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Tagesordnung
- 1Regularien
- 1.1Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
- 1.2Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
- 1.3Feststellung der Tagesordnung
- 1.4Genehmigung von Niederschriften
- 1.4.1Niederschrift der Sitzung vom 13.11.25Ergebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 1.4.2Niederschrift der Sitzung vom 18.12.25Ergebnis: mit Änderungen einstimmig beschlossen
- 2Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- 2.1Nachtrag: 11.02.2026 Ergänzung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die BezirksvertretungenZur Vorlage · 01098-26 · Gemeinsamer Antrag zur Tagesordnung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und CDU haben einen gemeinsamen Antrag zur Tagesordnung des Rates der Stadt Dortmund vorgelegt, der eine Ergänzung der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen vorsieht. Der Antrag wurde im Wege der Dringlichkeit eingereicht.
Die vorgeschlagene Neuregelung umfasst die Einführung des Paragrafen 24 a, der sich auf die Nutzung von mobilen Endgeräten bei der elektronischen Gremienarbeit bezieht. Demnach ist es untersagt, die von der Verwaltung bereitgestellten mobilen Endgeräte mit Aufklebern, Stickern oder ähnlichen Gegenständen zu bekleben. Für privat genutzte Endgeräte, die zur Gremienarbeit verwendet werden, sieht der Antrag vor, dass etwaige Aufkleber oder Sticker vor Sitzungsbeginn in geeigneter Weise zu verdecken sind. Ein Verstoß gegen diese Regelungen wird als Missachtung der Sitzungsordnung definiert und kann geahndet werden.
Die Ergänzung der Geschäftsordnung soll mit der Beschlussfassung des Rates mit sofortiger Wirkung in Kraft treten. Zudem wird in dem Antrag die Erwartung formuliert, dass die Verwaltung im zweiten Quartal 2026 einen Entwurf für eine umfassende Neufassung der Geschäftsordnung vorlegt, welche die Anpassung an veränderte Gesetzesgrundlagen und die aktuelle Rechtsprechung zum Ziel hat.
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Beratungsfolge
- 19.05.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 29.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 28.04.2026 · 5. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 22.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel
- 04.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — abgesetzt
- 03.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 2.2Nachtrag: 05.02.2026 Wiederwahl eines BeigeordnetenZur Vorlage · 00954-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund wird darüber entscheiden, den derzeitigen Beigeordneten mit Wirkung vom 1. April 2026 erneut für die Dauer von acht Jahren zu wählen. Die aktuelle Wahlzeit des Beigeordneten endet zum 31. März 2026.
Gemäß dem Dezernatsverteilungsplan ist der Beigeordnete für das Dortmunder Systemhaus, das Personal- und Organisationsamt sowie den Fachbereich Betriebliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement zuständig. Die vorliegende Beschlussvorlage des Personal- und Organisationsamtes führt aus, dass die Wiederwahl gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen unabweisbar sei. Dies begründet sich mit dem gleichzeitigen Ausscheiden des Kämmerers und des bisherigen allgemeinen Vertreters des Oberbürgermeisters, wodurch ein Risiko für die Handlungsfähigkeit des Verwaltungsvorstands und die rechtssichere Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben entstehen könnte.
Die Besoldung erfolgt auf der Besoldungsgruppe B 8 LBesO NRW sowie durch eine Aufwandsentschädigung nach den geltenden Regelungen der EingrVO NRW. Da es sich um eine Wiederwahl handelt, kann von der gesetzlichen Ausschreibungspflicht der Stelle abgesehen werden. Die finanziellen Auswirkungen der Entscheidung sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026 und der Folgejahre berücksichtigt. Personelle oder klimarelevante Auswirkungen sowie die Nutzung von Fördermitteln werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün
- 3.1Bauleitplanung; 87. Änderung des Flächennutzungsplanes - Fußballpark Borussia - sowie Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 217 - Fußballpark Borussia - (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Br 203 - Hohenbuschei) hier: I.-II. Entscheidung über Stellungnahmen, III. Beifügung einer aktualisierten Begründung zur 87. Änd. des Flächennutzungsplanes, IV. Feststellungsbeschluss, V. Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änd. Nr. 2 des Bebauungsplanes Br 217, VI. Satzungsbeschluss, VII. Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen VertragesZur Vorlage · 00382-25 · Beschlussvorlage
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Hauptdokument|2185081|2185082|2185085|2185086|2185088|2185089|2185090|2185091|2188224|2189119|2189120
Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 22.01.2026 · 2.Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — einstimmig empfohlen
- 21.01.2026 · 2.Sitzung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.2Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 148 – Wohnsiedlung Am Eckey – Änderung Nr. 1 hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 148 – Wohnsiedlung Am Eckey – II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, III. Beschluss zur erneuten (möglichen) Beteiligung der Öffentlichkeit, IV. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGBZur Vorlage · 00412-25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 00412-25 sieht die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 148 – Wohnsiedlung Am Eckey vor. Das betroffene Wohngebiet im Stadtbezirk Dortmund-Eving umfasst eine Fläche von etwa 1,55 Hektar. Ziel der Änderung ist es, die Zulässigkeit von Terrassen und offenen Terrassenüberdachungen außerhalb der Baugrenzen zu erweitern. Zudem sollen die Festsetzungen zu Aufschüttungen und Abgrabungen präzisiert werden, indem die Überschreitung rückwärtiger Baugrenzen durch untergeordnete Bauteile ermöglicht wird.
Der Rat der Stadt soll vier Beschlüsse fassen. Diese umfassen die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung, die Zustimmung zu den Festsetzungen der Änderung sowie zur Öffentlichkeitsbeteiligung, die Entscheidung über eine erneute Auslegung des Entwurfs bei Bedarf und die Ermächtigung der Verwaltung, Baugenehmigungen auf Grundlage der vorgezogenen Planreife nach § 33 BauGB zu erteilen. Die Auslegung der Planunterlagen ist für mindestens 30 Tage im Internet sowie im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt vorgesehen.
Die Anhörung in der Bezirksvertretung Eving sowie die Empfehlungen der Ausschüsse sind für den 28. Januar 2026 terminiert, während die Entscheidung im Rat der Stadt für den 12. Februar 2026 vorgesehen ist. Durch die Umsetzung der Änderung entstehen keine finanziellen oder personellen Auswirkungen für die Stadt.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.3abgesetztZur Vorlage · 00619-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 26.03.2026 · 3. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — mehrheitlich empfohlen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 04.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — mehrheitlich abgelehnt
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — vertagt
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — vertagt
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — einstimmig abgelehnt
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — mehrheitlich empfohlen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — mehrheitlich empfohlen
- 22.01.2026 · 2.Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — mehrheitlich empfohlen
- 22.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — mehrheitlich empfohlen
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mehrheitlich empfohlen
- 21.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — vertagt
- 21.01.2026 · 2.Sitzung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde — einstimmig empfohlen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — mehrheitlich empfohlen
- 20.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: vertagt - 3.4Erarbeitung einer gesamtstädtischen InnenentwicklungsstrategieZur Vorlage · 00223-25 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat den Vorschlag der Verwaltung zur Erarbeitung einer gesamtstädtischen Innenentwicklungsstrategie zur Kenntnis genommen und die weitere Umsetzung beschlossen. Ziel der Strategie ist es, eine mehrfache Innenentwicklung voranzutreiben, um die Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich zu reduzieren und so einen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Ressourcenschonung zu leisten. Dabei sollen Aspekte der Klimaanpassung, der Mobilitätswende und der sozialen Infrastruktur integriert werden.
Die Strategie basiert auf fünf Bausteinen, die eine Potenzialanalyse, die Untersuchung der Stadtstruktur in verschiedene Siedlungstypen, die Entwicklung von Leitlinien sowie die Identifizierung geeigneter Entwicklungsbereiche und Mobilisierungsansätze umfassen. Neben der Nachverdichtung stehen dabei die Sicherung und Steigerung der Lebensqualität durch Grünstrukturen und nachhaltige Mobilitätsangebote im Fokus. Während Themen wie Wohnen und Gemeinbedarf behandelt werden, erfolgt die Prüfung von Wirtschaftsflächen bereits separat durch einen Wirtschaftsflächenatlas.
Die Erarbeitung erfolgt durch das vorhandene Personal des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes, wobei im April 2025 eine zusätzliche Stelle geschaffen wurde. Der Prozess ist auf zwei Jahre angelegt, wobei der Abschluss der Strategie für Ende 2027 vorgesehen ist. Die Umsetzung erfolgt in fachübergreifender Zusammenarbeit zwischen verschiedenen städtischen Fachbereichen, darunter das Umweltamt, das Wohnungsamt und der Eigenbetrieb Stadtentwässerung. Eine Beantragung von Fördermitteln ist nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 3.5Internationale Gartenausstellung Ruhrgebiet (IGA) 2027, Sachstand 2025Zur Vorlage · 39253-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Beratungsfolge
- 19.02.2026 · 2. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 22.01.2026 · 2.Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 22.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · 2.Sitzung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde — zur Kenntnis genommen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 20.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.6Rückzahlung Fördermittel zum Projekt „Kampstraße (Lichtpromenade)“Zur Vorlage · 00856-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 00856-26 sieht die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2025 vor, um die Rückzahlung zu viel erhaltener Fördermittel für das Projekt „Kampstraße (Lichtpromenade)“ zu decken. Der Betrag beläuft sich auf 651.312,57 Euro und soll aus der Teilfinanzrechnung des Amtes für Stadterneuerung im Rahmen der Sanierung der Innenstadt finanziert werden.
Hintergrund der Rückforderung ist die Entscheidung des Rates der Stadt Dortmund vom 12. Dezember 2024, das ursprüngliche Entwurfskonzept für den Boulevard Kampstraße nicht weiterzuverfolgen. Infolgedessen können die noch nicht durchgeführten Projektteile der Lichtpromenade nicht mehr realisiert werden, wodurch die bereits angefallenen Planungskosten nicht mehr über die Fördermittel der Bezirksregierung Arnsberg refinanziert werden können.
Die genaue Höhe des Rückzahlungsbetrags konnte erst nach Erstellung des Verwendungsnachweises final ermittelt werden, da dieser auch Maßnahmen zur Umgestaltung der Silberstraße sowie zur Umfeldgestaltung des DFB-Fußballmuseums umfasste. Die Bezirksregierung Arnsberg hat den Verwendungsnachweis ohne Beanstandungen anerkannt und auf die Geltendmachung von Zinsen verzichtet. Die Rückzahlung der Mittel ist bereits erfolgt. Die Bereitstellung der Mittel im Haushaltsjahr 2025 erfolgt durch eine Umwidmung innerhalb der Teilfinanzrechnung des Fachbereichs 67, sodass keine Ausweitung des Gesamthaushalts innerhalb dieses Bereichs entsteht.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.7Energiebericht 2024Zur Vorlage · 00438-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 22.01.2026 · 2.Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 22.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 20.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.8Bauagenda Hochbau 2026 ff. mit den Arbeitsprogrammen der Fachbereiche Liegenschaften (FB 23) und der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB65)Zur Vorlage · 39266-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Beratungsfolge
- 05.03.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 04.02.2026 · 2. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — zur Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 22.01.2026 · 2.Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 22.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 20.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.9Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Schaffung von dringend notwendigen temporären Schulraumressourcen und Rettungsinfrastruktur.Zur Vorlage · 00043-25 · Beschlussvorlage
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 04.02.2026 · 2. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst — einstimmig beschlossen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — einstimmig beschlossen
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — mehrheitlich empfohlen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — einstimmig empfohlen
- 22.01.2026 · 2.Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — einstimmig empfohlen
- 22.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — einstimmig empfohlen
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig empfohlen
- 21.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — einstimmig empfohlen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — einstimmig empfohlen
- 20.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.10Busschleuse "Am Kai"| Lag am 09.10.25 (TOP 3.18) vor.Zur Vorlage · 38963-25 · Beschlussvorlage
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — mehrheitlich beschlossen
- 18.12.2025 · 2. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 18.12.2025 · 1. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 11.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 09.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 02.12.2025 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 3.11Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 21.11.2012Zur Vorlage · 00519-25 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Dortmund soll den Entwurf zur dritten Änderung und Ergänzung der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 21. November 2012 beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Tiefbauamtes dient der Fortschreibung der Einheitssätze für den Zeitraum von 2026 bis 2030.
Hintergrund der Anpassung ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Dieses hat die bisherige Praxis für unwirksam erklärt, den beitragsrechtlichen Herstellungsaufwand für Kanäle und Vorfluter, die zur Entwässerung von Erschließungsanlagen dienen, unabhängig vom Baujahr nach einem einheitlichen Satz zu ermitteln. In der Folge wurden die Einheitssätze in einem Fünfjahresrhythmus nach Baujahren gestaffelt.
Die Änderung der Satzung ist notwendig, um die entsprechenden Sätze gemäß § 4 Absatz 2 der bestehenden Erschließungsbeitragssatzung für die kommenden Jahre rechtlich abzusichern. Laut der Vorlage ergeben sich durch diese Anpassung keine Veränderungen bei den Beitragseinnahmen. Es sind keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen sowie kein Einsatz von Fördermitteln vorgesehen. Die Entscheidung über den Entwurf liegt in der Zuständigkeit des Rates.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.12Radschnellweg Ruhr RS1 – Bau der Sonnenstraße, Abschnitt Arneckestraße bis Chemnitzer StraßeZur Vorlage · 39469-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mehrheitlich empfohlen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 3.13Umsetzung der Teilstücke 1a und 1b im Zuge der Veloroute 1 – EvingZur Vorlage · 38023-25 · Beschlussvorlage
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich beschlossen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 28.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 22.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 3.14Straßenoffensive 2024/2025, BeschlusserhöhungZur Vorlage · 00033-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll das Gesamtinvestitionsvolumen für die Straßenoffensive 2024/2025 erhöhen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, das am 14. Dezember 2023 beschlossene Budget von 20.000.000 Euro um 4.500.000 Euro auf insgesamt 24.500.000 Euro aufzustocken. Die Finanzierung der Erhöhung erfolgt über das Budget des Tiefbauamtes. Ab dem Haushaltsjahr 2027 wird diese Investition eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 735.000 Euro verursachen.
