Rechtliche Möglichkeiten zur Beschränkung der Messe „Jagd & Hund“ auf Angebote aus der EU - Stellungnahme
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Stellungnahme zur rechtlichen Prüfung einer möglichen geografischen Beschränkung der Messe „Jagd & Hund“ vorgelegt. Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, ob die Messe auf Angebote aus der Europäischen Union begrenzt werden kann, insbesondere im Bereich von Jagdreisen und Dienstleistungen. Nach Einschätzung der Verwaltung und der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH ist eine solche Begrenzung rechtlich nicht zulässig. Eine Beschränkung würde gegen das Unionsrecht, das Grundgesetz sowie gegen die Gewerbeordnung und die Gemeindeordnung NRW verstoßen. Zudem werden kartellrechtliche Risiken durch mögliche Missbrauchsvorwürfe angeführt. Die Messe Dortmund GmbH ist an die rechtskonforme und diskriminierungsfreie Durchführung gebunden.
Die Stellungnahme weist darauf hin, dass ein Ausschluss von Ausstellergruppen, etwa aus politischen oder weltanschaulichen Motiven, gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstieße und Haftungsrisiken im siebenstelligen Bereich bergen könnte. Wirtschaftlich sind etwa 80 Aussteller betroffen, deren Standmieterlöse im mittleren sechsstelligen Bereich liegen. Ein vollständiger Abzug der Messe könnte laut den vorliegenden Analysen zu einem jährlichen Kaufkraftverlust von 30 bis 40 Millionen Euro sowie zum Wegfall hunderter Arbeitsplätze führen. Die Messe trägt zudem zum kommunalen Steueraufkommen von rund 3 Millionen Euro bei und ist an der Sicherung von 2.180 Arbeitsplätzen in Dortmund beteiligt. Die Vorlage wird dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 5. Februar 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 05.02.2026zur Kenntnis genommen
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