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Ergänzung zum Vorgang

Wahl der Mitglieder bzw. der stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse in der konstituierenden Sitzung des Rates am 13.11.2025 - hier: Beanstandung gemäß § 54 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) | Stellungnahme der Kommunalaufsicht

00618-25/2

ℹ Zur Kenntnis genommen 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Ergänzung zur Vorlage 00618-25/2 befasst sich mit der Beanstandung der Wahl der Ausschussmitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder, die in der konstituierenden Sitzung des Rates am 13. November 2025 durchgeführt wurde. Gegen diese Wahl wurde gemäß § 54 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beanstandung erhoben.

In der Stellungnahme des Oberbürgermeisters wird auf ein Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 15. Januar 2026 verwiesen, welches den Fraktionen und Gruppen am 19. Januar 2026 elektronisch zugestellt wurde. Aus diesem Schreiben der Kommunalaufsicht geht hervor, dass die Rechtsauffassung des Oberbürgermeisters bezüglich der Beanstandung bestätigt wird. Die Bezirksregierung unterstützt zudem das in der ursprünglichen Vorlage 00618-25 enthaltene Anliegen. Das entsprechende Schreiben der Bezirksregierung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Hauptausschuss sowie im Ältestenrat und im Rat der Stadt vorgesehen, wobei die Sitzungen am 12. Februar 2026 stattfinden.

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