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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
- 1.3Feststellung der Tagesordnung
- 1.4Genehmigung der NiederschriftErgebnis: einstimmig beschlossen
- 2Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- 3Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 3.1Bauleitplanung; 87. Änderung des Flächennutzungsplanes - Fußballpark Borussia - sowie Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 217 - Fußballpark Borussia - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Br 203 - Hohenbuschei) hier: I.-II. Entscheidung über Stellungnahmen, III. Beifügung einer aktualisierten Begründung zur 87. Änd. des Flächennutzungsplanes, IV. Feststellungsbeschluss, V. Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änd. Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 217, VI. Satzungsbeschluss, VII. Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen VertragesZur Vorlage · 00382-25 · Beschlussvorlage
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Hauptdokument|2185081|2185082|2185085|2185086|2185088|2185089|2185090|2185091|2188224|2189119|2189120
Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 22.01.2026 · 2.Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — einstimmig empfohlen
- 21.01.2026 · 2.Sitzung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.2Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 148 – Wohnsiedlung Am Eckey – Änderung Nr. 1 hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 148 – Wohnsiedlung Am Eckey – II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, III. Beschluss zur erneuten (möglichen) Beteiligung der Öffentlichkeit, IV. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGBZur Vorlage · 00412-25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 00412-25 sieht die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 148 – Wohnsiedlung Am Eckey vor. Das betroffene Wohngebiet im Stadtbezirk Dortmund-Eving umfasst eine Fläche von etwa 1,55 Hektar. Ziel der Änderung ist es, die Zulässigkeit von Terrassen und offenen Terrassenüberdachungen außerhalb der Baugrenzen zu erweitern. Zudem sollen die Festsetzungen zu Aufschüttungen und Abgrabungen präzisiert werden, indem die Überschreitung rückwärtiger Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile ermöglicht wird.
Der Rat der Stadt soll vier Beschlüsse fassen. Diese umfassen die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung, die Zustimmung zu den Festsetzungen der Änderung sowie zur Öffentlichkeitsbeteiligung, die Entscheidung über eine erneute Auslegung des Entwurfs bei Bedarf und die Ermächtigung der Verwaltung, Baugenehmigungen auf Grundlage der vorgezogenen Planreife nach § 33 BauGB zu erteilen. Die Auslegung der Planunterlagen ist für mindestens 30 Tage im Internet sowie im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt vorgesehen.
Die Anhörung in der Bezirksvertretung Eving sowie die Empfehlungen der Ausschüsse sind für den 28. Januar 2026 terminiert, während die Entscheidung im Rat der Stadt für den 12. Februar 2026 vorgesehen ist. Durch die Umsetzung der Änderung entstehen keine finanziellen oder personellen Auswirkungen für die Stadt.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.3- abgesetzt -Zur Vorlage · 00619-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — mehrheitlich empfohlen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 04.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — mehrheitlich abgelehnt
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — vertagt
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — einstimmig abgelehnt
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — mehrheitlich empfohlen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — mehrheitlich empfohlen
- 22.01.2026 · 2.Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — mehrheitlich empfohlen
- 22.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — mehrheitlich empfohlen
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mehrheitlich empfohlen
- 21.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — vertagt
- 21.01.2026 · 2.Sitzung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde — einstimmig empfohlen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — mehrheitlich empfohlen
- 20.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: vertagt - 3.4Erarbeitung einer gesamtstädtischen InnenentwicklungsstrategieZur Vorlage · 00223-25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat den Vorschlag der Verwaltung zur Erarbeitung einer gesamtstädtischen Innenentwicklungsstrategie zur Kenntnis genommen und die weitere Umsetzung beschlossen. Ziel der Strategie ist es, eine mehrfache Innenentwicklung voranzutreiben, um die Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich zu reduzieren und so einen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Ressourcenschonung zu leisten. Dabei sollen Aspekte der Klimaanpassung, der Mobilitätswende und der sozialen Infrastruktur integriert werden.
Die Strategie basiert auf fünf Bausteinen, die eine Potenzialanalyse, die Untersuchung der Stadtstruktur in verschiedene Siedlungstypen, die Entwicklung von Leitlinien sowie die Identifizierung geeigneter Entwicklungsbereiche und Mobilisierungsansätze umfassen. Neben der Nachverdichtung stehen dabei die Sicherung und Steigerung der Lebensqualität durch Grünstrukturen und nachhaltige Mobilitätsangebote im Fokus. Während Themen wie Wohnen und Gemeinbedarf behandelt werden, erfolgt die Prüfung von Wirtschaftsflächen bereits separat durch einen Wirtschaftsflächenatlas.
Die Erarbeitung erfolgt durch das vorhandene Personal des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes, wobei im April 2025 eine zusätzliche Stelle geschaffen wurde. Der Prozess ist auf zwei Jahre angelegt, wobei der Abschluss der Strategie für Ende 2027 vorgesehen ist. Die Umsetzung erfolgt in fachübergreifender Zusammenarbeit zwischen verschiedenen städtischen Fachbereichen, darunter das Umweltamt, das Wohnungsamt und der Eigenbetrieb Stadtentwässerung. Eine Beantragung von Fördermitteln ist nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.5Internationale Gartenausstellung Ruhrgebiet (IGA) 2027, Sachstand 2025Zur Vorlage · 39253-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Beratungsfolge
- 19.02.2026 · 2. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 22.01.2026 · 2.Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 22.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · 2.Sitzung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde — zur Kenntnis genommen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 20.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.6Rückzahlung Fördermittel zum Projekt „Kampstraße (Lichtpromenade)“Zur Vorlage · 00856-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 00856-26 sieht die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2025 vor, um die Rückzahlung zu viel erhaltener Fördermittel für das Projekt „Kampstraße (Lichtpromenade)“ zu decken. Der Betrag beläuft sich auf 651.312,57 Euro und soll aus der Teilfinanzrechnung des Amtes für Stadterneuerung im Rahmen der Sanierung der Innenstadt finanziert werden.
Hintergrund der Rückforderung ist die Entscheidung des Rates der Stadt Dortmund vom 12. Dezember 2024, das ursprüngliche Entwurfskonzept für den Boulevard Kampstraße nicht weiterzuverfolgen. Infolgedessen können die noch nicht durchgeführten Projektteile der Lichtpromenade nicht mehr realisiert werden, wodurch die bereits angefallenen Planungskosten nicht mehr über die Fördermittel der Bezirksregierung Arnsberg refinanziert werden können.
