Satzung der Stadt Dortmund über den Betrieb von Unterkünften zur ordnungsrechtlichen Unterbringung sowie die Erhebung von Nutzungsgebühren
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Dortmund hat in einer Stellungnahme zur Satzung über den Betrieb von Unterkünften zur ordnungsrechtlichen Unterbringung sowie zur Erhebung von Nutzungsgebühren auf Fragen der Fraktion Die Linke geantwortet. Die Gesamtkosten für alle Unterbringungsformate belaufen sich nach Angaben des Sozialamtes auf 25.703.291 Euro. Dieser Betrag umfasst gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW sowie der Abgabenordnung unter anderem Mieten, Betriebskosten und Abschreibungen. Eine detaillierte Kostenkalkulation für die einzelnen Formate existiert, kann jedoch aufgrund von Betriebsgeheimnissen der beteiligten Unternehmen nicht veröffentlicht werden.
Hinsichtlich der Nutzerstruktur gibt die Verwaltung an, dass im Durchschnitt 12 Prozent der Nutzenden keinen Leistungsanspruch nach SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. Berufstätige, die die Gebühren aus eigenem Einkommen leisten, müssen nach der aktuellen Satzung 50 Prozent des maßgeblichen Gebührensatzes aufbringen. Die Regelung zur Bildung von Haushaltsgemeinschaften sieht vor, dass mehrere alleinstehende Personen in einem Mehrbettzimmer keine Haushaltsgemeinschaft bilden, sondern jeweils als eigene Gemeinschaft gelten.
Die Anpassung der Gebühren erfolgt auf Basis von Nachkalkulationen der Buchhaltung sowie aktueller Kostenkalkulationen unter Einhaltung des Kommunalabgabengesetzes. Eine Berichterstattung über künftige Gebührenanpassungen soll in einer separaten Vorlage erfolgen. Die vorliegende Satzung wurde mit dem Rechtsamt und der Kämmerei abgestimmt, wobei beide Fachbereiche ihre Zustimmung erteilt haben.
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Beratungsfolge
- 12.02.2026zurückgezogen
- 12.02.2026zurückgezogen
- 05.02.2026nicht befasst
- 27.01.2026zur Kenntnis genommen
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