehörde sowie die Untere Naturschutzbehörde wurde die Umsetzung der Verbindung abgelehnt. Die Behörden begründen dies damit, dass die Brücke für Rettungseinsätze nicht erforderlich sei und die bestehenden Verbindungen über den Seilbahnweg als ausreichend bewertet werden. Zudem wird ein dauerhafter Eingriff in das durch die Bezirksregierung Arnsberg festgesetzte Überschwemmungsgebiet sowie eine Beeinträchtigung der gewässerbiologischen Entwicklung des Rüpingsbaches befürchtet.
Aus naturschutzrechtlicher Sicht steht das Bauwerk im Konflikt mit dem Landschaftsschutzgebiet sowie dem Biotopverbund. Die Erhaltung der Ufergehölze als Lebensraum für Fledermäuse und andere Arten sowie die Vermeidung von erhöhtem Erholungsdruck werden höher gewichtet als die zusätzliche Verkehrsverbindung. Da keine rechtliche Grundlage für eine Befreiung von den gesetzlichen Vorgaben vorliegt, kann die Brücke nicht errichtet werden. In der Folge soll die im städtebaulichen Vertrag vereinbarte Bürgschaft in Höhe von 416.500 Euro an die Projektentwicklerin zurückgegeben und der Vertrag entsprechend angepasst werden. Die Wohngebietsentwicklung bleibt hiervon unberührt.
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Beratungsfolge
- 24.06.2026zur Kenntnis genommen
- 06.05.2026vertagt
- 26.03.2026überweisen
- 26.03.2026zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026zur Kenntnis genommen
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