Die genaue Höhe des Rückzahlungsbetrags konnte erst nach Erstellung des Verwendungsnachweises final ermittelt werden, da dieser auch Maßnahmen zur Umgestaltung der Silberstraße sowie zur Umfeldgestaltung des DFB-Fußballmuseums umfasste. Die Bezirksregierung Arnsberg hat den Verwendungsnachweis ohne Beanstandungen anerkannt und auf die Geltendmachung von Zinsen verzichtet. Die Rückzahlung der Mittel ist bereits erfolgt. Die Bereitstellung der Mittel im Haushaltsjahr 2025 erfolgt durch eine Umwidmung innerhalb der Teilfinanzrechnung des Fachbereichs 67, sodass keine Ausweitung des Gesamthaushalts innerhalb dieses Bereichs entsteht.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.7Energiebericht 2024Zur Vorlage · 00438-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 22.01.2026 · 2.Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 22.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 20.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.8Bauagenda Hochbau 2026 ff. mit den Arbeitsprogrammen der Fachbereiche Liegenschaften (FB 23) und der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB65)Zur Vorlage · 39266-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Beratungsfolge
- 05.03.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 04.02.2026 · 2. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 22.01.2026 · 2.Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 22.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 20.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.9Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Schaffung von dringend notwendigen temporären Schulraumressourcen und Rettungsinfrastruktur.Zur Vorlage · 00043-25 · Beschlussvorlage
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 04.02.2026 · 2. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — einstimmig beschlossen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — einstimmig beschlossen
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — mehrheitlich empfohlen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — einstimmig empfohlen
- 22.01.2026 · 2.Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — einstimmig empfohlen
- 22.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — einstimmig empfohlen
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig empfohlen
- 21.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — einstimmig empfohlen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
- 20.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — einstimmig empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.10Busschleuse "Am Kai" | Lag am 09.10.25 (TOP 3.18) vor.Zur Vorlage · 38963-25 · Beschlussvorlage
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — mehrheitlich beschlossen
- 18.12.2025 · 2. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 18.12.2025 · 1. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 11.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 09.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 02.12.2025 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — vertagt
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.11Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 21.11.2012Zur Vorlage · 00519-25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Entwurf zur dritten Änderung und Ergänzung der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 21. November 2012 beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Tiefbauamtes dient der Fortschreibung der Einheitssätze für den Zeitraum von 2026 bis 2030.
Hintergrund der Anpassung ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Dieses hat die bisherige Praxis für unwirksam erklärt, den beitragsrechtlichen Herstellungsaufwand für Kanäle und Vorfluter, die zur Entwässerung von Erschließungsanlagen dienen, unabhängig vom Baujahr nach einem einheitlichen Satz zu ermitteln. In der Folge wurden die Einheitssätze in einem Fünfjahresrhythmus nach Baujahren gestaffelt.
Die Änderung der Satzung ist notwendig, um die entsprechenden Sätze gemäß § 4 Absatz 2 der bestehenden Erschließungsbeitragssatzung für die kommenden Jahre rechtlich abzusichern. Laut der Vorlage ergeben sich durch diese Anpassung keine Veränderungen bei den Beitragseinnahmen. Es sind keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen sowie kein Einsatz von Fördermitteln vorgesehen. Die Entscheidung über den Entwurf liegt in der Zuständigkeit des Rates.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.12Radschnellweg Ruhr RS1 – Bau der Sonnenstraße, Abschnitt Arneckestraße bis Chemnitzer StraßeZur Vorlage · 39469-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mehrheitlich empfohlen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.13Umsetzung der Teilstücke 1a und 1b im Zuge der Veloroute 1 – EvingZur Vorlage · 38023-25 · Beschlussvorlage
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich beschlossen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 22.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.14Straßenoffensive 2024/2025, BeschlusserhöhungZur Vorlage · 00033-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll das Gesamtinvestitionsvolumen für die Straßenoffensive 2024/2025 erhöhen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, das am 14. Dezember 2023 beschlossene Budget von 20.000.000 Euro um 4.500.000 Euro auf insgesamt 24.500.000 Euro aufzustocken. Die Finanzierung der Erhöhung erfolgt über das Budget des Tiefbauamtes. Ab dem Haushaltsjahr 2027 wird diese Investition eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 735.000 Euro verursachen.
Gleichzeitig wird zur Kenntnis genommen, dass sich die Gesamtaufwendungen für bestimmte Maßnahmen im Umfang von etwa 3,15 Millionen Euro auf 1.845.553,51 Euro reduzieren. Die daraus resultierenden Gesamtkosten für das Programm belaufen sich somit auf 26.345.553,51 Euro. Die personellen Kapazitäten des Tiefbauamtes sind für die Durchführung ausreichend.
Die Notwendigkeit der Budgeterhöhung ergibt sich aus den Erfahrungen während der Programmdurchführung. Voruntersuchungen an verschiedenen Straßenabschnitten zeigten tiefergehende Schäden sowie Altaufbauten, was eine mehrschichtige Asphaltsanierung erforderlich machte. Zudem konnten einige ursprünglich geplante Maßnahmen aufgrund von Verzögerungen bei Anschlussarbeiten oder Planungsleistungen nicht umgesetzt werden und entfallen. Für die verbleibenden Maßnahmen, darunter im Quartier Hombruch sowie die Holthauser Straße, reicht das bisherige Volumen nicht aus. Die Finanzierung des investiven Teils erfolgt über die Investitionsfinanzstelle für abrechnungsfähige Maßnahmen des Tiefbauamtes.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 04.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 04.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.15IGA 2027: Finanzierung der Durchführungsgesellschaft IGA gGmbHZur Vorlage · 00495-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 00495-25 befasst sich mit der Finanzierung der IGA gGmbH für die Internationale Gartenausstellung 2027 im Ruhrgebiet. Es wird vorgeschlagen, die städtischen Vertreter in den Gremien der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH zu ermächtigen, einer Anpassung des Gesamt-Durchführungshaushalts sowie der Inanspruchnahme der Risikovorsorge zuzustimmen.
