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Stellungnahme der Verwaltung

Novelle des Städtebaurechts 2025

00619-25/8

ℹ Zur Kenntnis genommen 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat einen Zusatz- und Ergänzungsantrag zur Novelle des Städtebaurechts eingereicht, der im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Beratung und Beschlussfassung sowie zur Beantwortung einer Kriterienabfrage vorgelegt werden soll.

Im ersten Punkt wird vorgeschlagen, die Prüfung klimatechnisch belasteter Flächen, wie etwa Gebiete mit Hitze- oder Überschwemmungsgefahr, zu erweitern. Hierbei soll die Zustimmung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) zusätzlich zu den Fachbereichen gefordert werden, wobei eine Benachrichtigungspflicht bei Fristüberschreitungen vorgesehen ist.

Der zweite Punkt sieht vor, dass die Verwaltung aufgrund von Rechtsunsicherheit vorerst auf die Anwendung eines bestimmten Instruments verzichtet.

Im dritten Punkt fordert die Fraktion eine Offenlegung der Kriterien, nach denen Projekte hinsichtlich ihrer Komplexität eingestuft werden. Es wird nach den Abgrenzungen zwischen weniger komplexen Projekten, komplexen Projekten und der Notwendigkeit eines Bebauungsplans gefragt. Zudem wird beantragt, die Beratungen der Verwaltung zur Einordnung dieser Komplexität durch die Einbeziehung eines Mitglieds pro Fraktion in die Arbeitsgruppe zu ergänzen, um die politische Steuerung der Arbeitsbelastung ehrenamtlicher Gremien zu ermöglichen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 169 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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