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Beschlussvorlage

Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen - hier: Vertretung der Stadt Dortmund bzw. des Oberbürgermeisters in Aufsichtsräten - hier: Gelsenwasser AG

01372-26

🟢 Beschlossen 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Dortmund hat eine Neuregelung für die Vertretung der Stadt im Aufsichtsrat der Gelsenwasser AG beschlossen. Zukünftig soll das Mandat der Stadt Dortmund in diesem Gremium durch den Oberbürgermeister wahrgenommen werden.

Die Änderung der Vertretungsregelung erfolgt vor dem Hintergrund, dass der bisherige Stadtkämmerer aus dem Dienst der Stadt Dortmund ausgeschieden ist. Zuvor war durch einen Beschluss des Rates vorgesehen, dass die Vertretung weiterhin durch die Funktion des Stadtkämmerers erfolgt. Die Information über den geplanten Wechsel der Mandatsausübung wird über die DSW21 als Gesellschafterin der Gelsenwasser AG an das Unternehmen übermittelt. Die Bestätigung der Aufsichtsratsmitglieder steht im Rahmen der nächsten Hauptversammlung der Gelsenwasser AG im Juni 2026 an.

Die personellen Auswirkungen der Neuregelung betreffen die von den Mitgliedern des Verwaltungsvorbands wahrgenommenen Aufsichtsratsmandate. Finanzielle Folgen ergeben sich auf Ebene des Unternehmens durch die anfallenden Aufsichtsratsvergütungen. Die Vertretung der Verwaltung im kommunalen Beirat der Gelsenwasser AG durch den Rechtsdezernenten bleibt von dieser Entscheidung unberührt. Das Aufsichtsratsmandat wird als Nebentätigkeit des Hauptverwaltungsbeamten gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW geführt.

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