Durch die Anpassung der Risikovorsorge und die Berücksichtigung eines möglichen Verlustausgleichs verändern sich die Zuschüsse der Stadt Dortmund in den kommenden Jahren. Während der Zuschuss für das Jahr 2026 von 1.231.445,00 € auf 1.195.430,75 € sinkt, steigt der Betrag für 2027 von 151.055,00 € auf 345.12stellung 22,25 €. Für das Jahr 2028 erhöht sich der Zuschuss von 151.055,00 € auf 1.081.790,00 €. Der mögliche Gesamtforderungsanteil der Stadt Dortmund für den Zeitraum von 2019 bis 2028 beläuft sich auf 9.457.887,00 €. Für den IGA 2027-Zukunftsgarten sind bauliche Investitionen in Höhe von etwa 46,4 Mio. € vorgesehen, wobei das Amt für Stadterneuerung bereits Fördermittel in Höhe von circa 26,7 Mio. € akquiriert hat.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die qualitative Prioritätensetzung Risiken wie das Ausbleiben prognostizierter Ticketeinnahmen beinhalten kann. Daher soll im Rahmen der Haushaltsplanungen für die Jahre 2027 und folgende die Bildung einer Rückstellung geprüft werden. Die Entscheidung über die finanzielle Aufstellung der IGA gGmbH ist für die Wirtschaftsplanung ab 2026 sowie für die Durchführung von Auftragsvergaben durch die Gesellschaft erforderlich. Da die Eröffnung für den 23. April 2027 geplant ist, wird eine zeitnahe Entscheidung angestrebt.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.16IGA 2027: Gestattungsvertrag zum Emscher-Weg zwischen der Deutschen Bahn und Stadt DortmundZur Vorlage · 00302-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Verwaltung ermächtigen, einen Gestattungsvertrag mit der Deutschen Bahn AG abzuschließen. Ziel des Vertrages ist der Lückenschluss des Emscher-Wegs im Bereich des Hansa-Brückenzugs in Huckarde. Die geplante Wegeführung erstreckt sich über eine Länge von etwa 120 Metern auf einem Grundstück der Deutschen Bahn AG, um eine Verbindung zwischen der Franz-Schlüter-Straße und der Franziusstraße zu schaffen. Dieser Ausbau ist Teil der Vorbereitungen für die Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027.
Zusätzlich wird die Verwaltung ermächtigt, einen Vertrag mit der Emschergenossenschaft zu schließen. Dieser soll die Übertragung von Auflagen und Pflichten aus dem Gestattungsvertrag mit der Deutschen Bahn AG regeln, da die Emschergenossenschaft die Unterhaltung des Wegeabschnitts sowie die Gewässerunterhaltung übernimmt.
Durch den Abschluss des Gestattungsvertrages entstehen für die Stadt Dortmund Aufwendungen in Höhe von 14.500 Euro, die im Haushaltsjahr 2026 aus dem Haushalt für die IGA 2027 finanziert werden. Die Maßnahme dient der Erweiterung des Radwegsystems und soll die Nutzung des Fahrradverkehrs fördern. Eine zeitnahe Beschlussfassung ist erforderlich, um die bauliche Umsetzung, insbesondere Asphaltierungsarbeiten, innerhalb der wetterbedingten Zeitfenster und unter Berücksichtigung der Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 04.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 04.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 3.17Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe DortmundZur Vorlage · 00378-25 · Beschlussvorlage
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — einstimmig empfohlen
- 23.01.2026 · 5. Sitzung des Seniorenbeirates
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 4Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 4.1Projekt „ACCESS Hubs", Förderung durch das Interreg Nordwesteuropa Programm und das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRWZur Vorlage · 00777-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Teilnahme am Projekt „ACCESS Hubs“ beschlossen. Das Vorhaben, das vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2029 läuft, wird durch das Interreg Nordwesteuropa Programm sowie durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW gefördert. Die Wirtschaftsförderung Dortmund übernimmt die Durchführung des Projektes und tritt dem internationalen Konsortium bei, das aus insgesamt 12 Organisationen aus Ländern wie Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Irland und Frankreich besteht.
Ziel des Projektes ist die Förderung der Sharing Economy als Teil der Kreislaufwirtschaft. Dabei sollen nutzungsbasierte Modelle für Konsumgüter untersucht und die Entwicklung von Sharing-Angeboten unterstützt werden. Geplant sind unter anderem die Erstellung einer „ACCESS Hub App“, die verschiedene Angebote bündelt, sowie ein Unterstützungsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen. Die Stadt Dortmund plant zudem die Erarbeitung eines Aktionsplans für das Stadtgebiet, um Synergien mit der städtischen Kreislaufwirtschaftsstrategie zu nutzen.
Die Kosten für die Stadt Dortmund belaufen sich auf insgesamt 450.394,69 €. Davon werden 349.609,50 € durch Drittmittel gedeckt, während der Eigenanteil der Stadt 100.785,19 € beträgt. Der Eigenanteil ist für das Jahr 2026 bereits über den Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung abgedeckt. Der Personaleinsatz erfolgt durch vorhandene Kapazitäten, wobei eine Projektstelle im Umfang von 50 % bis zu einer zusätzlichen Ausweitung auf 15 % vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 04.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 5Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 5.1Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die zentrale Entscheidung der eingeschränkten Erlaubniserteilung und die zentrale Durchführung der Kenntnisprüfungen von HeilpraktikeranwärterInnen in den sektoralen Bereichen Logopädie und PodologieZur Vorlage · 00656-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Abschluss von zwei öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen beschließen, die eine Zentralisierung der Erteilung eingeschränkter Heilerlaubnisse sowie der Durchführung von Kenntnisprüfungen für Heilpraktikeranwärter im Bereich der Logopädie und Podologie vorsehen.
Nach den Inhalten der Beschlussvorlage 00656-25 wird die Zuständigkeit für die Logopädie künftig zentral durch die Stadt Bochum wahrgenommen. Im Gegenzug übernimmt die Stadt Dortmund die zentrale Durchführung der Kenntnisprüfungen und die anschließende Beurkundung der Erlaubnis zur Berufsbezeichnung für den sektoralen Bereich der Podologie für den gesamten Regierungsbezirk Arnsberg.
Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit den Leitlinien des Bundesministeriums für Gesundheit, die eine zentrale Durchführung zur Sicherung einheitlicher Qualitätsstandards und zur formellen Vereinheitlichung empfehlen. Durch die interkommunale Zusammenarbeit soll zudem der Verwaltungsaufwand reduziert werden, da die Vorhaltung einzelner Prüfungsausschüsse für die geringen Fallzahlen in den jeweiligen Kommunen entfällt.
