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Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss

Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2025 in der Teilergebnisrechnung des Rechtsamtes

00817-26

🟢 Beschlossen 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 00817-26 sieht die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2025 vor. Der Rat der Stadt Dortmund soll beschließen, in der Ergebnisrechnung des Rechtsamtes Mittel in Höhe von insgesamt 735.000 Euro gemäß § 83 GO NRW bereitzustellen.

Der Bedarf ergibt sich aus voraussichtlichen Budgetüberschreitungen im Bereich der Rechtsberatung, insbesondere im Bereich der Prozessführung. Diese Mehraufwendungen resultieren aus der Bildung neuer Prozessrückstellungen für laufende Gerichtsverfahren, die zum Stichtag 31.12.2025 notwendig sind. Die Bildung solcher Rückstellungen ist gemäß § 37 Absatz 5 KomHVO gesetzlich vorgeschrieben. Laut der Verwaltung lagen zum Zeitpunkt der ursprünglichen Haushaltsplanung keine Informationen vor, die eine Berücksichtigung dieser Sachverhalte ermöglicht hätten.

Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt amtsintern und führt zu keiner Ausweitung des gesamtstädtischen Budgets. Die Mittel werden durch erzielte Mehrerträge aus dem Bereich der Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr bereitgestellt. Diese Erträge stammen aus der internen und externen Anzeigenerstattung im Profitcenter fließender Verkehr und belaufen sich auf insgesamt 735.000 Euro. Personelle Auswirkungen oder Klimarelevanz sind für das Vorhaben nicht vorgesehen. Fördermittel stehen nicht zur Verfügung, da es sich um die Bildung von Rückstellungen handelt.

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