Bestellung des allgemeinen Vertreters des Oberbürgermeisters (Stadtdirektor)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund hat beschlossen, mit Wirkung zum 1. April 2026 einen neuen allgemeinen Vertreter des Oberbürgermeisters (Stadtdirektor) zu bestellen. Die Entscheidung folgt auf den anstehenden Ruhestand des bisherigen Stadtdirektors zum 31. März 2026. Die Funktion des allgemeinen Vertreters soll auf einen Stadtrat übertragen werden, der bereits für das Personal- und Organisationsamt, das Dortmunder Systemhaus sowie den Fachbereich Betriebliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement zuständig ist.
Die Besoldung für die neue Position erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben der EingrVO NRW in der Besoldungsgruppe B 8 LBesO NRW. Zusätzlich wird für die Ausübung der Funktion als allgemeiner Vertreter des Oberbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung nach den entsprechenden Bestimmungen der EingrVO NRW gewährt.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Personal- und Organisationsamtes weist darauf hin, dass die Neubesetzung keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen auf die Stadtverwaltung hat. Für die Übernahme der Funktion stehen keine Fördermittel zur Verfügung. Die Zuständigkeit für diesen Beschluss liegt gemäß der Gemeindeordnung NRW beim Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026einstimmig beschlossen
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