Wahl einer*eines Beigeordneten für das Dezernat 2 mit der Funktion der Stadtkämmerin bzw. des Stadtkämmerers
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 01115-26 regelt die Neubesetzung der Beigeordnetenstelle für das Dezernat 2 mit der Funktion der Stadtkämmerin bzw. des Stadtkämmerers. Hintergrund der Vorlage ist das Ende der Amtszeit des bisherigen Stadtdirektors und Kämmerers zum 31. März 2026. Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist für kreisfreie Städte die Bestellung einer Beigeordneten oder eines Beigeordneten mit dieser Funktion vorgesehen.
Der Rat der Stadt hat die Ausschreibung der Stelle bereits in seiner Sitzung am 12. Februar 2026 beschlossen. Die öffentliche Ausschreibung fand im Zeitraum vom 13. Februar bis zum 6. März 2026 statt. Als Auswahlkriterien für das Verfahren dienten unter anderem ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss, die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst sowie mehrjährige Führungserfahrung im öffentlichen Dienst. Zudem wurden Fachkenntnisse im kommunalen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, im strategischen Finanzmanagement sowie im Liegenschaftsmanagement vorausgesetzt.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt eine Person zur Beigeordneten oder zum Beigeordneten wählt, wobei die Dienstzeit auf acht Jahre festgesetzt ist. Die Besoldung soll nach der Besoldungsgruppe B8 LBesO NRW erfolgen, ergänzt durch eine Aufwandsentschädigung gemäß der Eingruppierungsverordnung. Die Personalkosten sind im Haushaltsplan bereits berücksichtigt. Das Dezernat 2 umfasst die Fachbereiche Stadtkämmerei, Stadtkasse und Steueramt sowie die Liegenschaften.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026einstimmig beschlossen
- 26.03.2026ohne Empfehlung weitergeleitet
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