Gleichzeitig wird zur Kenntnis genommen, dass sich die Gesamtaufwendungen für bestimmte Maßnahmen im Umfang von etwa 3,15 Millionen Euro auf 1.845.553,51 Euro reduzieren. Die daraus resultierenden Gesamtkosten für das Programm belaufen sich somit auf 26.345.553,51 Euro. Die personellen Kapazitäten des Tiefbauamtes sind für die Durchführung ausreichend.
Die Notwendigkeit der Budgeterhöhung ergibt sich aus den Erfahrungen während der Programmdurchführung. Voruntersuchungen an verschiedenen Straßenabschnitten zeigten tiefergehende Schäden sowie Altaufbauten, was eine mehrschichtige Asphaltsanierung erforderlich machte. Zudem konnten einige ursprünglich geplante Maßnahmen aufgrund von Verzögerungen bei Anschlussarbeiten oder Planungsleistungen nicht umgesetzt werden und entfallen. Für die verbleibenden Maßnahmen, darunter im Quartier Hombruch sowie die Holthauser Straße, reicht das bisherige Volumen nicht aus. Die Finanzierung des investiven Teils erfolgt über die Investitionsfinanzstelle für abrechnungsfähige Maßnahmen des Tiefbauamtes.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Brackel — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Mengede — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Eving — zur Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 04.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 04.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Aplerbeck — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 3.15IGA 2027: Finanzierung der Durchführungsgesellschaft IGA gGmbHZur Vorlage · 00495-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 00495-25 befasst sich mit der Finanzierung der IGA gGmbH für die Internationale Gartenausstellung 2027 im Ruhrgebiet. Es wird vorgeschlagen, die städtischen Vertreter in den Gremien der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH zu ermächtigen, einer Anpassung des Gesamt-Durchführungshaushalts sowie der Inanspruchnahme der Risikovorsorge zuzustimmen.
Durch die Anpassung der Risikovorsorge und die Berücksichtigung eines möglichen Verlustausgleichs verändern sich die Zuschüsse der Stadt Dortmund in den kommenden Jahren. Während der Zuschuss für das Jahr 2026 von 1.231.445,00 € auf 1.195.430,75 € sinkt, steigt der Betrag für 2027 von 151.055,00 € auf 345.12stellung 22,25 €. Für das Jahr 2028 erhöht sich der Zuschuss von 151.055,00 € auf 1.081.790,00 €. Der mögliche Gesamtforderungsanteil der Stadt Dortmund für den Zeitraum von 2019 bis 2028 beläuft sich auf 9.457.887,00 €. Für den IGA 2027-Zukunftsgarten sind bauliche Investitionen in Höhe von etwa 46,4 Mio. € vorgesehen, wobei das Amt für Stadterneuerung bereits Fördermittel in Höhe von circa 26,7 Mio. € akquiriert hat.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die qualitative Prioritätensetzung Risiken wie das Ausbleiben prognostizierter Ticketeinnahmen beinhalten kann. Daher soll im Rahmen der Haushaltsplanungen für die Jahre 2027 und folgende die Bildung einer Rückstellung geprüft werden. Die Entscheidung über die finanzielle Aufstellung der IGA gGmbH ist für die Wirtschaftsplanung ab 2026 sowie für die Durchführung von Auftragsvergaben durch die Gesellschaft erforderlich. Da die Eröffnung für den 23. April 2027 geplant ist, wird eine zeitnahe Entscheidung angestrebt.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 3.16IGA 2027: Gestattungsvertrag zum Emscher-Weg zwischen der Deutschen Bahn und Stadt DortmundZur Vorlage · 00302-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Verwaltung ermächtigen, einen Gestattungsvertrag mit der Deutschen Bahn AG abzuschließen. Ziel des Vertrages ist der Lückenschluss des Emscher-Wegs im Bereich des Hansa-Brückenzugs in Huckarde. Die geplante Wegeführung erstreckt sich über eine Länge von etwa 120 Metern auf einem Grundstück der Deutschen Bahn AG, um eine Verbindung zwischen der Franz-Schlüter-Straße und der Franziusstraße zu schaffen. Dieser Ausbau ist Teil der Vorbereitungen für die Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027.
Zusätzlich wird die Verwaltung ermächtigt, einen Vertrag mit der Emschergenossenschaft zu schließen. Dieser soll die Übertragung von Auflagen und Pflichten aus dem Gestattungsvertrag mit der Deutschen Bahn AG regeln, da die Emschergenossenschaft die Unterhaltung des Wegeabschnitts sowie die Gewässerunterhaltung übernimmt.
Durch den Abschluss des Gestattungsvertrages entstehen für die Stadt Dortmund Aufwendungen in Höhe von 14.500 Euro, die im Haushaltsjahr 2026 aus dem Haushalt für die IGA 2027 finanziert werden. Die Maßnahme dient der Erweiterung des Radwegsystems und soll die Nutzung des Fahrradverkehrs fördern. Eine zeitnahe Beschlussfassung ist erforderlich, um die bauliche Umsetzung, insbesondere Asphaltierungsarbeiten, innerhalb der wetterbedingten Zeitfenster und unter Berücksichtigung der Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 05.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord — zur Kenntnis genommen
- 04.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — zur Kenntnis genommen
- 04.03.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 4. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.17Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe DortmundZur Vorlage · 00378-25 · Beschlussvorlage
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — einstimmig empfohlen
- 23.01.2026 · 5. Sitzung des Seniorenbeirates
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.18abgesetztZur Vorlage · 37294-25/2 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — nicht befasst
Ergebnis: nicht befasst - 3.18.1Nachtrag: 05.02.2026 abgesetztZur Vorlage · 37294-25/4 · Stellungnahme der Verwaltung
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — nicht befasst
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 20.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: nicht befasst - 3.19Kommunales Wohnkonzept | Anfrage vom 18.12.25 (TOP 3.26)Zur Vorlage · 00537-25 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 18.12.2025 · 2. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3.19.1Nachtrag: 12.02.2026 Kommunales WohnkonzeptZur Vorlage · 00537-25/1 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen einer Beantwortung von Anfragen Informationen zum Stand des Kommunalen Wohnkonzepts vorgelegt. Die Stadtverwaltung legt jährlich einen Sachstandsbericht zum Konzept vor. Während der dritte Bericht bereits im Juli 2025 vom Rat zur Kenntnis genommen wurde, befindet sich der vierte Bericht derzeit in der Erarbeitung. Die Präsentation vor den politischen Gremien ist für den Juli 2026 vorgesehen.
Hinsichtlich der Wohnraumförderung gab die Verwaltung an, dass im Zeitraum von 2022 bis 2025 insgesamt 1.690 Wohnungen gefördert wurden, wovon 957 der Kategorie Neubaumietwohnungen angehören.
Das Kommunale Wohnkonzept wurde im Februar 2022 vom Rat der Stadt beschlossen und dient als Orientierungsrahmen für die wohnungspolitische Arbeit. Die Erarbeitung erfolgte im Dialog mit Akteuren des Dortmunder Wohnungsmarktes sowie Vertretern der Kommunalpolitik. Grundlage für die Ziele bildet die Ergebnisse der kommunalen Wohnungsmarktbeobachtung. Die Verwaltung führt die Umsetzung der Agenda sukzessive fort. Eine Anpassung der Ausrichtung des Konzepts wird in Betracht gezogen, sofern sich die durch die Wohnungsmarktbeobachtung analysierten Indikatoren, wie etwa die Nachfrage oder die Leerstandsquote, maßgeblich verändern. Seitens des Amts für Wohnen wird die Beibehaltung der bestehenden Ziele angesichts der aktuellen Marktlage befürwortet.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- 4.1Projekt „ACCESS Hubs", Förderung durch das Interreg Nordwesteuropa Programm und das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRWZur Vorlage · 00777-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Teilnahme am Projekt „ACCESS Hubs“ beschlossen. Das Vorhaben, das vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2029 läuft, wird durch das Interreg Nordwesteuropa Programm sowie durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW gefördert. Die Wirtschaftsförderung Dortmund übernimmt die Durchführung des Projektes und tritt dem internationalen Konsortium bei, das aus insgesamt 12 Organisationen aus Ländern wie Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Irland und Frankreich besteht.
Ziel des Projektes ist die Förderung der Sharing Economy als Teil der Kreislaufwirtschaft. Dabei sollen nutzungsbasierte Modelle für Konsumgüter untersucht und die Entwicklung von Sharing-Angeboten unterstützt werden. Geplant sind unter anderem die Erstellung einer „ACCESS Hub App“, die verschiedene Angebote bündelt, sowie ein Unterstützungsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen. Die Stadt Dortmund plant zudem die Erarbeitung eines Aktionsplans für das Stadtgebiet, um Synergien mit der städtischen Kreislaufwirtschaftsstrategie zu nutzen.
Die Kosten für die Stadt Dortmund belaufen sich auf insgesamt 450.394,69 €. Davon werden 349.609,50 € durch Drittmittel gedeckt, während der Eigenanteil der Stadt 100.785,19 € beträgt. Der Eigenanteil ist für das Jahr 2026 bereits über den Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung abgedeckt. Der Personaleinsatz erfolgt durch vorhandene Kapazitäten, wobei eine Projektstelle im Umfang von 50 % bis zu einer zusätzlichen Ausweitung auf 15 % vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
- 04.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 4.2abgesetztZur Vorlage · 00603-25 · Antrag zur Tagesordnung Beirat/BV
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Beratungsfolge
- 28.04.2026 · 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — überweisen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 04.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — eingebracht
- 27.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — eingebracht
- 12.12.2025 · 4. Sitzung des Seniorenbeirats
Ergebnis: vertagt - 5Soziales, Arbeit und Gesundheit
- 5.1Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die zentrale Entscheidung der eingeschränkten Erlaubniserteilung und die zentrale Durchführung der Kenntnisprüfungen von HeilpraktikeranwärterInnen in den sektoralen Bereichen Logopädie und PodologieZur Vorlage · 00656-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Abschluss von zwei öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen beschließen, die eine Zentralisierung der Erteilung eingeschränkter Heilerlaubnisse sowie der Durchführung von Kenntnisprüfungen für Heilpraktikeranwärter im Bereich der Logopädie und Podologie vorsehen.
Nach den Inhalten der Beschlussvorlage 00656-25 wird die Zuständigkeit für die Logopädie künftig zentral durch die Stadt Bochum wahrgenommen. Im Gegenzug übernimmt die Stadt Dortmund die zentrale Durchführung der Kenntnisprüfungen und die anschließende Beurkundung der Erlaubnis zur Berufsbezeichnung für den sektoralen Bereich der Podologie für den gesamten Regierungsbezirk Arnsberg.
Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit den Leitlinien des Bundesministeriums für Gesundheit, die eine zentrale Durchführung zur Sicherung einheitlicher Qualitätsstandards und zur formellen Vereinheitlichung empfehlen. Durch die interkommunale Zusammenarbeit soll zudem der Verwaltungsaufwand reduziert werden, da die Vorhaltung einzelner Prüfungsausschüsse für die geringen Fallzahlen in den jeweiligen Kommunen entfällt.
Die Umsetzung der Vereinbarungen hat laut Vorlage keine personellen oder finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund. Der vorhandene Personalstamm wird als ausreichend beschrieben, und die Maßnahmen werden als kostenneutral eingestuft, da sich die Anzahl der Antragsstellenden in beiden Bereichen ausgleicht. Eine Klimarelevanz oder der Einsatz von Fördermitteln wird nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 27.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.2abgesetztZur Vorlage · 39162-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zurückgezogen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zurückgezogen
- 27.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 18.12.2025 · 2. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 18.12.2025 · 1. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 11.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 02.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: zurückgezogen - 5.2.1abgesetztZur Vorlage · 39162-25/4 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Dortmund hat in einer Stellungnahme zur Satzung über den Betrieb von Unterkünften zur ordnungsrechtlichen Unterbringung sowie zur Erhebung von Nutzungsgebühren auf Fragen der Fraktion Die Linke geantwortet. Die Gesamtkosten für alle Unterbringungsformate belaufen sich nach Angaben des Sozialamtes auf 25.703.291 Euro. Dieser Betrag umfasst gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW sowie der Abgabenordnung unter anderem Mieten, Betriebskosten und Abschreibungen. Eine detaillierte Kostenkalkulation für die einzelnen Formate existiert, kann jedoch aufgrund von Betriebsgeheimnissen der beteiligten Unternehmen nicht veröffentlicht werden.
Hinsichtlich der Nutzerstruktur gibt die Verwaltung an, dass im Durchschnitt 12 Prozent der Nutzenden keinen Leistungsanspruch nach SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. Berufstätige, die die Gebühren aus eigenem Einkommen leisten, müssen nach der aktuellen Satzung 50 Prozent des maßgeblichen Gebührensatzes aufbringen. Die Regelung zur Bildung von Haushaltsgemeinschaften sieht vor, dass mehrere alleinstehende Personen in einem Mehrbettzimmer keine Haushaltsgemeinschaft bilden, sondern jeweils als eigene Gemeinschaft gelten.
Die Anpassung der Gebühren erfolgt auf Basis von Nachkalkulationen der Buchhaltung sowie aktueller Kostenkalkulationen unter Einhaltung des Kommunalabgabengesetzes. Eine Berichterstattung über künftige Gebührenanpassungen soll in einer separaten Vorlage erfolgen. Die vorliegende Satzung wurde mit dem Rechtsamt und der Kämmerei abgestimmt, wobei beide Fachbereiche ihre Zustimmung erteilt haben.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zurückgezogen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zurückgezogen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — nicht befasst
- 27.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zurückgezogen - 5.3abgesetztZur Vorlage · 00675-25/1 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion die Linke & Tierschutzpartei hat mit der Vorlage 00675-25/1 beantragt, einen spezifischen Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 12. Februar 2026 aufzunehmen. Der Antrag betrifft die Beschlusskontrolle bezüglich der sofortigen Schaffung einer niedrigschwelligen Übernachtungsmöglichkeit für obdachlose Menschen im Winter 2025.
Die Fraktion gibt an, das Anliegen in Kürze konkretisieren zu wollen. Die zuständige Verwaltung wurde gebeten, den entsprechenden Punkt bei der Aufstellung der Tagesordnung für die öffentliche Beratung im Rat zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 5.4Anteil ausländischer Bürgergeldempfänger | Anfrage vom 18.12.25 (TOP 5.4)Zur Vorlage · 00536-25 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt
- 18.12.2025 · 2. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
- 5.4.1Nachtrag: 12.02.2026 Anteil ausländischer BürgergeldempfängerZur Vorlage · 00536-25/1 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Antwort auf eine Anfrage zum Anteil ausländischer Bürgergeldempfänger in Dortmund enthält statistische Daten mit Stand September 2025. Demnach beläuft sich der Anteil der ausländischen Staatsangehörigen unter den Empfängerinnen und Empfängern von Bürgergeld auf 50,1 Prozent.
