2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Verpflichtung eines sachkundigen BürgersErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 1.2Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der NiederschriftErgebnis: beschlossen
- 1.3Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRWErgebnis: zur Kenntnis genommen
- 1.4Feststellung der TagesordnungErgebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 1.5Genehmigung der NiederschriftErgebnis: einstimmig beschlossen
- 2Angelegenheiten von besonderer Bedeutung - unbesetzt -
- 3Finanzen
- 3.1Information über die Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 25 KomHVO NRW bis zum 31.03.2026Zur Vorlage · 00861-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Dortmund hat über die Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre informiert. Der Stadtkämmerer hat am 13. Januar 2026 eine Sperre gemäß § 25 Abs. 2 der Kommunalen Haushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) verhängt, die bis zum 31. März 2026 befristet ist. Der Rat der Stadt wurde bereits im Januar über diese Maßnahme in Kenntnis gesetzt.
Während des Zeitraums der Sperre finden die Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung Anwendung. Dies bedeutet, dass die Fachbereiche der Verwaltung weiterhin Aufwendungen tätigen und Auszahlungen leisten können, sofern eine rechtliche Verpflichtung besteht oder die Aufgaben für die Weiterführung der Verwaltung unaufschiebbar sind.
Die Vorlage zur Kenntnisnahme ist für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie für den Hauptausschuss und den Rat der Stadt für Februar 2026 vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass sich durch die Maßnahme keine direkten finanziellen Auswirkungen, keine personellen Veränderungen und keine Auswirkungen auf die Klimarelevanz ergeben. Zudem stehen für dieses Vorhaben keine Fördermittel zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.2HaushaltssperreZur Vorlage · 00914-26 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Rahmen der Vorlage 00914-26 um die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zur Haushaltssperre für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 5. Februar 2026 gebeten.
Mit diesem Antrag wird die Verwaltung aufgefordert, in der genannten Sitzung die konkreten Auswirkungen der durch den Kämmerer verhängten Haushaltssperre auf die Arbeit des Ausschusses darzulegen. Eine Begründung für das Ersuchen kann gegebenenfalls mündlich erfolgen. Die Sitzung ist als öffentlich eingestuft.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.3HaushaltskonsolidierungZur Vorlage · 00939-26 · Vorschlag zur Tagesordnung SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 5. Februar 2026 einen Tagesordnungspunkt vorgeschlagen. Der Antrag bezieht sich auf das Thema Haushaltskonsolidierung.
Mit diesem Vorschlag zur Tagesordnung bittet die Fraktion darum, das entsprechende Thema in die öffentliche Beratung des Ausschusses aufzunehmen. Die Fraktionsführung gab an, das Anliegen zeitnah zu konkretisieren. Der Vorgang ist als Empfehlung für die kommende Sitzung des Gremiums gekennzeichnet.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 3.3.1Nachtrag: 29.01.2026 HaushaltskonsolidierungZur Vorlage · 00939-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag FDP/Bürgerliste
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe FDP/Bürgerliste hat im Rahmen eines Zusatzantrags zur Haushaltskonsolidierung verschiedene Leitlinien für die Haushaltsaufstellung 2027 vorgelegt. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und fordert eine strukturelle Sanierung der städtischen Finanzlage, die über die bestehende Haushaltssperre hinausgehen soll.
Die Ratsgruppe sieht die Altschuldenregelung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie das Sondervermögen des Bundes als Maßnahmen an, die das jährliche Defizit zwar abmildern, die Verschuldungssituation der Stadt jedoch nicht vollständig lösen. Zur Haushaltsaufstellung 2027 werden daher konkrete Vorgaben formuliert. Die Sanierung des Haushalts soll primär durch die Einsparung von Kosten erfolgen, wobei Einnahmeverbesserungen durch Gewinnabführungen kommunaler Unternehmen möglich, Steuererhöhungen jedoch nicht vorgesehen sind.
Hinsichtlich der Investitionen fordert die Ratsgruppe eine kritische Prüfung von Baumaßnahmen auf ihre Notwendigkeit und Finanzierbarkeit unter Berücksichtigung von Zinsen, Abschreibungen und Betriebskosten. Bei nicht-investiven Ausgaben sollen Förderprogramme von Bund und Land nur bei nachgewiesener Notwendigkeit genutzt werden, um die Kumulation kommunaler Eigenanteile zu vermeiden.
Im Bereich der sozialen Ausgaben wird eine Überprüfung des Kostenmanagements und des Controllings gefordert. Zudem sollen Infrastrukturen und Betreuungsangebote an sinkende Flüchtlingszahlen angepasst werden. Schließlich wird eine Bestandsaufnahme des Personalbestandes in der Verwaltung beantragt, um durch Digitalisierung Arbeitsaufwände zu reduzieren und das personelle Wachstum zu begrenzen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich abgelehnt
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 3.3.2Nachtrag: 04.02.2026 HaushaltskonsolidierungZur Vorlage · 00939-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen Zusatzantrag zur Haushaltskonsolidierung eingebracht. Mit der Vorlage 00939-26/2 fordert die Fraktion den Rat auf, die Verwaltung anzuweisen, bis zur Ratssitzung am 28. Mai 2026 ein Maßnahmenpaket vorzulegen. Dieses Paket soll eine jährliche Verbesserung des Haushalts um mindestens 100 bis 125 Millionen Euro sicherstellen.
Der Antrag sieht vor, dass bei der Erarbeitung des Pakets neben der Reduzierung von Aufwendungen auch potenzielle Ertragssteigerungen berücksichtigt werden sollen. Ziel ist eine Verteilung der Maßnahmen und deren Auswirkungen auf alle städtischen Bereiche. Die Umsetzung der Konsolidierung und Restrukturierung soll nach der politischen Beratung im Rahmen der Haushaltsaufstellung sowie der abschließenden Haushaltsberatung für das Haushaltsjahr 2027 erfolgen und in die mittelfristige Finanzplanung einfließen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die einzelnen Ämter, Fachbereiche und Eigenbetriebe zur aktiven Beteiligung an diesem Prozess einzubinden. Darüber hinaus sieht der Antrag vor, durch entsprechende Initiativen die Landes- und Bundespolitik dazu zu bewegen, Maßnahmen für eine ausreichende Finanzausstattung von Städten und Gemeinden zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — überweisen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 3.4- abgesetzt - Satzung der Stadt Dortmund über den Betrieb von Unterkünften zur ordnungsrechtlichen Unterbringung sowie die Erhebung von Nutzungsgebühren (Überweisung aus der Sitzung des Rates der Stadt vom 18.12.2025)Zur Vorlage · 39162-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zurückgezogen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zurückgezogen
- 27.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 18.12.2025 · 2. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 18.12.2025 · 1. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 02.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: zurückgezogen - 3.4.1- abgesetzt - Satzung der Stadt Dortmund über den Betrieb von Unterkünften zur ordnungsrechtlichen Unterbringung sowie die Erhebung von Nutzungsgebühren (Überweisung aus der Sitzung des Rates der Stadt vom 18.12.2025)Zur Vorlage · 39162-25/3 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — nicht befasst
- 27.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 18.12.2025 · 2. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: nicht befasst - 3.4.2Nachtrag: 29.01.2026 - abgesetzt - Satzung der Stadt Dortmund über den Betrieb von Unterkünften zur ordnungsrechtlichen Unterbringung sowie die Erhebung von NutzungsgebührenZur Vorlage · 39162-25/4 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Dortmund hat in einer Stellungnahme zur Satzung über den Betrieb von Unterkünften zur ordnungsrechtlichen Unterbringung sowie zur Erhebung von Nutzungsgebühren auf Fragen der Fraktion Die Linke geantwortet. Die Gesamtkosten für alle Unterbringungsformate belaufen sich nach Angaben des Sozialamtes auf 25.703.291 Euro. Dieser Betrag umfasst gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW sowie der Abgabenordnung unter anderem Mieten, Betriebskosten und Abschreibungen. Eine detaillierte Kostenkalkulation für die einzelnen Formate existiert, kann jedoch aufgrund von Betriebsgeheimnissen der beteiligten Unternehmen nicht veröffentlicht werden.
