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Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag

Wahl der Mitglieder bzw. der stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse in der konstituierenden Sitzung des Rates am 13.11.2025 - hier: Beanstandung gemäß § 54 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) | Lag am 18.12.25 vor.

006818-25/3

🟢 Beschlossen 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktionen SPD, CDU sowie Bündnis 90/Die Grünen und Volt haben einen gemeinsamen Zusatzantrag zur Neubildung der Ausschüsse des Rates der Stadt Dortmund vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf eine Beanstandung gemäß § 54 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der Wahl der Ausschussmitglieder in der konstituierenden Ratssitzung vom 13. November 2025.

Die Antragsteller fordern, dass der Rat die in der Sitzung vom 13. November 2025 gebildeten Ausschüsse mit Wirkung zur Ratssitzung am 26. März 2026 auflöst und in derselben Sitzung neu bildet. Dabei sollen die Ausschüsse unverändert wieder eingerichtet werden. Die Größe der Gremien soll so festgelegt werden, dass die Kräfteverhältnisse des Rates möglichst spiegelbildlich abgebildet werden. Vorgesehen ist unter anderem eine Besetzung des Hauptausschusses und des Ältestenrates mit 16 Ratsmitgliedern sowie der Oberbürgermeister. Die meisten weiteren Ausschüsse, wie etwa der Schulausschuss, der Finanzausschuss oder der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, sollen mit jeweils 23 Mitgliedern besetzt werden. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen soll mit 31 Mitgliedern besetzt werden, während der Betriebsausschuss der FABIDO mit 11 Mitgliedern geplant ist.

Der Antrag stellt zudem fest, dass die Neubildung keinen Einfluss auf die bereits verteilten Ausschussvorsitze und deren Stellvertretungen hat. Auch Beschlüsse zur Anzahl der sachkundigen Bürger sowie zur allgemeinen Vertretungsregelung bleiben unberührt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Beschlüsse für die Sitzung am 26. März 2026 vorzubereiten und einen Austausch über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Unterstützung eines einheitlichen Wahlvorschlages zu führen.

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