Die Verwaltung führt zudem die zehn am häufigsten vertretenen Herkunftsländer auf, aus denen die ausländischen Leistungsberechtigten stammen. In alphabetischer Reihenfolge handelt es sich dabei um die Staaten Afghanistan, Bulgarien, Irak, Marokko, Polen, Rumänien, Spanien, Syrien, Türkei und Ukraine. Die Informationen wurden im Rahmen einer Beantwortung von Anfragen für den Rat der Stadt erstellt.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.4.2Nachtrag: 12.02.2026 Anteil ausländischer Bürgergeldempfänger | NachfrageZur Vorlage · 00536-25/2 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Anfrage zur Tagesordnung der AfD-Fraktion liegt dem Rat der Stadt Dortmund am 12. Februar 2026 eine parlamentarische Anfrage zur Kenntnisnahme vor. Die Anfrage bezieht sich auf die bereits erfolgte Beantwortung einer vorangegangenen Fragestellung zum Anteil ausländischer Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger in der Stadt.
Ein Ratsmitglied hat für die eigene Fraktion eine detaillierte Nachfrage gestellt. Es wird darum gebeten, die in der vorliegenden Beantwortung quantifizierten Zahlen der ausländischen Leistungsempfänger nach spezifischen Kriterien aufzuschlüsseln. Konkret wird nach eine differenzierten Darstellung der Daten nach Alter, Nationalität sowie nach der Erwerbsfähigkeit der betreffenden Personen gefragt. Die Anfrage dient der vertiefenden statistischen Erfassung der bereits bereitgestellten Zahlenwerte innerhalb der kommunalen Verwaltung.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 5.5Nationalität ausländischer Bürgergeldempfänger in Dortmund | Anfrage vom 18.12.25 (TOP 5.5)Zur Vorlage · 00545-25 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt
- 18.12.2025 · 2. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
- 5.5.1Nachtrag: 12.02.2026 Nationalität ausländischer Bürgergeldempfänger in DortmundZur Vorlage · 00545-25/1 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Antwort auf eine Anfrage zum Thema Nationalität ausländischer Bürgergeldempfänger in Dortmund enthält statistische Daten zur Herkunft und zum Anteil der Regelleistungsberechtigten für Kosten der Unterkunft.
Für das Jahr 2024 wurden die zehn häufigsten Herkunftsländer der ausländischen Personen, die Regelleistungen für die Kosten der Unterkunft beziehen, ermittelt. Diese Liste umfasst in alphabetischer Reihenfolge Afghanistan, Bulgarien, Irak, Marokko, Polen, Rumänien, Spanien, Syrien, die Türkei sowie die Ukraine.
Zudem dokumentiert die Verwaltung die prozentuale Entwicklung der ausländischen Regelleistungsberechtigten im Zeitraum von 2020 bis 2024. Im Jahr 2020 lag der Anteil bei 40,3 Prozent. Dieser Wert stieg über 41,1 Prozent im Jahr 2021 und 43,7 Prozent im Jahr 2022 auf 46,2 Prozent im Jahr 2023 an. Im Jahr 2024 erreichte der Anteil 47,0 Prozent.
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.6Kampf gegen Sozialhilfemissbrauch | Anfrage vom 18.12.25 (TOP 5.6)Zur Vorlage · 00544-25 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt
- 18.12.2025 · 2. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
- 5.6.1Nachtrag: 12.02.2026 Kampf gegen SozialhilfemissbrauchZur Vorlage · 00544-25/1 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der AfD-Fraktion aus der Ratssitzung vom 18. Dezember 2025 zum Thema Kampf gegen Sozialhilfemissbrauch Stellung bezogen. In der Antwort werden die Staatsangehörigkeiten der betroffenen Personen aufgeführt, wobei die größte Gruppe deutsche Staatsangehörige umfasst, gefolgt von Personen mit rumänischer und bulgarischer Staatsangehörigkeit. Weitere vertretene Nationalitäten sind unter anderem somalische, syrische und ukrainische Staatsangehörige.
Hinsichtlich der Prüfungsergebnisse durch die Familienkasse liegen der Stadt Dortmund keine Informationen vor. Zur Situation bei Schulprojekten wird ausgeführt, dass die Teilnahme auf freiwilliger Basis erfolgt. Laut Angaben der Familienkasse NRW-Ost ist seit Projektbeginn eine Zunahme der Meldungen gemäß § 116 der Abgabenordnung durch Schulen zu verzeichnen. Aus Gründen des Datenschutzes stellt die Familienkasse jedoch keine Details zu den meldenden Schulen, den betroffenen Kindern oder einzelnen Prüffällen bereit.
Zudem wird mitgeteilt, dass der Verwaltungsvorstand die Verwaltung beauftragt hat, eine Strategie zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch sowie zur Prävention von Missbrauch bei Neu- oder Zuzügen zu entwickeln.
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5.6.2Nachtrag: 12.02.2026 Kampf gegen Sozialhilfemissbrauch | NachfrageZur Vorlage · 00544-25/2 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde eine Anfrage der AfD-Fraktion zur Tagesordnung platziert. Die Anfrage bezieht sich auf die Beantwortung eines vorliegenden Vorgangs zum Thema Kampf gegen Sozialhilfemissbrauch.
Ein Ratsmitglied stellte im Namen der Fraktion die Frage, ob der zuständigen Bezirksregierung bekannt sei, ob beabsichtigt wird, Schulen, die sich der Auskunftserteilung verweigern, zu einer Stellungnahme zu verpflichten oder ob bereits Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Auskunft vorliegen. Der Vorgang ist zur Kenntnisnahme in der öffentlichen Sitzung vorgesehen.
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- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 5.7Versorgungslage der ambulanten kinderärztlichen Versorgung in DortmundZur Vorlage · 00991-26 · Anfrage zur Tagesordnung BVT
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis für Vielfalt und Toleranz (BVT) hat für die Ratssitzung am 12. Februar 2026 eine Anfrage zur Versorgungslage der ambulanten kinderärztlichen Versorgung in Dortmund zur Tagesordnung angeregt. Mit dem Schreiben an den Oberbürgermeister bittet die Fraktion die Verwaltung um eine Stellungnahme zu verschiedenen Aspekten der medizinischen Infrastruktur im Stadtgebiet.
Die Anfrage umfasst Fragen zur aktuellen Anzahl niedergelassener Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie deren Verteilung auf die einzelnen Stadtbezirke. Zudem wird nach der Anzahl unbesetzter Praxissitze, bestehenden Aufnahmestoppen und den durchschnittlichen Wartezeiten für Vorsorgeuntersuchungen und akute Behandlungen gefragt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Identifizierung von Versorgungsengpässen in bestimmten Quartieren sowie einem Vergleich der Situation mit anderen Städten der Region, wie etwa Bochum, Essen oder Duisburg.
Die Fraktion fordert zudem eine Analyse der Ursachen für mögliche Engpässe, etwa im Hinblick auf Nachfolgeregelungen oder die Finanzierungssituation, und bittet um Informationen über Rückmeldungen der Kassenärztlichen Vereinigung. Abschließend werden die kommunalen Handlungsmöglichkeiten thematisiert. Hierbei geht es um die Prüfung von Anreizen für die Ansiedlung von Praxen, Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit sowie die Untersuchung von Kooperationen mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst oder der Einrichtung von Kinder-Gesundheitszentren. Die Begründung der Anfrage verweist auf Hinweise aus der Bevölkerung bezüglich zunehmender Wartezeiten.
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- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 5.8Nachtrag: 03.02.2026 Neuberufung des Beirates für die LWL-KFP Dortmund - Wilfried-Rasch-Klinik für Forensische Psychiatrie DortmundZur Vorlage · 00862-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll im Rahmen einer Beschlussvorlage die Neubesetzung des Beirates für die LWL-KFP Dortmund – Wilfried-Rasch-Klinik für Forensische Psychiatrie beraten. Hintergrund der Vorlage ist die gesetzliche Verpflichtung der Träger von Maßregelvollzugseinrichtungen, für jeden Standort einen Beirat zu berufen. Da die Amtszeit der bisherigen Mitglieder mit dem Ende der Kommunalwahlperiode am 31. Oktober 2025 abgelaufen ist, ist eine Neukonstituierung des Gremiums erforderlich.
Die Vorlage sieht vor, dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe eine Zusammensetzung von bis zu zwölf Mitgliedern zu empfehlen. Die vorgeschlagene Besetzung umfasst Vertreter der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis90/Die Grünen + VOLT, der AfD-Fraktion sowie der Fraktion DIE LINKE & Tierschutzpartei. Als festgesetzte Mitglieder sind zudem die Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit, die Beigeordnete für Gesundheit, ein Mitglied der Bezirksvertretung Aplerbeck, eine Vertretung der Nachbarschaft sowie eine Vertretung der Katholischen Kirche vorgesehen. Zudem wird ein Mitglied des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration vorgeschlagen.
Die Vorlage wurde für die Ratssitzung am 12. Februar 2026 vorgelegt, um eine Konstituierung des Beirats im ersten Quartal des Jahres 2026 zu ermöglichen. Durch die Neubesetzung entstehen keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich beschlossen - 5.8.1Nachtrag: 11.02.2026 Neuberufung des Beirates für die LWL-KFP-Dortmund -Wilfried - Rasch_ Klinik für Forensische Psychatrie DortmundZur Vorlage · 00862-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag FDP/Bürgerliste
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe FDP/Bürgerliste hat im Rahmen eines Zusatzantrags zur Vorlage 00862-26 eine Änderung der Neubesetzung des Beirates für die LWL-Klinik für Forensische Psychiatrie (LWL-KFP) Dortmund beantragt. Konkret wird vorgeschlagen, den in der ursprünglichen Verwaltungsvorlage enthaltenen Vorschlag für ein Mitglied des Beirates durch eine andere Person zu ersetzen.
Die Begründung des Antrags stützt sich auf die fachliche Eignung der vorgeschlagenen Person. Als Chefarzt und Direktor einer anderen Klinik verfüge die vorgeschlagene Person über die notwendige Expertise für die Aufgaben im Gremium. Zudem wird angeführt, dass die Person bereits als stellvertretender Vorsitzender des Beirats tätig ist und somit über entsprechende Erfahrung in der Arbeit des Gremiums verfügt.
Der Antrag weist zudem darauf hin, dass der Rat bei der Besetzung des Beirates über einen freien Entscheidungsspielraum verfüge. Es seien keine rechtlichen Gründe oder Bindungen an das Spiegelbildlichkeitsprinzip vorhanden, die einer alternativen Besetzung entgegenstehen würden. Der Antrag wurde zur Entscheidung im Rat der Stadt Dortmund vorgelegt.
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 6Kultur, Sport und Freizeit
- 6.1Verlagerung von zwei Planstellen aus 2/Dez in die Kulturbetriebe Dortmund (Geschäftsbereich Dietrich-Keuning-Haus) zur Organisation und Durchführung von Kulturveranstaltungen im ehemaligen Wohlfahrtsgebäude Nollendorfplatz in Dortmund EvingZur Vorlage · 00601-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.2Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 24/25Zur Vorlage · 00568-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.3Freibad Hardenberg: Sanierungsentscheidung, hier: Vorlage der Machbarkeitsstudie | Lag am 18.12.25 (TOP 6.5) vor.Zur Vorlage · 00016-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mit Änderungen mehrheitlich empfohlen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — mehrheitlich empfohlen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — mehrheitlich empfohlen
- 20.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — mehrheitlich empfohlen
- 18.12.2025 · 2. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 18.12.2025 · 1. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — vertagt
- 11.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — vertagt
- 09.12.2025 · 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — vertagt
- 03.12.2025 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Huckarde — mit Änderungen einstimmig empfohlen
- 03.12.2025 · 1.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — vertagt
- 02.12.2025 · Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — vertagt
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich beschlossen - 7Schule
- 7.1Festlegung der Zügigkeit am städtischen Leibniz-GymnasiumZur Vorlage · 39182-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 04.02.2026 · 2. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 21.01.2026 · 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.2Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Hörde; hier: Fortführung des temporären Teilstandortes des Goethe-Gymnasiums (Schul-Nr. 169419) bis voraussichtlich zum Ende des Schuljahres 2034/35Zur Vorlage · 39342-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll über die Fortführung des temporären Teilstandortes des Goethe-Gymnasiums am Standort Entenpoth 34 bis zum Ende des Schuljahres 2034/35 entscheiden. Da die finale bauliche Lösung voraussichtlich erst nach diesem Zeitraum fertiggestellt wird, sieht die Planung ab dem Schuljahr 2026/27 die Nutzung von 14 Klassenräumen sowie ein bis zwei Verwaltungsräumen vor. Die Sprachförderklassen der Marie-Reinders-Realschule sowie Angebote der Volkshochschule verbleiben weiterhin in diesem Gebäude. Die Schulkonferenz des Goethe-Gymnasiums hat der Fortführung bereits zugestimmt. Nach einem entsprechenden Beschluss wird die Schulverwaltung die Genehmigung bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragen. Die Nachbarkommunen wurden über das Vorhaben informiert.
Zusätzlich wird die Einrichtung von zwei befristeten Planstellen bis zum Juli 2035 beantragt, eine Stelle im Schulhausmeisterbereich im Umfang von 1,0 VZV und eine Stelle im Schulsekretariatsbereich im Umfang von 0,76 VZV. Die Personalaufwendungen werden auf Beträge zwischen 87.200 Euro im Jahr 2026 und 113.400 Euro im Jahr 2030 geschätzt. Für die Ausstattung der Klassenräume sind im Jahr 2026 Kosten in Höhe von 60.000 Euro vorgesehen, die durch Minderaufwendungen bei Baumaßnahmen gedeckt werden sollen. Für die digitale Ausstattung, unter anderem für Displays und PCs, ist für 2026 ein Betrag von 48.031,30 Euro veranschlagt. Eine Prüfung von Fördermitteln aus dem Digitalpakt 2.0 ist ab 2026 möglich. Die entsprechenden Beträge sind in der Haushaltsplanaufstellung 2027 ff. anzumelden.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 04.02.2026 · 2. Sitzung des Schulausschusses — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
- 27.01.2026 · 3. Sitzung der Bezirksvertretung Hörde — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8Kinder, Jugend und Familie
- 8.1Weitere enttarnte Scheinväter in Dortmund | Anfrage vom 18.12.25 (TOP 8.3)Zur Vorlage · 00533-25 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt
- 18.12.2025 · 2. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
- 8.1.1Nachtrag: 12.02.2026 Weitere enttarnte Scheinväter in DortmundZur Vorlage · 00533-25/1 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet im Rahmen der Vorlage 00533-25/1 die Fragen der AfD-Fraktion zu Fällen von sogenannten Vielvaterschaften in Dortmund.