Hinsichtlich der Nutzerstruktur gibt die Verwaltung an, dass im Durchschnitt 12 Prozent der Nutzenden keinen Leistungsanspruch nach SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. Berufstätige, die die Gebühren aus eigenem Einkommen leisten, müssen nach der aktuellen Satzung 50 Prozent des maßgeblichen Gebührensatzes aufbringen. Die Regelung zur Bildung von Haushaltsgemeinschaften sieht vor, dass mehrere alleinstehende Personen in einem Mehrbettzimmer keine Haushaltsgemeinschaft bilden, sondern jeweils als eigene Gemeinschaft gelten.
Die Anpassung der Gebühren erfolgt auf Basis von Nachkalkulationen der Buchhaltung sowie aktueller Kostenkalkulationen unter Einhaltung des Kommunalabgabengesetzes. Eine Berichterstattung über künftige Gebührenanpassungen soll in einer separaten Vorlage erfolgen. Die vorliegende Satzung wurde mit dem Rechtsamt und der Kämmerei abgestimmt, wobei beide Fachbereiche ihre Zustimmung erteilt haben.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zurückgezogen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zurückgezogen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — nicht befasst
- 27.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: nicht befasst - 3.5Nordwärts (aus der Sitzung vom 11.12.2025)Zur Vorlage · 00420-25/1 · Bitte um Stellungnahme L + T
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 11.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 3.5.1Nachtrag: 29.01.2026 NordwärtsZur Vorlage · 00420-25/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Stellungnahme der Verwaltung zum Programm „nordwärts“ werden der aktuelle Status sowie die finanzielle Situation der beteiligten Teilprojekte dargelegt. Von insgesamt 213 Teilprojekten wurden bislang 109 abgeschlossen, was einem Anteil von etwa 51 Prozent entspricht. Weitere 95 Projekte befinden sich in der Vorbereitung oder in der Umsetzung, während neun Projekte noch nicht begonnen haben. Die Sachstände der Projekte werden durch die Koordinierungsstelle „nordwärts“ mittels jährlicher Abfragen bei den Projektverantwortlichen aus der Stadtverwaltung und der Zivilgesellschaft ermittelt und in einer Online-Karte öffentlich dargestellt.
Hinsichtlich der finanziellen Lage wird berichtet, dass für das Jahr 2026 ein Finanzierungsbedarf von circa 600.000 Euro besteht. Die Finanzierung der Projekte, für die dieser Bedarf besteht, ist unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Bewilligungen gesichert. Der Verwaltung liegen derzeit keine Informationen darüber vor, dass Teilprojekte aufgrund eines vorzeitigen Endes des Programms „nordwärts“ unvollendet bleiben oder deren Finanzierung nicht mehr gewährleistet ist.
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Beratungsfolge
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — überweisen
Ergebnis: überweisen - 3.6Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2025/2026 | Anfrage des RM Kowalewski (aus der Sitzung vom 02.10.2025)Zur Vorlage · 39219-25/2 · Anfrage zur Tagesordnung Die Linke+
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 11.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
Ergebnis: vertagt - 3.7Ergänzender Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2025/2026Zur Vorlage · 00797-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtkämmerei (00797-26) dient der Kenntnisnahme eines ergänzenden Sachstandsberichts zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen der Jahre 2019 bis 2025/2026.
Der Bericht ergänzt den ursprünglichen Sachstandsbericht, der bereits im Oktober 2025 im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis gegeben wurde. Hintergrund der Ergänzung ist ein technischer Fehler, durch den 14 Sachverhalte, deren Umsetzungszeitpunkt zuvor als nicht bestimmbar eingestuft worden war, nicht in die Sachstandsabfrage für das Jahr 2025 übertragen wurden. Dieser Fehler wurde behoben, sodass die 14 betroffenen Haushaltsbegleitbeschlüsse nun nebst ihrem aktuellen Status in der Anlage der Vorlage aufgeführt sind.
Die Vorlage wird analog zum ursprünglichen Bericht allen Fachausschüssen sowie dem Rat der Stadt zur Kenntnis vorgelegt. Die Abweichung von der üblichen Beratungsfolge beruht auf der Zusage des Stadtkämmerers, den ergänzenden Bericht bereits im ersten Sitzungslauf des Jahres 2026 vorzulegen. Mit der Vorlage sind keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen verbunden, und es stehen keine Fördermittel zur Verfügung. Der nächste vollständige Sachstandsbericht wird planmäßig erstellt.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — zur Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 10.03.2026 · 1. Sitzung des Gleichstellungsausschusses
- 05.03.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 24.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 19.02.2026 · 2. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.8Teilnahme am anteiligen Entschuldungsprogramm des Landes Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 00724-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Festsetzungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 23. Dezember 2025 zur Kenntnis nehmen. Dieser Bescheid regelt die Teilnahme der Stadt am anteiligen Entschuldungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, dem sogenannten Altschuldenentlastungsgesetz (ASEG NRW).
Die Grundlage für das Verfahren bildet ein Beschluss des Rates vom 3. Juli 2025, mit dem die Teilnahme an dem Programm beschlossen wurde. Im Anschluss daran wurde am 27. November 2025 ein entsprechender Antrag gestellt. Laut dem vorliegenden Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg wurde der Umfang der Übernahme von übermäßigen Verbindlichkeiten zur Sicherung der Liquidität für die Stadt Dortmund auf 469.103.121,00 Euro festgesetzt. Die Details zur Übernahme der Verbindlichkeiten sind im beigefügten Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung aufgeführt. Die Zuständigkeit für die Kenntnisnahme des Bescheids liegt gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.9Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif 2026 der Stadt Dortmund - Korrektur des SatzungstextesZur Vorlage · 00662-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Dortmund legt dem Rat der Stadt einen Entwurf zur Korrektur der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif für das Jahr 2026 vor. Gegenstand der Vorlage ist eine redaktionelle Anpassung des Satzungstextes. Konkret soll die im November 2021 beschlossene Änderung des Paragrafen 7 zur Fälligkeit und Entrichtung der Verwaltungsgebühr in den aktuellen Satzungstext aufgenommen werden. Diese Änderung ermöglicht eine flexiblere Entstehung der Gebührenschuld, indem neben der Fälligkeit nach Erbringung der Verwaltungsleistung nun auch eine Fälligkeit mit der Antragstellung, etwa durch Vorabüberweisung, vorgesehen ist.
Nach Angaben der Verwaltung wurde diese inhaltliche Anpassung bei der Vorlage der vollständigen Satzung im November 2024 versehentlich nicht berücksichtigt. Durch die Neufassung der gesamten Satzung soll die Transparenz für Gebührenschuldner erhöht werden, da Änderungen nicht mehr über mehrere Einzeländerungssatzungen, sondern in einer zusammenhängenden Fassung ersichtlich sein sollen.
Der Gebührentarif für das Jahr 2026, der bereits in der Ratssitzung am 18. Dezember 2025 beschlossen wurde, bleibt von dieser Korrektur unberührt und behält seine bisherige Form bei. Da sich die Anpassung lediglich auf den Satzungstext und nicht auf die Gebührensätze bezieht, ergeben sich aus der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund. Die Entscheidung über den Entwurf liegt gemäß der Gemeindeordnung beim Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.10Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 21.11.2012Zur Vorlage · 00519-25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Entwurf zur dritten Änderung und Ergänzung der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 21. November 2012 beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Tiefbauamtes dient der Fortschreibung der Einheitssätze für den Zeitraum von 2026 bis 2030.
Hintergrund der Anpassung ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Dieses hat die bisherige Praxis für unwirksam erklärt, den beitragsrechtlichen Herstellungsaufwand für Kanäle und Vorfluter, die zur Entwässerung von Erschließungsanlagen dienen, unabhängig vom Baujahr nach einem einheitlichen Satz zu ermitteln. In der Folge wurden die Einheitssätze in einem Fünfjahresrhythmus nach Baujahren gestaffelt.
