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Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss

Information über die Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 25 KomHVO NRW bis zum 31.03.2026

00861-26

ℹ Zur Kenntnis genommen 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Dortmund hat über die Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre informiert. Der Stadtkämmerer hat am 13. Januar 2026 eine Sperre gemäß § 25 Abs. 2 der Kommunalen Haushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) verhängt, die bis zum 31. März 2026 befristet ist. Der Rat der Stadt wurde bereits im Januar über diese Maßnahme in Kenntnis gesetzt.

Während des Zeitraums der Sperre finden die Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung Anwendung. Dies bedeutet, dass die Fachbereiche der Verwaltung weiterhin Aufwendungen tätigen und Auszahlungen leisten können, sofern eine rechtliche Verpflichtung besteht oder die Aufgaben für die Weiterführung der Verwaltung unaufschiebbar sind.

Die Vorlage zur Kenntnisnahme ist für den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie für den Hauptausschuss und den Rat der Stadt für Februar 2026 vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass sich durch die Maßnahme keine direkten finanziellen Auswirkungen, keine personellen Veränderungen und keine Auswirkungen auf die Klimarelevanz ergeben. Zudem stehen für dieses Vorhaben keine Fördermittel zur Verfügung.

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