Leerstand und Zweckentfremdung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Amtes für Wohnen zur Situation des Wohnungsmarktes weist für den Stichtag 31.12.2024 einen Rückgang des Leerstands um 18 % auf rund 7.300 Wohnungen aus, was einer Leerstandsquote von 2,2 % entspricht. Davon entfallen 5.300 Wohnungen auf den strukturellen Leerstand von mehr als sechs Monaten. Zur Bekämpfung der Zweckentfremdung werden seit Juli 2022 Wohnraum-Identitätsnummern vergeben, wobei aktuell etwa 1.000 Nummern registriert sind. Für das etwa 75 Hektar große „Südliche Nordmarktquartier“ ist die Sanierungssatzung seit dem 31.01.2025 rechtsverbindlich. Die Wohnungsaufsicht, die über sieben Planstellen verfügt, prüft Leerstände sowie Mietpreisüberhöhungen und kann bei Missständen Sanierungsauflagen erlassen.
Das Amt für Stadterneuerung prüft gemeinsam mit dem Fachbereich Liegenschaften die Ausübung des Vorkaufsrechts bei Verkäufen in der Nordstadt. Bei Problemimmobilien werden das Vorkaufsrecht oder Abwendungsverträge zur Mängelbeseitigung genutzt; zudem sichert sich die Stadt ein Ankaufsrecht bei Fristüberschreitungen. Bei langjährigem Leerstand können Modernisierungs-, Instandsetzungs- oder Rückbaugebote gemäß BauGB erlassen werden. Durch eine EU-weite Gesetzesänderung wird die Ahndung von Verstößen bei der Kurzzeitvermietung ab Mitte 2026 durch direkte Datenübermittlung der Plattformbetreiber erleichtert, wobei die genehmigungsfreie Zeit von 90 auf 56 Tage pro Kalenderjahr sinkt. Aufgrund einer Leerstandsquote von 1,6 % erfolgen Kontrollen nachgelagert. Eine personelle Aufstockung der Wohnungsaufsicht wird zur Bewältigung von Heizungsausfällen, bautechnischen Mängeln und Anforderungen bei Mietpreisüberhöhungen als notwendig erachtet.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026zur Kenntnis genommen
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