Verkaufsoffene Sonntage am 19.04.2026 in Teilbereichen der Stadtbezirke Dortmund Hörde und Dortmund Innenstadt-West und am 03.05.2026 in Teilbereichen des Stadtbezirks Dortmund Aplerbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 01478-26 sieht die Erlassung einer ordnungsbehördlichen Verordnung vor, um verkaufsoffene Sonntage in den Stadtbezirken Hörde, Innenstadt-West und Aplerbeck zu ermöglichen. Konkret wird die Öffnung von Verkaufsstellen für den Hörder Frühlingsmarkt und das E-Bike-Festival am 19. April 2026 sowie für den Aplerbecker Kunstmarkt am 3. Mai 2026 beantragt. Die Öffnungen sollen in Teilbereichen der genannten Stadtbezirke stattfinden. Für das E-Bike-Festival werden etwa 150 Aussteller sowie eine Besucherzahl von über 60.000 Personen aus dem Vorjahr angeführt.
Die räumliche Ausdehnung der Sonntagsöffnungen in Aplerbeck umfasst den Bereich vom Aplerbecker Marktplatz über die Köln-Berliner Straße bis zur Ecke Rodenbergstraße und den Marsbruchplatz. Die Begründung für die Festlegung dieser Wirkungskreise basiert auf der Nähe zu Nebenstraßen, Marktaktivitäten, Rahmenprogrammen sowie der Erreichbarkeit durch den öffentlichen Nahverkehr und Parkmöglichkeiten. Die Verordnung entspricht den Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der aktuellen Rechtsprechung.
Durch die Umsetzung entstehen keine finanziellen Auswirkungen oder Mehrausgaben für den städtischen Haushalt. Die Beteiligung der Industrie- und Handelskammer sowie der Gewerkschaft ver.di erfolgte ohne Einwände. Um eine rechtzeitige Entscheidung in der Ratssitzung am 26. März 2026 zu gewährleisten, wird von der regulären Gremienreihenfolge abgewichen, da eine spätere Behandlung den Beschluss nach dem geplanten Termin am 19. April 2026 verzögern würde.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 05.05.2026zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026zur Kenntnis genommen
- 26.03.2026mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026ohne Empfehlung weitergeleitet
- 24.03.2026mehrheitlich empfohlen
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