Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die zentrale Entscheidung der eingeschränkten Erlaubniserteilung und die zentrale Durchführung der Kenntnisprüfungen von HeilpraktikeranwärterInnen in den sektoralen Bereichen Logopädie und Podologie
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll den Abschluss von zwei öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen beschließen, die eine Zentralisierung der Erteilung eingeschränkter Heilerlaubnisse sowie der Durchführung von Kenntnisprüfungen für Heilpraktikeranwärter im Bereich der Logopädie und Podologie vorsehen.
Nach den Inhalten der Beschlussvorlage 00656-25 wird die Zuständigkeit für die Logopädie künftig zentral durch die Stadt Bochum wahrgenommen. Im Gegenzug übernimmt die Stadt Dortmund die zentrale Durchführung der Kenntnisprüfungen und die anschließende Beurkundung der Erlaubnis zur Berufsbezeichnung für den sektoralen Bereich der Podologie für den gesamten Regierungsbezirk Arnsberg.
Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit den Leitlinien des Bundesministeriums für Gesundheit, die eine zentrale Durchführung zur Sicherung einheitlicher Qualitätsstandards und zur formellen Vereinheitlichung empfehlen. Durch die interkommunale Zusammenarbeit soll zudem der Verwaltungsaufwand reduziert werden, da die Vorhaltung einzelner Prüfungsausschüsse für die geringen Fallzahlen in den jeweiligen Kommunen entfällt.
Die Umsetzung der Vereinbarungen hat laut Vorlage keine personellen oder finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund. Der vorhandene Personalstamm wird als ausreichend beschrieben, und die Maßnahmen werden als kostenneutral eingestuft, da sich die Anzahl der Antragsstellenden in beiden Bereichen ausgleicht. Eine Klimarelevanz oder der Einsatz von Fördermitteln wird nicht angegeben.
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Dokumente
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- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 2189945
Beratungsfolge
- 12.02.2026einstimmig beschlossen
- 12.02.2026ohne Empfehlung weitergeleitet
- 27.01.2026einstimmig empfohlen
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