Die Änderung der Satzung ist notwendig, um die entsprechenden Sätze gemäß § 4 Absatz 2 der bestehenden Erschließungsbeitragssatzung für die kommenden Jahre rechtlich abzusichern. Laut der Vorlage ergeben sich durch diese Anpassung keine Veränderungen bei den Beitragseinnahmen. Es sind keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen sowie kein Einsatz von Fördermitteln vorgesehen. Die Entscheidung über den Entwurf liegt in der Zuständigkeit des Rates.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.11Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe DortmundZur Vorlage · 00378-25 · Beschlussvorlage
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — einstimmig empfohlen
- 23.01.2026 · 5. Sitzung des Seniorenbeirates
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.12Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2025 in der Teilergebnisrechnung des RechtsamtesZur Vorlage · 00817-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Die vorliegende Beschlussvorlage 00817-26 sieht die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2025 vor. Der Rat der Stadt Dortmund soll beschließen, in der Ergebnisrechnung des Rechtsamtes Mittel in Höhe von insgesamt 735.000 Euro gemäß § 83 GO NRW bereitzustellen.
Der Bedarf ergibt sich aus voraussichtlichen Budgetüberschreitungen im Bereich der Rechtsberatung, insbesondere im Bereich der Prozessführung. Diese Mehraufwendungen resultieren aus der Bildung neuer Prozessrückstellungen für laufende Gerichtsverfahren, die zum Stichtag 31.12.2025 notwendig sind. Die Bildung solcher Rückstellungen ist gemäß § 37 Absatz 5 KomHVO gesetzlich vorgeschrieben. Laut der Verwaltung lagen zum Zeitpunkt der ursprünglichen Haushaltsplanung keine Informationen vor, die eine Berücksichtigung dieser Sachverhalte ermöglicht hätten.
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt amtsintern und führt zu keiner Ausweitung des gesamtstädtischen Budgets. Die Mittel werden durch erzielte Mehrerträge aus dem Bereich der Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr bereitgestellt. Diese Erträge stammen aus der internen und externen Anzeigenerstattung im Profitcenter fließender Verkehr und belaufen sich auf insgesamt 735.000 Euro. Personelle Auswirkungen oder Klimarelevanz sind für das Vorhaben nicht vorgesehen. Fördermittel stehen nicht zur Verfügung, da es sich um die Bildung von Rückstellungen handelt.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 10.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — einstimmig empfohlen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.13Verwendung der Gelder aus dem Bundes-Sondervermögen für Infrastruktur und KlimaneutralitätZur Vorlage · 00916-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, einen weiteren Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 5. Februar 2026 aufzunehmen. Der vorgeschlagene Punkt befasst sich mit der Verwendung der Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität.
Die Antragstellerin gab an, das Anliegen in Kürze konkretisieren zu wollen. Die Vorlage dient als Vorschlag zur Tagesordnung für die anstehende öffentliche Sitzung des genannten Ausschusses.
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- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 3.13.1Nachtrag: 03.02.2026 Verwendung der Gelder aus dem Bundes-Sondervermögen für Infrastruktur und KlimaneutralitätZur Vorlage · 00916-26/1 · Gemeinsamer Antrag zur Tagesordnung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen + Volt sowie Die Linke + Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Antrag zur Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Verwendung der Gelder aus dem Bundes-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität im Rahmen des NRW-Plans.
Die Antragsteller fordern, dass die Verwaltung bis spätestens 21. Mai eine Investitionsliste, den sogenannten „Dortmund-Plan“, in den Ausschuss einbringt. Dieser Plan soll konkrete Maßnahmen priorisieren und die Mittel nach Vorgaben des Landes auf drei Schwerpunkte aufteilen: 50 Prozent für Bildung und Betreuung, 30 Prozent für Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV, Digitalisierung, Sicherheit und Sportinfrastruktur sowie 20 Prozent für energetische Sanierung, Klimaschutz und ökologische Nachhaltigkeit. Zu den angestrebten Maßnahmen gehören unter anderem die Modernisierung von Schulen, der Ausbau von ÖPNV und Radwegen sowie die Sanierung von Sporthallen und sozialen Einrichtungen.
Die Verwaltung soll zudem jährlich eine Liste zur Beschlussfassung vorlegen, aus der hervorgeht, welche Fördermittel für das Folgejahr beantragt werden. Um die Frist für die Meldung an das Land am 30. Juni einzuhalten, sollen die entsprechenden Vorlagen in der vorletzten Ratssitzung vor diesem Termin eingebracht werden. Der Antrag sieht ein transparentes Verfahren zur Prioritätensetzung vor, das die Beteiligung der Fachbereiche und der Bezirksvertretungen sowie die Information der Öffentlichkeit vorsieht. Ziel ist die Investition der Mittel weit vor Ablauf der Bewilligungsfrist am 31. Dezember 2036.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zurückgezogen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 3.14Nachtrag: 29.01.2026 Rückzahlung Fördermittel zum Projekt „Kampstraße (Lichtpromenade)“Zur Vorlage · 00856-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 00856-26 sieht die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2025 vor, um die Rückzahlung zu viel erhaltener Fördermittel für das Projekt „Kampstraße (Lichtpromenade)“ zu decken. Der Betrag beläuft sich auf 651.312,57 Euro und soll aus der Teilfinanzrechnung des Amtes für Stadterneuerung im Rahmen der Sanierung der Innenstadt finanziert werden.
Hintergrund der Rückforderung ist die Entscheidung des Rates der Stadt Dortmund vom 12. Dezember 2024, das ursprüngliche Entwurfskonzept für den Boulevard Kampstraße nicht weiterzuverfolgen. Infolgedessen können die noch nicht durchgeführten Projektteile der Lichtpromenade nicht mehr realisiert werden, wodurch die bereits angefallenen Planungskosten nicht mehr über die Fördermittel der Bezirksregierung Arnsberg refinanziert werden können.
Die genaue Höhe des Rückzahlungsbetrags konnte erst nach Erstellung des Verwendungsnachweises final ermittelt werden, da dieser auch Maßnahmen zur Umgestaltung der Silberstraße sowie zur Umfeldgestaltung des DFB-Fußballmuseums umfasste. Die Bezirksregierung Arnsberg hat den Verwendungsnachweis ohne Beanstandungen anerkannt und auf die Geltendmachung von Zinsen verzichtet. Die Rückzahlung der Mittel ist bereits erfolgt. Die Bereitstellung der Mittel im Haushaltsjahr 2025 erfolgt durch eine Umwidmung innerhalb der Teilfinanzrechnung des Fachbereichs 67, sodass keine Ausweitung des Gesamthaushalts innerhalb dieses Bereichs entsteht.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4Personal und Organisation - unbesetzt -
- 5Eigenbetriebe und Sondervermögen
- 5.1Freibad Hardenberg: Sanierungsentscheidung hier: Vorlage der Machbarkeitsstudie (aus der Sitzung vom 11.12.2025)Zur Vorlage · 00016-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — mehrheitlich empfohlen
- 18.12.2025 · 2. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 18.12.2025 · 1. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 11.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 09.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 03.12.2025 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · 1.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 02.12.2025 · Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — vertagt
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich empfohlen - 5.2Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 24/25Zur Vorlage · 00568-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.3Verlagerung von zwei Planstellen aus 2/Dez in die Kulturbetriebe Dortmund (Geschäftsbereich Dietrich-Keuning-Haus) zur Organisation und Durchführung von Kulturveranstaltungen im ehemaligen Wohlfahrtsgebäude Nollendorfplatz in Dortmund EvingZur Vorlage · 00601-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.4Fortführung von zwei geförderten, überplanmäßig befristeten Projekteinsätzen zur Unterstützung der Aufgaben im Rahmen der digitalen Infrastrukturen (Glasfaser- und Mobilfunkausbau).Zur Vorlage · 00256-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wirtschaftsförderung Dortmund beabsichtigt, zwei überplanmäßig befristete Projekteinsätze im Bereich der digitalen Infrastrukturen, konkret in der Mobilfunk- und Gigabitkoordination, für mindestens drei Jahre fortzuführen. Der Rat der Stadt soll die Fortführung dieser Stellen in den Eingruppierungen EG12 und A12 beschließen, sofern eine entsprechende Förderzusage des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegt. Die Wirtschaftsförderung wird beauftragt, die erforderlichen Fördermittel bei der Bezirksregierung Arnsberg zu beantragen, wobei die zu erwartenden Fördermittel ein Volumen von maximal 210.000 Euro umfassen. Der Eigenanteil der Stadt beläuft sich für die 36-monatige Laufzeit auf insgesamt 546.510 Euro, was eine Sachkostenpauschale von 36.000 Euro einschließt. Die jährlichen Eigenanteile für den Zeitraum von 2026 bis 2029 sind mit unterschiedlichen Beträgen beziffert, wobei der Förderantrag zum 01.04.2026 gestellt werden soll.
