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Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss

Teilnahme am anteiligen Entschuldungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen

00724-26

ℹ Zur Kenntnis genommen 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Dortmund soll den Festsetzungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 23. Dezember 2025 zur Kenntnis nehmen. Dieser Bescheid regelt die Teilnahme der Stadt am anteiligen Entschuldungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, dem sogenannten Altschuldenentlastungsgesetz (ASEG NRW).

Die Grundlage für das Verfahren bildet ein Beschluss des Rates vom 3. Juli 2025, mit dem die Teilnahme an dem Programm beschlossen wurde. Im Anschluss daran wurde am 27. November 2025 ein entsprechender Antrag gestellt. Laut dem vorliegenden Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg wurde der Umfang der Übernahme von übermäßigen Verbindlichkeiten zur Sicherung der Liquidität für die Stadt Dortmund auf 469.103.121,00 Euro festgesetzt. Die Details zur Übernahme der Verbindlichkeiten sind im beigefügten Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung aufgeführt. Die Zuständigkeit für die Kenntnisnahme des Bescheids liegt gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Rat der Stadt.

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