Die Umsetzung der Vereinbarungen hat laut Vorlage keine personellen oder finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund. Der vorhandene Personalstamm wird als ausreichend beschrieben, und die Maßnahmen werden als kostenneutral eingestuft, da sich die Anzahl der Antragsstellenden in beiden Bereichen ausgleicht. Eine Klimarelevanz oder der Einsatz von Fördermitteln wird nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 27.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — einstimmig empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 5.2- abgesetzt -Zur Vorlage · 39162-25/4 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Dortmund hat in einer Stellungnahme zur Satzung über den Betrieb von Unterkünften zur ordnungsrechtlichen Unterbringung sowie zur Erhebung von Nutzungsgebühren auf Fragen der Fraktion Die Linke geantwortet. Die Gesamtkosten für alle Unterbringungsformate belaufen sich nach Angaben des Sozialamtes auf 25.703.291 Euro. Dieser Betrag umfasst gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW sowie der Abgabenordnung unter anderem Mieten, Betriebskosten und Abschreibungen. Eine detaillierte Kostenkalkulation für die einzelnen Formate existiert, kann jedoch aufgrund von Betriebsgeheimnissen der beteiligten Unternehmen nicht veröffentlicht werden.
Hinsichtlich der Nutzerstruktur gibt die Verwaltung an, dass im Durchschnitt 12 Prozent der Nutzenden keinen Leistungsanspruch nach SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. Berufstätige, die die Gebühren aus eigenem Einkommen leisten, müssen nach der aktuellen Satzung 50 Prozent des maßgeblichen Gebührensatzes aufbringen. Die Regelung zur Bildung von Haushaltsgemeinschaften sieht vor, dass mehrere alleinstehende Personen in einem Mehrbettzimmer keine Haushaltsgemeinschaft bilden, sondern jeweils als eigene Gemeinschaft gelten.
Die Anpassung der Gebühren erfolgt auf Basis von Nachkalkulationen der Buchhaltung sowie aktueller Kostenkalkulationen unter Einhaltung des Kommunalabgabengesetzes. Eine Berichterstattung über künftige Gebührenanpassungen soll in einer separaten Vorlage erfolgen. Die vorliegende Satzung wurde mit dem Rechtsamt und der Kämmerei abgestimmt, wobei beide Fachbereiche ihre Zustimmung erteilt haben.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zurückgezogen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zurückgezogen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — nicht befasst
- 27.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zurückgezogen - 6Kultur, Sport und Freizeit
- 6.1Verlagerung von zwei Planstellen aus 2/Dez in die Kulturbetriebe Dortmund (Geschäftsbereich Dietrich-Keuning-Haus) zur Organisation und Durchführung von Kulturveranstaltungen im ehemaligen Wohlfahrtsgebäude Nollendorfplatz in Dortmund EvingZur Vorlage · 00601-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 6.2Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 24/25Zur Vorlage · 00568-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig beschlossen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 6.3Freibad Hardenberg: Sanierungsentscheidung, hier: Vorlage der Machbarkeitsstudie | Lag am 18.12.25 (TOP 6.5) vor.Zur Vorlage · 00016-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — mehrheitlich empfohlen
- 18.12.2025 · 2. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 18.12.2025 · 1. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 11.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 09.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 03.12.2025 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · 1.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 02.12.2025 · Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — vertagt
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 7Schule
- 7.1Festlegung der Zügigkeit am städtischen Leibniz-GymnasiumZur Vorlage · 39182-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 04.02.2026 · 2. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 7.2Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Hörde; hier: Fortführung des temporären Teilstandortes des Goethe-Gymnasiums (Schul-Nr. 169419) bis voraussichtlich zum Ende des Schuljahres 2034/35Zur Vorlage · 39342-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll über die Fortführung des temporären Teilstandortes des Goethe-Gymnasiums am Standort Entenpoth 34 bis zum Ende des Schuljahres 2034/35 entscheiden. Da die finale bauliche Lösung voraussichtlich erst nach diesem Zeitraum fertiggestellt wird, sieht die Planung ab dem Schuljahr 2026/27 die Nutzung von 14 Klassenräumen sowie ein bis zwei Verwaltungsräumen vor. Die Sprachförderklassen der Marie-Reinders-Realschule sowie Angebote der Volkshochschule verbleiben weiterhin in diesem Gebäude. Die Schulkonferenz des Goethe-Gymnasiums hat der Fortführung bereits zugestimmt. Nach einem entsprechenden Beschluss wird die Schulverwaltung die Genehmigung bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragen. Die Nachbarkommunen wurden über das Vorhaben informiert.
Zusätzlich wird die Einrichtung von zwei befristeten Planstellen bis zum Juli 2035 beantragt, eine Stelle im Schulhausmeisterbereich im Umfang von 1,0 VZV und eine Stelle im Schulsekretariatsbereich im Umfang von 0,76 VZV. Die Personalaufwendungen werden auf Beträge zwischen 87.200 Euro im Jahr 2026 und 113.400 Euro im Jahr 2030 geschätzt. Für die Ausstattung der Klassenräume sind im Jahr 2026 Kosten in Höhe von 60.000 Euro vorgesehen, die durch Minderaufwendungen bei Baumaßnahmen gedeckt werden sollen. Für die digitale Ausstattung, unter anderem für Displays und PCs, ist für 2026 ein Betrag von 48.031,30 Euro veranschlagt. Eine Prüfung von Fördermitteln aus dem Digitalpakt 2.0 ist ab 2026 möglich. Die entsprechenden Beträge sind in der Haushaltsplanaufstellung 2027 ff. anzumelden.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 04.02.2026 · 2. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 8Kinder, Jugend und Familie
- 9Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 9.1Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif 2026 der Stadt Dortmund - Korrektur des SatzungstextesZur Vorlage · 00662-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Dortmund legt dem Rat der Stadt einen Entwurf zur Korrektur der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif für das Jahr 2026 vor. Gegenstand der Vorlage ist eine redaktionelle Anpassung des Satzungstextes. Konkret soll die im November 2021 beschlossene Änderung des Paragrafen 7 zur Fälligkeit und Entrichtung der Verwaltungsgebühr in den aktuellen Satzungstext aufgenommen werden. Diese Änderung ermöglicht eine flexiblere Entstehung der Gebührenschuld, indem neben der Fälligkeit nach Erbringung der Verwaltungsleistung nun auch eine Fälligkeit mit der Antragstellung, etwa durch Vorabüberweisung, vorgesehen ist.
Nach Angaben der Verwaltung wurde diese inhaltliche Anpassung bei der Vorlage der vollständigen Satzung im November 2024 versehentlich nicht berücksichtigt. Durch die Neufassung der gesamten Satzung soll die Transparenz für Gebührenschuldner erhöht werden, da Änderungen nicht mehr über mehrere Einzeländerungssatzungen, sondern in einer zusammenhängenden Fassung ersichtlich sein sollen.
