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Beschlussvorlage

Nachwahl eines Mitglieds für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund

02045-26

🟢 Beschlossen 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Dortmund soll über die Nachwahl eines Mitglieds für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund entscheiden. Die Beschlussvorlage sieht vor, eine Nachfolgerin für ein ausgeschiedenes Mitglied der Agentur für Arbeit Dortmund zu benennen. Die Agentur für Arbeit Dortmund hat hierfür die Geschäftsführerin des Operativen Service vorgeschlagen.

Die Grundlage für die Bildung von Beiräten bei Justizvollzugsanstalten sind die Paragrafen 162 bis 165 des Strafvollzugsgesetzes. Gemäß den entsprechenden Ausführungsvorschriften des Justizministeriums sollen die Mitglieder des Beirats ein Verständnis für die Aufgaben und Ziele des Justizvollzugs sowie eine Bereitschaft zur Mitarbeit bei der Eingliederung entlassener Personen mitbringen. Die Zusammensetzung des Beirats soll unter anderem Vertreter von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie Personen aus der Sozialarbeit umfassen.

Die aktuelle personelle Änderung ergibt sich aus dem Ausscheiden des bisherigen Vertreters der Agentur für Arbeit Dortmund. Die Zuständigkeit des Rates für diese Benennung leitet sich aus den Ausführungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz sowie aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ab. Mit der Neubesetzung sind keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen verbunden.

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