Wiederwahl eines Beigeordneten
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund wird darüber entscheiden, den derzeitigen Beigeordneten mit Wirkung vom 1. April 2026 erneut für die Dauer von acht Jahren zu wählen. Die aktuelle Wahlzeit des Beigeordneten endet zum 31. März 2026.
Gemäß dem Dezernatsverteilungsplan ist der Beigeordnete für das Dortmunder Systemhaus, das Personal- und Organisationsamt sowie den Fachbereich Betriebliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement zuständig. Die vorliegende Beschlussvorlage des Personal- und Organisationsamtes führt aus, dass die Wiederwahl gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen unabweisbar sei. Dies begründet sich mit dem gleichzeitigen Ausscheiden des Kämmerers und des bisherigen allgemeinen Vertreters des Oberbürgermeisters, wodurch ein Risiko für die Handlungsfähigkeit des Verwaltungsvorstands und die rechtssichere Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben entstehen könnte.
Die Besoldung erfolgt auf der Besoldungsgruppe B 8 LBesO NRW sowie durch eine Aufwandsentschädigung nach den geltenden Regelungen der EingrVO NRW. Da es sich um eine Wiederwahl handelt, kann von der gesetzlichen Ausschreibungspflicht der Stelle abgesehen werden. Die finanziellen Auswirkungen der Entscheidung sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026 und der Folgejahre berücksichtigt. Personelle oder klimarelevante Auswirkungen sowie die Nutzung von Fördermitteln werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026einstimmig beschlossen
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