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Beschlussvorlage

Wahl eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie

01936-26

🟢 Beschlossen 28.05.2026 · 5. Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Dortmund soll über die Wahl eines neuen stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieds für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie entscheiden. Die Beschlussvorlage 01936-26 regelt die Nachbesetzung eines Platzes, der durch den Rücktritt des bisherigen Vertreters der Jugendverbände vakant geworden ist.

Die rechtliche Grundlage für die Wahl bilden die Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund sowie einschlägige Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Erstes Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG-NW). Gemäß diesen Regelungen werden die stimmberechtigten Mitglieder sowie deren persönliche Vertreter für die Dauer der Ratswahlzeit gewählt. Sollte ein Mitglied vor Ablauf dieser Zeit aus dem Amt scheiden, ist ein Ersatzmitglied für die verbleibende Amtszeit zu bestimmen.

Die Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Jugendverbände hat die Veränderung der personellen Besetzung mitgeteilt, nachdem das bisherige stellvertretende Mitglied für das Amt nicht mehr zur Verfügung steht. Als Nachfolger für die Position des stellvertretenden stimmberechtigten Mitglieds wird ein neues Mitglied vorgeschlagen. Mit der Neubesetzung ergeben sich laut der Vorlage keine personellen, finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.

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