Dezernatsverteilung und Vertretungsregelungen ab 01.04.2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 00957-26 regelt die neue Dezernatsverteilung sowie die Vertretungsregelungen der Stadtverwaltung Dortmund mit Wirkung zum 1. April 2026. Hintergrund der Neuregelung ist der Eintritt des bisherigen Stadtdirektors und Stadtkämmerers in den Ruhestand zum 31. März 2026.
Der Rat der Stadt legt im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister die Geschäftskreise fest und bestimmt die Reihenfolge der allgemeinen Vertretung des Oberbürgermeisters. Hierzu wird ein Beigeordneter als allgemeiner Vertreter bestellt. Die weiteren Beigeordneten treten nur in den Fall, dass der primär bestellte Vertreter verhindert ist. Die genaue Reihenfolge der Vertretung wird durch den Rat festgelegt.
Im Rahmen der Neuregelung wird die zweite Vertretung des Oberbürgermeisters wie bisher durch einen Stadtrat wahrgenommen. Die dritte Vertretung wird ab dem 1. April 2026 durch einen weiteren Stadtrat übernommen. Durch diese personellen Veränderungen ändern sich die bisherigen Vertretungsregelungen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Bestellung des allgemeinen Vertreters des Oberbürgermeisters in einer gesonderten Beschlussfassung erfolgen muss.
Die Neuregelung hat laut Dokument keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen. Für die Erstellung des Dezernatsverteilungsplans stehen keine Fördermittel zur Verfügung. Die rechtliche Grundlage für die Zuständigkeiten des Rates bildet die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2195381
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 2195934
Beratungsfolge
- 19.03.2026zur Kenntnis genommen
- 12.03.2026zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026ohne Empfehlung weitergeleitet
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