Der Gebührentarif für das Jahr 2026, der bereits in der Ratssitzung am 18. Dezember 2025 beschlossen wurde, bleibt von dieser Korrektur unberührt und behält seine bisherige Form bei. Da sich die Anpassung lediglich auf den Satzungstext und nicht auf die Gebührensätze bezieht, ergeben sich aus der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund. Die Entscheidung über den Entwurf liegt gemäß der Gemeindeordnung beim Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 9.2Teilnahme am anteiligen Entschuldungsprogramm des Landes Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 00724-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Festsetzungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 23. Dezember 2025 zur Kenntnis nehmen. Dieser Bescheid regelt die Teilnahme der Stadt am anteiligen Entschuldungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, dem sogenannten Altschuldenentlastungsgesetz (ASEG NRW).
Die Grundlage für das Verfahren bildet ein Beschluss des Rates vom 3. Juli 2025, mit dem die Teilnahme an dem Programm beschlossen wurde. Im Anschluss daran wurde am 27. November 2025 ein entsprechender Antrag gestellt. Laut dem vorliegenden Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg wurde der Umfang der Übernahme von übermäßigen Verbindlichkeiten zur Sicherung der Liquidität für die Stadt Dortmund auf 469.103.121,00 Euro festgesetzt. Die Details zur Übernahme der Verbindlichkeiten sind im beigefügten Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung aufgeführt. Die Zuständigkeit für die Kenntnisnahme des Bescheids liegt gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.3Ergänzender Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2025/2026Zur Vorlage · 00797-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtkämmerei (00797-26) dient der Kenntnisnahme eines ergänzenden Sachstandsberichts zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen der Jahre 2019 bis 2025/2026.
Der Bericht ergänzt den ursprünglichen Sachstandsbericht, der bereits im Oktober 2025 im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis gegeben wurde. Hintergrund der Ergänzung ist ein technischer Fehler, durch den 14 Sachverhalte, deren Umsetzungszeitpunkt zuvor als nicht bestimmbar eingestuft worden war, nicht in die Sachstandsabfrage für das Jahr 2025 übertragen wurden. Dieser Fehler wurde behoben, sodass die 14 betroffenen Haushaltsbegleitbeschlüsse nun nebst ihrem aktuellen Status in der Anlage der Vorlage aufgeführt sind.
Die Vorlage wird analog zum ursprünglichen Bericht allen Fachausschüssen sowie dem Rat der Stadt zur Kenntnis vorgelegt. Die Abweichung von der üblichen Beratungsfolge beruht auf der Zusage des Stadtkämmerers, den ergänzenden Bericht bereits im ersten Sitzungslauf des Jahres 2026 vorzulegen. Mit der Vorlage sind keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen verbunden, und es stehen keine Fördermittel zur Verfügung. Der nächste vollständige Sachstandsbericht wird planmäßig erstellt.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — zur Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 10.03.2026 · 1. Sitzung des Gleichstellungsausschusses
- 05.03.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 24.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 19.02.2026 · 2. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.4Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund 2024/2025Zur Vorlage · 00793-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 00793-26 befasst sich mit der überörtlichen Prüfung der Stadt Dortmund durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) für den Zeitraum von November 2023 bis März 2025. Der Prüfbericht vom 16. Mai 2025 analysiert die Jahresabschlüsse der Jahre 2019 bis 2022 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2027. Der Rat soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und sich der Stellungnahme der Verwaltung gegenüber der gpaNRW sowie der Bezirksregierung Arnsberg anschließen. Die Frist für diese Stellungnahme endet am 28. Februar 2026.
Die Prüfung umfasste verschiedene Verwaltungsbereiche, darunter Finanzen, Mobilitätsmanagement, Informationstechnik, Gebäudewirtschaft, Bestattungswesen, Krisenmanagement und Hilfe zur Erziehung. Zu den Feststellungen gehören der steigende Konsolidierungsbedarf in den Finanzen, die Relevanz des Mobilitätsmanagements für die Klimaziele 2035 sowie die IT-Sicherheit.
Im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden der Neuaufbau der Gesundheitsberichterstattung zur Stärkung der Prävention sowie die Notwendigkeit einer Fachstrategie und optimierter Kennzahlen im Controlling thematisiert. Zudem wird die Einführung eines lokalen Infektionsschutzplans empfohlen. In der Bauaufsicht wird die Nutzung des Bauportals des Landes NRW sowie digitaler Beteiligungsverfahren zur Verkürzung von Genehmigungszeiten angeführt. Trotz sinkender Antragszahlen seit 201kom 2017 ist das Fallaufkommen pro Vollzeitstelle im Vergleich zu anderen kreisfreien Städten höher, wobei die Zahl unerledigter Fälle im Vergleichsjahr zugenommen hat. Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt prüft derzeit die Umsetzung der Empfehlungen.
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Hauptdokument|2192893|2192894|2192895|2192896|2192897|2192898|2192899|2192900|2192901|2192902|2192903
Beratungsfolge
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 24.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — überweisen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 9.5Information über die Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 25 KomHVO NRW bis zum 31.03.2026Zur Vorlage · 00861-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Dortmund hat über die Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre informiert. Der Stadtkämmerer hat am 13. Januar 2026 eine Sperre gemäß § 25 Abs. 2 der Kommunalen Haushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) verhängt, die bis zum 31. März 2026 befristet ist. Der Rat der Stadt wurde bereits im Januar über diese Maßnahme in Kenntnis gesetzt.
Während des Zeitraums der Sperre finden die Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung Anwendung. Dies bedeutet, dass die Fachbereiche der Verwaltung weiterhin Aufwendungen tätigen und Auszahlungen leisten können, sofern eine rechtliche Verpflichtung besteht oder die Aufgaben für die Weiterführung der Verwaltung unaufschiebbar sind.
Die Vorlage zur Kenntnisnahme ist für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie für den Hauptausschuss und den Rat der Stadt für Februar 2026 vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass sich durch die Maßnahme keine direkten finanziellen Auswirkungen, keine personellen Veränderungen und keine Auswirkungen auf die Klimarelevanz ergeben. Zudem stehen für dieses Vorhaben keine Fördermittel zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.6Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2025 in der Teilergebnisrechnung des RechtsamtesZur Vorlage · 00817-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 00817-26 sieht die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2025 vor. Der Rat der Stadt Dortmund soll beschließen, in der Ergebnisrechnung des Rechtsamtes Mittel in Höhe von insgesamt 735.000 Euro gemäß § 83 GO NRW bereitzustellen.
