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Beschlussvorlage

Wiederwahl eines Beigeordneten

01373-26

🟢 Beschlossen 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 01373-26 sieht die Wiederwahl eines Beigeordneten durch den Rat der Stadt Dortmund vor. Der Vorschlag umfasst die erneute Wahl des bisherigen Amtsinhabers mit Wirkung zum 1. September 2026 für eine Dauer von acht Jahren. Die aktuelle Wahlzeit endet am 31. August 2026.

Gemäß dem Dezernatsverteilungsplan ist der Beigeordnete für die Fachbereiche Rechtsamt, Ordnungsamt, Bürgerdienste sowie für das Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz und das Amt für Migration zuständig. Die Vorlage weist darauf hin, dass Beigeordnete gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet sind, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen.

Die finanziellen Auswirkungen der Wiederwahl sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026 und der Folgejahre berücksichtigt. Die Besoldung erfolgt auf der Besoldungsgruppe B 8 LBesO NRW, ergänzt durch eine Aufwandsentschädigung nach den geltenden Regelungen der EingrV NRW. Da es sich um eine Wiederwahl handelt, kann von der regulären Ausschreibung der Stelle abgesehen werden. Personelle oder klimarelevante Auswirkungen sowie die Nutzung von Fördermitteln werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Der Rat der Stadt ist für diesen Beschluss zuständig.

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