Die Aufgabenbereiche umfassen die Beratung der Stadt sowie der kreisangehörigen Kommunen zu Telekommunikationsnetzen und Rechenzentren. Ziel ist die Förderung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus sowie die Etablierung der Stelle als zentraler Ansprechpartner für Netzbetreiber. Dazu gehört die fachliche Begleitung von Genehmigungsverfahren unter Einbeziehung von Bau-, Denkmalschutz- und Naturschutzbehörden sowie die Verwaltung einer Geoinformationssystem-Datenbank. Weitere Tätigkeiten beinhalten die Identifizierung kritischer Versorgungsgebiete, die Prüfung der Mitnutzung vorhandener Infrastruktur, die Suche nach öffentlichen Liegenschaften für den Mobilfunkausbau sowie die Abstimmung mit Kompetenzzentren in Nordrhein-Westfalen und den Geschäftsstellen Gigabit.NRW. Die Unterstützung von Unternehmen und die Öffentlichkeitsarbeit sind ebenfalls Bestandteil des Aufgabenprofils.
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 04.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.5Projekt „ACCESS Hubs", Förderung durch das Interreg Nordwesteuropa Programm und das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRWZur Vorlage · 00777-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Teilnahme am Projekt „ACCESS Hubs“ beschlossen. Das Vorhaben, das vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2029 läuft, wird durch das Interreg Nordwesteuropa Programm sowie durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW gefördert. Die Wirtschaftsförderung Dortmund übernimmt die Durchführung des Projektes und tritt dem internationalen Konsortium bei, das aus insgesamt 12 Organisationen aus Ländern wie Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Irland und Frankreich besteht.
Ziel des Projektes ist die Förderung der Sharing Economy als Teil der Kreislaufwirtschaft. Dabei sollen nutzungsbasierte Modelle für Konsumgüter untersucht und die Entwicklung von Sharing-Angeboten unterstützt werden. Geplant sind unter anderem die Erstellung einer „ACCESS Hub App“, die verschiedene Angebote bündelt, sowie ein Unterstützungsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen. Die Stadt Dortmund plant zudem die Erarbeitung eines Aktionsplans für das Stadtgebiet, um Synergien mit der städtischen Kreislaufwirtschaftsstrategie zu nutzen.
Die Kosten für die Stadt Dortmund belaufen sich auf insgesamt 450.394,69 €. Davon werden 349.609,50 € durch Drittmittel gedeckt, während der Eigenanteil der Stadt 100.785,19 € beträgt. Der Eigenanteil ist für das Jahr 2026 bereits über den Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung abgedeckt. Der Personaleinsatz erfolgt durch vorhandene Kapazitäten, wobei eine Projektstelle im Umfang von 50 % bis zu einer zusätzlichen Ausweitung auf 15 % vorgesehen ist.
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 04.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 6Kommunalwirtschaft
- 6.1Flughafen Dortmund (Anfragen)
- 6.1.1Flughafen Dortmund (aus der Sitzung vom 02.10.2025)Zur Vorlage · 39506-25/1 · Bitte um Stellungnahme Die Linke+
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- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 11.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 6.1.2Flughafen DortmundZur Vorlage · 39506-25/3 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage 39506-25/3 eine Stellungnahme zum Flughafen Dortmund vorgelegt. Diese dient der Information des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und ist für die Sitzung am 5. Februar 2026 vorgesehen.
Gegenstand der Vorlage ist die Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei, welche am 29. September 2025 eingereicht wurde. Die inhaltlichen Antworten auf die Fragen der Fraktion wurden von der Geschäftsführung der Flughafen Dortmund GmbH erarbeitet und sind der Stellungnahme als Anlage beigefügt. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme der durch die Geschäftsführung der Flughafen Dortmund GmbH bereitgestellten Informationen.
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- 10.03.2026 · 1. Sitzung des Gleichstellungsausschusses
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — überweisen
Ergebnis: überweisen - 6.1.3Flughafen - Beihilfen (aus der Sitzung vom 02.10.2025)Zur Vorlage · 39506-25/2 · Bitte um Stellungnahme FDP/Bürgerliste
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- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 11.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 6.1.4Nachtrag: 03.02.2026 Flughafen - BeihilfenZur Vorlage · 39506-25/4 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Ratsgruppe FDP/Bürgerliste wird über den aktuellen Stand bezüglich der Beihilferelevanz des Flughafens Dortmund informiert. Die EU-Kommission hat mit Schreiben vom 14. November 2025 mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht kein beihilferechtlich relevanter Sachverhalt vorliegt. Der Aufsichtsrat der Flughafen Dortmund GmbH hat daraufhin beschlossen, dieser Einschätzung zu widersprechen und die Entscheidung im Rahmen einer Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof anzufechten.
Hinsichtlich der Vorlage von Schriftverkehr an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt die Verwaltung fest, dass hierfür keine Rechtsgrundlage existiert, da die Voraussetzungen der Gemeindeordnung NRW nicht erfüllt sind. Eine Einsichtnahme in Schriftstücke sei für den Ausschuss in diesem Fall nicht vorgesehen.
Bezüglich der Information der Aufsichtsräte von DSW21 und des Flughafens wird darauf hingewiesen, dass die entsprechende Korrespondenz nicht zur Kenntnis gebracht wurde. Eine Vorlage von Schriftstücken an die Aufsichtsräte setzt gemäß Aktiengesetz einen entsprechenden Beschluss voraus, der nicht vorliegt. Zudem sei eine Einsichtnahme in Schriftstücke von Tochterunternehmen durch den Vorstand der DSW21 rechtlich nicht möglich. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass weder die Geschäftsführung des Flughafens noch der Vorstand der DSW21 zur Umsetzung eines Ratsbeschlusses verpflichtet sind, der die Vorlage der Korrespondenz mit der EU-Kommission betrifft, da dies gegen die Vorgaben des Aktiengesetzes verstoßen würde.
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- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.2Städtische landwirtschaftliche Pachtflächen (aus der Sitzung vom 02.10.2025)Zur Vorlage · 39520-25 · Bitte um Stellungnahme B90/Die Grünen
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- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 11.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 6.2.1Städtische landwirtschaftliche PachtflächenZur Vorlage · 39520-25/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zum Sachstand der städtischen Landpachtverträge auf Fragen der Fraktion B90/Die Grünen reagiert. Seit 2018 enthalten die städtischen Pachtverträge ökologische Mindeststandards, die 2022 aktualisiert wurden. Diese Regelungen umfassen unter anderem Verbote von Glyphosat, Klärschlamm, Kompost sowie gentechnisch verändertem Pflanzenmaterial und beziehen die Festsetzungen des Landschaftsplans Dortmund ein. Individuelle Auflagen, wie Anbauverbote oder die Anlage von Blühstreifen, werden in Abstimmung mit dem Umweltamt vereinbart.
Ein von der Stadt Dortmund vorgegebener Maßnahmenkatalog zur freien Wahl förderfähiger Naturschutzmaßnahmen existiert nicht, da die Zuständigkeit für solche Maßnahmen und die entsprechende Beratung bei der Landwirtschaftskammer NRW liegt. Die Stadt zahlt keine Fördergelder aus.
