Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 21.11.2012
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Entwurf zur dritten Änderung und Ergänzung der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 21. November 2012 beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Tiefbauamtes dient der Fortschreibung der Einheitssätze für den Zeitraum von 2026 bis 2030.
Hintergrund der Anpassung ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Dieses hat die bisherige Praxis für unwirksam erklärt, den beitragsrechtlichen Herstellungsaufwand für Kanäle und Vorfluter, die zur Entwässerung von Erschließungsanlagen dienen, unabhängig vom Baujahr nach einem einheitlichen Satz zu ermitteln. In der Folge wurden die Einheitssätze in einem Fünfjahresrhythmus nach Baujahren gestaffelt.
Die Änderung der Satzung ist notwendig, um die entsprechenden Sätze gemäß § 4 Absatz 2 der bestehenden Erschließungsbeitragssatzung für die kommenden Jahre rechtlich abzusichern. Laut der Vorlage ergeben sich durch diese Anpassung keine Veränderungen bei den Beitragseinnahmen. Es sind keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen sowie kein Einsatz von Fördermitteln vorgesehen. Die Entscheidung über den Entwurf liegt in der Zuständigkeit des Rates.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2186325
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 2186340
Beratungsfolge
- 12.02.2026einstimmig beschlossen
- 12.02.2026ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026einstimmig empfohlen
- 03.02.2026einstimmig empfohlen
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