Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Hörde; hier: Fortführung des temporären Teilstandortes des Goethe-Gymnasiums (Schul-Nr. 169419) bis voraussichtlich zum Ende des Schuljahres 2034/35
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll über die Fortführung des temporären Teilstandortes des Goethe-Gymnasiums am Standort Entenpoth 34 bis zum Ende des Schuljahres 2034/35 entscheiden. Da die finale bauliche Lösung voraussichtlich erst nach diesem Zeitraum fertiggestellt wird, sieht die Planung ab dem Schuljahr 2026/27 die Nutzung von 14 Klassenräumen sowie ein bis zwei Verwaltungsräumen vor. Die Sprachförderklassen der Marie-Reinders-Realschule sowie Angebote der Volkshochschule verbleiben weiterhin in diesem Gebäude. Die Schulkonferenz des Goethe-Gymnasiums hat der Fortführung bereits zugestimmt. Nach einem entsprechenden Beschluss wird die Schulverwaltung die Genehmigung bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragen. Die Nachbarkommunen wurden über das Vorhaben informiert.
Zusätzlich wird die Einrichtung von zwei befristeten Planstellen bis zum Juli 2035 beantragt, eine Stelle im Schulhausmeisterbereich im Umfang von 1,0 VZV und eine Stelle im Schulsekretariatsbereich im Umfang von 0,76 VZV. Die Personalaufwendungen werden auf Beträge zwischen 87.200 Euro im Jahr 2026 und 113.400 Euro im Jahr 2030 geschätzt. Für die Ausstattung der Klassenräume sind im Jahr 2026 Kosten in Höhe von 60.000 Euro vorgesehen, die durch Minderaufwendungen bei Baumaßnahmen gedeckt werden sollen. Für die digitale Ausstattung, unter anderem für Displays und PCs, ist für 2026 ein Betrag von 48.031,30 Euro veranschlagt. Eine Prüfung von Fördermitteln aus dem Digitalpakt 2.0 ist ab 2026 möglich. Die entsprechenden Beträge sind in der Haushaltsplanaufstellung 2027 ff. anzumelden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 2168536
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 2185037
Beratungsfolge
- 12.02.2026einstimmig beschlossen
- 12.02.2026ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026einstimmig empfohlen
- 04.02.2026einstimmig empfohlen
- 03.02.2026einstimmig empfohlen
- 29.01.2026einstimmig empfohlen
- 27.01.2026zur Kenntnis genommen
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