Städtische landwirtschaftliche Pachtflächen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zum Sachstand der städtischen Landpachtverträge auf Fragen der Fraktion B90/Die Grünen reagiert. Seit 2018 enthalten die städtischen Pachtverträge ökologische Mindeststandards, die 2022 aktualisiert wurden. Diese Regelungen umfassen unter anderem Verbote von Glyphosat, Klärschlamm, Kompost sowie gentechnisch verändertem Pflanzenmaterial und beziehen die Festsetzungen des Landschaftsplans Dortmund ein. Individuelle Auflagen, wie Anbauverbote oder die Anlage von Blühstreifen, werden in Abstimmung mit dem Umweltamt vereinbart.
Ein von der Stadt Dortmund vorgegebener Maßnahmenkatalog zur freien Wahl förderfähiger Naturschutzmaßnahmen existiert nicht, da die Zuständigkeit für solche Maßnahmen und die entsprechende Beratung bei der Landwirtschaftskammer NRW liegt. Die Stadt zahlt keine Fördergelder aus.
Die Pachtverträge werden weiterhin unbefristet mit einer jährlichen Kündigungsfrist abgeschlossen. Die Verwaltung hält an diesem Modell fest, um die Handlungsfähigkeit im Immobilienmanagement zu wahren und den Zugriff auf Flächen für städtische Projekte wie Schulen oder Wohnungsbau zu sichern. Eine feste Laufzeit wird abgelehnt, da dies zusätzliche Entschädigungsansprüche auslösen könnte.
Zur Förderung der ökologischen Landwirtschaft wurde das Standardvertragsmuster so angepasst, dass die Bodennutzung erfasst wird. Dabei wird für ökologisch oder extensiv bewirtschaftete Flächen in der Regel ein geringerer Pachtzins angesetzt als für konventionelle Nutzung. Eine umfassende Strategie für klimaresiliente Landwirtschaft kann aufgrund fehlender Kapazitäten in der Verwaltung nicht eigenständig entwickelt werden, wobei der Austausch über bestehende Foren erfolgt.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026zur Kenntnis genommen
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