Bezüglich der Beurkundungen wird mitgeteilt, dass diese bundesweit stattgefunden haben. Die entsprechenden Anerkennungen der Vaterschaften erfolgten im Zeitraum zwischen 2017 und 2022. Die Verwaltung führt weiter aus, dass die vorliegenden Fälle von Vielvaterschaften unter Berücksichtigung der jeweiligen Anerkennungszeiträume geprüft wurden. Bei den übrigen untersuchten Fällen konnten keine Hinweise auf Vielvaterschaften festgestellt werden.
In Bezug auf weitere spezifische Fälle wird klargestellt, dass dort keine Vielvaterschaften vorliegen, die mit einem bereits bekannten Fall vergleichbar sind. Auf die abschließende Frage der Fraktion wurde die Antwort mit Nein erteilt.
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.2Nachtrag: 30.01.2026 Wahl der Beschäftigtenvertreter*innen des Betriebsausschusses FABIDOZur Vorlage · 00807-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll im Rahmen der Beschlussvorlage 00807-26 die Wahl der Beschäftigtenvertreter für den Betriebsausschuss des Eigenbetriebs FABIDO (Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund) bestätigen. Gemäß § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs setzt sich der Betriebsausschuss aus elf stimmberechtigten Mitgliedern sowie drei Vertreterinnen und Vertretern der Beschäftigten in beratender Funktion zusammen. Die Wahl der beratenden Mitglieder obliegt dem Rat der Stadt.
Die Vorlage sieht die Wahl von drei Personen als beratende Mitglieder sowie deren Stellvertretungen vor. Die Beschäftigten haben sich bereits für die vorgeschlagenen Personen entschieden. Die Bestätigung durch den Rat ist notwendig, damit die Bestellung der neu gewählten Beschäftigtenvertreter in der Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 5. März 2026 erfolgen kann.
Mit der vorliegenden Vorlage sind keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen verbunden. Es werden keine Fördermittel benötigt. Die rechtliche Grundlage für die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO vom 22. Mai 2025.
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- 9.1Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif 2026 der Stadt Dortmund - Korrektur des SatzungstextesZur Vorlage · 00662-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Dortmund legt dem Rat der Stadt einen Entwurf zur Korrektur der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif für das Jahr 2026 vor. Gegenstand der Vorlage ist eine redaktionelle Anpassung des Satzungstextes. Konkret soll die im November 2021 beschlossene Änderung des Paragrafen 7 zur Fälligkeit und Entrichtung der Verwaltungsgebühr in den aktuellen Satzungstext aufgenommen werden. Diese Änderung ermöglicht eine flexiblere Entstehung der Gebührenschuld, indem neben der Fälligkeit nach Erbringung der Verwaltungsleistung nun auch eine Fälligkeit mit der Antragstellung, etwa durch Vorabüberweisung, vorgesehen ist.
Nach Angaben der Verwaltung wurde diese inhaltliche Anpassung bei der Vorlage der vollständigen Satzung im November 2024 versehentlich nicht berücksichtigt. Durch die Neufassung der gesamten Satzung soll die Transparenz für Gebührenschuldner erhöht werden, da Änderungen nicht mehr über mehrere Einzeländerungssatzungen, sondern in einer zusammenhängenden Fassung ersichtlich sein sollen.
Der Gebührentarif für das Jahr 2026, der bereits in der Ratssitzung am 18. Dezember 2025 beschlossen wurde, bleibt von dieser Korrektur unberührt und behält seine bisherige Form bei. Da sich die Anpassung lediglich auf den Satzungstext und nicht auf die Gebührensätze bezieht, ergeben sich aus der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund. Die Entscheidung über den Entwurf liegt gemäß der Gemeindeordnung beim Rat der Stadt.
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.2Teilnahme am anteiligen Entschuldungsprogramm des Landes Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 00724-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Festsetzungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 23. Dezember 2025 zur Kenntnis nehmen. Dieser Bescheid regelt die Teilnahme der Stadt am anteiligen Entschuldungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, dem sogenannten Altschuldenentlastungsgesetz (ASEG NRW).
Die Grundlage für das Verfahren bildet ein Beschluss des Rates vom 3. Juli 2025, mit dem die Teilnahme an dem Programm beschlossen wurde. Im Anschluss daran wurde am 27. November 2025 ein entsprechender Antrag gestellt. Laut dem vorliegenden Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg wurde der Umfang der Übernahme von übermäßigen Verbindlichkeiten zur Sicherung der Liquidität für die Stadt Dortmund auf 469.103.121,00 Euro festgesetzt. Die Details zur Übernahme der Verbindlichkeiten sind im beigefügten Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung aufgeführt. Die Zuständigkeit für die Kenntnisnahme des Bescheids liegt gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.3Ergänzender Sachstandsbericht zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2019 bis 2025/2026Zur Vorlage · 00797-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtkämmerei (00797-26) dient der Kenntnisnahme eines ergänzenden Sachstandsberichts zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen der Jahre 2019 bis 2025/2026.
Der Bericht ergänzt den ursprünglichen Sachstandsbericht, der bereits im Oktober 2025 im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis gegeben wurde. Hintergrund der Ergänzung ist ein technischer Fehler, durch den 14 Sachverhalte, deren Umsetzungszeitpunkt zuvor als nicht bestimmbar eingestuft worden war, nicht in die Sachstandsabfrage für das Jahr 2025 übertragen wurden. Dieser Fehler wurde behoben, sodass die 14 betroffenen Haushaltsbegleitbeschlüsse nun nebst ihrem aktuellen Status in der Anlage der Vorlage aufgeführt sind.
Die Vorlage wird analog zum ursprünglichen Bericht allen Fachausschüssen sowie dem Rat der Stadt zur Kenntnis vorgelegt. Die Abweichung von der üblichen Beratungsfolge beruht auf der Zusage des Stadtkämmerers, den ergänzenden Bericht bereits im ersten Sitzungslauf des Jahres 2026 vorzulegen. Mit der Vorlage sind keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen verbunden, und es stehen keine Fördermittel zur Verfügung. Der nächste vollständige Sachstandsbericht wird planmäßig erstellt.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — zur Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Schulausschusses — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 10.03.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 10.03.2026 · 1. Sitzung des Gleichstellungsausschusses
- 05.03.2026 · 2. Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 24.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit — zur Kenntnis genommen
- 19.02.2026 · 2. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.4Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund 2024/2025Zur Vorlage · 00793-26 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 00793-26 befasst sich mit der überörtlichen Prüfung der Stadt Dortmund durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) für den Zeitraum von November 2023 bis März 2025. Der Prüfbericht vom 16. Mai 2025 analysiert die Jahresabschlüsse der Jahre 2019 bis 2022 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2027. Der Rat soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und sich der Stellungnahme der Verwaltung gegenüber der gpaNRW sowie der Bezirksregierung Arnsberg anschließen. Die Frist für diese Stellungnahme endet am 28. Februar 2026.
Die Prüfung umfasste verschiedene Verwaltungsbereiche, darunter Finanzen, Mobilitätsmanagement, Informationstechnik, Gebäudewirtschaft, Bestattungswesen, Krisenmanagement und Hilfe zur Erziehung. Zu den Feststellungen gehören der steigende Konsolidierungsbedarf in den Finanzen, die Relevanz des Mobilitätsmanagements für die Klimaziele 2035 sowie die IT-Sicherheit.
Im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden der Neuaufbau der Gesundheitsberichterstattung zur Stärkung der Prävention sowie die Notwendigkeit einer Fachstrategie und optimierter Kennzahlen im Controlling thematisiert. Zudem wird die Einführung eines lokalen Infektionsschutzplans empfohlen. In der Bauaufsicht wird die Nutzung des Bauportals des Landes NRW sowie digitaler Beteiligungsverfahren zur Verkürzung von Genehmigungszeiten angeführt. Trotz sinkender Antragszahlen seit 201kom 2017 ist das Fallaufkommen pro Vollzeitstelle im Vergleich zu anderen kreisfreien Städten höher, wobei die Zahl unerledigter Fälle im Vergleichsjahr zugenommen hat. Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt prüft derzeit die Umsetzung der Empfehlungen.
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Hauptdokument|2192893|2192894|2192895|2192896|2192897|2192898|2192899|2192900|2192901|2192902|2192903
Beratungsfolge
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 24.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — einstimmig empfohlen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — einstimmig empfohlen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — überweisen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: überweisen - 9.4.1Nachtrag: 11.02.2026 Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund 2024/2025Zur Vorlage · 00793-26/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Rat der Stadt Dortmund einen Zusatzantrag zur überörtlichen Prüfung der Stadt Dortmund für die Jahre 2024 und 2025 vorgelegt. Mit diesem Antrag wird beantragt, dass der Rat den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen vom 16. Mai 2025 zur Kenntnis nimmt.
Zudem soll der Bericht zusammen mit den entsprechenden Vorschlägen der Verwaltung an die jeweiligen Fachgebiete in die zuständigen Ausschüsse übermittelt werden. Ziel ist die Vorberatung und die Erarbeitung von Empfehlungen in den Gremien.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass die Stellungnahmen und Handlungsvorschläge insgesamt neun Dokumente zu unterschiedlichen Themen umfassen. Eine Diskussion der einzelnen Verwaltungsvorschläge in den Fachausschüssen soll dazu dienen, eine fundierte Reaktion auf die Feststellungen der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen. Durch die fachspezifische Beratung in den Ausschüssen sollen zudem langwierige Beratungsverfahren im Rat vermieden und eine nachhaltige Ergebnisfindung unterstützt werden. Der Antrag ist für die Beratung im Rat am 12. Februar 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 19.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
- 24.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 18.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — zur Kenntnis genommen
- 17.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün — zur Kenntnis genommen
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — zur Kenntnis genommen
- 03.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit — zur Kenntnis genommen
- 25.02.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — überweisen
Ergebnis: überweisen - 9.5Information über die Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 25 KomHVO NRW bis zum 31.03.2026Zur Vorlage · 00861-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Dortmund hat über die Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre informiert. Der Stadtkämmerer hat am 13. Januar 2026 eine Sperre gemäß § 25 Abs. 2 der Kommunalen Haushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) verhängt, die bis zum 31. März 2026 befristet ist. Der Rat der Stadt wurde bereits im Januar über diese Maßnahme in Kenntnis gesetzt.
Während des Zeitraums der Sperre finden die Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung Anwendung. Dies bedeutet, dass die Fachbereiche der Verwaltung weiterhin Aufwendungen tätigen und Auszahlungen leisten können, sofern eine rechtliche Verpflichtung besteht oder die Aufgaben für die Weiterführung der Verwaltung unaufschiebbar sind.
Die Vorlage zur Kenntnisnahme ist für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie für den Hauptausschuss und den Rat der Stadt für Februar 2026 vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass sich durch die Maßnahme keine direkten finanziellen Auswirkungen, keine personellen Veränderungen und keine Auswirkungen auf die Klimarelevanz ergeben. Zudem stehen für dieses Vorhaben keine Fördermittel zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.6Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2025 in der Teilergebnisrechnung des RechtsamtesZur Vorlage · 00817-26 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 00817-26 sieht die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2025 vor. Der Rat der Stadt Dortmund soll beschließen, in der Ergebnisrechnung des Rechtsamtes Mittel in Höhe von insgesamt 735.000 Euro gemäß § 83 GO NRW bereitzustellen.
Der Bedarf ergibt sich aus voraussichtlichen Budgetüberschreitungen im Bereich der Rechtsberatung, insbesondere im Bereich der Prozessführung. Diese Mehraufwendungen resultieren aus der Bildung neuer Prozessrückstellungen für laufende Gerichtsverfahren, die zum Stichtag 31.12.2025 notwendig sind. Die Bildung solcher Rückstellungen ist gemäß § 37 Absatz 5 KomHVO gesetzlich vorgeschrieben. Laut der Verwaltung lagen zum Zeitpunkt der ursprünglichen Haushaltsplanung keine Informationen vor, die eine Berücksichtigung dieser Sachverhalte ermöglicht hätten.
Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt amtsintern und führt zu keiner Ausweitung des gesamtstädtischen Budgets. Die Mittel werden durch erzielte Mehrerträge aus dem Bereich der Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr bereitgestellt. Diese Erträge stammen aus der internen und externen Anzeigenerstattung im Profitcenter fließender Verkehr und belaufen sich auf insgesamt 735.000 Euro. Personelle Auswirkungen oder Klimarelevanz sind für das Vorhaben nicht vorgesehen. Fördermittel stehen nicht zur Verfügung, da es sich um die Bildung von Rückstellungen handelt.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 10.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — einstimmig empfohlen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.7Intensivreinigung InnenstadtZur Vorlage · 00554-25 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 00554-25 wird ein Vorschlag zur Tagesordnung für die Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 12. Februar 2026 vorgelegt. Der Antrag betrifft den Tagesordnungspunkt „Intensivreinigung Innenstadt“.
Die Anfrage richtet sich an den Oberbürgermeister mit der Bitte, das Thema bei der Aufstellung der Tagesordnung für die genannte Ratssitzung zu berücksichtigen. In dem Dokument wird zudem angekündigt, dass das Anliegen zeitnah konkretisiert werden soll. Die Beratung des Punktes ist für die Öffentlichkeit vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt
- 9.7.1Nachtrag: 04.02.2026 IntensivreinigungZur Vorlage · 00554-25/1 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 00554-25/1 hat eine Fraktion des Rates der Stadt Dortmund eine Bitte um Stellungnahme bezüglich der Intensivreinigung in der Innenstadt sowie in den Nebenzentren der Stadtbezirke eingereicht. Die Anfrage bezieht sich auf die Ankündigung der Verwaltung, die Reinigungsmaßnahmen nach der Ankündigung in der City auf die weiteren Zentren der Stadt auszudehnen.
