Novelle des Städtebaurechts 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die Gruppe BSW hat im Rahmen der Vorlage 00619-25/5 einen Ergänzungsantrag zur Novelle des Städtebaurechts 2025 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die Anwendung des sogenannten Bauturbos gemäß § 246e BauGB und fordert eine Ergänzung der Handlungsempfehlungen unter Punkt 3.1. Konkret wird vorgeschlagen, festzuhalten, dass Vorhaben, die unter die neuen Privilegierungstatbestände für militärische Anlagen gemäß den §§ 37 Abs. 2 und 37a BauGB fallen, bei einer Anhörung grundsätzlich abgelehnt werden sollen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Änderungen der genannten Paragrafen zu einer Schwächung der kommunalen Mitbestimmung führen könnten. Durch die neue Privilegierung militärischer Anlagen und der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie werde die Rolle der Kommunen auf eine reine Anhörungsfunktion reduziert, während Entscheidungskompetenzen auf höhere Behörden oder das Bundesverteidigungsministerium verlagert würden. Der Antrag weist darauf hin, dass diese Vorhaben nun auch im Außenbereich privilegiert werden können, was die kommunale Planung sowie Umwelt- und Landschaftsschutz beeinträchtigen könne. Zudem wird auf potenzielle Gefahren für angrenzende Wohngebiete im Falle eines Konflikts hingewiesen. Der Antrag verweist ergänzend auf die Position des Spitzenverbandes der Immobilienwirtschaft ZIA, der eine Gefährdung der kommunalen Planung und des Wohnungsbaus durch solche Bevorzugungen sieht.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 11.03.2026mehrheitlich abgelehnt
- 28.01.2026vertagt
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