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Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss

Rückzahlung Fördermittel zum Projekt „Kampstraße (Lichtpromenade)“

00856-26

🟢 Beschlossen 12.02.2026 · 3. Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 00856-26 sieht die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2025 vor, um die Rückzahlung zu viel erhaltener Fördermittel für das Projekt „Kampstraße (Lichtpromenade)“ zu decken. Der Betrag beläuft sich auf 651.312,57 Euro und soll aus der Teilfinanzrechnung des Amtes für Stadterneuerung im Rahmen der Sanierung der Innenstadt finanziert werden.

Hintergrund der Rückforderung ist die Entscheidung des Rates der Stadt Dortmund vom 12. Dezember 2024, das ursprüngliche Entwurfskonzept für den Boulevard Kampstraße nicht weiterzuverfolgen. Infolgedessen können die noch nicht durchgeführten Projektteile der Lichtpromenade nicht mehr realisiert werden, wodurch die bereits angefallenen Planungskosten nicht mehr über die Fördermittel der Bezirksregierung Arnsberg refinanziert werden können.

Die genaue Höhe des Rückzahlungsbetrags konnte erst nach Erstellung des Verwendungsnachweises final ermittelt werden, da dieser auch Maßnahmen zur Umgestaltung der Silberstraße sowie zur Umfeldgestaltung des DFB-Fußballmuseums umfasste. Die Bezirksregierung Arnsberg hat den Verwendungsnachweis ohne Beanstandungen anerkannt und auf die Geltendmachung von Zinsen verzichtet. Die Rückzahlung der Mittel ist bereits erfolgt. Die Bereitstellung der Mittel im Haushaltsjahr 2025 erfolgt durch eine Umwidmung innerhalb der Teilfinanzrechnung des Fachbereichs 67, sodass keine Ausweitung des Gesamthaushalts innerhalb dieses Bereichs entsteht.

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