Die Fraktion bittet um Auskunft über die zugrunde liegende Beschlusslage dieser Maßnahme sowie über die finanzielle Ausstattung. Dabei wird gefragt, ob es sich um eine überplanmäßige freiwillige Leistung handelt, wie diese finanziert wird und welche anderen Leistungen infolgedessen entfallen könnten. Zudem wird nach der Existenz und dem Inhalt vertraglicher Regelungen mit externen Dienstleistern sowie nach der Vorlage dieser Verträge beim zuständigen Ausschuss gefragt.
Des Weiteren werden Informationen zum bisherigen Umfang der durchgeführten Reinigungsmaßnahmen, zu den entstandenen Kosten und zur erzielten Wirkung angefordert. Die Anfrage umfasst zudem die Frage nach den Auswirkungen der Haushaltssperre auf die Intensivreinigung sowie nach dem zeitlichen Plan der Verwaltung für die Durchführung der Arbeiten in den Nebenzentren. Die Beratung des Rats der Stadt zu diesem Tagesordnungspunkt ist für den 12. Februar 2026 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.8Nachtrag: 03.02.2026 Kommunalwirtschaftsbericht 2024/2025Zur Vorlage · 00076-25/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage 00076-25/2 eine Stellungnahme zum Kommunalwirtschaftsbericht 2024/2025 vorgelegt. Der Oberbürgermeister teilte darin mit, dass die Anfrage zur Stellungnahme an die städtischen Tochtergesellschaften zur Unterstützung weitergeleitet wurde.
Da zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht alle Rückmeldungen der Unternehmen zu den angefragten Sachständen vorliegen, konnte die Stellungnahme der Verwaltung für den geplanten Sitzungstermin des Rates nicht fertiggestellt werden. Die Vorlage dient der Information über den aktuellen Stand der Berichterstattung. Die zuständigen Gremien, der Hauptausschuss sowie der Ältestenrat und der Rat der Stadt, sind für den Termin am 12. Februar 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 9.9Nachtrag: 06.02.2026 Gesellschaftsvertrag Seniorenheime | Überweisung AFBLZur Vorlage · 00910-26/1 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, B90/Die Grünen, Volt, Die Linke und die Tierschutzpartei haben einen gemeinsamen Zusatz- und Ergänzungsantrag mit der Nummer 00910-26/1 vorgelegt. Das Gremium des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften soll über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Städtischen Seniorenheime gGmbH beraten und beschließen.
Gegenstand des Antrags ist die Anpassung von § 10 des Gesellschaftsvertrages für den Aufsichtsrat der genannten Gesellschaft. Die Änderung sieht vor, dass künftig bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende gewählt werden können. Bisher ist in der Regel nur eine stellvertretende Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender vorgesehen.
Als Begründung für diesen Änderungsantrag geben die unterzeichnenden Fraktionen die Umsetzung der Ergebnisse aus vorangegangenen interfraktionellen Beratungen an. Eine weiterführende Begründung wird gegebenenfalls mündlich im Ausschuss dargelegt. Der Antrag wurde für die Sitzung des Ausschusses am 5. Februar 2026 zur Beschlussfassung vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 9.10Nachtrag: 06.02.2026 Revierpark Wischlingen | Überweisung AFBLZur Vorlage · 00940-26/1 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, CDU sowie Bündnis 90/Die Grünen und Volt haben im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen gemeinsamen Zusatzantrag zur Neugestaltung der Kontrollstrukturen der Revierpark Wischlingen GmbH vorgelegt. Der Antrag sieht die Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrats mit insgesamt sechs Mitgliedern vor. Die Zusammensetzung soll aus vier durch den Rat der Stadt Dortmund gewählten Vertretern der Stadt sowie zwei Arbeitnehmervertretern bestehen.
Hintergrund der Anfrage ist die gesellschaftsrechtliche Veränderung der Revierpark Wischlingen GmbH. Durch die Unterzeichnung eines Anteilskaufvertrags im Juli 2025 wurde die Sportwelt Dortmund gGmbH vollständig von der Revierpark Wischlingen GmbH übernommen. Damit übernahm das Unternehmen die Verantwortung für die sieben städtischen Hallen- und Freibäder sowie deren rund 49 Beschäftigte. Da der bisherige Verwaltungsrat im Zuge der Umstrukturierung aufgelöst wurde, soll nun ein neues Überwachungsorgan geschaffen werden, um die Steuerung der erweiterten Aufgabenbereiche zu gewährleisten.
Der Antrag sieht zudem vor, dass die Geschäftsführung der Sport- und Freizeitbetriebe sowie eine Vertretung des zuständigen Dezernats Gaststatus im Aufsichtsrat erhalten, sofern sie nicht bereits als Vertreter der Stadt im Gremium sind. Zudem soll der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit als zu beteiligender Ausschuss im Zuständigkeitsverzeichnis festgelegt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, bis zum zweiten Quartal 2026 einen entsprechenden Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Dortmund vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 9.10.1Nachtrag: 12.02.2026 Revierpark WischlingenZur Vorlage · 00940-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat mit der Vorlage 00940-26/2 einen Zusatzantrag zum Thema Revierpark Wischlingen eingereicht. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und bittet um die Beratung sowie die Beschlussfassung über eine Änderung der Zusammensetzung im fakultativen Aufsichtsrat der Revierpark Wischlingen GmbH.
Inhaltlich wird vorgeschlagen, dass sechs Vertreter der Stadt Dortmund durch den Rat gewählt werden sollen. Ziel dieser Maßnahme ist es laut dem Antrag, eine gleichberechtigte Teilnahme aller Fraktionen im Aufsichtsrat der Gesellschaft zu gewährleisten. Der Antrag ist als öffentlicher Beschluss für den Rat der Stadt Dortmund vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 10Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
- 10.1Fortführung von zwei geförderten, überplanmäßig befristeten Projekteinsätzen zur Unterstützung der Aufgaben im Rahmen der digitalen Infrastrukturen (Glasfaser- und Mobilfunkausbau).Zur Vorlage · 00256-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wirtschaftsförderung Dortmund beabsichtigt, zwei überplanmäßig befristete Projekteinsätze im Bereich der digitalen Infrastrukturen, konkret in der Mobilfunk- und Gigabitkoordination, für mindestens drei Jahre fortzuführen. Der Rat der Stadt soll die Fortführung dieser Stellen in den Eingruppierungen EG12 und A12 beschließen, sofern eine entsprechende Förderzusage des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegt. Die Wirtschaftsförderung wird beauftragt, die erforderlichen Fördermittel bei der Bezirksregierung Arnsberg zu beantragen, wobei die zu erwartenden Fördermittel ein Volumen von maximal 210.000 Euro umfassen. Der Eigenanteil der Stadt beläuft sich für die 36-monatige Laufzeit auf insgesamt 546.510 Euro, was eine Sachkostenpauschale von 36.000 Euro einschließt. Die jährlichen Eigenanteile für den Zeitraum von 2026 bis 2029 sind mit unterschiedlichen Beträgen beziffert, wobei der Förderantrag zum 01.04.2026 gestellt werden soll.
Die Aufgabenbereiche umfassen die Beratung der Stadt sowie der kreisangehörigen Kommunen zu Telekommunikationsnetzen und Rechenzentren. Ziel ist die Förderung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus sowie die Etablierung der Stelle als zentraler Ansprechpartner für Netzbetreiber. Dazu gehört die fachliche Begleitung von Genehmigungsverfahren unter Einbeziehung von Bau-, Denkmalschutz- und Naturschutzbehörden sowie die Verwaltung einer Geoinformationssystem-Datenbank. Weitere Tätigkeiten beinhalten die Identifizierung kritischer Versorgungsgebiete, die Prüfung der Mitnutzung vorhandener Infrastruktur, die Suche nach öffentlichen Liegenschaften für den Mobilfunkausbau sowie die Abstimmung mit Kompetenzzentren in Nordrhein-Westfalen und den Geschäftsstellen Gigabit.NRW. Die Unterstützung von Unternehmen und die Öffentlichkeitsarbeit sind ebenfalls Bestandteil des Aufgabenprofils.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — einstimmig empfohlen
- 04.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung — einstimmig empfohlen
- 29.01.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.2Wahl der Mitglieder bzw. der stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse in der konstituierenden Sitzung des Rates am 13.11.2025 - hier: Beanstandung gemäß § 54 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) | Lag am 18.12.25 vor.Zur Vorlage · 00618-25 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 00618-25 befasst sich mit der Beanstandung der Ausschussbesetzung, die am 13. November 2025 durch den Oberbürgermeister vorgenommen wurde. Hintergrund der Beanstandung sind Bedenken der AfD-Fraktion bezüglich einer Verletzung des Grundsatzes der Spiegelbildlichkeit sowie Hinweise auf unzulässige Absprachen zwischen verschiedenen Fraktionen und Gruppen bei der geheimen Abstimmung. Eine rechtliche Prüfung ergab, dass die Besetzung der Ausschüsse – mit Ausnahme des Gleichstellungsausschusses sowie des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit – aufgrund einer Umgehung der Spiegelbildlichkeit überwiegend rechtswidrig war.
Die Vorlage stützt sich dabei auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 29. August 2025, welches Absprachen zur Erlangung von Sitzen als unzulässige Listenverbindungen einordnet. Der Rat der Stadt soll die Beanstandung zur Kenntnis nehmen und beschließen, die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der betroffenen Ausschüsse unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben erneut durchzuführen. Für die Termine im Hauptausschuss, im Ältestenrat sowie im Rat der Stadt ist der 18. Dezember 2025 vorgesehen.
Hinsichtlich der Ausschussgröße von 21 Sitzen liegt laut Vorlage kein Grund für eine Beanstandung vor, wobei dem Rat ein Organisationsermessen eingeräumt wird, die Größe im Sinne der Spiegelbildlichkeit zu erhöhen. Sollte der Rat an der bisherigen Besetzung festhalten, muss der Oberbürgermeister die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einholen. Finanzielle, personelle oder klimarelevante Auswirkungen der Neuwahl werden nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt — zurückgezogen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — vertagt
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: vertagt - 10.2.1Nachtrag: 09.02.2026 Wahl der Mitglieder bzw. der stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse in der konstituierenden Sitzung des Rates am 13.11.2025 - hier: Beanstandung gemäß § 54 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) | Lag am 18.12.25 vor.Zur Vorlage · 00618-25/1 · Zusatz-/Ergänzungsantrag L + T
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Rat der Stadt Dortmund einen Beschluss beantragt, einen Bericht über die Akteneinsicht zur Beanstandung der Ausschusswahlen aus der konstituierenden Sitzung vom 13. November 2025 zur Kenntnis zu nehmen. Die Akteneinsicht erfolgte im Februar 2026 und umfasste Stellungnahmen verschiedener Fraktionen und Gruppen sowie den E-Mail-Verkehr der Verwaltung.
Die Stellungnahmen der Fraktionen enthalten unterschiedliche Einschätzungen zur Einhaltung des Spiegelbildlichkeitsprinzips und zu möglichen Absprachen. Während die CDU und das BSW keine Kenntnisse über Absprachen angaben, verwies die FDP/BL auf Bemühungen zur Sicherung der Spiegelbildlichkeit und auf mögliche Rechtswidrigkeiten der gewählten Ausschussgröße. Die SPD forderte ein Rechtsgutachten zum Spannungsfeld zwischen freiem Mandat und Spiegelbildlichkeit, während die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW hinwies, wonach die vorliegende Abweichung von der Spiegelbildlichkeit das zulässige Quorum überschreite.
Der E-Mail-Verkehr der Verwaltung dokumentiert die interne Beratung zur rechtlichen Prüfung einer Beanstandung. Dabei wurden Hinweise auf die juristische Unklarheit und das Prozessrisiko einer Beanstandung sowie die Empfehlung, die rechtliche Bewertung der Fraktionsstellungen vorzunehmen, erörtert. Der Oberbürgermeister entschied nach Beratung im Verwaltungsausschuss, die Ausschusswahlen zu beanstanden. Ein Hinweis auf die Notwendigkeit einer rechtlichen Abwägung der Forderung nach einem Rechtsgutachten war in der Aktenlage nicht enthalten.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.2.2Nachtrag: 10.02.2026 Wahl der Mitglieder bzw. der stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse in der konstituierenden Sitzung des Rates am 13.11.2025 - hier: Beanstandung gemäß § 54 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) | Stellungnahme der KommunalaufsichtZur Vorlage · 00618-25/2 · Ergänzung zum Vorgang
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzung zur Vorlage 00618-25/2 befasst sich mit der Beanstandung der Wahl der Ausschussmitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder, die in der konstituierenden Sitzung des Rates am 13. November 2025 durchgeführt wurde. Gegen diese Wahl wurde gemäß § 54 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beanstandung erhoben.
In der Stellungnahme des Oberbürgermeisters wird auf ein Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 15. Januar 2026 verwiesen, welches den Fraktionen und Gruppen am 19. Januar 2026 elektronisch zugestellt wurde. Aus diesem Schreiben der Kommunalaufsicht geht hervor, dass die Rechtsauffassung des Oberbürgermeisters bezüglich der Beanstandung bestätigt wird. Die Bezirksregierung unterstützt zudem das in der ursprünglichen Vorlage 00618-25 enthaltene Anliegen. Das entsprechende Schreiben der Bezirksregierung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Hauptausschuss sowie im Ältestenrat und im Rat der Stadt vorgesehen, wobei die Sitzungen am 12. Februar 2026 stattfinden.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.2.3Nachtrag: 12.02.2026 Wahl der Mitglieder bzw. der stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse in der konstituierenden Sitzung des Rates am 13.11.2025 - hier: Beanstandung gemäß § 54 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) | Lag am 18.12.25 vor.Zur Vorlage · 006818-25/3 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, CDU sowie Bündnis 90/Die Grünen und Volt haben einen gemeinsamen Zusatzantrag zur Neubildung der Ausschüsse des Rates der Stadt Dortmund vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf eine Beanstandung gemäß § 54 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der Wahl der Ausschussmitglieder in der konstituierenden Ratssitzung vom 13. November 2025.
