Flughafen - Beihilfen
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Ratsgruppe FDP/Bürgerliste wird über den aktuellen Stand bezüglich der Beihilferelevanz des Flughafens Dortmund informiert. Die EU-Kommission hat mit Schreiben vom 14. November 2025 mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht kein beihilferechtlich relevanter Sachverhalt vorliegt. Der Aufsichtsrat der Flughafen Dortmund GmbH hat daraufhin beschlossen, dieser Einschätzung zu widersprechen und die Entscheidung im Rahmen einer Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof anzufechten.
Hinsichtlich der Vorlage von Schriftverkehr an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt die Verwaltung fest, dass hierfür keine Rechtsgrundlage existiert, da die Voraussetzungen der Gemeindeordnung NRW nicht erfüllt sind. Eine Einsichtnahme in Schriftstücke sei für den Ausschuss in diesem Fall nicht vorgesehen.
Bezüglich der Information der Aufsichtsräte von DSW21 und des Flughafens wird darauf hingewiesen, dass die entsprechende Korrespondenz nicht zur Kenntnis gebracht wurde. Eine Vorlage von Schriftstücken an die Aufsichtsräte setzt gemäß Aktiengesetz einen entsprechenden Beschluss voraus, der nicht vorliegt. Zudem sei eine Einsichtnahme in Schriftstücke von Tochterunternehmen durch den Vorstand der DSW21 rechtlich nicht möglich. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass weder die Geschäftsführung des Flughafens noch der Vorstand der DSW21 zur Umsetzung eines Ratsbeschlusses verpflichtet sind, der die Vorlage der Korrespondenz mit der EU-Kommission betrifft, da dies gegen die Vorgaben des Aktiengesetzes verstoßen würde.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026zur Kenntnis genommen
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