Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif 2026 der Stadt Dortmund - Korrektur des Satzungstextes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Dortmund legt dem Rat der Stadt einen Entwurf zur Korrektur der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif für das Jahr 2026 vor. Gegenstand der Vorlage ist eine redaktionelle Anpassung des Satzungstextes. Konkret soll die im November 2021 beschlossene Änderung des Paragrafen 7 zur Fälligkeit und Entrichtung der Verwaltungsgebühr in den aktuellen Satzungstext aufgenommen werden. Diese Änderung ermöglicht eine flexiblere Entstehung der Gebührenschuld, indem neben der Fälligkeit nach Erbringung der Verwaltungsleistung nun auch eine Fälligkeit mit der Antragstellung, etwa durch Vorabüberweisung, vorgesehen ist.
Nach Angaben der Verwaltung wurde diese inhaltliche Anpassung bei der Vorlage der vollständigen Satzung im November 2024 versehentlich nicht berücksichtigt. Durch die Neufassung der gesamten Satzung soll die Transparenz für Gebührenschuldner erhöht werden, da Änderungen nicht mehr über mehrere Einzeländerungssatzungen, sondern in einer zusammenhängenden Fassung ersichtlich sein sollen.
Der Gebührentarif für das Jahr 2026, der bereits in der Ratssitzung am 18. Dezember 2025 beschlossen wurde, bleibt von dieser Korrektur unberührt und behält seine bisherige Form bei. Da sich die Anpassung lediglich auf den Satzungstext und nicht auf die Gebührensätze bezieht, ergeben sich aus der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund. Die Entscheidung über den Entwurf liegt gemäß der Gemeindeordnung beim Rat der Stadt.
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Dokumente
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- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 2191415
Beratungsfolge
- 12.02.2026einstimmig beschlossen
- 12.02.2026ohne Empfehlung weitergeleitet
- 05.02.2026einstimmig empfohlen
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