Förderaufruf des Bundes "SKS-Schwimmbäder", hier: Anmeldung von Maßnahmen (Interessenbekundungsverfahren)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beabsichtigt, im Rahmen des Bundesförderprogramms „SKS-Schwimmbäder“ verschiedene Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierung kommunaler Schwimmbäder anzumelden. Das Programm des Bundes sieht ein Budget von 250 Millionen Euro vor, wobei die Förderhöhe pro Projekt zwischen 250.000 Euro und 8 Millionen Euro liegt. Die Förderquote beträgt bis zu 45 Prozent, während die Stadt einen Eigenanteil von mindestens 55 Prozent tragen muss. Die Anmeldefrist für das Verfahren endet am 19. Juni 2026.
Die Sport- und Freizeitbetriebe haben für dieses Verfahren 14 Projekte identifiziert. Dazu gehören unter anderem der Ersatzneubau des Nordbads sowie Sanierungen verschiedener Hallen- und Freibäder. Für die Umsetzung der Maßnahmen gelten spezifische energetische Anforderungen: Gebäude müssen die Effizienzgebäude-Stufe 85 oder den Status „Denkmal“ erfüllen, während für Neubauten die Stufe 55 vorgeschrieben ist.
Zusätzlich besteht für die Bäder C, D und E die Option, Mittel aus dem landeseigenen Bädersanierungsförderprogramm in Anspruch zu nehmen, welches für Herbst 2026 mit einem Volumen von 200 Millionen Euro angekündigt wurde. Für vereinsgeführte Bäder kommt alternativ das Landesprogramm „Moderne Sportstätten II“ in Betracht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Förderzusage einen hohen baufachlichen und fördertechnischen Betreuungsaufwand für die Sport- und Freizeitbetriebe sowie die zuständigen Fachdienststellen der Immobilienwirtschaft und des Grünflächenamtes nach sich ziehen würde. Der Rat der Stadt soll die Verwaltung ermächtigen, die genannten Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms anzumelden.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026einstimmig beschlossen
- 28.05.2026ohne Empfehlung weitergeleitet
- 21.04.2026einstimmig empfohlen
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