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Beschlussvorlage

Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplans Hö 273 – westlich Wellinghofer Straße - hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplans Hö 273 – westlich Wellinghofer Straße - II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, III. Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. zur Durchführung eines eingeschränkten Beteiligungsverfahrens, IV. Ermächtigung zur vorzeitigen Baugenehmigung bei vorgezogener Planreife, V. Ermächtigung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

01092-26

🟢 Beschlossen 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 01092-26 wird die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplans Hö 273 – westlich der Wellinghofer Straße – beantragt. Ziel der Änderung ist die Umwandlung einer etwa 0,22 Hektar großen Fläche von einem Allgemeinen Wohngebiet in ein Urbanes Gebiet. Das Vorhaben eines privaten Eigentümers sieht die Errichtung von neun Wohneinheiten sowie einer Tierarztpraxis mit zehn Behandlungsräumen vor.

Das geplante Bauwerk soll drei bis vier Vollgeschosse mit Satteldach und einer Flachdachnutzung im Erdgeschoss umfassen. Die bauliche Nutzung ist mit einer Grundflächenzahl von 0,6 sowie einer hälftigen Aufteilung zwischen Wohnen und Nichtwohnen geplant. Energetische Vorgaben sehen den Effizienzhaus-Standard 40 und eine Photovoltaik-Pflicht auf den Dachflächen vor. Zur Reduzierung von Schallimmissionen an der straßenzugewandten Fassade sind passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Zudem sind eine Dachbegrünung sowie die Einhaltung von Barrierefreiheit und Gender-Planning-Grundsätzen vorgesehen.

Der Rat der Stadt Dortmund soll dem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zustimmen, welches ohne Umweltprüfung durchgeführt werden soll. Die Vorlage umfasst zudem die Ermächtigung der Verwaltung zur Erteilung vorzeitiger Baugenehmigungen sowie zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages, der architektonische Qualität und Grünordnungsmaßnahmen sichert. Auf eine anteilige Vereinbarung für geförderten Wohnungsbau wird empfohlen zu verzichten, da angrenzende Maßnahmen der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft bereits einen hohen Anteil an geförderten Wohnungen aufweisen. Für die Stadt entstehen durch das Vorhaben keine Kosten oder personellen Auswirkungen.

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