Die Pachtverträge werden weiterhin unbefristet mit einer jährlichen Kündigungsfrist abgeschlossen. Die Verwaltung hält an diesem Modell fest, um die Handlungsfähigkeit im Immobilienmanagement zu wahren und den Zugriff auf Flächen für städtische Projekte wie Schulen oder Wohnungsbau zu sichern. Eine feste Laufzeit wird abgelehnt, da dies zusätzliche Entschädigungsansprüche auslösen könnte.
Zur Förderung der ökologischen Landwirtschaft wurde das Standardvertragsmuster so angepasst, dass die Bodennutzung erfasst wird. Dabei wird für ökologisch oder extensiv bewirtschaftete Flächen in der Regel ein geringerer Pachtzins angesetzt als für konventionelle Nutzung. Eine umfassende Strategie für klimaresiliente Landwirtschaft kann aufgrund fehlender Kapazitäten in der Verwaltung nicht eigenständig entwickelt werden, wobei der Austausch über bestehende Foren erfolgt.
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- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.3Rechtliche Möglichkeiten zur Beschränkung der Messe „Jagd & Hund“ auf Angebote aus der EU (aus der Sitzung vom 02.10.2025)Zur Vorlage · 39568-25 · Bitte um Stellungnahme B90/Die Grünen
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- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 11.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 6.3.1Nachtrag: 03.02.2026 Rechtliche Möglichkeiten zur Beschränkung der Messe „Jagd & Hund“ auf Angebote aus der EU - StellungnahmeZur Vorlage · 39568-25/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Stellungnahme zur rechtlichen Prüfung einer möglichen geografischen Beschränkung der Messe „Jagd & Hund“ vorgelegt. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob die Messe auf Angebote aus der Europäischen Union begrenzt werden kann, insbesondere im Bereich von Jagdreisen und Dienstleistungen. Nach Einschätzung der Verwaltung und der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH ist eine solche Begrenzung rechtlich nicht zulässig. Eine Beschränkung würde gegen das Unionsrecht, das Grundgesetz sowie gegen die Gewerbeordnung und die Gemeindeordnung NRW verstoßen. Zudem werden kartellrechtliche Risiken durch mögliche Missbrauchsvorwürfe angeführt. Die Messe Dortmund GmbH ist an die rechtskonforme und diskriminierungsfreie Durchführung gebunden.
Die Stellungnahme weist darauf hin, dass ein Ausschluss von Ausstellergruppen, etwa aus politischen oder weltanschaulichen Motiven, gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstieße und Haftungsrisiken im siebenstelligen Bereich bergen könnte. Wirtschaftlich sind etwa 80 Aussteller betroffen, deren Standmieterlöse im mittleren sechsstelligen Bereich liegen. Ein vollständiger Abzug der Messe könnte laut den vorliegenden Analysen zu einem jährlichen Kaufkraftverlust von 30 bis 40 Millionen Euro sowie zum Wegfall hunderter Arbeitsplätze führen. Die Messe trägt zudem zum kommunalen Steueraufkommen von rund 3 Millionen Euro bei und ist an der Sicherung von 2.180 Arbeitsplätzen in Dortmund beteiligt. Die Vorlage wird dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 5. Februar 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.4Kinder- und Jugendbeteiligung beim Bau der Kinderklinik (aus der Sitzung vom 11.12.2025)Zur Vorlage · 00408-25 · Bitte um Stellungnahme L + T
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- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 11.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 6.4.1Kinder- und Jugendbeteiligung beim Bau der Kinderklinik - StellungnahmeZur Vorlage · 00408-25/1 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage 00408-25/1 eine Stellungnahme zum Thema Kinder- und Jugendbeteiligung beim Bau der Kinderklinik vorgelegt. Die Vorlage bezieht sich auf eine Anfrage des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 12. Dezember 2025.
Der Inhalt der Stellungnahme basiert auf einem Schreiben der Klinikleitung der Kinderklinik am Klinikum Dortmund. Dieses Dokument wurde zudem mit der Geschäftsführung der Klinikum Dortmund gGmbH abgestimmt. Die vorliegende Stellungnahme dient der inhaltlichen Beantwortung der im Ausschuss aufgeworfenen Fragen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am Bauvorhaben.
Die Vorlage ist für die öffentliche Kenntnisnahme in den Ausschüssen für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie für Kinder, Jugend und Familie vorgesehen. Die entsprechenden Sitzungstermine sind für den 5. Februar 2026 und den 25. Februar 2026 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.5Deutsches Fußballmuseum: Voraussichtliche Mehrbedarfe und wirtschaftliche Lage | Anfrage des RM Kauch (aus der Sitzung vom 11.12.2025)Zur Vorlage · 00072-25/1 · Anfrage zur Tagesordnung FDP/Bürgerliste
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- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 11.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
- 6.5.1Deutsches Fußballmuseum: Voraussichtliche Mehrbedarfe und wirtschaftliche Lage | Anfrage des RM KauchZur Vorlage · 00072-25/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Geschäftsführung des Deutschen Fußballmuseums hat im Rahmen einer Stellungnahme zur Anfrage eines Ratsmitglieds der Fraktion FDP/Bürgerliste die wirtschaftliche Situation und die Kostenstruktur im Zusammenhang mit den DFB-Pokalauslosungen dargelegt.
Für die Durchführung der DFB-Pokalauslosungen in den Räumlichkeiten des Museums wird derzeit keine Mietzahlung erhoben. Die Verwaltung begründet dies mit der hohen medialen Reichweite der im Fernsehen ausgestrahlten Formate der ARD und des ZDF. Diese Übertragungen dienen der Öffentlichkeitsarbeit des Museums und des Standorts Dortmund, da das Museum über ein begrenztes Budget für Marketingmaßnahmen verfügt. Die Auslosungen erreichen ein Millionenpublikum und generieren einen geschätzten Medienäquivalenzwert im mittleren sechsstelligen Euro-Bereich pro Auslosung. Zudem erzielt das Museum durch begleitende Veranstaltungsformate wie „Pokal pur“ und „Pokal total“ Einnahmen durch Ticketverkäufe.
Der Deutsche Fußball-Bund sowie die beteiligten Sendeanstalten tragen die Produktions- und Organisationskosten für die Auslosungen. Die Geschäftsführung führt an, dass der Nutzen der medialen Präsenz die potenziellen Einnahmen aus einer Vermietung übersteigt. Für andere Veranstaltungen des DFB, die nicht über eine vergleichbare mediale Einbindung verfügen, wird eine marktübliche Miete erhoben. Eine Einführung von Mietzahlungen für die Pokalauslosungen wird abgelehnt, da dies das Risiko einer Verlagerung des Formats an einen anderen Produktionsstandort bergen könnte.
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- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.6Versorgung des Dortmunder Klinikums mit Kälte - StellungnahmeZur Vorlage · 00352-25/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zur Versorgung des Klinikums Dortmund mit Kälte auf die Anfrage des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 3. Dezember 2025 reagiert.
Bezüglich der klimaneutralen Kälteversorgung führt die Verwaltung aus, dass das Klinikum bereits seit Jahren Maßnahmen zur Reduzierung des Treibhauspotenzials durch den Austausch von Kältemaschinen sowie die Nutzung hocheffizienter Aggregate und Freikühlung umsetzt. Eine Untersuchung der DEW21 zur Planung einer Zentral-Kälteanlage für den Campus Mitte wurde aufgrund der erforderlichen Investitionssummen vorerst eingestellt. Der Anteil der Raum- und Prozesskälte am Gesamtstrombedarf wird auf etwa 10 Prozent, beziehungsweise rund 2.200.000 kWh pro Jahr, geschätzt.