Der Bedarf ergibt sich aus voraussichtlichen Budgetüberschreitungen im Bereich der Rechtsberatung, insbesondere im Bereich der Prozessführung. Diese Mehraufwendungen resultieren aus der Bildung neuer Prozessrückstellungen für laufende Gerichtsverfahren, die zum Stichtag 31.12.2025 notwendig sind. Die Bildung solcher Rückstellungen ist gemäß § 37 Absatz 5 KomHVO gesetzlich vorgeschrieben. Laut der Verwaltung lagen zum Zeitpunkt der ursprünglichen Haushaltsplanung keine Informationen vor, die eine Berücksichtigung dieser Sachverhalte ermöglicht hätten.
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt amtsintern und führt zu keiner Ausweitung des gesamtstädtischen Budgets. Die Mittel werden durch erzielte Mehrerträge aus dem Bereich der Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr bereitgestellt. Diese Erträge stammen aus der internen und externen Anzeigenerstattung im Profitcenter fließender Verkehr und belaufen sich auf insgesamt 735.000 Euro. Personelle Auswirkungen oder Klimarelevanz sind für das Vorhaben nicht vorgesehen. Fördermittel stehen nicht zur Verfügung, da es sich um die Bildung von Rückstellungen handelt.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 10.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — einstimmig empfohlen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 9.7Nachtrag: 03.02.2026 - Erweiterung vorgeschlagen - Kommunalwirtschaftsbericht 2024/2025Zur Vorlage · 00076-25/2 · Stellungnahme der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage 00076-25/2 eine Stellungnahme zum Kommunalwirtschaftsbericht 2024/2025 vorgelegt. Der Oberbürgermeister teilte darin mit, dass die Anfrage zur Stellungnahme an die städtischen Tochtergesellschaften zur Unterstützung weitergeleitet wurde.
Da zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht alle Rückmeldungen der Unternehmen zu den angefragten Sachständen vorliegen, konnte die Stellungnahme der Verwaltung für den geplanten Sitzungstermin des Rates nicht fertiggestellt werden. Die Vorlage dient der Information über den aktuellen Stand der Berichterstattung. Die zuständigen Gremien, der Hauptausschuss sowie der Ältestenrat und der Rat der Stadt, sind für den Termin am 12. Februar 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
- 10.1Fortführung von zwei geförderten, überplanmäßig befristeten Projekteinsätzen zur Unterstützung der Aufgaben im Rahmen der digitalen Infrastrukturen (Glasfaser- und Mobilfunkausbau).Zur Vorlage · 00256-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Wirtschaftsförderung Dortmund beabsichtigt, zwei überplanmäßig befristete Projekteinsätze im Bereich der digitalen Infrastrukturen, konkret in der Mobilfunk- und Gigabitkoordination, für mindestens drei Jahre fortzuführen. Der Rat der Stadt soll die Fortführung dieser Stellen in den Eingruppierungen EG12 und A12 beschließen, sofern eine entsprechende Förderzusage des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegt. Die Wirtschaftsförderung wird beauftragt, die erforderlichen Fördermittel bei der Bezirksregierung Arnsberg zu beantragen, wobei die zu erwartenden Fördermittel ein Volumen von maximal 210.000 Euro umfassen. Der Eigenanteil der Stadt beläuft sich für die 36-monatige Laufzeit auf insgesamt 546.510 Euro, was eine Sachkostenpauschale von 36.000 Euro einschließt. Die jährlichen Eigenanteile für den Zeitraum von 2026 bis 2029 sind mit unterschiedlichen Beträgen beziffert, wobei der Förderantrag zum 01.04.2026 gestellt werden soll.
Die Aufgabenbereiche umfassen die Beratung der Stadt sowie der kreisangehörigen Kommunen zu Telekommunikationsnetzen und Rechenzentren. Ziel ist die Förderung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus sowie die Etablierung der Stelle als zentraler Ansprechpartner für Netzbetreiber. Dazu gehört die fachliche Begleitung von Genehmigungsverfahren unter Einbeziehung von Bau-, Denkmalschutz- und Naturschutzbehörden sowie die Verwaltung einer Geoinformationssystem-Datenbank. Weitere Tätigkeiten beinhalten die Identifizierung kritischer Versorgungsgebiete, die Prüfung der Mitnutzung vorhandener Infrastruktur, die Suche nach öffentlichen Liegenschaften für den Mobilfunkausbau sowie die Abstimmung mit Kompetenzzentren in Nordrhein-Westfalen und den Geschäftsstellen Gigabit.NRW. Die Unterstützung von Unternehmen und die Öffentlichkeitsarbeit sind ebenfalls Bestandteil des Aufgabenprofils.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 04.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 10.2Wahl der Mitglieder bzw. der stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse in der konstituierenden Sitzung des Rates am 13.11.2025 - hier: Beanstandung gemäß § 54 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) | Lag am 18.12.25 vor.Zur Vorlage · 00618-25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 00618-25 befasst sich mit der Beanstandung der Ausschussbesetzung, die am 13. November 2025 durch den Oberbürgermeister vorgenommen wurde. Hintergrund der Beanstandung sind Bedenken der AfD-Fraktion bezüglich einer Verletzung des Grundsatzes der Spiegelbildlichkeit sowie Hinweise auf unzulässige Absprachen zwischen verschiedenen Fraktionen und Gruppen bei der geheimen Abstimmung. Eine rechtliche Prüfung ergab, dass die Besetzung der Ausschüsse – mit Ausnahme des Gleichstellungsausschusses sowie des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit – aufgrund einer Umgehung der Spiegelbildlichkeit überwiegend rechtswidrig war.
Die Vorlage stützt sich dabei auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 29. August 2025, welches Absprachen zur Erlangung von Sitzen als unzulässige Listenverbindungen einordnet. Der Rat der Stadt soll die Beanstandung zur Kenntnis nehmen und beschließen, die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der betroffenen Ausschüsse unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben erneut durchzuführen. Für die Termine im Hauptausschuss, im Ältestenrat sowie im Rat der Stadt ist der 18. Dezember 2025 vorgesehen.
