Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung des Bürogebäudes Rheinlanddamm 24, Gemarkung: Dortmund, Flur 25, Flurstücke 289
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01009-26 behandelt eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung des Bürogebäudes am Rheinlanddamm 24 in Dortmund. Geplant ist die Umnutzung des Gebäudekomplexes mit einer Bruttogeschossfläche von etwa 37.200 m². Der Schwerpunkt der geplanten Nutzung liegt auf Wohnraum mit einer Fläche von circa 28.900 m², wodurch mehr als 200 Wohnungen entstehen sollen. Ergänzend sind im Atriumgeschoss Büroflächen, ein Ärztehaus, ein Fitnesscenter sowie eine Ladenfläche von maximal 400 m² vorgesehen, wobei mindestens 90 % der Verkaufsfläche für den Verkauf von Nahrungsmitteln genutzt werden sollen.
Die Verwaltung beantragt beim Rat der Stadt die Erteilung eines positiven Vorbescheids unter Zulassung von Befreiungen und Abweichungen vom Bebauungsplan 190 sowie von den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Als Rechtsgrundlagen werden insbesondere die Regelungen zum sogenannten „Bauturbo“ gemäß § 246e BauGB sowie Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB vorgeschlagen.
Durch das Nutzungskonzept erhöht sich die tägliche Anzahl der Kfz-Fahrten von etwa 1.850 auf circa 2.100. Die Erschließung über die Baurat-Marx-Allee bleibt gesichert. Eine Prüfung der Umweltauswirkungen ergab keine Anhaltspunkte für erhebliche zusätzliche Auswirkungen; eine strategische Umweltprüfung ist nicht erforderlich. Die Lärmpegel an der straßenzugewandten Fassade werden für den Tag mit maximal 70 dB(A) und für die Nacht mit 63 dB(A) angegeben. Die Umsetzung erfolgt mit vorhandenem Personal ohne finanzielle Auswirkungen oder zusätzliche Fördermittel. Die Entscheidung über die Anwendung der genannten Rechtsgrundlagen obliegt dem Rat der Stadt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.03.2026einstimmig beschlossen
- 26.03.2026ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.03.2026einstimmig empfohlen
- 03.03.2026mehrheitlich empfohlen
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