Im Hinblick auf die Auswirkungen von Hitze auf die Gesundheit von Personal und Patienten werden besonders betroffene Bereiche, wie Dachgeschosslagen oder Südausrichtungen, geprüft. Priorisiert werden bauliche Maßnahmen wie Sonnenschutz und Isolierung; die Installation weiterer Kälteanlagen wird bei Bedarf beraten. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Mittel für den Bereich Instandhaltung im Jahr 2025 aus Eigenmitteln erhöht wurden, jedoch keine ausreichenden finanziellen Ressourcen zur zeitnahen Umsetzung aller notwendigen Optimierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen.
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- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.7Revierpark Wischlingen GmbH: Wirtschaftsplan für das Jahr 2026Zur Vorlage · 00543-25 · Beschlussvorlage
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- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.7.1Nachtrag: 30.01.2026 Revierpark Wischlingen GmbH: Wirtschaftsplan für das Jahr 2026Zur Vorlage · 00543-25/1 · Ergänzung zum Vorgang
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 00543-25/1 wird eine Ergänzung zum Wirtschaftsplan 2026 der Revierpark Wischlingen GmbH vorgelegt. Der Oberbürgermeister informiert darin über einen Fehler in der ursprünglich eingereichten Fassung des Wirtschaftsplans.
Konkret wurden die Spalten für die Planung und die Prognose des Jahres 2025 in der vorliegenden Dokumentation unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllt. Die Verwaltung stellt dazu klar, dass dieser Fehler keine Auswirkungen auf die eigentliche Wirtschaftsplanung für das Jahr 2026 hat. Dennoch wird dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine korrigierte Gesamtübersicht zur Kenntnisnahme vorgelegt, um die Vollständigkeit der Unterlagen sicherzustellen. Die Vorlage dient somit der Bereitstellung der korrekten Daten für den Zeitraum 2025.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.8IGA 2027: Finanzierung der Durchführungsgesellschaft IGA gGmbHZur Vorlage · 00495-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 00495-25 befasst sich mit der Finanzierung der IGA gGmbH für die Internationale Gartenausstellung 2027 im Ruhrgebiet. Es wird vorgeschlagen, die städtischen Vertreter in den Gremien der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH zu ermächtigen, einer Anpassung des Gesamt-Durchführungshaushalts sowie der Inanspruchnahme der Risikovorsorge zuzustimmen.
Durch die Anpassung der Risikovorsorge und die Berücksichtigung eines möglichen Verlustausgleichs verändern sich die Zuschüsse der Stadt Dortmund in den kommenden Jahren. Während der Zuschuss für das Jahr 2026 von 1.231.445,00 € auf 1.195.430,75 € sinkt, steigt der Betrag für 2027 von 151.055,00 € auf 345.12stellung 22,25 €. Für das Jahr 2028 erhöht sich der Zuschuss von 151.055,00 € auf 1.081.790,00 €. Der mögliche Gesamtforderungsanteil der Stadt Dortmund für den Zeitraum von 2019 bis 2028 beläuft sich auf 9.457.887,00 €. Für den IGA 2027-Zukunftsgarten sind bauliche Investitionen in Höhe von etwa 46,4 Mio. € vorgesehen, wobei das Amt für Stadterneuerung bereits Fördermittel in Höhe von circa 26,7 Mio. € akquiriert hat.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die qualitative Prioritätensetzung Risiken wie das Ausbleiben prognostizierter Ticketeinnahmen beinhalten kann. Daher soll im Rahmen der Haushaltsplanungen für die Jahre 2027 und folgende die Bildung einer Rückstellung geprüft werden. Die Entscheidung über die finanzielle Aufstellung der IGA gGmbH ist für die Wirtschaftsplanung ab 2026 sowie für die Durchführung von Auftragsvergaben durch die Gesellschaft erforderlich. Da die Eröffnung für den 23. April 2027 geplant ist, wird eine zeitnahe Entscheidung angestrebt.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 6.9Wohnungsbau-Potenzialflächen im Besitz der Stadt DortmundZur Vorlage · 00845-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 00845-26 wird die Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 5. Februar 2026 beantragt. Der vorgeschlagene Punkt befasst sich mit dem Thema Wohnungsbau-Potenzialflächen im Besitz der Stadt Dortmund.
Die zuständige Stelle bittet den Vorsitzenden des Ausschusses, diesen Punkt bei der Erstellung der Tagesordnung zu berücksichtigen. Es wird angekündigt, dass die Details zu diesem Anliegen zeitnah konkretisiert werden sollen. Die Sitzung des Ausschusses ist als öffentliche Sitzung vorgesehen.
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- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 6.9.1Nachtrag: 05.02.2026 Wohnbau-Potenzialflächen im Besitz der Stadt DortmundZur Vorlage · 00845-26/1 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, B90/Die Grünen, Volt sowie die Linke und Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Zusatz- und Ergänzungsantrag mit der Nummer 00845-26/1 eingebracht, der im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beraten und beschlossen werden soll. Im Zentrum des Antrags steht die Untersuchung von Wohnbau-Potenzialflächen im Besitz der Stadt Dortmund.
Die Antragsteller fordern von der Liegenschaftsverwaltung Auskunft darüber, für welches Jahr die Übertragung der Wohnbauentwicklungsflächen Sckellstraße Ost, Auf den Toren und Am Katzenbuckel an die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG) vorgesehen ist und wie viele Wohneinheiten auf diesen Flächen geplant sind.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, alle bei der Stadt oder der GVVF vorhandenen Flächen, die aktuell nicht für öffentliche Zwecke genutzt werden, auf ihre Eignung für eine Übertragung an die DSG zu prüfen. Dabei soll insbesondere ausgewiesen werden, für welche Grundstücke bereits Baurecht besteht oder Bebauungsplanverfahren notwendig sind. Zudem wird die Frage gestellt, ob die Liegenschaftsverwaltung beabsichtigt, Grundstücke zu erwerben und an die DSG zu übertragen, um durch Innenverdichtung Wohnraum zu schaffen.
Die Begründung des Antrags verweist auf die Neugründung der DSG mit dem Ziel, den Mangel an niedrigpreisigem Wohnraum zu beheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits im Jahr 2021 entsprechende Flächen angekündigt und 2023 ein Beschluss zur Übertragung vorgelegt wurde.
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- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 6.10Gesellschaftsvertrag SeniorenheimeZur Vorlage · 00910-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion die Linke & Tierschutzpartei hat beantragt, den Gegenstand „Gesellschaftsvertrag Seniorenheime“ als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 5. Februar 2026 aufzunehmen.
Die Anfrage zur Aufnahme in die Tagesordnung wurde am 20. Januar 2026 eingereicht. Die Fraktion gab an, das Anliegen zeitnah zu konkretisieren. Die Beratung im genannten Ausschuss ist als öffentliche Sitzung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 6.10.1Nachtrag: 05.02.2026 Gesellschaftsvertrag SeniorenheimeZur Vorlage · 00910-26/1 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, B90/Die Grünen, Volt, Die Linke und die Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Zusatz- und Ergänzungsantrag mit der Nummer 00910-26/1 vorgelegt. Das Gremium des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften soll über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Städtischen Seniorenheime gGmbH beraten und beschließen.
Gegenstand des Antrags ist die Anpassung von § 10 des Gesellschaftsvertrages für den Aufsichtsrat der genannten Gesellschaft. Die Änderung sieht vor, dass künftig bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende gewählt werden können. Bisher ist in der Regel nur eine stellvertretende Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender vorgesehen.
Als Begründung für diesen Änderungsantrag geben die unterzeichnenden Fraktionen die Umsetzung der Ergebnisse aus vorangegangenen interfraktionellen Beratungen an. Eine weiterführende Begründung wird gegebenenfalls mündlich im Ausschuss dargelegt. Der Antrag wurde für die Sitzung des Ausschusses am 5. Februar 2026 zur Beschlussfassung vorbereitet.
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 6.11Revierpark WischlingenZur Vorlage · 00940-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 5. Februar 2026 die Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes beantragt. Der Antrag bezieht sich auf das Thema Revierpark Wischlingen. Eine detaillierte Konkretisierung des Vorhabens soll durch die Fraktion zeitnah nachgereicht werden. Der Ausschuss soll den Punkt im Rahmen der öffentlichen Sitzung behandeln.