Hinsichtlich der Ausschussgröße von 21 Sitzen liegt laut Vorlage kein Grund für eine Beanstandung vor, wobei dem Rat ein Organisationsermessen eingeräumt wird, die Größe im Sinne der Spiegelbildlichkeit zu erhöhen. Sollte der Rat an der bisherigen Besetzung festhalten, muss der Oberbürgermeister die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einholen. Finanzielle, personelle oder klimarelevante Auswirkungen der Neuwahl werden nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zurückgezogen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 10.2.1Nachtrag: 10.02.2026 Wahl der Mitglieder bzw. der stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse in der konstituierenden Sitzung des Rates am 13.11.2025 - hier: Beanstandung gemäß § 54 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) | Stellungnahme der KommunalaufsichtZur Vorlage · 00618-25/2 · Ergänzung zum Vorgang
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzung zur Vorlage 00618-25/2 befasst sich mit der Beanstandung der Wahl der Ausschussmitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder, die in der konstituierenden Sitzung des Rates am 13. November 2025 durchgeführt wurde. Gegen diese Wahl wurde gemäß § 54 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beanstandung erhoben.
In der Stellungnahme des Oberbürgermeisters wird auf ein Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 15. Januar 2026 verwiesen, welches den Fraktionen und Gruppen am 19. Januar 2026 elektronisch zugestellt wurde. Aus diesem Schreiben der Kommunalaufsicht geht hervor, dass die Rechtsauffassung des Oberbürgermeisters bezüglich der Beanstandung bestätigt wird. Die Bezirksregierung unterstützt zudem das in der ursprünglichen Vorlage 00618-25 enthaltene Anliegen. Das entsprechende Schreiben der Bezirksregierung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Hauptausschuss sowie im Ältestenrat und im Rat der Stadt vorgesehen, wobei die Sitzungen am 12. Februar 2026 stattfinden.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.3Benennung beratender Mitglieder und deren Stellvertretung für den GleichstellungsausschussZur Vorlage · 00923-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat im Rahmen der Beschlussvorlage 00923-26 die Benennung der beratenden Mitglieder und deren Stellvertretungen für den Gleichstellungsausschuss festgelegt. Die Entscheidung basiert auf einem vorangegangenen Beschluss des Rates vom 13. November 2025 zur Einrichtung des Ausschusses. Die rechtliche Grundlage für die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Besetzung der beratenden Mitglieder umfasst Vertreter verschiedener Wohlfahrtsverbände, darunter die AWO Unterbezirk Dortmund, der Caritasverband Dortmund e.V., die Paritätische Kreisgruppe Dortmund, der Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Dortmund e.V., die Diakonie Dortmund und Lünen sowie die Jüdische Kultusgemeinde Groß-Dortmund K.d.ö.R. Zudem sind Vertreter weiterer Organisationen wie die Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Frauenverbände, der SLADO e.V., der Verein Frauen helfen Frauen e.V., das Dortmunder Forum Frau & Wirtschaft e.V. sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund NRW, Region Dortmund-Hellweg, als beratende Mitglieder vorgesehen.
Neben diesen Verbänden werden auch Vertreter des Inklusionsbeirats der Stadt Dortmund und des Behindertenpolitischen Netzwerks der Stadt Dortmund benannt. Für den Seniorenbeirat wird die Besetzung zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht. Die beratenden Mitglieder nehmen am Ausschuss ohne Stimmrecht teil. Mit der Beschlussvorlage sind keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 10.3.1Nachtrag: 10.02.2026 Benennung beratender Mitglieder und deren Stellvertretung für den Gleichstellungsausschuss / ErgänzungZur Vorlage · 00923-26/1 · Ergänzung zum Vorgang
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 00923-26/1 vom 10. Februar 2026 wird eine Ergänzung zur Benennung von beratenden Mitgliedern und deren Stellvertretung für den Gleichstellungsausschuss beantragt. Der Antrag geht vom Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates aus.
Es wird vorgeschlagen, zwei Mitglieder des Seniorenbeirats für den Gleichstellungsausschuss zu benennen. Konkret ist die Bestellung einer Person als beratendes Mitglied sowie einer weiteren Person als stellvertretendes beratendes Mitglied vorgesehen. Die zuständige Verwaltung bittet darum, diese Ergänzung zu berücksichtigen und die entsprechende Bestellung zu beschließen. Die Entscheidung über diesen Vorgang liegt beim Rat der Stadt, wobei der Hauptausschuss und der Ältestenrat am 12. Februar 2026 eine Empfehlung abgeben sollen.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 10.4Ersatzwahl für den Arbeitskreis „Junge lokale und regionale Mandatsträger*innen“ der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)Zur Vorlage · 00874-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll im Rahmen einer Beschlussvorlage eine Ersatzwahl für den Arbeitskreis „Junge lokale und regionale Mandatsträger*innen“ der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) durchführen. Ziel der Vorlage ist es, zwei Ratsmitglieder als Vertreter der Stadt Dortmund in diesen Arbeitskreis zu entsenden.
Der Arbeitskreis dient dem Erfahrungsaustausch von politisch engagierten Personen bis zu einem Alter von maximal 40 Jahren und soll die Perspektive junger Menschen bei der Vertretung kommunaler Interessen auf europäischer und internationaler Ebene stärken. Die Stadt Dortmund ist als Mitglied des Deutschen Städtetages beitragsfreies Mitglied in der Deutschen Sektion des RGRE. Da die bisherigen Mandate aufgrund der Kommunalwahl 2025 enden, ist eine Neubesetzung für die Jahre 2026 und 2027 erforderlich.
Für die Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitskreises, die unter anderem in Deutschland und Brüssel stattfinden, entstehen ab dem Haushaltsjahr 2026 jährliche Aufwendungen von etwa 1.000 Euro. Diese Kosten werden aus dem Haushalt des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates getragen. Eine Förderung dieser Ausgaben durch externe Mittel ist nicht möglich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Mitarbeit im RGRE der Vernetzung und Positionierung der Stadt Dortmund dient, was potenziell die Akquise von Fördermitteln für städtische Projekte unterstützen kann.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 10.5Ersatzwahl für die Ausschüsse der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)Zur Vorlage · 00873-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll im Rahmen einer Ersatzwahl sechs Ratsmitglieder als Vertreter der Stadt in die Ausschüsse der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) entsenden. Die Neubesetzung betrifft den Deutsch-Französischen Ausschuss, den Deutsch-Polnischen Ausschuss sowie den Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit. Pro Ausschuss sind jeweils zwei Mitglieder zu benennen.
