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Stellungnahme der Verwaltung

Novelle des Städtebaurechts 2025

00619-25/7

ℹ Zur Kenntnis genommen 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung nimmt in einer Stellungnahme zur Novelle des Städtebaurechts 2025 und dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus Stellung zu den Fragen der AfD-Fraktion. Im Zentrum steht die Umsetzung der Neuregelungen, die unter anderem die Fristen für Genehmigungsverfahren betreffen. Um die Herausforderung der dreimonatigen Bearbeitungsfrist bei komplexen Bauvorhaben zu bewältigen, setzt die Verwaltung auf informelle Vorabstimmungen. Diese dienen der Klärung fachlicher Aspekte, etwa mit der unteren Naturschutzbehörde, ohne dass die gesetzliche Zustimmungsfrist unmittelbar zu laufen beginnt.

Zur Optimierung der Bearbeitungszeiten plant die Bauaufsicht eine differenzierte Analyse der Prozesslaufzeiten. Die Verwaltung betont die Bedeutung der sogenannten „Phase 0“, also der Vorabstimmung, um Genehmigungsverfahren effizienter zu gestalten. Technisch soll die bestehende Software Inpro genutzt werden, um auch die neuen Regelungen abzubilden und Fristen automatisch zu überwachen.

Hinsichtlich der personellen Ressourcen wird der Mehraufwand anhand der Antragszahlen dokumentiert. Eine Evaluation der Auswirkungen soll bis zum Ende des vierten Quartals den politischen Gremien vorgelegt werden. Aktuell liegen etwa 20 Vorhaben nach den Neuregelungen aus verschiedenen Stadtbezirken zur Abstimmung vor. Die Verwaltung hält die vorgeschlagenen Zuständigkeitsregelungen für rechtssicher und verweist auf die bestehende Praxis der Übertragung von Zuständigkeiten durch den Rat.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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