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- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 6.11.1Nachtrag: 05.02.2026 Revierpark WischlingenZur Vorlage · 00940-26/1 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, CDU sowie Bündnis 90/Die Grünen und Volt haben im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen gemeinsamen Zusatzantrag zur Neugestaltung der Kontrollstrukturen der Revierpark Wischlingen GmbH vorgelegt. Der Antrag sieht die Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrats mit insgesamt sechs Mitgliedern vor. Die Zusammensetzung soll aus vier durch den Rat der Stadt Dortmund gewählten Vertretern der Stadt sowie zwei Arbeitnehmervertretern bestehen.
Hintergrund der Anfrage ist die gesellschaftsrechtliche Veränderung der Revierpark Wischlingen GmbH. Durch die Unterzeichnung eines Anteilskaufvertrags im Juli 2025 wurde die Sportwelt Dortmund gGmbH vollständig von der Revierpark Wischlingen GmbH übernommen. Damit übernahm das Unternehmen die Verantwortung für die sieben städtischen Hallen- und Freibäder sowie deren rund 49 Beschäftigte. Da der bisherige Verwaltungsrat im Zuge der Umstrukturierung aufgelöst wurde, soll nun ein neues Überwachungsorgan geschaffen werden, um die Steuerung der erweiterten Aufgabenbereiche zu gewährleisten.
Der Antrag sieht zudem vor, dass die Geschäftsführung der Sport- und Freizeitbetriebe sowie eine Vertretung des zuständigen Dezernats Gaststatus im Aufsichtsrat erhalten, sofern sie nicht bereits als Vertreter der Stadt im Gremium sind. Zudem soll der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit als zu beteiligender Ausschuss im Zuständigkeitsverzeichnis festgelegt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, bis zum zweiten Quartal 2026 einen entsprechenden Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Dortmund vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7Liegenschaften und Bauen
- 7.1Busschleuse "Am Kai" (aus der Sitzung vom 02.10.2025)Zur Vorlage · 38963-25 · Beschlussvorlage
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — mehrheitlich beschlossen
- 18.12.2025 · 2. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 18.12.2025 · 1. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 11.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 09.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 02.12.2025 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — vertagt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7.2DO 2035 - Sofortpaket "Weiterführende Schulen" - Personalausstattung Immobilienwirtschaft | Anfrage des RM KowalewskiZur Vorlage · 39363-25/3 · Beantwortung von Anfragen
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 29.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 18.12.2025 · 2. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.3DO 2035 - Sofortpaket „Weiterführende Schulen“ - Interimsquartier Derne – vorgezogene PlanungskostenZur Vorlage · 00631-25 · Beschlussvorlage
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Beratungsfolge
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 04.02.2026 · 2. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 18.12.2025 · 2. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 18.12.2025 · 1. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.4Deckensanierung VogelpothswegZur Vorlage · 00094-25 · Beschlussvorlage
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen - 7.5Radschnellweg Ruhr RS1 – Bau der Sonnenstraße, Abschnitt Arneckestraße bis Chemnitzer StraßeZur Vorlage · 39469-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mehrheitlich empfohlen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7.6Straßenoffensive 2024/2025, BeschlusserhöhungZur Vorlage · 00033-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll das Gesamtinvestitionsvolumen für die Straßenoffensive 2024/2025 erhöhen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, das am 14. Dezember 2023 beschlossene Budget von 20.000.000 Euro um 4.500.000 Euro auf insgesamt 24.500.000 Euro aufzustocken. Die Finanzierung der Erhöhung erfolgt über das Budget des Tiefbauamtes. Ab dem Haushaltsjahr 2027 wird diese Investition eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 735.000 Euro verursachen.
Gleichzeitig wird zur Kenntnis genommen, dass sich die Gesamtaufwendungen für bestimmte Maßnahmen im Umfang von etwa 3,15 Millionen Euro auf 1.845.553,51 Euro reduzieren. Die daraus resultierenden Gesamtkosten für das Programm belaufen sich somit auf 26.345.553,51 Euro. Die personellen Kapazitäten des Tiefbauamtes sind für die Durchführung ausreichend.
Die Notwendigkeit der Budgeterhöhung ergibt sich aus den Erfahrungen während der Programmdurchführung. Voruntersuchungen an verschiedenen Straßenabschnitten zeigten tiefergehende Schäden sowie Altaufbauten, was eine mehrschichtige Asphaltsanierung erforderlich machte. Zudem konnten einige ursprünglich geplante Maßnahmen aufgrund von Verzögerungen bei Anschlussarbeiten oder Planungsleistungen nicht umgesetzt werden und entfallen. Für die verbleibenden Maßnahmen, darunter im Quartier Hombruch sowie die Holthauser Straße, reicht das bisherige Volumen nicht aus. Die Finanzierung des investiven Teils erfolgt über die Investitionsfinanzstelle für abrechnungsfähige Maßnahmen des Tiefbauamtes.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 04.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 04.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7.7Umsetzung der Teilstücke 1a und 1b im Zuge der Veloroute 1 – EvingZur Vorlage · 38023-25 · Beschlussvorlage
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich beschlossen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 22.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 7.8Bauagenda Hochbau 2026 ff. mit den Arbeitsprogrammen der Fachbereiche Liegenschaften (FB 23) und der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB65)Zur Vorlage · 39266-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Beratungsfolge
- 05.03.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 04.02.2026 · 2. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 22.01.2026 · 2.Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 22.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 20.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.8.1Nachtrag: 05.02.2026 Hochbauprojekt "Vierfach-Sporthalle-Unionsviertel"Zur Vorlage · 39266-25/2 · Anfrage zur Tagesordnung FDP/Bürgerliste
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe FDP/Bürgerliste hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Anfrage zum Hochbauprojekt „Vierfach-Sporthalle Unionsviertel“ eingereicht. Die Anfrage wurde für die Sitzung am 5. Februar 2026 zur Tagesordnung gestellt.
Mit dem Schreiben bittet die Ratsgruppe die Verwaltung um eine Stellungnahme zu verschiedenen Eckpunkten des Bauvorhabens. Konkret wird nach der Einhaltung des geplanten Baubeginns im Jahr 2026 gefragt. Sollte dieser Termin nicht einhaltbar sein, wird um eine Begründung gebeten. Darüber hinaus fordert die Ratsgruppe eine Einschätzung der Verwaltung zur Einhaltung der geplanten Fertigstellung im Jahr 2030 sowie zur Einhaltung des vorgesehenen Kostenrahmens. Auch für den Fall, dass die genannten Zeit- oder Kostenziele nach Ansicht der Verwaltung nicht erreicht werden können, wird um eine Erläuterung der Gründe gebeten.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 7.9Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Schaffung von dringend notwendigen temporären Schulraumressourcen und Rettungsinfrastruktur.Zur Vorlage · 00043-25 · Beschlussvorlage
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 04.02.2026 · 2. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — einstimmig beschlossen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — einstimmig beschlossen
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — mehrheitlich empfohlen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — einstimmig empfohlen
- 22.01.2026 · 2.Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — einstimmig empfohlen
- 22.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — einstimmig empfohlen
- 21.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — einstimmig empfohlen
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig empfohlen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
- 20.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.10Energiebericht 2024Zur Vorlage · 00438-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 22.01.2026 · 2.Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 22.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 20.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7.10.1Nachtrag: 05.02.2026 Energiebericht 2024 | Anfrage des sB BlankZur Vorlage · 00438-25/2 · Anfrage zur Tagesordnung L+T
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde eine mündliche Anfrage zum Energiebericht 2024 eingereicht. Ein sachkundiges Ratsmitglied befasst sich dabei mit den im Bericht aufgeführten Zahlen zur Photovoltaik-Erzeugung und zum Wärmebedarf der städtischen Gebäude.