Die Notwendigkeit der Ersatzwahl ergibt sich aus der Kommunalwahl 2025 und den satzungsgemäßen Vorgaben des RGRE, wonach die Mandate für die verbleibende Wahlzeit des RGRE-Hauptausschusses, also für die Jahre 2026 und 2027, neu bestimmt werden müssen. Die bilateralen Ausschüsse mit Frankreich und Polen verfolgen das Ziel, Städtepartnerschaften sowie den grenzüberschreitenden Austausch zu fördern, während der Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit und die Erschließung von Finanzierungsinstrumenten fokussiert.
Für die Teilnahme an den Sitzungen entstehen ab dem Haushaltsjahr 2026 jährliche Aufwendungen in Höhe von etwa 3.300 Euro. Diese Kosten werden durch das Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates getragen. Die Stadt Dortmund ist als Mitglied des Deutschen Städtetages beitragsfrei in der Deutschen Sektion des RGRE vertreten. Die Mitarbeit in den Gremien dient zudem der Vernetzung und der Positionierung der Stadt, was potenziell die Akquise von Fördermitteln für kommunale Projekte unterstützen kann.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 10.6Nachtrag: 05.02.2026 Dezernatsverteilung und Vertretungsregelungen ab 01.04.2026Zur Vorlage · 00957-26 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 00957-26 regelt die neue Dezernatsverteilung sowie die Vertretungsregelungen der Stadtverwaltung Dortmund mit Wirkung zum 1. April 2026. Hintergrund der Neuregelung ist der Eintritt des bisherigen Stadtdirektors und Stadtkämmerers in den Ruhestand zum 31. März 2026.
Der Rat der Stadt legt im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister die Geschäftskreise fest und bestimmt die Reihenfolge der allgemeinen Vertretung des Oberbürgermeisters. Hierzu wird ein Beigeordneter als allgemeiner Vertreter bestellt. Die weiteren Beigeordneten treten nur in den Fall, dass der primär bestellte Vertreter verhindert ist. Die genaue Reihenfolge der Vertretung wird durch den Rat festgelegt.
Im Rahmen der Neuregelung wird die zweite Vertretung des Oberbürgermeisters wie bisher durch einen Stadtrat wahrgenommen. Die dritte Vertretung wird ab dem 1. April 2026 durch einen weiteren Stadtrat übernommen. Durch diese personellen Veränderungen ändern sich die bisherigen Vertretungsregelungen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Bestellung des allgemeinen Vertreters des Oberbürgermeisters in einer gesonderten Beschlussfassung erfolgen muss.
Die Neuregelung hat laut Dokument keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen. Für die Erstellung des Dezernatsverteilungsplans stehen keine Fördermittel zur Verfügung. Die rechtliche Grundlage für die Zuständigkeiten des Rates bildet die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 10.7Nachtrag: 11.02.2026 Erweitertes kommunales Angebot für Alttextiliensammlungen/Ergänzung BeschlussempfehlungZur Vorlage · 00590-25/2 · Ergänzung zum Vorgang
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzung zur Vorlage 00590-25/2 befasst sich mit der qualitativen Verbesserung der Alttextiliensammlung in Dortmund. Hintergrund der Anpassung ist die zunehmende Zusammensetzung der Sammelgüter aus kaum wiederverwertbaren Materialien, die bisher der Restmüllsammlung zugeordnet waren. Ziel ist es, die Abfallhierarchie sowie die Herstellerverantwortung gemäß § 14a der Abfallsatzung stärker zu berücksichtigen.
Der Rat der Stadt Dortmund soll beschließen, die haushaltsnahe Wertstoffsammlung und den Bringservice an Wertstoffhöfen um einen Bestell- und Abholservice für wiederverwertbare Alttextilien zu erweitern. Da eine Sammlung auf öffentlichen Wegeflächen aufgrund fehlender Anbieter über ein Konzessionsmodell derzeit nicht umsetzbar ist, wird ein Modell zur Erweiterung des Bringservices sowie die Prüfung eines Holservices angestrebt. Die Umsetzung soll über die EDG Entsorgung Dortmund GmbH erfolgen, wobei die Buchung unter anderem über eine App möglich sein soll.
Als Pilotphase für den erweiterten Holservice ist der 1. Januar 2026 vorgesehen, mit einer Evaluation zum Ende desselben Jahres. Ein Start der digitalen Antragsmöglichkeit ist für Mitte Februar geplant. Laut Vorlage entstehen durch die Maßnahme keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen und es werden keine Fördermittel in Anspruch genommen. Die zuständigen Ämter sind das Umweltamt sowie das Ordnungsamt. Der Gremienlauf umfasst den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, den Hauptausschuss und Ältestenrat sowie den Rat der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 10.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — einstimmig empfohlen
Ergebnis: ohne Empfehlung weitergeleitet - 10.7.1Nachtrag: 11.02.2026 Erweitertes kommunales Angebot für AlttextiliensammlungenZur Vorlage · 00590-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Informationsvorlage zum erweiterten kommunalen Angebot für Alttextiliensammlungen vorgelegt, die im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnisnahme bereitliegt. Hintergrund der Vorlage ist die aktuelle Situation der Textilsammlung im Stadtgebiet. Nachdem eine Ausschreibung für eine Dienstleistungskonzession zur Begrenzung privater Sammelcontainer erfolglos blieb, sieht sich die Stadt mit veränderten Marktbedingungen konfrontiert. Ein sinkender Anteil an wiederverwertbaren Textilien durch sogenannte „Fast-Fashion“ sowie sinkende Gewinnmargen für private Anbieter erschweren die stoffliche Verwertung und die Aufrechterhaltung privater Sammelstrukturen.
Zur Bewältigung des Übergangszeitraums bis zur geplanten gesetzlichen Neuregelung der Herstellerverantwortung im Jahr 2027 wurden drei Modellansätze geprüft. Diese reichten von der Aufstellung von Depotcontainern bis hin zur Ausweitung bestehender Services. Die Verwaltung folgt der Empfehlung der EDG Entsorgung Dortmund GmbH, das Modell der Ausweitung des haushaltsnahen Holservice gemäß § 14a der Abfallsatzung umzusetzen. Dabei sollen wiederverwertbare Alttextilien zusätzlich zum bestehenden Bringservice an den Werthöfen abgeholt werden können. Diese Pilotphase soll am 1. Januar 2026 beginnen und bis Ende 2026 evaluiert werden. Die Buchung des erweiterten Services soll unter anderem über die Abfall-App der EDG möglich sein. Da das Angebot auf bestehenden Prozessen basiert, sind keine zusätzlichen politischen Beschlüsse erforderlich.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
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