Satzungsänderungen im Konzern DSW21
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Dortmund soll die Satzungsänderungen für verschiedene Gesellschaften des Konzerns DSW21 beschließen. Betroffen sind die DOGEWO Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH, die Dortmund Logistik GmbH sowie die Hohenbuschei Beteiligungsgesellschaft mbH und die Hohenbuschei GmbH & Co. KG.
Die Anpassungen der Gesellschaftsverträge basieren auf dem Dritten NKF-Weiterentwicklungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Durch dieses Gesetz wurden die Beteiligungsvoraussetzungen für kleine und mittelgroße Unternehmen geändert, sodass künftig lediglich die gesellschaftsvertragliche Regelung zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erforderlich ist. Zudem entfällt die Regelung zur individualisierten Offenlegung der Vergütung von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Aufnahme eines Satzungsverweises auf den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Dortmund. Damit sollen einheitliche Regelungen im gesamten DSW21-Konzern sichergestellt werden. Die Gesellschaften verpflichten sich durch diesen Passus zur Einhaltung der Regularien des Kodex. Weichen sie von einzelnen Empfehlungen ab, müssen diese Abweichungen in einem jährlichen Corporate Governance Bericht begründet werden. Darüber hinaus enthält die Vorlage weitere inhaltliche und redaktionelle Anpassungen, die unter anderem auf aktuelle Änderungen im Aktien- und GmbH-Recht zurückzuführen sind.
Die Änderungen haben keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, führen zu keinen personellen Veränderungen in der Stadtverwaltung und sind nicht klimarelevant.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 28.05.2026einstimmig beschlossen
- 28.05.2026ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.05.2026einstimmig empfohlen
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