Die Antragsteller fordern, dass der Rat die in der Sitzung vom 13. November 2025 gebildeten Ausschüsse mit Wirkung zur Ratssitzung am 26. März 2026 auflöst und in derselben Sitzung neu bildet. Dabei sollen die Ausschüsse unverändert wieder eingerichtet werden. Die Größe der Gremien soll so festgelegt werden, dass die Kräfteverhältnisse des Rates möglichst spiegelbildlich abgebildet werden. Vorgesehen ist unter anderem eine Besetzung des Hauptausschusses und des Ältestenrates mit 16 Ratsmitgliedern sowie der Oberbürgermeister. Die meisten weiteren Ausschüsse, wie etwa der Schulausschuss, der Finanzausschuss oder der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, sollen mit jeweils 23 Mitgliedern besetzt werden. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen soll mit 31 Mitgliedern besetzt werden, während der Betriebsausschuss der FABIDO mit 11 Mitgliedern geplant ist.
Der Antrag stellt zudem fest, dass die Neubildung keinen Einfluss auf die bereits verteilten Ausschussvorsitze und deren Stellvertretungen hat. Auch Beschlüsse zur Anzahl der sachkundigen Bürger sowie zur allgemeinen Vertretungsregelung bleiben unberührt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Beschlüsse für die Sitzung am 26. März 2026 vorzubereiten und einen Austausch über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Unterstützung eines einheitlichen Wahlvorschlages zu führen.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 10.3Benennung beratender Mitglieder und deren Stellvertretung für den GleichstellungsausschussZur Vorlage · 00923-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat im Rahmen der Beschlussvorlage 00923-26 die Benennung der beratenden Mitglieder und deren Stellvertretungen für den Gleichstellungsausschuss festgelegt. Die Entscheidung basiert auf einem vorangegangenen Beschluss des Rates vom 13. November 2025 zur Einrichtung des Ausschusses. Die rechtliche Grundlage für die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Besetzung der beratenden Mitglieder umfasst Vertreter verschiedener Wohlfahrtsverbände, darunter die AWO Unterbezirk Dortmund, der Caritasverband Dortmund e.V., die Paritätische Kreisgruppe Dortmund, der Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Dortmund e.V., die Diakonie Dortmund und Lünen sowie die Jüdische Kultusgemeinde Groß-Dortmund K.d.ö.R. Zudem sind Vertreter weiterer Organisationen wie die Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Frauenverbände, der SLADO e.V., der Verein Frauen helfen Frauen e.V., das Dortmunder Forum Frau & Wirtschaft e.V. sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund NRW, Region Dortmund-Hellweg, als beratende Mitglieder vorgesehen.
Neben diesen Verbänden werden auch Vertreter des Inklusionsbeirats der Stadt Dortmund und des Behindertenpolitischen Netzwerks der Stadt Dortmund benannt. Für den Seniorenbeirat wird die Besetzung zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht. Die beratenden Mitglieder nehmen am Ausschuss ohne Stimmrecht teil. Mit der Beschlussvorlage sind keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich beschlossen - 10.3.1Nachtrag: 10.02.2026 Benennung beratender Mitglieder und deren Stellvertretung für den Gleichstellungsausschuss / ErgänzungZur Vorlage · 00923-26/1 · Ergänzung zum Vorgang
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 00923-26/1 vom 10. Februar 2026 wird eine Ergänzung zur Benennung von beratenden Mitgliedern und deren Stellvertretung für den Gleichstellungsausschuss beantragt. Der Antrag geht vom Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates aus.
Es wird vorgeschlagen, zwei Mitglieder des Seniorenbeirats für den Gleichstellungsausschuss zu benennen. Konkret ist die Bestellung einer Person als beratendes Mitglied sowie einer weiteren Person als stellvertretendes beratendes Mitglied vorgesehen. Die zuständige Verwaltung bittet darum, diese Ergänzung zu berücksichtigen und die entsprechende Bestellung zu beschließen. Die Entscheidung über diesen Vorgang liegt beim Rat der Stadt, wobei der Hauptausschuss und der Ältestenrat am 12. Februar 2026 eine Empfehlung abgeben sollen.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 10.3.2Nachtrag: 12.02.2026 GleichstellungsausschussZur Vorlage · 00923-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag FDP/Bürgerliste
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe FDP/Bürgerliste hat im Rahmen eines Zusatzantrags zur Benennung beratender Mitglieder des Gleichstellungsausschusses eine Erweiterung der teilnehmenden Organisationen beantragt. Der Antrag bezieht sich auf die Drucksache 00923-26 und sieht vor, dass fünf weitere Organisationen das Recht erhalten, jeweils ein Mitglied sowie eine Stellvertretung für den Ausschuss vorzuschlagen. Konkret handelt es sich dabei um den Berufsverband VK e.V. (Regionalgruppe Dortmund), das LSBTIQ*-Mitarbeiternetzwerk der Stadt Dortmund ColouraDO, die Kreishandwerkerschaft Dortmund Hagen Lünen, den Unternehmensverband Östliches Ruhrgebiet e.V. sowie den Regionalkreis Dortmund der Vereinigung der Familienunternehmer e.V.
Die Antragsteller begründen das Vorhaben damit, dass die aktuelle Zusammensetzung der beratenden Mitglieder die Bereiche Wirtschaft und Arbeitswelt sowie die LSBTIQ*-Dimension nicht ausreichend abbilde. Es wird angeführt, dass die Einbindung von Arbeitgeberorganisationen notwendig sei, um gleichstellungspolitische Fragen in Unternehmen voranzubringen. Zudem solle durch die Aufnahme des Berufsverbandes VK und des Netzwerks ColouraDO die Expertise im Bereich der Beschäftigten gestärkt werden.
Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, der nächsten Ratssitzung einen namentlichen Besetzungsvorschlag für diese zusätzlichen Mitglieder und deren Stellvertretungen vorzulegen. Der Antrag dient als Ergänzung zur bestehenden Vorlage zur Besetzung des Ausschusses.
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Beratungsfolge
- 23.06.2026 · 2. Sitzung des Gleichstellungsausschusses — mehrheitlich beschlossen
- 10.03.2026 · 1. Sitzung des Gleichstellungsausschusses
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — überweisen
Ergebnis: überweisen - 10.4Ersatzwahl für den Arbeitskreis „Junge lokale und regionale Mandatsträger*innen“ der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)Zur Vorlage · 00874-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll im Rahmen einer Beschlussvorlage eine Ersatzwahl für den Arbeitskreis „Junge lokale und regionale Mandatsträger*innen“ der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) durchführen. Ziel der Vorlage ist es, zwei Ratsmitglieder als Vertreter der Stadt Dortmund in diesen Arbeitskreis zu entsenden.
Der Arbeitskreis dient dem Erfahrungsaustausch von politisch engagierten Personen bis zu einem Alter von maximal 40 Jahren und soll die Perspektive junger Menschen bei der Vertretung kommunaler Interessen auf europäischer und internationaler Ebene stärken. Die Stadt Dortmund ist als Mitglied des Deutschen Städtetages beitragsfreies Mitglied in der Deutschen Sektion des RGRE. Da die bisherigen Mandate aufgrund der Kommunalwahl 2025 enden, ist eine Neubesetzung für die Jahre 2026 und 2027 erforderlich.
Für die Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitskreises, die unter anderem in Deutschland und Brüssel stattfinden, entstehen ab dem Haushaltsjahr 2026 jährliche Aufwendungen von etwa 1.000 Euro. Diese Kosten werden aus dem Haushalt des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates getragen. Eine Förderung dieser Ausgaben durch externe Mittel ist nicht möglich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Mitarbeit im RGRE der Vernetzung und Positionierung der Stadt Dortmund dient, was potenziell die Akquise von Fördermitteln für städtische Projekte unterstützen kann.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich beschlossen - 10.4.1Nachtrag: 11.02.2026 Ersatzwahl für den Arbeitskreis „Junge lokale und regionale Mandatsträger*innen der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)Zur Vorlage · 00874-26/1 · Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD und der CDU haben einen gemeinsamen Zusatz- und Ergänzungsantrag mit der Nummer 00874-26/1 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Durchführung einer Ersatzwahl für den Arbeitskreis „Junge lokale und regionale Mandatsträger*innen der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)“.
Mit dem Antrag schlagen die beteiligten Fraktionen zwei Mitglieder des Rates der Stadt Dortmund vor, um die Stadt Dortmund in diesem Arbeitskreis zu vertreten. Es werden die Entsendung von zwei Ratsmitgliedern der SPD und der CDU in den genannten Arbeitskreis beantragt. Der Antrag ist für die Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 12. Februar 2026 vorgesehen.
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 10.4.2Nachtrag: 12.02.2026Zur Vorlage · 00874-26/2 · Zusatz-/Ergänzungsantrag AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat mit der Vorlage 00874-26/2 einen Zusatzantrag eingereicht. Darin wird vorgeschlagen, zwei Ratsmitglieder als Vertreter der Stadt in den Arbeitskreis Junge lokale und regionale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) zu entsenden. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und dient der personellen Besetzung der Vertretung für dieses Gremium.
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt
- 10.5Ersatzwahl für die Ausschüsse der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)Zur Vorlage · 00873-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll im Rahmen einer Ersatzwahl sechs Ratsmitglieder als Vertreter der Stadt in die Ausschüsse der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) entsenden. Die Neubesetzung betrifft den Deutsch-Französischen Ausschuss, den Deutsch-Polnischen Ausschuss sowie den Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit. Pro Ausschuss sind jeweils zwei Mitglieder zu benennen.
Die Notwendigkeit der Ersatzwahl ergibt sich aus der Kommunalwahl 2025 und den satzungsgemäßen Vorgaben des RGRE, wonach die Mandate für die verbleibende Wahlzeit des RGRE-Hauptausschusses, also für die Jahre 2026 und 2027, neu bestimmt werden müssen. Die bilateralen Ausschüsse mit Frankreich und Polen verfolgen das Ziel, Städtepartnerschaften sowie den grenzüberschreitenden Austausch zu fördern, während der Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit und die Erschließung von Finanzierungsinstrumenten fokussiert.
Für die Teilnahme an den Sitzungen entstehen ab dem Haushaltsjahr 2026 jährliche Aufwendungen in Höhe von etwa 3.300 Euro. Diese Kosten werden durch das Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates getragen. Die Stadt Dortmund ist als Mitglied des Deutschen Städtetages beitragsfrei in der Deutschen Sektion des RGRE vertreten. Die Mitarbeit in den Gremien dient zudem der Vernetzung und der Positionierung der Stadt, was potenziell die Akquise von Fördermitteln für kommunale Projekte unterstützen kann.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich beschlossen - 10.5.1Nachtrag: 12.02.2026 Ersatzwahl für die Ausschüsse der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)Zur Vorlage · 00873-26/1 · Gemeinsamer Antrag zur Tagesordnung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen und Volt haben im Rat der Stadt Dortmund einen gemeinsamen Antrag zur Tagesordnung eingereicht. Gegenstand des Antrags ist die Durchführung einer Ersatzwahl für die Ausschüsse der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE).
Mit dem Beschlussvorschlag wird die Entsendung von sechs Ratsmitgliedern in die verschiedenen Ausschüsse der Deutschen Sektion der RGRE geregelt. Im Deutsch-Französischen Ausschuss soll ein Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen & Volt die bisherige Vertretung der Fraktion Die Linke ersetzen. Zudem soll ein Mitglied der SPD als Ersatz für ein weiteres Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen & Volt nachrücken.
Für den Deutsch-Polnischen Ausschuss sieht der Antrag die Entsendung eines Mitglieds der SPD sowie eines Mitglieds der CDU vor, um die bisherigen Vertretungen der Fraktionen SPD und FDP/BL abzulösen. Im Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit soll ein Mitglied der CDU die bisherige Vertretung der SPD ersetzen, während ein Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen & Volt weiterhin vertreten sein soll. Der Rat der Stadt Dortmund sollte über diesen Vorschlag zur Benennung der Vertreter der Stadt Dortmund entscheiden.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 10.6Nachtrag: 05.02.2026 Dezernatsverteilung und Vertretungsregelungen ab 01.04.2026Zur Vorlage · 00957-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 00957-26 regelt die neue Dezernatsverteilung sowie die Vertretungsregelungen der Stadtverwaltung Dortmund mit Wirkung zum 1. April 2026. Hintergrund der Neuregelung ist der Eintritt des bisherigen Stadtdirektors und Stadtkämmerers in den Ruhestand zum 31. März 2026.
Der Rat der Stadt legt im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister die Geschäftskreise fest und bestimmt die Reihenfolge der allgemeinen Vertretung des Oberbürgermeisters. Hierzu wird ein Beigeordneter als allgemeiner Vertreter bestellt. Die weiteren Beigeordneten treten nur in den Fall, dass der primär bestellte Vertreter verhindert ist. Die genaue Reihenfolge der Vertretung wird durch den Rat festgelegt.
Im Rahmen der Neuregelung wird die zweite Vertretung des Oberbürgermeisters wie bisher durch einen Stadtrat wahrgenommen. Die dritte Vertretung wird ab dem 1. April 2026 durch einen weiteren Stadtrat übernommen. Durch diese personellen Veränderungen ändern sich die bisherigen Vertretungsregelungen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Bestellung des allgemeinen Vertreters des Oberbürgermeisters in einer gesonderten Beschlussfassung erfolgen muss.
Die Neuregelung hat laut Dokument keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen. Für die Erstellung des Dezernatsverteilungsplans stehen keine Fördermittel zur Verfügung. Die rechtliche Grundlage für die Zuständigkeiten des Rates bildet die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 12.03.2026 · 3.Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 10.7Nachtrag: 05.02.2026 Bestellung des allgemeinen Vertreters des Oberbürgermeisters (Stadtdirektor)Zur Vorlage · 00983-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat beschlossen, mit Wirkung zum 1. April 2026 einen neuen allgemeinen Vertreter des Oberbürgermeisters (Stadtdirektor) zu bestellen. Die Entscheidung folgt auf den anstehenden Ruhestand des bisherigen Stadtdirektors zum 31. März 2026. Die Funktion des allgemeinen Vertreters soll auf einen Stadtrat übertragen werden, der bereits für das Personal- und Organisationsamt, das Dortmunder Systemhaus sowie den Fachbereich Betriebliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement zuständig ist.
