Wahl der Mitglieder bzw. der stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse in der konstituierenden Sitzung des Rates am 13.11.2025 - hier: Beanstandung gemäß § 54 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 00618-25 befasst sich mit der Beanstandung der Ausschussbesetzung, die am 13. November 2025 durch den Oberbürgermeister vorgenommen wurde. Hintergrund der Beanstandung sind Bedenken der AfD-Fraktion bezüglich einer Verletzung des Grundsatzes der Spiegelbildlichkeit sowie Hinweise auf unzulässige Absprachen zwischen verschiedenen Fraktionen und Gruppen bei der geheimen Abstimmung. Eine rechtliche Prüfung ergab, dass die Besetzung der Ausschüsse – mit Ausnahme des Gleichstellungsausschusses sowie des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit – aufgrund einer Umgehung der Spiegelbildlichkeit überwiegend rechtswidrig war.
Die Vorlage stützt sich dabei auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 29. August 2025, welches Absprachen zur Erlangung von Sitzen als unzulässige Listenverbindungen einordnet. Der Rat der Stadt soll die Beanstandung zur Kenntnis nehmen und beschließen, die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der betroffenen Ausschüsse unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben erneut durchzuführen. Für die Termine im Hauptausschuss, im Ältestenrat sowie im Rat der Stadt ist der 18. Dezember 2025 vorgesehen.
Hinsichtlich der Ausschussgröße von 21 Sitzen liegt laut Vorlage kein Grund für eine Beanstandung vor, wobei dem Rat ein Organisationsermessen eingeräumt wird, die Größe im Sinne der Spiegelbildlichkeit zu erhöhen. Sollte der Rat an der bisherigen Besetzung festhalten, muss der Oberbürgermeister die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einholen. Finanzielle, personelle oder klimarelevante Auswirkungen der Neuwahl werden nicht angegeben.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.03.2026zurückgezogen
- 12.02.2026vertagt
- 12.02.2026ohne Empfehlung weitergeleitet
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