Umsetzung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Umsetzung eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen auf die Anfrage der Fraktion Die Linke aus der Ratssitzung vom 26. März 2026 reagiert.
Hinsichtlich der Projektauswahl wird erläutert, dass ein pauschaler Platzhalter in der Höhe von 10 Millionen Euro zur Verfügung steht. Ein spezifischer Kriterienkatalog wird erst nach Einreichung der einzelnen Projektanträge durch die freien Träger gemeinsam erarbeitet, da zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Einzelanträge vorliegen.
Bezüglich der Ermittlung dringlicher Sanierungsbedarfe bei freien Trägern hat die Verwaltung bereits eine Abfrage durchgeführt. Die Rückmeldungen werden in einem Termin am 10. Juni 2026 mit den freien Trägern besprochen, um darauf basierend eine Prioritätenliste zu erstellen. Eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung ist für den nächsten Sachstandsbericht im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften (AFBL) vorgesehen.
Zum Zustand der Jugendfreizeitstätten stellt die Verwaltung fest, dass ein Sanierungsbedarf besteht, dieser jedoch nur teilweise in der Bauagenda abgebildet ist. Die Priorität der Bauagenda liegt derzeit auf der Schaffung von Schul- und Kita-Plätzen. Der Neubau der Jugendfreizeitstätte Aplerbeck wird von der Städtischen Immobilienwirtschaft bearbeitet und soll 2029 fertiggestellt werden. Sollten Projekte im Bereich der Liegenschaftssanierung entfallen, könnten Jugendfreizeitstätten in der Priorisierung nachrücken.
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Beratungsfolge
- 28.05.2026zur Kenntnis genommen
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