Wahl der Beschäftigtenvertreter*innen des Betriebsausschusses FABIDO
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll im Rahmen der Beschlussvorlage 00807-26 die Wahl der Beschäftigtenvertreter für den Betriebsausschuss des Eigenbetriebs FABIDO (Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund) bestätigen. Gemäß § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs setzt sich der Betriebsausschuss aus elf stimmberechtigten Mitgliedern sowie drei Vertreterinnen und Vertretern der Beschäftigten in beratender Funktion zusammen. Die Wahl der beratenden Mitglieder obliegt dem Rat der Stadt.
Die Vorlage sieht die Wahl von drei Personen als beratende Mitglieder sowie deren Stellvertretungen vor. Die Beschäftigten haben sich bereits für die vorgeschlagenen Personen entschieden. Die Bestätigung durch den Rat ist notwendig, damit die Bestellung der neu gewählten Beschäftigtenvertreter in der Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 5. März 2026 erfolgen kann.
Mit der vorliegenden Vorlage sind keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen verbunden. Es werden keine Fördermittel benötigt. Die rechtliche Grundlage für die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus der Betriebssatzung des Eigenbetriebs FABIDO vom 22. Mai 2025.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026einstimmig beschlossen
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