Die Besoldung für die neue Position erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben der EingrVO NRW in der Besoldungsgruppe B 8 LBesO NRW. Zusätzlich wird für die Ausübung der Funktion als allgemeiner Vertreter des Oberbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung nach den entsprechenden Bestimmungen der EingrVO NRW gewährt.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Personal- und Organisationsamtes weist darauf hin, dass die Neubesetzung keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen auf die Stadtverwaltung hat. Für die Übernahme der Funktion stehen keine Fördermittel zur Verfügung. Die Zuständigkeit für diesen Beschluss liegt gemäß der Gemeindeordnung NRW beim Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.8Nachtrag: 05.02.2026 Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle mit der Funktion der*des Stadtkämmerin bzw. StadtkämmerersZur Vorlage · 00955-26 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat die Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle mit der Funktion der Stadtkämmerin bzw. des Stadtkämmerers beschlossen. Hintergrund der Vorlage ist das Ende der Amtszeit des bisherigen Stadtdirektors und Kämmerers zum 31. März 2026. Um die Vakanz zum 1. April 2026 zu besetzen, soll die Ausschreibung ab dem 13. Februar 2026 für die Dauer von drei Wochen erfolgen. Die Bekanntmachung der Stelle ist über verschiedene Kanäle wie die Karriereseite der Stadt Dortmund, die Jobbörse der Agentur für Arbeit, Karriere.NRW, Interamt sowie LinkedIn und die Dortmunder Bekanntmachungen vorgesehen.
Der Rat hat zudem beschlossen, alle Angaben über die zu erwartenden Bewerberinnen und Bewerber sowie die Inhalte der Bewerbungen geheim zu halten. Damit sind die Rats- und Ausschussmitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet, um den Schutz der personenbezogenen Daten während des Verfahrens zu gewährleisten.
Der zeitliche Ablauf sieht nach der Ausschreibungsphase eine Sichtung der Bewerbungslage und die Vorstellung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten in den Fraktionen vor. Die Wahl der Beigeordneten bzw. des Beigeordneten ist für die Ratssitzung am 26. März 2026 vorgesehen. Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026 berücksichtigt. Der Geschäftsbereich des Dezernats 2 umfasst nach dem künftigen Dezernatsverteilungsplan die Fachbereiche Stadtkämmerei, Stadtkasse und Steueramt sowie Liegenschaften.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 10.9Benennung eines Mitgliedes als sachkundige Einwohner*innen für die Ausschüsse des Rates, den Seniorenbeirat und das Behindertenpolitische Netzwerk sowie der Stellvertreter*innenZur Vorlage · 00556-25 · Mitteilung Gremiengeschäftsführung
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
- 17.12.2025 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — überweisen
Ergebnis: mit Änderungen mehrheitlich beschlossen - 10.9.1Nachtrag: 05.02.2026 Benennung eines Mitglieds sowie dessen Stellvertreter*innen als sachkundige Einwohner*innen für den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie für das Behindertenpolitische NetzwerkZur Vorlage · 00556-25/1 · Mitteilung Gremiengeschäftsführung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gremiengeschäftsführung hat im Rahmen der Drucksache 00556-25/1 eine Mitteilung für den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie deren Stellvertretungen.
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration schlägt dem Rat vor, Mitglieder aus seinem eigenen Kreis als beratende Mitglieder für andere Gremien zu benennen. Konkret geht es um die Besetzung von Positionen im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie im Behindertenpolitischen Netzwerk. Die vorgeschlagenen Personen sollen im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 29. Januar 2026 benannt werden, um anschließend dem Rat zur Wahl vorgelegt zu werden.
Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet die Hauptsatzung der Stadt Dortmund sowie die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Ein entsprechender Beschluss durch den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration ist für den weiteren Prozess erforderlich.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt
- 29.01.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration — überweisen
- 10.10Umbesetzungen in Gremien
- 10.10.1Umbesetzung in GremienZur Vorlage · 00911-26 · Vorschlag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion die Linke & Tierschutzpartei hat einen Vorschlag zur Tagesordnung für die Sitzung des Rates am 12. Februar 2026 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf die Vorlagennummer 00911-26 und betrifft das Thema Umbesetzung in Gremien.
Mit dem Schreiben an den Oberbürgermeister bittet die Fraktion darum, diesen Tagesordnungspunkt bei der Aufstellung der Agenda für die kommende Ratssitzung zu berücksichtigen. Die Fraktion gab an, das Anliegen zeitnah zu konkretisieren. Die Vorlage ist als öffentlicher Beschluss für den Rat der Stadt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt
- 10.10.1.1Nachtrag: 04.02.2026 Umbesetzung In GremienZur Vorlage · 00911-26/1 · Antrag zur Tagesordnung L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei hat im Rahmen eines Antrags zur Tagesordnung für die Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 12. Februar 2026 eine Umbesetzung in zwei Ausschüssen beantragt.
Im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) soll ein Wechsel in der Vertretung stattfinden. Ein Ratsmitglied scheidet aus der Vertretung dieses Gremiums aus, während eine sachkundige Bürgerin als neue Vertretung benannt werden soll.
Ein ähnlicher Vorgang ist für den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) vorgesehen. Auch hier wird der Ausstieg eines Ratsmitglieds aus der Vertretung beantragt, wobei die Position durch die Benennung einer sachkundigen Bürgerin neu besetzt werden soll. Der Antrag liegt dem Rat zur Beschlussfassung vor.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.10.2Umbesetzung in GremienZur Vorlage · 00980-26 · Antrag zur Tagesordnung AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat mit der Vorlage 00980-26 einen Antrag zur Tagesordnung für die Sitzung am 12. Februar 2026 gestellt. Gegenstand des Antrags sind verschiedene personelle Umbesetzungen in städtischen Gremien und Ausschüssen.
Im Bereich der ASAG sind zwei Wechsel vorgesehen: Ein Ratsmitglied scheidet aus dem Gremium aus, während ein weiteres Ratsmitglied neu in die ASAG berufen werden soll. Ebenso sind zwei weitere personelle Veränderungen in der ASAG vorgesehen, bei denen ein Ratsmitglied das Gremium verlässt und ein anderes neu hinzukommt.
Ähnliche personelle Anpassungen werden für den AKUSW beantragt. Hier soll ein Ratsmitglied aus dem Gremium ausscheiden und durch ein anderes Ratsmitglied ersetzt werden, während ein weiteres Ratsmitglied den AKUSW ebenfalls verlässt und ein weiteres Ratsmitglied neu in das Gremium aufgenommen werden soll.
Des Weiteren umfasst der Antrag Änderungen in anderen städtischen Strukturen. Im Schulausschuss soll ein Ratsmitglied durch ein weiteres Ratsmitglied ersetzt werden. Für das AWBEWF ist der Wechsel eines Ratsmitglieds gegen ein anderes Ratsmitglied vorgesehen. Schließlich beantragt die Fraktion die Neubesetzung eines Delegierten in der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft, wobei ein Ratsmitglied als Delegierter ausscheidet und ein anderes Ratsmitglied die Nachfolge antritt.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.10.3Umbesetzung in GremienZur Vorlage · 00988-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat einen Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 12. Februar 2026 gestellt. Der betreffende Punkt befasst sich mit der Umbesetzung in Gremien.
Mit dem Schreiben an den Oberbürgermeister bittet die Fraktion darum, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Die Fraktion gab zudem an, das Anliegen in naher Zukunft konkretisieren zu wollen. Die Vorlage ist als öffentlich markiert und dient als Vorschlag zur Tagesordnung für das Gremium.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt
- 10.10.3.1Nachtrag: 10.02.2026 Umbesetzung in GremienZur Vorlage · 00988-26/1 · Antrag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Rat der Stadt Dortmund einen Antrag zur Tagesordnung gestellt, der eine Reihe von personellen Umbesetzungen in verschiedenen städtischen Gremien vorsieht. Der Antrag wurde zur Beschlussfassung vorgelegt.
Im Rechnungsprüfungsausschuss soll ein stellvertretendes Mitglied zurücktreten und durch eine neue Person ersetzt werden. Im Schulausschuss sind zwei personelle Änderungen vorgesehen, wobei ein Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied ausscheiden und durch neue Mitglieder ersetzt werden sollen.
Auch im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ist der Rücktritt eines Mitglieds sowie die Neubesetzung durch eine andere Person vorgesehen. Im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sollen ein Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied aus dem Gremium ausscheiden und durch neue Besetzungen ersetzt werden.
Weitere Änderungen betreffen den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, in dem ein Mitglied zurücktritt. Im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ist der Rücktritt eines stellvertretenden Mitglieds vorgesehen. Im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün soll ein stellvertretendes Mitglied durch eine neue Person ersetzt werden. Schließlich sieht der Antrag für den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung den Rücktritt eines Mitglieds und die Neubesetzung vor.
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.10.4Umbesetzung in GremienZur Vorlage · 00990-26 · Antrag zur Tagesordnung SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag zur Tagesordnung für die Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 12. Februar 2026 vorgelegt. Der Antrag betrifft personelle Änderungen in zwei städtischen Gremien.
Im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie soll eine Neubesetzung der persönlichen Stellvertretung erfolgen. Ein Ratsmitglied scheidet aus dieser Funktion aus, während eine sachkundige Bürgerin als neue persönliche Stellvertreterin für ein weiteres Ratsmitglied benannt werden soll.
Des Weiteren wird eine Änderung in der Zusammensetzung des Beirats der JVA Dortmund beantragt. Hier soll ein Ratsmitglied als Mitglied aus dem Beirat ausscheiden, wobei ein anderes Ratsmitglied als neues Mitglied für dieses Gremium nachrücken soll. Der Antrag wurde zur Beschlussfassung durch den Rat eingereicht.
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.11Anfrage zum Vorgehen der städtischen Pressestelle bei politischen Bewertungen in PressemitteilungenZur Vorlage · 00989-26 · Vorschlag zur Tagesordnung BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat die Aufnahme eines neuen Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 12. Februar 2026 beantragt. Der Antrag bezieht sich auf die Vorlagennummer 00989-26 und befasst sich mit der Frage nach dem Vorgehen der städtischen Pressestelle im Hinblick auf politische Bewertungen innerhalb von Pressemitteilungen.
Mit der Einbringung der Vorlage wird eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt. Die Fraktion gab in dem Schreiben an, das Anliegen in Kürze konkretisieren zu wollen. Die Vorlage ist als öffentlicher Tagesordnungspunkt für die kommende Ratssitzung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt
- 10.11.1Nachtrag: 06.02.2026 Anfrage zum Vorgehen der städtischen Pressestelle bei politischen Bewertungen in PressemitteilungenZur Vorlage · 00989-26/1 · Bitte um Stellungnahme BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & Volt hat im Rat der Stadt Dortmund eine Anfrage zur Vorgehensweise der städtischen Pressestelle bei politischen Bewertungen in Pressemitteilungen gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht eine Pressemitteilung der Stadt Dortmund vom 21. Januar 2026, in welcher der Oberbürgermeister eine persönliche Bewertung von Ratsbeschlüssen vornahm.
Die Fraktion bittet um eine schriftliche Beantwortung zu der Frage, welche Ratsbeschlüsse der Oberbürgermeister seit seinem Amtsantritt am 1. November 2025 auf Grundlage von § 54 GO NRW beanstandet hat oder gegen welche Beschlüsse er anderweitig vorgehen musste. Zudem wird gefragt, wie und durch wen das Zitat des Oberbürgermeisters in der genannten Pressemitteilung autorisiert wurde.
Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, welche Rolle sie in den als beanstandet klassifizierten Ratsbeschlüssen einnimmt und ob bei der Erstellung von Pressemitteilungen Maßnahmen der Qualitätssicherung stattfinden. Die Anfrage thematisiert zudem die Einhaltung des Neutralitäts- und Mäßigungsgebots gemäß der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, sofern die Ressourcen der Pressestelle für die Kommunikation des Amtes genutzt werden. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.12Ethikkommission | StellungnahmeZur Vorlage · 00421-25/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage einer Fraktionsgemeinschaft aus der Ratssitzung vom 18. Dezember 2025 wird der aktuelle Status der Ethikkommission der Stadt Dortmund erläutert. Die Kommission wurde im Sommer 2023 mit dem Ziel eingerichtet, die Stadtverwaltung sowie die politischen Gremien bei ethisch sensiblen Fragestellungen zu beraten und Empfehlungen zu erarbeiten.
Nach einer Prüfung der Akten durch den Oberbürgermeister konnte festgestellt werden, dass derzeit kein Bericht der Kommission vorliegt. Aufgrund einer lückenhaften Aktenlage ist es der Verwaltung aktuell nicht möglich, eine entsprechende Vorlage oder einen konsolidierten Bericht zur Verfügung zu stellen.
Für das zweite Halbjahr 2026 ist eine vertiefte Beratung zur zukünftigen Ausrichtung, Arbeitsweise und organisatorischen Einbindung der Ethikkommission geplant. Ziel ist es, nach den Sommerferien 2026 einen Planungsstand zu präsentieren, der die Fortführung, Strukturierung und die Erarbeitung berichtspflichtiger Ergebnisse der Kommission regelt. Im Anschluss daran sollen die weiteren konzeptionellen Schritte sowie ein Zeitplan für die Vorlage erarbeiteter Empfehlungen vorgelegt werden.
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.12.1Nachtrag: 11.02.2026 EthikkommissionZur Vorlage · 00421-25/3 · Zusatz-/Ergänzungsantrag BG + V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion von GRÜNE & Volt hat im Rat der Stadt Dortmund einen Zusatzantrag mit der Nummer 00421-25/3 eingebracht. Mit diesem Antrag wird die Verwaltung dazu aufgefordert, die Sitzungstätigkeit der Ethikkommission wieder aufzunehmen. Konkret wird gefordert, dass die Kommission bereits im zweiten Quartal 2026 mit einer Sitzung fortgeführt wird. Eine schriftliche Begründung für das Vorhaben liegt dem Antrag nicht bei, da die Erläuterungen hierzu mündlich erfolgten. Der Antrag ist für die Beratung und Beschlussfassung im Rat der Stadt zum Termin am 12. Februar 2026 vorgesehen.
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 10.13Geschlechtergerechte Sprache | StellungnahmeZur Vorlage · 00553-25/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage 00553-25/2 geht es um die Beantwortung einer Anfrage der Fraktion „Die Linke+ und Tierschutzpartei“ vom 18. Dezember 2025. Gegenstand der Anfrage ist die Verwendung von geschlechtergerechter Sprache.