Hinsichtlich der Photovoltaik-Anlagen wird nach der Ursache für eine Differenz von 1570 MWh zwischen dem Gesamtertrag und der Summe aus Eigenverbrauch sowie Einspeisung gefragt. Dabei wird die Frage aufgeworfen, ob dieser Differenzbetrag auf die Besitzverhältnisse im Rahmen des Solardachpools zurückzuführen ist. Des Weiteren wird die Berechnung des PV-Stromanteils am Gesamtverbrauch hinterfragt. Es wird angefragt, ob der restliche Ertrag über vertragliche Regelungen ebenfalls der städtischen Versorgung dient und wie die Abnahme im Vergleich zum sonstigen Strombezug vergütet wird. Zudem wird die Möglichkeit erörtert, Anlagen in städtischen Besitz zu überführen, um den Bezugsbedarf zu senken.
Im Bereich der Wärmeversorgung wird nach der Aufschlüsselung der Kosten pro erzeugter Energieeinheit nach verschiedenen Wärmequellen wie Öl, Gas, Nah- und Fernwärme sowie erneuerbaren Energien gefragt. Da der Anteil erneuerbarer Wärme aktuell bei etwa 2,2 Prozent liegt, wird im Kontext der kommenden Kommunalen Wärmeplanung die Frage nach den Auswirkungen einer angestrebten Umstellung auf 100 Prozent erneuerbarer Wärme auf die laufenden Kosten für den Wärmebedarf städtischer Gebäude gestellt.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 7.11Entwicklung der HSP-FlächeZur Vorlage · 00915-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat beantragt, den Tagesordnungspunkt „Entwicklung der HSP-Fläche“ in die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 5. Februar 2026 aufzunehmen. Der Antrag wurde am 20. Januar 2026 eingereicht.
Die Fraktion gab an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Sitzung des genannten Ausschusses ist als öffentliche Sitzung angesetzt.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 7.11.1Nachtrag: 29.01.2026 Entwicklung der HSP-FlächeZur Vorlage · 00915-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion GRÜNE & Volt hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Anfrage zur aktuellen Entwicklung der HSP-Fläche an der Rheinischen Straße gestellt. Die Vorlage bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht sowie die Beantwortung spezifischer Fragen zum weiteren Vorgehen auf dem Gelände.
Im Zentrum der Anfrage steht die Klärung, ob seit November 2025 Gespräche mit dem Eigentümer der Fläche stattgefunden haben. Die Fraktion möchte erfahren, auf wessen Initiative diese Gespräche zustande kamen, wer an ihnen teilgenommen hat und in welcher Form die Politik in den Austausch eingebunden war. Zudem werden nach den Ergebnissen dieser Gespräche sowie den daraus resultierenden Konsequenzen für die Verwaltung gefragt.
Hintergrund der Anfrage ist die Situation auf dem ehemaligen Areal von Hoesch Spundwand und Profile, welches sich seit 2016 im Besitz der Thelen-Gruppe aus Essen befindet. Während für das 45 Hektar große Gelände ursprünglich das Projekt „Smart Rhino“ als Technologiepark geplant war, scheiterten diese Pläne im Jahr 2023. Auch alternative Nutzungsszenarien, wie der Bau von bis zu 1.400 Wohnungen, sind aufgrund von Restriktionen im Grundbucheintrag mit Schwierigkeiten verbunden. Die Fraktion verweist darauf, dass bisherige Verhandlungen mit dem Eigentümer, unter anderem bezüglich des Kaufpreises, zu keinen konkreten Ergebnissen geführt haben. Die Beantwortung einzelner Fragen soll im nicht-öffentlichen Teil des Ausschusses erfolgen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 8Sonstiges
- 8.1Wohnungspolitische Rundreise (Überweisung aus der Sitzung des ASAG vom 02.12.2025)Zur Vorlage · 38781-25/4 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 02.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.2Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Hörde; hier: Fortführung des temporären Teilstandortes des Goethe-Gymnasiums (Schul-Nr. 169419) bis voraussichtlich zum Ende des Schuljahres 2034/35Zur Vorlage · 39342-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll über die Fortführung des temporären Teilstandortes des Goethe-Gymnasiums am Standort Entenpoth 34 bis zum Ende des Schuljahres 2034/35 entscheiden. Da die finale bauliche Lösung voraussichtlich erst nach diesem Zeitraum fertiggestellt wird, sieht die Planung ab dem Schuljahr 2026/27 die Nutzung von 14 Klassenräumen sowie ein bis zwei Verwaltungsräumen vor. Die Sprachförderklassen der Marie-Reinders-Realschule sowie Angebote der Volkshochschule verbleiben weiterhin in diesem Gebäude. Die Schulkonferenz des Goethe-Gymnasiums hat der Fortführung bereits zugestimmt. Nach einem entsprechenden Beschluss wird die Schulverwaltung die Genehmigung bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragen. Die Nachbarkommunen wurden über das Vorhaben informiert.
Zusätzlich wird die Einrichtung von zwei befristeten Planstellen bis zum Juli 2035 beantragt, eine Stelle im Schulhausmeisterbereich im Umfang von 1,0 VZV und eine Stelle im Schulsekretariatsbereich im Umfang von 0,76 VZV. Die Personalaufwendungen werden auf Beträge zwischen 87.200 Euro im Jahr 2026 und 113.400 Euro im Jahr 2030 geschätzt. Für die Ausstattung der Klassenräume sind im Jahr 2026 Kosten in Höhe von 60.000 Euro vorgesehen, die durch Minderaufwendungen bei Baumaßnahmen gedeckt werden sollen. Für die digitale Ausstattung, unter anderem für Displays und PCs, ist für 2026 ein Betrag von 48.031,30 Euro veranschlagt. Eine Prüfung von Fördermitteln aus dem Digitalpakt 2.0 ist ab 2026 möglich. Die entsprechenden Beträge sind in der Haushaltsplanaufstellung 2027 ff. anzumelden.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 04.02.2026 · 2. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.3Olympische SpieleZur Vorlage · 00893-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat einen Vorschlag zur Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 5. Februar 2026 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zum Thema Olympische Spiele.
Die Fraktion gab an, das Anliegen zeitnah zu konkretisieren. Die Vorlage liegt zur Beratung in der öffentlichen Sitzung des genannten Ausschusses vor.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 8.3.1Nachtrag: 29.01.2026 Olympische SpieleZur Vorlage · 00893-26/1 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Anfrage zur Durchführung eines Ratsbürgerentscheids bezüglich einer Bewerbung für die Olympischen Spiele 2036, 2040 und 2044 eingereicht. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, wie die Verwaltung die Durchführung des Entscheidungsverfahrens unter Berücksichtigung der aktuell angeordneten Haushaltssperre realisieren möchte, da für die damit verbundenen Marketingmaßnahmen überplanmäßige Mehraufwendungen von 1,4 Millionen Euro veranschlagt sind.
Des Weiteren bittet die Fraktion um Informationen zum Umfang der geplanten Wettbewerbe in Dortmund. Es wird nachgefragt, ob nach der Anpassung des Rhein-Ruhr-Konzepts durch das Land Nordrhein-Westfalen lediglich Fußball- und Handballwettbewerbe in der Stadt vorgesehen sind oder weitere Disziplinen hinzukommen. Zudem wird um eine Konkretisierung der Termine und Möglichkeiten für Stellungnahmen der Ratsfraktionen gebeten.
Die Anfrage umfasst zudem detaillierte Fragen zur Infrastruktur und zu den finanziellen Folgen. Erfragt werden der Zustand und die notwendigen Instandhaltungskosten der Sportstätten, die erforderlichen Investitionen zur Erfüllung der IOC-Standards sowie die Einbindung des BVB in die Planung des Westfalenstadions. Darüber hinaus werden Informationen zu notwendigen Infrastrukturprojekten, Sicherheitsmaßnahmen, der Kapazität des öffentlichen Personennahverkehrs sowie zu Transportkonzepten für Athleten und Funktionäre verlangt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — eingebracht
Ergebnis: eingebracht