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Beschlussvorlage

Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 148 – Wohnsiedlung Am Eckey – Änderung Nr. 1

00412-25

🟢 Beschlossen 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 00412-25 sieht die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 148 – Wohnsiedlung Am Eckey vor. Das betroffene Wohngebiet im Stadtbezirk Dortmund-Eving umfasst eine Fläche von etwa 1,55 Hektar. Ziel der Änderung ist es, die Zulässigkeit von Terrassen und offenen Terrassenüberdachungen außerhalb der Baugrenzen zu erweitern. Zudem sollen die Festsetzungen zu Aufschüttungen und Abgrabungen präzisiert werden, indem die Überschreitung rückwärtiger Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile ermöglicht wird.

Der Rat der Stadt soll vier Beschlüsse fassen. Diese umfassen die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung, die Zustimmung zu den Festsetzungen der Änderung sowie zur Öffentlichkeitsbeteiligung, die Entscheidung über eine erneute Auslegung des Entwurfs bei Bedarf und die Ermächtigung der Verwaltung, Baugenehmigungen auf Grundlage der vorgezogenen Planreife nach § 33 BauGB zu erteilen. Die Auslegung der Planunterlagen ist für mindestens 30 Tage im Internet sowie im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt vorgesehen.

Die Anhörung in der Bezirksvertretung Eving sowie die Empfehlungen der Ausschüsse sind für den 28. Januar 2026 terminiert, während die Entscheidung im Rat der Stadt für den 12. Februar 2026 vorgesehen ist. Durch die Umsetzung der Änderung entstehen keine finanziellen oder personellen Auswirkungen für die Stadt.

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