Die Verwaltung nimmt zu den gestellten Fragen im Rahmen der Stellungnahme Stellung. Auf die erste Frage der Fraktion wird mit einer Bestätigung geantwortet. Zur zweiten Frage der Anfrage wird die Verwaltung mit einem Nein beantwortet. In der Folge entfällt aufgrund der Antwort auf die zweite Frage die Beantwortung der dritten Frage. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Rat der Stadt für die Sitzung am 12. Februar 2026 vorgesehen.
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.13.1Nachtrag: 11.02.2026 Geschlechtergerechte SpracheZur Vorlage · 00553-25/3 · Bitte um Stellungnahme L + T
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 00553-25/3 wurde der Oberbürgermeister um eine ergänzende Stellungnahme zu Fragen der geschlechtergerechten Sprache gebeten. Die Anfrage bezieht sich auf die Anwendung des bestehenden Leitfadens für eine gendersensible Sprache in der Kommunikation der Stadt Dortmund (DS 17577-20).
Die Antragsteller stellen die Frage, weshalb in aktuellen Beschlussvorlagen sowie auf der städtischen Homepage vermehrt Schreibweisen verwendet werden, die nicht dem festgelegten Leitfaden entsprechen. Konkret wird die Verwendung von Formulierungen wie „Bürgerinnen und Bürger“ anstelle des Gender-Sternchens thematisiert. Zudem wird die Verwaltung um eine Bewertung der bestehenden Uneinigkeit im öffentlichen Auftreten der Stadt gebeten. Dabei wird angefragt, ob die Verwaltungsleitung eine erneute Anweisung zur Umsetzung des Leitfadens für notwendig erachtet, um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen.
Die Begründung der Anfrage führt an, dass der Leitfaden zur Förderung von Offenheit und Vielfalt sowie zur Vermeidung von Diskriminierung dient. Es wird darauf hingewiesen, dass die konsequente Einhaltung der Vorgaben dazu beitragen soll, dass sich alle Bevölkerungsgruppen durch die öffentliche Kommunikation wertgeschätzt fühlen. Die Antragsteller fordern eine konsequente Durchsetzung der geschlechtergerechten Sprache gemäß dem entsprechenden Ratsbeschluss.
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.14Terrorschutz auf Dortmunder Weihnachtsmärkten | Anfrage vom 18.12.25 (TOP 10.16)Zur Vorlage · 00534-25 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt
- 18.12.2025 · 2. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
- 10.14.1Nachtrag: 12.02.2026 Terrorschutz auf Dortmunder WeihnachtsmärktenZur Vorlage · 00534-25/1 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der AfD-Fraktion zum Terrorschutz auf den Dortmunder Weihnachtsmärkten Stellung bezogen. Die Sicherheitsmaßnahmen für Großveranstaltungen werden in den entsprechenden Gremien, wie dem Arbeitskreis Großveranstaltungen oder der Arbeitsgruppe Sicherheit, gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden und den Veranstaltenden festgelegt. Grundlage hierfür ist ein jährlich überprüftes Sicherheitskonzept für die Dortmunder Weihnachtsstadt, das darauf abzielt, veranstaltungsimmanente Risiken zu minimieren. Im Jahr 2025 wurde dieses Konzept im Bereich des Sperr- und Zufahrtsschutzes angepasst.
Im Rahmen dieses Sperrkonzeptes wurden für die Sicherung des Weihnachtsmarktes im Jahr 2025 zusätzlich 60 Betonblöcke beschafft. Die Kosten für die Anschaffung beliefen sich auf 24.060,94 Euro, während die Kosten für den Transport der Blöcke 9.163,00 Euro betrugen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Blöcke nicht ausschließlich für den Weihnachtsmarkt, sondern auch für andere Veranstaltungen eingesetzt werden.
Hinsichtlich der Kostenentwicklung wird mitgeteilt, dass der Personalaufwand sowie weitere Aufwendungen seit dem Jahr 2022 weitgehend unverändert geblieben sind. Zusätzliche Kosten entstanden seit diesem Zeitraum lediglich durch die Anschaffung der neuen Betonblöcke.
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.15Ausreisepflichtige Ausländer unter Totschlags- oder Mordverdacht | Anfrage vom 18.12.25 (TOP 10.17)Zur Vorlage · 00535-25 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt
- 18.12.2025 · 2. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
- 10.15.1Nachtrag: 12.02.2026 Ausreisepflichtige Ausländer unter Totschlags- oder MordverdachtZur Vorlage · 00535-25/1 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Beantwortung von Anfragen aus der Ratssitzung vom 18. Dezember 2025 erläutert der Oberbürgermeister den Informationsstand der Ausländerbehörde zu ausreisepflichtigen Ausländern unter Mord- oder Totschlagsverdacht.
Nach der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) erhält die Ausländerbehörde Informationen über alle gegen ausländische Staatsangehörige eingeleiteten Ermittlungsverfahren sowie deren Ausgang. Dies umfasst auch Erkenntnisse zu Straftaten gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit. Für die Entscheidungen im Bereich des Aufenthaltsrechts ist dabei das jeweilige Strafmaß maßgeblich.
Hinsichtlich der Frage, ob der Ausländerbehörde Personen bekannt sind, die sich illegal in Dortmund aufhalten, wird mitgeteilt, dass dies grundsätzlich nicht der Fall ist. Zu weiteren Detailfragen liegen der Verwaltung keine Informationen vor.
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.15.2Nachtrag: 12.02.2026 Ausreisepflichtige Ausländer unter Totschlags- oder Mordverdacht | NachfrageZur Vorlage · 00535-25/2 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund vom 12. Februar 2026 wurde eine Anfrage der AfD-Fraktion zur Tagesordnung vorgelegt. Die Anfrage bezieht sich auf die Beantwortung eines Vorgangs zum Thema ausreisepflichtige Ausländer, gegen die ein Verdacht auf Totschlag oder Mord besteht.
Ein Ratsmitglied stellte für die eigene Fraktion die Forderung, eine detaillierte Aufstellung der polizeilichen Meldungen nach dem Meldeverfahren für Schutzsuchende (MiStra) einzuholen. Die Anfrage verlangt, dass alle beim Amt für Migration eingegangenen Meldungen über Ermittlungsverfahren wegen sämtlicher Delikte gegen ausreisepflichtige Personen für den Zeitraum von 2023 bis 2025 aufgeführt werden. Dabei sollen die Daten nach der jeweiligen Nationalität sortiert werden. Zudem wird die Darstellung der Ergebnisse dieser Ermittlungsverfahren, wie etwa Verurteilungen oder Einstellungen des Verfahrens, gefordert. Die Vorlage ist für die öffentliche Kenntnisnahme im Rat vorgesehen.
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- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 10.16NGO-Sumpf in Dortmund aufdecken! | Anfrage vom 18.12.25 (TOP 10.19)Zur Vorlage · 00547-25 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt
- 18.12.2025 · 2. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
- 10.16.1Nachtrag: 12.02.2026 NGO-Sumpf in Dortmund aufdecken!Zur Vorlage · 00547-25/1 · Beantwortung von Anfragen
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beantwortung einer Anfrage zum 12. Februar 2026 legt der Oberbürgermeister Informationen zur finanziellen und operativen Tätigkeit des Sonderbeauftragten für Vielfalt, Toleranz und Demokratie vor.
Der Oberbürgermeister stellt klar, dass der Sonderbeauftragte für Vielfalt, Toleranz und Demokratie über kein eigenes Budget verfügt. Zudem werden keine Projekte, Organisationen oder Vereine durch diese Stelle gefördert.
Hinsichtlich zukünftiger Förderungen von Organisationen und Projekten macht die Verwaltung keine Angaben. Eine entsprechende Prognose sei nicht möglich, da Förderentscheidungen einzelfallbezogen und unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben getroffen werden.
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.16.2Nachtrag: 12.02.2026 NGO-Sumpf in Dortmund aufdecken! | NachfrageZur Vorlage · 00547-25/2 · Anfrage zur Tagesordnung AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rat der Stadt Dortmund wurde am 12. Februar 2026 eine Anfrage der AfD-Fraktion zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Anfrage bezieht sich auf die Beantwortung eines vorangegangenen Tagesordnungspunktes zum Thema Nichtregierungsorganisationen.
Ein Ratsmitglied stellt im Rahmen dieser Nachfrage die Frage nach den finanziellen Mitteln, die im Rahmen des Masterplans gegen Rechtsextremismus bereitgestellt werden. Konkret wird eine projektweise Aufschlüsselung der einzelnen Fördersummen für die Jahre 2023, 2024, 2025 und 2026 gefordert. Die Vorlage dient der detaillierten Abfrage der Mittelverwendung innerhalb des genannten Programms.
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- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 10.17Nachtrag: 11.02.2026 Erweitertes kommunales Angebot für Alttextiliensammlungen/Ergänzung BeschlussempfehlungZur Vorlage · 00590-25/2 · Ergänzung zum Vorgang
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzung zur Vorlage 00590-25/2 befasst sich mit der qualitativen Verbesserung der Alttextiliensammlung in Dortmund. Hintergrund der Anpassung ist die zunehmende Zusammensetzung der Sammelgüter aus kaum wiederverwertbaren Materialien, die bisher der Restmüllsammlung zugeordnet waren. Ziel ist es, die Abfallhierarchie sowie die Herstellerverantwortung gemäß § 14a der Abfallsatzung stärker zu berücksichtigen.
Der Rat der Stadt Dortmund soll beschließen, die haushaltsnahe Wertstoffsammlung und den Bringservice an Wertstoffhöfen um einen Bestell- und Abholservice für wiederverwertbare Alttextilien zu erweitern. Da eine Sammlung auf öffentlichen Wegeflächen aufgrund fehlender Anbieter über ein Konzessionsmodell derzeit nicht umsetzbar ist, wird ein Modell zur Erweiterung des Bringservices sowie die Prüfung eines Holservices angestrebt. Die Umsetzung soll über die EDG Entsorgung Dortmund GmbH erfolgen, wobei die Buchung unter anderem über eine App möglich sein soll.
Als Pilotphase für den erweiterten Holservice ist der 1. Januar 2026 vorgesehen, mit einer Evaluation zum Ende desselben Jahres. Ein Start der digitalen Antragsmöglichkeit ist für Mitte Februar geplant. Laut Vorlage entstehen durch die Maßnahme keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen und es werden keine Fördermittel in Anspruch genommen. Die zuständigen Ämter sind das Umweltamt sowie das Ordnungsamt. Der Gremienlauf umfasst den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden, den Hauptausschuss und Ältestenrat sowie den Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — einstimmig beschlossen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — ohne Empfehlung weitergeleitet
- 10.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.17.1Erweitertes kommunales Angebot für AlttextiliensammlungenZur Vorlage · 00590-25 · Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss
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Die Verwaltung hat eine Informationsvorlage zum erweiterten kommunalen Angebot für Alttextiliensammlungen vorgelegt, die im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnisnahme bereitliegt. Hintergrund der Vorlage ist die aktuelle Situation der Textilsammlung im Stadtgebiet. Nachdem eine Ausschreibung für eine Dienstleistungskonzession zur Begrenzung privater Sammelcontainer erfolglos blieb, sieht sich die Stadt mit veränderten Marktbedingungen konfrontiert. Ein sinkender Anteil an wiederverwertbaren Textilien durch sogenannte „Fast-Fashion“ sowie sinkende Gewinnmargen für private Anbieter erschweren die stoffliche Verwertung und die Aufrechterhaltung privater Sammelstrukturen.
Zur Bewältigung des Übergangszeitraums bis zur geplanten gesetzlichen Neuregelung der Herstellerverantwortung im Jahr 2027 wurden drei Modellansätze geprüft. Diese reichten von der Aufstellung von Depotcontainern bis hin zur Ausweitung bestehender Services. Die Verwaltung folgt der Empfehlung der EDG Entsorgung Dortmund GmbH, das Modell der Ausweitung des haushaltsnahen Holservice gemäß § 14a der Abfallsatzung umzusetzen. Dabei sollen wiederverwertbare Alttextilien zusätzlich zum bestehenden Bringservice an den Werthöfen abgeholt werden können. Diese Pilotphase soll am 1. Januar 2026 beginnen und bis Ende 2026 evaluiert werden. Die Buchung des erweiterten Services soll unter anderem über die Abfall-App der EDG möglich sein. Da das Angebot auf bestehenden Prozessen basiert, sind keine zusätzlichen politischen Beschlüsse erforderlich.
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- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates — zur Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden — zur Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · 2.Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen — ohne Empfehlung weitergeleitet
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.18Nachtrag: 12.02.2026 Olympische SpieleZur Vorlage · 00893-26/2 · Stellungnahme der Verwaltung
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Die Verwaltung hat im Rahmen einer Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt Olympische Spiele dargelegt, dass aufgrund eines Ratsbeschlusses vom 18. Dezember 2025 bereits erste vertragliche Verpflichtungen eingegangen wurden. Grund hierfür sei die kurze Zeitspanne bis zum geplanten Ratsbürgerentscheid am 19. April 2026 gewesen. Ein Verzicht auf die Durchführung der Bewerbung, die im Rahmen einer gemeinsamen Initiative der Region Rhein/Ruhr erfolgt, hätte laut Verwaltung neben einem Imageschaden auch finanzielle Folgen nach sich ziehen können. Ein etwaiger finanzieller Schaden wäre im Falle eines Nichtzustandekommens des Ratsbürgerentscheides nicht erstattbar.
Hinsichtlich des Verfahrens zur Durchführung des Bürgerentscheides wurde mitgeteilt, dass der Abstimmungsleiter die Fraktionen am 11. Februar 2026 schriftlich über den Vorgang informiert hat. Dies geschah gemäß den Vorgaben der Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden. Die Beantwortung weiterer spezifischer Fragen wird erst in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19. März 2026 erfolgen.
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- 19.03.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften — zur Kenntnis genommen
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.18.1Nachtrag: 12.02.2026 Olympische Spiele | AnfrageZur Vorlage · 00893-26/3 · Anfrage zur Tagesordnung L+T
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Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 12. Februar 2026 wurde eine Anfrage zur Tagesordnung vorgelegt. Die Anfrage bezieht sich auf die Stellungnahme zum Thema Olympische Spiele. Ein Ratsmitglied stellte im Namen der eigenen Fraktion die Frage nach dem Zeitpunkt sowie der Größenordnung der eingegangenen Vertragsverhältnisse im Zusammenhang mit diesem Thema. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme vorgesehen und die Sitzung findet öffentlich statt.
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- 26.03.2026 · 4. Sitzung des Rates der Stadt
- 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 11Anfragen